Protokoll der Sitzung vom 26.03.2009

Sonst hätten Sie, Herr Pohl, längst zur Kenntnis genommen, dass unsere Rechtsordnung auf Fehlverhalten in Vorstandsetagen durchaus vorbereitet ist. Wir haben ein ausdifferenziertes Zivil- und ein schlagkräftiges Strafrecht. Herr Runge, Fahrlässigkeit bei Vermögensdelikten gibt es nicht. Der Tatbestand der Untreue an sich ist so weit, dass es uferlos würde, wenn wir da mit Fahrlässigkeit kämen.

Aber dort, wo es notwendig ist, wird man selbstverständlich auch im Strafrecht einem eventuellen Verbesserungsbedarf nachgehen. Die nächsten Jahre werden zeigen, wie die Gerichte mit dem vorhandenen Instrumentarium auf die aktuelle globale Krise reagieren können. Ich habe, soweit aus meiner Sicht Verbesserungsbedarf besteht, in den letzten Jahren Vorschläge etwa zu einer Karenzregelung für Aufsichtsräte, etwa zu einer personellen Entflechtung von Vorstand und Aufsichtsrat unterbreitet. Wir sind momentan in einer Arbeitsgruppe aller Justizminister unter meinem Vorsitz dabei, bis zum Juni dieses Jahres Vorschläge zu unterbreiten, in welcher Weise das Aktienrecht sachgerecht weiterentwickelt werden kann. Deswegen fordere ich Sie auf, dass wir auf den üblichen parlamentarischen Wegen zu einer sorgsamen Weiterentwicklung unseres Aktienrechts beitragen, dass wir gerade nicht auf die Wirtschaft einprügeln, sondern gemeinsam mit ihr Verbesserungen erreichen. Denn nicht die Wirtschaft, meine sehr verehrten Damen und Herren, macht Probleme; vielmehr sind es einige wenige Manager, die ihre Unternehmensführung nicht an ethischen und nachhaltigen Grundsätzen ausrichten, sondern allein an persönlicher Profitgier.

Deswegen fordere ich Sie weiter auf, sorgfältig zu analysieren und vor allen Dingen auch zu differenzieren. Bringen Sie nicht die vielen Hundert sorgsam und vor

allen Dingen sachgerecht arbeitenden Vorstände von deutschen Aktiengesellschaften in Misskredit! Wir alle stören uns an Fehlentwicklungen einer ganz, ganz kleinen Minderheit. Auf diese Fehlentwicklungen werden wir die richtigen Antworten geben.

Aber auf Ihren Antrag, Herr Pohl, gibt es nur eine richtige Antwort: Er verstößt gegen Verfassungsrecht, er würde die Zivilrechtsordnung auf den Kopf stellen und zur Lösung der aktuellen Probleme, meine sehr verehrten Damen und Herren, würde er nichts beitragen. Deswegen lehnen wir Ihren Antrag ab.

(Beifall bei der CSU )

Vielen Dank, Frau Staatsministerin.

Bevor ich weiterfahre, möchte ich Sie bitten, etwas ruhiger zu sein. Ich weiß, wir sind schon seit heute früh zugange. Aber hier oben schallt es sehr stark. Vielleicht kann man die Privatgespräche nach draußen verlegen. Die nächste Wortmeldung - es gibt jetzt doch noch eine - ist von Herr Pohl. Bitte schön.

Sehr geehrte Frau Staatsministerin, ich habe selten so eindrucksvolle Worte über das Verfassungsrecht gehört - aber ich beschränke mich, wie wohl ich sehr gerne auf vieles antworten würde, auf die Zitierung eines Artikels aus dem "Handelsblatt" vom 8. August 2002. Überschrift: "Union fordert verschuldensunabhängige Haftung von Managern. CDU-Wirtschaftsexperte Schauerte: Der Mittelständler, der pleitegeht, wird auch nicht gefragt, ob er schuld ist. Je größer die Verantwortung, desto geringer die Haftung."

(Beifall bei den Freien Wählern )

Danke, Herr Pohl. Jetzt liegen mir wirklich keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Ich möchte gern zur Abstimmung kommen und bitte Sie, sich zu konzentrieren,

(Zuruf des Abgeordneten Dr. Thomas Beyer (SPD))

- auch Herrn Beyer.

Wer dem Dringlichkeitsantrag auf Drucksache 16/988 seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Kolleginnen und Kollegen von den Freien Wählern. Danke schön. Die Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. - Das sind die Fraktionen von CSU, FDP, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

(Hubert Aiwanger (FW): Da werden’s aufatmen, die Konkursmanager!)

Stimmenthaltungen? - Eine Stimmenthaltung. Damit ist der Dringlichkeitsantrag abgelehnt.

Wir kommen jetzt zum nächsten Dringlichkeitsantrag:

Dringlichkeitsantrag der Abg. Margarete Bause, Sepp Daxenberger, Ulrike Gote u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Blauzungenimpfung mit Akzeptanz der betroffenen Landwirte umsetzen (Drs. 16/989)

Ich eröffne die Aussprache. Bitte, Herr Kollege Daxenberger.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Blauzungenkrankheit ist vor circa zwei Jahren erstmals in Deutschland aufgetreten. Die Blauzungenkrankheit ist eine schwere Erkrankung, die für die betroffenen Tiere sehr schmerzhaft ist. Bei Schafen und Ziegen ist sie in der Regel tödlich, bei Rindern in der Regel nicht, aber, wie gesagt, sehr schmerzhaft. Sie wird durch eine Mücke namens Gnitze übertragen. Die Blauzungenkrankheit ist eine Erkrankung - das möchte ich noch einmal deutlich machen - eine Erkrankung und keine Seuche im eigentlichen Sinne. Trotzdem wurde, als die ersten Fälle von Blauzungenkrankheit in Deutschland aufgetreten sind, die Impfpflicht sehr schnell eingeführt, obwohl es damals noch gar keinen Impfstoff gegeben hat. Die Krankheit ist aus Afrika eingewandert. Seitdem wurde fieberhaft an der Entwicklung eines Impfstoffs gearbeitet. Relativ schnell wurde dann ein Impfstoff auf den Markt geworfen. Das Problem dabei war, dass für den Impfstoff keine anständige Erprobung durchgeführt wurde und damit auch keine Zulassung für den Impfstoff erteilt werden konnte. Was wir momentan - seit etwa einem Jahr - mit der Impfpflicht in Deutschland und Bayern erleben, ist im Prinzip ein Feldversuch in großem Stil. Das Risiko dabei tragen unsere Bäuerinnen und Bauern, unsere Bauernfamilien und die Rinderbestände.

Im letzten Sommer hat in Bayern sozusagen die erste Periode der Impfpflicht begonnen. Die Bereitschaft der Bäuerinnen und Bauern, diese Impfung durchzuführen, war nicht sehr groß. Bereits im Herbst gab es erste kritische Stimmen zur Sinnhaftigkeit dieser Impfung. Ich habe mich selbst mit dieser Frage befasst und bin zu der Entscheidung gekommen, meine Tiere nicht impfen zu lassen. Noch im Herbst gab es kaum Erkenntnisse zu den Übertragungswegen dieser Blauzungenkrankheit. Vor 1,5 bis 2 Jahren wurde mit einem so genannten Gnitze-Monitoring begonnen. Es wurde jedoch bereits nach drei Monaten ergebnislos abgebrochen. Es gibt keine Untersuchungen bezüglich der Auswirkungen auf Wild in Gehegen oder in der freien Wildbahn, obwohl diese Tiere genauso von der Blauzun

genkrankheit betroffen werden können, weil sie auch Wiederkäuer sind. Diese Tiere werden selbstverständlich nicht geimpft. Das wäre auch bei den Rehen, Hirschen und Gämsen schwerlich möglich.

Es gab auch viele Fragen, warum bestimmte Tiere und bestimmte Rinder von der Impfpflicht ausgenommen worden sind. Aus wirtschaftlichen Gründen werden zum Beispiel Besamungsbullen nicht geimpft, während im Gegensatz dazu hochträchtige Rinder - obwohl dies aus medizinischen Gründen nicht verantwortbar ist ohne große Rücksicht auf Verluste geimpft werden. Insofern gab es bereits im Herbst viele Fragen.

Das rigorose Vorgehen der Behörden und die zahlreichen negativen Erfahrungen, die die Bäuerinnen und Bauern auf ihren Höfen mit der Impfung im letzten Herbst gemacht haben, haben dazu geführt, dass die Akzeptanz dieser Impfung stark abgenommen hat und sich mehr und mehr Widerstand gegen diese Impfung entwickelt. Ich gehe davon aus - das ist eine vorsichtige Schätzung -, dass zurzeit cirka die Hälfte der Bäuerinnen und Bauern nicht mehr bereit ist, diese Zwangsimpfung in ihren Beständen durchführen zu lassen. Inzwischen gibt es sehr viele Impfschäden in den Betrieben, die im letzten Jahr die Impfung durchführen ließen. Das darf man nicht auf die leichte Schulter nehmen. Ich gestehe jedoch gerne zu, dass nicht alles, was momentan in der Öffentlichkeit als Impfschaden bezeichnet wird, ein Impfschaden ist oder automatisch auf diese Impfung zurückgeführt werden kann. Es gibt jedoch sehr viele Impfschäden bei Betrieben, die die Impfung durchgeführt haben. Diese Betriebe wollen ihren Tierbeständen diese Impfung nicht mehr zumuten.

Wenn wir Frieden in den Dörfern haben wollen, ist es dringend notwendig, die derzeitige Pflichtimpfung in eine freiwillige Impfung umzuwandeln. Darauf zielt unser Dringlichkeitsantrag ab. Wer impfen will, soll auch in Zukunft impfen. Wer impfen will, um Tiere zum Beispiel ins Ausland absetzen zu können, wo nur geimpfte Tiere genommen werden, kann impfen. Wer Angst hat, dass seine Tiere erkranken, kann ebenfalls impfen. Der Bund hat die Möglichkeit, diese Impfpflicht in eine freiwillige Impfung umzuwandeln, wie das ganz aktuell in Österreich geschehen ist. Dort wird ab dem 1. April die Impfpflicht in eine freiwillige Impfung umgewandelt. Das fordern wir in diesem Dringlichkeitsantrag, mit dem wir uns an die Bundesregierung wenden.

Des Weiteren wollen wir mit unserem Antrag erreichen, dass mit den Sanktionen, die derzeit im Vollzug vorgesehen sind, so umgegangen wird, dass die Bäuerinnen und Bauern, die sich weigern zu impfen, nicht kriminalisiert werden.

(Beifall bei den GRÜNEN und der SPD)

Wir können es nicht hinnehmen, dass jemand, der seinen Tierbestand, um ihn zu schützen, nicht impfen will, wie ein Krimineller hingestellt wird, dessen Konten gesperrt und dessen Hof von Amtstierärzten und der Polizei heimgesucht wird. Hier würden wir einen Schritt zu weit gehen. Deshalb fordern wir die Staatsregierung mit dem ersten Spiegelstrich unseres Dringlichkeitsantrags auf, auf die Landkreise und die kreisfreien Städte einzuwirken, im Vollzug großzügig und zurückhaltend zu verfahren.

Hier möchte ich gleich einen Änderungswunsch der Freien Wähler - dem ich mich selbstverständlich anschließe - darstellen. Wir wollen den Dringlichkeitsantrag folgendermaßen abändern: Im ersten Spiegelstrich sollen die letzten vier Worte nach "Impfpflicht" gestrichen und durch folgenden Text ersetzt werden: "den gesetzlich eingeräumten Ermessensspielraum möglichst wohlwollend zugunsten der Betroffenen auszuüben,".

Damit wären die Freien Wähler einverstanden. Alle anderen Punkte würden unverändert zur Abstimmung gestellt. Wir wollen außerdem mit unserem Dringlichkeitsantrag erreichen, dass ein Blauzungenmonitoring sowie anständige Untersuchungen und Forschungen erfolgen und nicht - wie in der Vergangenheit - blind geimpft wird. Wir sollten erst einmal feststellen, wo diese Krankheit herkommt und wie man vernünftig dagegen vorgehen kann. Ich halte es für unangemessen, das Land mit einer Impfpflicht zu überziehen. Wir müssen dort reagieren, wo tatsächlich Schäden aufgetreten sind. In Niederbayern ist zum Beispiel noch kein einziger Schaden aufgetreten; trotzdem wird hier rigoros durchgegriffen. Wenn Sie diese Erkrankung in den Griff bekommen und der Impfung zu einer Akzeptanz verhelfen wollen, müssen Sie heute unserem Dringlichkeitsantrag zustimmen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Der nächste Redner ist für die CSU Herr Kollege Füracker.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Debatte um die Blauzungenkrankheit hat mittlerweile zwei Dimensionen. Zum einen werden Emotionen gegen diejenigen geschürt, die Gesetze zu vollziehen haben. In diesem Fall sind das wir als Regierungspartei. Man möchte den Bauern einreden, durch diese Blauzungenkrankheit sei die CSU zum Feind der Bauern geworden. Zum anderen gibt es rein sachliche Argumente, die meines Erachtens bei den bisherigen Debatten viel zu wenig berücksichtigt wurden. Dies ist ein sehr ernsthaftes Thema, das weit über die Blauzungenkrankheit hinausgeht. Deshalb halte ich

es geradezu für unverschämt, wenn es sich Politiker einfach machen und Tatsachen verdrehen, um daraus politisches Kapital zu schlagen. Wir hatten im Jahre 2008 einen Riesenerfolg mit der verpflichtenden Impfung.

Sie tun so, als wäre die Impfung allein in Bayern verpflichtend und sonst nirgendwo auf der Welt. Meine sehr verehrten Damen und Herren, hier handelt es sich um ein Bundesgesetz, mit dem eine bundesweit verpflichtende Impfung vorgeschrieben wurde. In Österreich, in der Schweiz, in Tschechien und in allen Benelux-Ländern wird pflichtgemäß geimpft. In Frankreich wurde zunächst freiwillig geimpft und inzwischen auf eine Pflichtimpfung umgestellt. Österreich stellt zum 1. April auf eine freiwillige Impfung um, nachdem dort die Impfsaison für dieses Jahr beendet ist.

(Johanna Werner-Muggendorfer (SPD): Das ist die österreichische Lösung! - Kathrin Sonnenholzner (SPD): Wenn die Impfsaison anfängt, machen sie es wieder verpflichtend! Das ist gescheit!)

- Das ist so.

Immer wieder wurde behauptet, der Impfstoff, der eingesetzt wurde, sei in Bayern nicht zugelassen. Der Impfstoff, der im vorigen Jahr eingesetzt wurde, war nirgendwo zugelassen, in keinem EU-Land. Er wurde in Europa in 20 Millionen Fällen verwandt. Er ist ein Totimpfstoff, der nicht gentechnisch produziert wurde.

(Tanja Schweiger (FW): Aber auch nicht erforscht!)

Inzwischen ist er in der Form, wie er im vorigen Jahr eingesetzt wurde, zugelassen. Das gilt übrigens auch für die entsprechende Einhaltung von Wartezeiten für den Genuss des Fleisches.

Außerdem wurde behauptet, der Staat würde nicht impfen und in Grub würde nicht geimpft. Meine sehr verehrten Damen und Herren, alle staatlichen Betriebe haben wie die landwirtschaftlichen Betriebe geimpft. Die Besamungsstation Grub ist kein staatlicher Betrieb. Der Besamungsverein wird von den oberbayerischen Bezirkszuchtverbänden getragen. Deshalb geht auch dieses Argument ins Leere. Besamungsbullen sind aufgrund einer Bundesverordnung ausgenommen, genauso wie die Mastbullen bei den landwirtschaftlichen Betrieben. Herr Kollege Daxenberger, wenn großträchtige Tiere geimpft werden müssten, wäre dies gesetzeswidrig, weil großträchtige Tiere, wenn der Bauer darauf hinweist, nicht geimpft werden müssen. So steht es jedenfalls im Gesetz.

Über das Risiko und die Folgen der Impfung wird ständig gesprochen. Über die Risiken und die Folgen einer Nichtimpfung wird überhaupt nicht mehr diskutiert.

Wahr ist, dass jeder, der ein Tier in bestimmte Länder exportieren möchte, impfen muss. Wohin mit all diesen Kälbern? Wahr ist auch: Wenn diese Impfung freiwillig erfolgt, muss sie der jeweilige Tierhalter bezahlen. Wahr ist außerdem: Wenn im Betrieb ein Schaden durch die Blauzungenkrankheit entsteht, und in diesem Betrieb nicht geimpft wurde, zahlt dafür keine Tierseuchenkasse. Somit wäre auch in diesem Fall der Tierhalter wieder der Dumme. Interessanterweise sind dort, wo in Bayern in der Zeit die Schäden auftraten, weil nicht geimpft wurde, die Demonstrationen und Proteste gegen die "Zwangsimpfung" - wie die Pflichtimpfung genannt wird - marginal und quasi nicht vorhanden.

Ständig wird behauptet, der Staat würde die Bauern wegen der Pflichtimpfung knebeln. Meine sehr verehrten Damen und Herren, es waren die Bauern - ich bin Landwirt und war auf den Veranstaltungen -, die vor eineinhalb bis zwei Jahren in jeder Veranstaltung dem Staat und den Politikern den Vorwurf gemacht haben, man hätte die Entwicklung verschlafen, es gäbe keinen Impfstoff, und die Blauzungenkrankheit sei im Anmarsch. Tatsache ist, dass der Bayerische Bauernverband heute noch fordert, pflichtmäßig zu impfen. Der Tiergesundheitsdienst - dazu gibt es morgen ein Interview - weist darauf hin und rät den Bauern dringend, auch weiterhin zu impfen.

(Zuruf der Abgeordneten Margarete Bause (GRÜ- NE))

Der Staat wendet Geld dafür auf und unterstützt damit die Impfung, weil die Bauern mit den Kosten nicht alleine gelassen werden sollen.

Die allermeisten Bauern haben impfen lassen. Sollen diejenigen, die impfen ließen und dafür gesorgt haben, dass ein breiter Impfschutz für alle besteht, die Dummen sein und die Verweigerer davon profitieren, dass andere impfen lassen? Meine Damen und Herren, ich denke, eine gewisse Solidarität sollte man in dieser Frage an den Tag legen.

Der Staat verschließt sich auch nicht vor den Folgen: Natürlich sind Impfungen auch Risiken. Auch in der Humanmedizin ist eine Impfung ein Risiko. Bei uns gibt es die Pflicht der Meldung von Schadensfällen, die gefühlt oder tatsächlich auftreten. Wenn die Tierhalter die Schadensmeldung nicht abgeben, damit sie erfasst werden, kann das Gesetz nichts dafür.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, es handelt sich um eine anzeigenpflichtige Tierseuche. Das ist gesetzlich so geregelt. Die Abschätzung, ob das Risiko einer Impfung oder das Risiko einer Nichtimpfung letztendlich größer ist, ist bei den staatlichen Stellen und dem Gesetzgeber auf Bundesebene so entschieden

worden, dass die Nichtimpfung größeren Schaden anrichten kann. Die Verantwortung möchte ich dann, wenn Schadensfälle auftreten, denjenigen zuschieben, die heute meinen, wir bräuchten keine Pflichtimpfung.

Der Antrag, auf die Landkreise und kreisfreien Städte einzuwirken, geht insofern ins Leere, weil im Prinzip das jetzt schon Rechtslage ist. Die Landräte können vor Ort entscheiden, wie der Vollzug aussehen soll. Es müssen die Umstände des Einzelfalls und die Verhältnismäßigkeit der Mittel beim Vollzug beachtet werden.