Protokoll der Sitzung vom 26.03.2009

Da Bauherr und Architekt von Anfang an auf einer Werbetafel den Restaurantbereich dargestellt haben, muss man von Vorsatz sprechen. Das machen wir nicht mit, und deswegen beantragen wir GRÜNE, bezüglich dieser Petition einen Berücksichtigungsbeschluss zu fassen.

Als nächster Redner hat für die CSU-Fraktion Herr Taubeneder das Wort.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte zunächst klar herausstellen, Frau Scharfenberg, dass das Verhalten des Bauherrn schärfstens zu verurteilen ist.

(Maria Scharfenberg (GRÜNE): Warum stimmen Sie dann nicht mit uns?)

Aber es geht nicht um den Bauherren, sondern es geht um das Verhalten des Landratsamtes Berchtesgadener Land. Vorweg möchte ich feststellen, dass das Landratsamt völlig korrekt gehandelt hat, angemessen und

in gebotener Weise und dass es den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit eingehalten hat.

Nun möchte ich ein bisschen genauer schildern, wie der Ablauf war. Haben Sie bitte Verständnis dafür; denn Sie haben das etwas verkürzt.

Am 29.11.2007 ist die Genehmigung für dieses Bauvorhaben erteilt worden. Danach gab es am 30.07. eine Ortsbesichtigung. Das Landratsamt hat festgestellt, dass planabweichend gebaut wurde.

Mit Bescheid vom 30. Juli wurde der Bau dann eingestellt, und es wurde eine Androhung von Zwangsgeld in Höhe von 4.500 Euro erlassen. Das ist ein ganz normales Verhalten.

Am 7. August und am 12. August wurde wiederum festgestellt, dass weitergebaut wurde. Die Festsetzung des Zwangsgeldes von 4.500 Euro kam zum Zuge, und es gab eine weitere Androhung am 25. August über ein Zwangsgeld in Höhe von 20.000 Euro.

Am 01.10. wurde erneut festgestellt: Der Bauherr ist uneinsichtig, er baut weiter. Das hatte zur Folge, dass die 20.000 Euro Zwangsgeld festgesetzt wurden und ein weiteres Zwangsgeld in Höhe von 30.000 Euro angedroht wurde. Trotzdem wurde weitergebaut. Das wiederum hatte zur Folge, dass mit Bescheid vom 07.11. die Versiegelung der Baustelle angeordnet wurde.

An dieser Stelle muss ich wiederholen: Das Landratsamt hat völlig korrekt gehandelt. Vielleicht könnte man sagen, es hätte schneller versiegeln können und hätte darauf verzichten sollen, das dritte Zwangsgeld anzudrohen. Aber das Landratsamt hat es halt gemacht.

Man kann doch in der Regel davon ausgehen, dass der Bauherr bei solch massiven Zwangsgeldandrohungen - es sind immerhin 54.500 Euro - Einsicht zeigt.

Im Übrigen ist das Ordnungswidrigkeitsverfahren noch nicht abgeschlossen; den Bauherrn erwartet eine hohe Geldbuße, und natürlich droht bei jedem Schwarzbau auch die Beseitigungsanordnung. Das muss der Bauherr wissen. Mit diesem großen Risiko spielt er.

Dass nun die Gemeinde im Zuge einer Änderung der Bebauungsplanung die nachträgliche Legalisierung ermöglicht, obliegt im Zuge der gemeindlichen Planungshoheit einer Gemeinde ausschließlich allein. Ob es nachträglich noch zu einer Genehmigung kommt, ist das Ergebnis der Bauleitplanung, bei der Bürger und Behörden gehört und eingebunden werden.

Ich kann beim besten Willen keine Verfehlung des Landratsamtes feststellen und bitte, den Beschluss des Petitionsausschusses vom 11. Februar zu bestätigen.

(Beifall bei der CSU)

Vielen Dank Herr Kollege. Nächste Rednerin für die SPD-Fraktion: Frau Margit Wild.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! So ganz korrekt hat das Landratsamt wohl nicht gehandelt; einen gewissen Vorwurf kann man den Verantwortlichen eigentlich nicht ersparen.

(Beifall bei der SPD - Widerspruch bei der CSU)

Lassen Sie mich mit Folgendem beginnen: Vor Kurzem las man in den Medien von einem Fall einer Kassiererin, die einen Bon für Pfandflaschen in Höhe von 1,30 Euro nicht ordentlich verbucht hat.

(Zurufe von der CSU: Was hat das mit der Petition zu tun?)

Daraufhin hat sie ihren Arbeitsplatz verloren, und das Arbeitsgericht hat dem Arbeitgeber recht gegeben.

(Zurufe von der CSU)

Natürlich könnte man jetzt fragen, was das mit der vorliegenden Petition zu tun hat.

(Zuruf von der CSU - Dr. Thomas Beyer (SPD): Das wird sie gleich erklären!)

- Hören Sie doch einmal ganz kurz zu, und lassen Sie mich es erklären. Ich sage Folgendes. Wir haben nicht nur Strafgesetze und Arbeitsgesetze, die eingehalten werden müssen, sondern wir haben auch Baugesetze, an die man sich ebenfalls halten muss.

(Beifall bei der SPD)

Wenn man sich nicht daran hält, muss man ganz einfach die Konsequenzen tragen, keine Frage. Aber es ist immer eine Sache der Verhältnismäßigkeit.

(Johanna Werner-Muggendorfer (SPD): Genau!)

Vor allem meine ich, dass dem Eindruck entgegengewirkt werden muss, das in der Bevölkerung unter dem Motto herrscht: Die Kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen.

(Zurufe von der CSU: Oh, oh!)

Genau den Eindruck hat man in diesem vorliegenden Fall. Sie haben vorhin doch gerade selbst aufgezählt, um welche Strafmaßnahmen monetärer Art es sich handelt. Ein Kleiner kann eine solche Summe nicht so locker aus der Tasche ziehen. Da hat sich nun ein Un

ternehmer an überhaupt nichts gehalten. Er hat sich nicht daran gehalten, was ihm genehmigt wurde, er hat etwas völlig anderes gebaut als vorgesehen, und da lässt man ihn eine lange Zeit einfach gewähren. Dann merken es auch die Bürger und gehen zur entsprechenden Stelle. Und dann endlich kommt die Bauaufsicht vorbei und macht nach einiger Zeit den Bauherrn darauf aufmerksam, dass es so wohl nicht geht. Das ist dem aber ziemlich egal; er baut munter weiter. Und dann wird ihm das erste Zwangsgeld angedroht.

(Unruhe bei der CSU)

Er baut weiter, und wahrscheinlich zahlt er - wie gerade schon erwähnt - aus der Portokasse einen großen fünfstelligen Betrag. Das kann so nicht in Ordnung sein.

Es ziehen Monate ins Land, der Baukörper ist fertig, und was macht die Gemeinde? Einen Rückbau kann man ihm natürlich nicht zumuten. Der ist unmöglich. Die Gemeinde geht daran, stellt einen Bebauungsplan auf, damit die Sache geheilt wird.

Wenn ein solches Vorgehen nicht das Rechtsempfinden der Bevölkerung draußen nachträglich empfindlich stört, was dann?

(Beifall bei der SPD - Widerspruch bei der CSU)

Wir sind absolut der Meinung, dass die Petenten recht haben, wenn sie so etwas an den Landtag bringen und wenn es, wie von der Kollegin Scharfenberg gesagt, ins Plenum hochgezogen wird.

(Unruhe)

Es ist völlig klar, liebe Kolleginnen und Kollegen, auch mir: Wir können uns nicht in die Planungshoheit einer Gemeinde einmischen.

(Demonstrativer Beifall bei der CSU)

Aber wir können an dieser Stelle deutlich sagen, was wir von einem solchen Vorgehen halten.

(Zurufe von der SPD: Genau! - Beifall bei der SPD)

Wir halten davon nichts, aber auch wirklich gar nichts.

(Beifall bei der SPD - Zurufe von der CSU - Unruhe - Glocke des Präsidenten)

Ich habe wahrscheinlich sehr recht, sonst würden Sie sich nicht so aufregen, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der SPD)

Der ordentliche Weg wäre gewesen, sich mit einem solchen Vorhaben an die Gemeinde zu wenden, Tek

turen zu beantragen, und dann hätte die Gemeinde die planerischen Voraussetzungen schaffen können. Wenn aber dieses Vorgehen, wie es geschehen ist, nachträglich geheilt wird: Ein Schelm, der Böses dabei denkt! Das können wir nicht hinnehmen. Wir sind deshalb dankbar, dass wir mit dieser Behandlung im Plenum nochmals die Gelegenheit bekommen haben, unseren Standpunkt hier klar zu vertreten. Ein solches Beispiel darf auf keinen Fall Schule machen. Wer Kohle hat, kann zahlen, und der andere schaut mit dem Ofenrohr ins Gebirge.