Wir haben unsere Verantwortung für die Betriebe draußen wahrgenommen. Es ist hier schon einige Male betont worden, dass wir nicht vergessen dürfen, dass die Bauern eine freiwillige Impfung selbst bezahlen müssen und dass sie auf den Schäden sitzenbleiben. So können wir ihnen finanziell helfen. Schäden, die
Zu Ihrem Antrag: Zum Spiegelstrich eins möchte ich Folgendes sagen. Ich unterstütze es grundsätzlich auch, dass man gegen Pflichtverweigerer mit Augenmaß vorgeht. Zumindest wurde schon ein Fall bekannt, der in meinen Augen etwas überzogen war. Wir dürfen aber auch nicht all die Landwirte, die sich an die Pflicht gehalten und den Schaden abgehalten haben, als die Dummen hinstellen. Es kann nicht sein, dass in diesem Land immer diejenigen, die sich an Gesetz und Ordnung halten, die Dummen sind.
Über die freiwillige Pflichtimpfung habe ich schon viel gesagt, und es wurde auch schon von meinen Vorrednern gesagt: In Frankreich hat es nicht funktioniert. Man hat deshalb die Pflichtimpfung eingeführt.
Zu den Quecksilberverbindungen möchte ich Folgendes sagen: Es gibt inzwischen einen Impfstoff ohne Quecksilber. Außerdem hilft es nicht weiter, hier immer mit Giften und großen Bedrohungen zu argumentieren. Die Giftigkeit eines Stoffes hängt nicht zuletzt auch von der Dosis ab. In minimalen Dosen ist Quecksilber weder giftig noch dramatisch. Ich kann den Vorwurf deshalb nicht unterstützen. Wir von der FDP werden den Antrag ablehnen.
Liebes Präsidium, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe mich schon etwas gewundert, nachdem bereits gestern die Schriftliche Anfrage im Ausschuss für Landwirtschaft und Forsten ausführlich beantwortet wurde, dass wir heute einen Dringlichkeitsantrag mit fast denselben Fragen im Hohen Haus behandeln dürfen. Ich denke aber, das gibt uns die Möglichkeit, uns noch einmal ausführlich zu diesem Thema auszutauschen und Ihnen die Haltung der Staatsregierung darzulegen.
Die Blauzungenkrankheit ist eine ernste Bedrohung für die Tiere. Das dürfen wir an dieser Stelle nicht unberücksichtigt lassen. Bei Schafen und Ziegen verläuft die Krankheit vielfach tödlich. Bei Rindern bedeutet sie zu
mindest schweres Leid. Wer die Fotos gesehen hat, wer die erkrankten Tiere vor Ort gesehen hat, wer gesehen hat, welchen Verlauf die Blauzungenkrankheit nimmt, der hat erkannt, dass die Krankheit für die Tiere eine Qual sein muss und schweres Leid bedeutet. Wer seine Tiere davor nicht schützt, obwohl das durch Impfung möglich ist, der wird seiner Verantwortung den Mitgeschöpfen gegenüber nicht gerecht und riskiert wirtschaftliche Schäden für seinen Betrieb. Die Rinder sind durch die Krankheit leistungsgemindert, geben schlechter Milch ab, usw. Es handelt sich deshalb nicht nur um eine Verantwortung den Tieren, den Geschöpfen gegenüber, sondern das gilt auch im Hinblick auf die wirtschaftlichen Schäden, die entstehen können.
Meine Kolleginnen und Kollegen: Die Seuche ist da. Die Blauzungenkrankheit ist eine Seuche, eine anzeigenpflichtige Tierseuche. Sie ist eben nicht nur eine Krankheit, wie das vorhin Herr Daxenberger gesagt hat. In Deutschland und in Bayern dürfen wir nicht wegschauen und hoffen, dass die Seuche an einer Landesgrenze halt macht. Das wäre verantwortungslos. Wir können auch nicht sagen, wir beten die Seuche gesund. Wir müssen handeln. Deshalb haben wir im Jahr 2008 die verpflichtende Impfung deutschlandweit per Bundesverordnung eingeführt. Ich glaube, wir sind eigentlich einer Meinung; das hat man bei den vielen Vorrednern gemerkt. Die Unterschiede sind gar nicht so groß. Die Sorge ist vielfach im Mittelpunkt gestanden.
Meine Damen und Herren, gehen wir aber auf den Dringlichkeitsantrag näher ein: Zurückhaltung beim Vollzug der Sanktionen. Es ist eine Pflichtimpfung, die auf einer Bundesverordnung basiert. Optimaler Schutz ist nur gewährleistet, wenn die Impfung flächendeckend durchgeführt wird. Es geht nicht darum, Ausnahmen machen zu wollen. Es geht darum, dass wir eine flächendeckende Impfung brauchen, wenn die Impfung sinnvoll sein soll. Der Vollzug obliegt den Kreisverwaltungsbehörden. Diese haben die Aufgabe, gesetzliche Verpflichtungen durchzusetzen. Ich traue den Landräten und Landrätinnen genügend Sensibilität und Augenmaß zu, um in ihrem Ermessen die Maßnahmen des Verwaltungszwangs durchzuführen. Ich denke, sie werden die Umstände des Einzelfalls und die Verhältnismäßigkeit im einzelnen Fall prüfen. Das traue ich den Landräten und den Landrätinnen bei uns in Bayern zu.
(Johanna Werner-Muggendorfer (SPD): Hier hätte geklatscht gehört! - Kathrin Sonnenholzner (SPD): Wo ist denn da der Einsatz?)
Kommen wir noch einmal zur Impfung auf freiwilliger Basis, die vorhin auch angesprochen wurde. Im Februar gab es eine Sitzung der Staatssekretäre auf Bundesund Länderebene. Man hat im Friedrich-Loeffler-Institut
einvernehmlich beschlossen, dass man in der zweiten Jahreshälfte, wenn die Impffenster im Jahr 2009 geschlossen werden, entscheidet, ob die Impfpflicht aufgehoben wird oder ob sie bleibt. Sie haben vorhin gefordert, dass man das noch einmal überlegen sollte. Das tun wir. Wir machen das aber erst, wenn wir wissen, welche Auswirkungen sich im Impffenster 2009 eingestellt haben.
Die Quecksilberverbindungen im Impfstoff wurden schon mehrfach angesprochen. Es ist nun einmal so, dass wir in Bayern zu 96 % Impfstoffe verwenden, die keine Quecksilberverbindung enthalten. Überwiegend wird also bereits jetzt dieser Impfstoff von der Mehrheit verwendet. Die Entscheidung über die Zulassung des Impfstoffes der Firma Merial ist in der Europäischen Kommission gefallen. Das wird in Kürze veröffentlicht werden. Anschließend kann man weiter vorangehen. Das Argument, hier würden nicht zugelassene Impfstoffe verwendet, ist dann entkräftet.
Wie Sie erwähnt haben, zählen Wildwiederkäuer zu den empfänglichen Arten. Trotzdem ist ein Monitoring zur Bekämpfung der Krankheit nicht notwendig. Eine Tilgung der Blauzungenkrankheit bei den Wildtierpopulationen ist nämlich nicht möglich. Deshalb müssen wir gerade die Tiere, die in den Ställen und draußen sind, die Haustierpopulationen, impfen, damit sie geschützt sind.
(Kathrin Sonnenholzner (SPD): Nutztiere, nicht Haustiere! - Zuruf des Abgeordneten Sepp Daxenberger (GRÜNE))
Ich möchte auch noch ein paar Sätze zu den Impfverweigerern sagen: Es ist völlig unverständlich, dass jetzt, mitten in dieser Impfsaison 2009, die Ängste geschürt werden. Gerade die Blauzungenimpfung 2008 ist ein Musterbeispiel dafür, wie gut eine Impfung funktionieren kann, wie eine weitsichtige präventive Seuchenbekämpfung möglich ist. Ich möchte deshalb noch einmal die Zahlen anführen. Bayernweit sind im Jahr 2007 282 Krankheitsfälle angezeigt worden, im Jahr 2008 42 Fälle. Da sieht man, dass wir auf der richtigen Seite sind. Es ist richtig, zu impfen. Die Impfung wurde im Jahr 2008 gut durchgeführt, und wir hoffen, dass im Jahre 2009 alle impfen, um die Seuche zu vermeiden. Das muss unser gemeinsames Ziel sein, hier hoffe ich auf die Unterstützung aller.
Frau Staatssekretärin, ich hebe nur darauf ab, dass Sie gesagt haben, bei der Vollstreckung vertrauen Sie auf das Augenmaß. Sie haben gesagt, die Impfung geht im Rahmen der Rechtsstaatlichkeit vonstatten. Das glaube ich auch. Es ist aber auch immer eine Frage der Verhältnismäßigkeit. Mir liegt hier die Pfändungs- und Einziehungsverfügung eines Finanzamtes gegen einen Tierhalter vor, der bislang noch nicht der Impfpflicht nachgekommen ist. Hier steht drin: "Es werden wegen Abgaben in Höhe von 157,77 Euro die Betriebskonten gepfändet". - Wenn man das als verhältnismäßig bezeichnet, dann kann ich dem nicht zustimmen. Ich würde das jedenfalls nicht so bezeichnen. Würden Sie das ebenso sehen?
(Beifall bei Abgeordneten der SPD - Thomas Kreu- zer (CSU): Den Einzelfall kann man nicht beurteilen, wenn man ihn nicht kennt!)
Es ist immer schwierig, einen Einzelfall zu beurteilen, wenn man ihn nicht wirklich kennt. Ich kann nur sagen, in vielen Bereichen haben die Landräte und Landrätinnen den Vollzug durchführen lassen. Ich traue den Landräten und Landrätinnen zu, dass sie auch in diesem Fall den Vollzug durchzuführen. Dabei muss auch im Einzelfall die Verhältnismäßigkeit stimmen. Darin sind wir uns wohl alle einig. Das gilt aber nicht nur für diesen Vollzug, sondern für den Vollzug aller Vorgaben.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich hätte eine Bitte: Wenn Sie sich zu Wort melden möchten, dann drücken Sie bei den Saalmikrophonen bitte auf das rote Knöpfchen. Bei der Unruhe, die hier im Saale herrscht, ist sonst für uns nämlich nicht erkennbar, ob Sie nur herumstehen oder ob sie etwas beitragen möchten.
Nachdem mir keine weiteren Wortmeldungen vorliegen und damit die Aussprache geschlossen ist, kommen wir zur Abstimmung. Ich möchte Sie daran erinnern, dass über den Dringlichkeitsantrag auf Drucksache 16/989 in geänderter Fassung abgestimmt wird. Der Antrag hat vom Antragsteller im ersten Spiegelstrich eine Veränderung erfahren. Es wurde namentliche Abstimmung beantragt. Sie kennen mittlerweile das Ritual. Die
Urnen stehen bereits bereit. Ich bitte Sie, Ihre Stimmkarten in den nächsten fünf Minuten abzugeben. Danke.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Zeit läuft ab. Ich sage nur, sie läuft ab, ist aber noch nicht abgelaufen. Wir haben noch fünf Sekunden. - Das Abstimmungsverfahren ist nun abgeschlossen. Danke schön.
Seien Sie so nett und widmen Sie uns wieder Ihre ganze Aufmerksamkeit? Wir sind hier optimistisch, dass Sie uns im Sitzungsverlauf weiter folgen.
Nehmen Sie sich bitte ein Beispiel an den bereits sitzenden Ministern und Staatssekretären, die ihrer Vorbildfunktion nachkommen.
- Aber auch nur deswegen, weil dort hinten ein Pulk steht, der sich nicht bewegt. Wir fahren nun in der Tagesordnung fort.
Dringlichkeitsantrag der Abg. Franz Maget, Christa Steiger, Angelika Weikert u. a. und Fraktion (SPD) ARGEn und Optionskommunen: Chaos in der Arbeitsmarktpolitik verhindern (Drs. 16/992)
Dringlichkeitsantrag der Abg. Margarete Bause, Sepp Daxenberger, Ulrike Gote u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Jobcenter retten! - Das Prinzip "Hilfe aus einer Hand" darf nicht sterben! (Drs. 16/994)
Dringlichkeitsantrag der Abg. Georg Schmid, Karl Freller, Joachim Unterländer u. a. und Fraktion (CSU), Thomas Hacker, Brigitte Meyer, Jörg Rohde und Fraktion (FDP) Neuorganisation des SGB II-Vollzugs im Interesse der ALG II-Empfänger und der in den ARGEn Beschäftigten baldmöglich regeln (Drs. 16/1001)
Für die beiden zuerst genannten Dringlichkeitsanträge ist jeweils namentliche Abstimmung beantragt. Über den Dringlichkeitsantrag der Regierungsfraktionen wird