Protokoll der Sitzung vom 26.03.2009

(Beifall bei den Freien Wählern)

Als Nächster hat Herr Kollege Dr. Andreas Fischer das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, Kolleginnen und Kollegen! Schnüffeln, spitzeln und spionieren - die Skandale der letzten Zeit haben deutlich gezeigt, dass Datenschutz längst nicht mehr nur ein Thema für öffentliche Stellen ist, sondern dass Missbrauch immer häufiger durch Private betrieben wird, indem ungeniert gegen datenschutzrechtliche Regelungen verstoßen wird. Lidl, Telekom, Deutsche Bahn - das alles ist wohl nur die Spitze des Eisbergs und zeigt die Dimension, um die es hier geht.

Die FDP hat die Problematik erkannt und thematisiert, und zwar lange bevor dieses Thema in den Fokus einer breiten Öffentlichkeit gerückt wurde. Die FDP hat eine Verbesserung des Datenschutzes im nichtöffentlichen Bereich in ihrem Wahlprogramm gefordert, und sie hat diese Verbesserung in der Koalitionsvereinbarung auch erreicht. Deswegen heißt es in der Koalitionsvereinbarung, dass die staatliche Aufsicht über den Datenschutz im privaten Bereich wirksam gestärkt werden muss. Wir haben erreicht, dass die in Ansbach eingerichtete Dienststelle zu einem Landesamt für Datenschutzaufsicht ausgebaut und personell deutlich verstärkt wird.

(Beifall bei der FDP)

Wir reden hier nicht über Theorie, sondern über Fakten. Im Februar 2009 hat der Ministerrat beschlossen, dass das Personal für den nichtöffentlichen Datenschutz be

reits im Jahr 2009 von fünf auf zehn Mitarbeiter verdoppelt wird. Bis 2011 wird die Zahl der Mitarbeiter auf 17 steigen. Die Wahrheit ist, diese personelle Verstärkung ist eine solide Grundlage dafür, Missbrauch künftig zu verhindern. Die Wahrheit ist aber auch: diese Verstärkung ist ein Erfolg der FDP.

(Beifall bei der FDP)

Das sind konkrete Verbesserungen für den Datenschutz.

Ich komme nun zum Gesetzentwurf der GRÜNEN. Zunächst beklagen Sie, dass in Bayern verfassungsrechtliche Bedenken gegen eine Zusammenlegung von öffentlichem und privatem Datenschutz bestehen. In diesem Punkt pflichte ich Ihnen durchaus bei. Auch ich finde das schade; denn ich könnte mir durchaus Synergieeffekte vorstellen. Ich meine, man sollte hier durchaus über Lösungen sprechen. Was aber die konkrete Forderung betrifft, die Sie daraus ableiten, in einem ersten Schritt ein Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz zu schaffen, stelle ich mir schon die Frage, ob dahinter mehr steckt als eine phantasievolle neue Wortschöpfung. Denn das Mehr soll wohl vor allem im Begriff der Unabhängigkeit liegen. Wenn man sich aber Artikel 6 des von Ihnen so gelobten schleswigholsteinischen Gesetzes ansieht, dann findet man dort die Aussage, dass die Rechtsaufsicht beim Staatsministerium der Justiz liegen soll. Damit haben wir nach wie vor eine Aufsicht, wenn auch eine Rechtsaufsicht.

Richtig ist aber auch, dass in diesem Problem ein europarechtliches Thema steckt. Im November 2007 wurde Deutschland von der Europäischen Kommission mit der Begründung verklagt, die Datenschutzbehörden müssten völlige Unabhängigkeit genießen. Das ist bereits gesagt worden. Nach Auffassung der EU-Kommission besteht diese Unabhängigkeit allerdings derzeit in keinem deutschen Bundesland, also auch nicht in dem von Ihnen so gelobten Schleswig-Holstein. Verklagt worden ist nicht Bayern - das ist nach europäischem Recht nicht möglich -, sondern verklagt worden ist Deutschland, aber beanstandet worden ist die Situation in allen deutschen Bundesländern.

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs wird noch im Jahr 2009 erwartet. Bevor wir neue Strukturen schaffen, empfehle ich, dieses Urteil des Europäischen Gerichtshofs abzuwarten. Es geht uns dadurch in Sachen Datenschutz nichts verloren; denn die Stärkung des Datenschutzes haben wir bereits erreicht, und zwar durch die personelle Aufstockung, die die FDP durchgesetzt hat.

(Beifall bei der FDP)

Als Nächste hat noch einmal Frau Kollegin Stahl das Wort. Bitte schön, Frau Kollegin.

Herr Präsident, meine Herren und Damen! Die Wortmeldungen haben deutlich gemacht, dass man durchaus dazu bereit ist, über Änderungen nachzudenken. Das ist doch schon einmal ein sehr guter Weg. Wir sind die Letzten, die uns gegen eine unter Umständen notwendige Verfassungsänderung sträuben würden. Ich würde aber diese Möglichkeit, politisch selbst tätig zu werden, wenn man erkannt hat, dass man einen unabhängigen Datenschutz braucht, nicht aus der Hand geben wollen, um darauf zu warten, bis der EuGH entschieden hat. Niemand nimmt uns diese Möglichkeit, die Angelegenheit hier und heute selbst auf den Weg zu bringen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Bei allen Haken und Ösen, Herr Fischer, es ist nun einmal ein Unterschied, dass wir in unserem Zentrum keine Fachaufsicht mehr haben, dass wir mit unserem Zentrum eine Anstalt des öffentlichen Rechts gebildet haben und dass wir nicht mehr nur auf den Sachverstand von anderen Einrichtungen, zum Beispiel des TÜV, zurückgreifen müssen, sondern dass wir eine ganz eigene Organisation haben. Ich möchte auch darauf hinweisen: Es ist richtig, wenn Herr Herrmann sagt, dass von 25 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern dies nicht alles allein geschultert werden kann. Wir wissen aber aus Schleswig-Holstein, dass es dort über die Möglichkeit, selbst Geld einzunehmen, da es sich um eine Anstalt des öffentlichen Rechts handelt, möglich war, 15 zusätzliche Mitarbeiter einzustellen. Das bedeutet, die Behörde arbeitet jetzt mit 40 Mitarbeitern. Das muss der Weg sein, den wir beschreiten. Das bedeutet die Schaffung eines unabhängigen Landeszentrums, das unter Umständen bezüglich der Organisation in die Verfassung mit aufgenommen wird. Ich halte das für den richtigen Weg. Dem verschließen wir uns nicht. Aber der erste Schritt sollte heute getan sein.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Danke schön, Frau Kollegin Stahl. Als Letzter hat Herr Staatsminister Herrmann das Wort.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich sehr, dass das Thema Datenschutz im privaten Bereich inzwischen eine wesentlich stärkere Aufmerksamkeit erfährt; denn wir hatten in der Tat über einige Jahre hinweg eine sehr einseitige Wahrnehmung, als ob sich Datenschutzprobleme nur in der öffentlichen Verwaltung stellen würden und man vor allem unseren eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbei

tern genauer auf die Finger schauen müsste. Der Datenschutz bei Privatunternehmen und der übrigen Gesellschaft wurde bei vielen Diskussionen deutlich vernachlässigt. Es ist richtig und notwendig, diesem Themenbereich eine stärkere Aufmerksamkeit zu schenken. Deshalb ist es richtig, dass das Thema Datenschutz im nichtöffentlichen und privaten Bereich einen größeren Stellenwert erhält, und deswegen ist es auch gut, wenn wir für diese Tätigkeit mehr Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einsetzen.

Dieses Ziel ist in unserer Koalitionsvereinbarung deutlich festgelegt und ist mit der Einrichtung des neuen Landesamtes für Datenschutzaufsicht in Ansbach auch umgesetzt. Der Personalaufbau wird kontinuierlich in diesem und in den kommenden beiden Jahren erfolgen. Wenn es notwendig ist, wird sich der Personalaufbau natürlich auch in den folgenden Jahren fortsetzen.

Ich will hinsichtlich der auch verfassungsrechtlich geprägten Diskussion auf einen Punkt hinweisen - wir werden das im Detail bei den Ausschussberatungen in den nächsten Wochen nachvollziehen -: Es sieht auf den ersten Blick sehr plakativ aus, wenn von einem unabhängigen Zentrum gesprochen wird. Man muss auf der anderen Seite klar sehen, dass es überall dort, wo wir Eingriffsverwaltung in unserem Staat haben, eine klare Verantwortung eines Ministers gegenüber dem Parlament geben muss.

Deshalb muss man deutlich unterscheiden: Der Landesbeauftragte für den Datenschutz ist eine völlig unabhängige Institution, die aber - das ist die Kehrseite der verfassungsrechtlichen Problematik - null Eingriffskompetenzen hat. Der Landesbeauftragte ist vom Parlament beauftragt, diese Kontrollen wahrzunehmen, und dann kann er dem Parlament berichten. Er hat keinerlei unmittelbare Befugnisse, einzugreifen und bestimmte Missstände abzustellen. Er äußert öffentliche Kritik, er erstattet dem Parlament Bericht oder er weist die Ressorts darauf hin, dass aus seiner Sicht etwas geändert werden müsste, aber die Verantwortung dafür, was in dem einen oder anderen Amt oder der einen oder anderen Behörde geschieht, bleibt weiterhin ausschließlich in dem jeweiligen Ressort und wird gegebenenfalls von dem zuständigen Ressortminister gegenüber dem Parlament vertreten. So ist das hier bei uns, so ist es genauso beim Bund und den anderen Ländern.

Ich kann schon feststellen, dass sich das auch unabhängig gegenüber Privaten kontrollieren lässt. Dabei muss jedoch jeder wissen: Eine solche unabhängige Datenschutzkontrolle hätte null Eingriffsbefugnisse. Es wäre ungefähr so, wie wenn ich für Geschwindigkeitskontrollen auf der Autobahn eine unabhängige Dienststelle einrichten würde. Ich kann das machen, aber

diese Dienststelle dürfte dann nur Geschwindigkeitskontrollen vornehmen, hätte jedoch keine Befugnisse, ein Fahrzeug anzuhalten oder einen Bußgeldbescheid zu erlassen. Das bedeutet, spätestens dann, wenn ich zu dem Punkt komme, an dem ein Eingreifen, zum Beispiel gegenüber einer Firma, notwendig wird, die mit den Daten nicht richtig umgeht, oder ein Bußgeldbescheid erlassen werden muss, brauche ich eine andere Behörde.

Jetzt frage ich Sie: Ist einer ernsthaft der Meinung, dass es ein Fortschritt in der Verwaltungsgestaltung ist, wenn ich jemanden habe, der unabhängig kontrolliert, während ich für die Umsetzung des Ganzen, um zum Beispiel in eine Firma hineinzugehen und einen Missstand abzustellen, einen Bußgeldbescheid zu erlassen usw., eine andere Behörde brauche? Ich wollte dieses Spannungsfeld nur deutlich machen. Das ist letztendlich der Hintergrund, weshalb in den allermeisten Bundesländern und beim Bund die bisherige Struktur beibehalten worden ist. Wir können uns in den Ausschüssen gerne darüber unterhalten und dies entsprechend abwägen. Ich glaube aber, es gibt gute Gründe - wir haben darüber in der Koalition gesprochen -, dies so anzugehen. Man wird sehen, wie der EuGH entscheidet, aber letztendlich müssen wir das mit dem deutschen Verfassungsrecht in Einklang bringen. Ich freue mich auf die Diskussion über diese spannenden Fragen mit Ihnen.

(Beifall bei der CSU und der FDP)

Danke schön, Herr Staatsminister. Die Aussprache ist damit geschlossen. Ich schlage vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Verbraucherschutz als federführendem Ausschuss zu überweisen. Besteht damit Einverständnis? - Ich sehe keinen Widerspruch. Dann ist so beschlossen.

Jetzt stehen wir vor der Frage, ob wir den nächsten Tagesordnungspunkt, das heißt die Tagesordnungspunkte 4 bis 7, gemeinsam aufrufen sollen oder gleich in die Mittagspause gehen, um dann nach der Mittagspause die nächsten Tagesordnungspunkte abzuwickeln. Ich schlage vor, dass wir bis 13.40 Uhr - es war eine halbe Stunde vorgesehen, das wäre diese halbe Stunde Mittagspause machen und dann pünktlich um 13.40 Uhr wieder beginnen, allerdings dann mit den Dringlichkeitsanträgen - so ist es vorgesehen - und im Anschluss daran mit der weiteren Tagesordnung fortfahren. Besteht damit Einverständnis? - Dann unterbreche ich die Sitzung und werde sie um 13.40 Uhr fortsetzen.

(Unterbrechung von 13.07 bis 13.42 Uhr)

Meine verehrten Kolleginnen und Kollegen, wir setzen die Beratungen fort.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 15 auf: Beratung der zum Plenum eingereichten Dringlichkeitsanträge Vorweg mache ich darauf aufmerksam, dass entsprechend einer Vereinbarung des Ältestenrats heute nur die ersten drei Dringlichkeitsanträge der Oppositionsfraktionen beraten werden. Die übrigen Dringlichkeitsanträge werden an die federführenden Ausschüsse überwiesen. Ich rufe den Dringlichkeitsantrag auf Drucksache 16/988 auf:

Dringlichkeitsantrag der Abg. Hubert Aiwanger, Tanja Schweiger, Bernhard Pohl u. a. und Fraktion (FW) Verschuldensunabhängige Haftung von AGVorständen (Drs. 16/988)

Ich eröffne die Aussprache. Als Erster hat Herr Bernhard Pohl das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, soweit Sie nicht noch in der Mittagspause sind! Verschuldensunabhängige Managerhaftung! Meine Damen und Herren, ich sehe in einige Ihrer Gesichter und lese darin: Wer hat denn den herausgelassen? Ist der komplett übergeschnappt?

(Beifall bei der CSU )

Einige Kollegen outen sich zwar, aber ich sage: Vorsicht! Vielleicht haben Sie hier zu früh geklatscht.

Ich komme kurz zur Geschichte dieses Antrags. Ich habe die verschuldensunabhängige Managerhaftung im Jahr 2004 gefordert, nicht jetzt, wo man ständig über Fehlverhalten, Desaster und Versagen von Topmanagern redet. Nein, es war im Jahr 2004, als der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Bank, Herr Ackermann, einen Rekordgewinn verkündete, aber gleichzeitig sagte: Wir müssen 6.000 Arbeitsplätze abbauen.

Man hat damals über die Frage diskutiert: Ist es gerechtfertigt, dass Manager zweistellige Millionenbeträge verdienen, oder muss hier der Gesetzgeber eingreifen? Ich habe damals gesagt und sage es auch heute: Wenn einer gute Arbeit leistet und die Kapitalgesellschaft mit ihrem Vermögen den betreffenden Manager gut entlohnt, dann kann uns das egal sein. Es kann uns aber nicht egal sein, wenn Manager Unternehmen in die Schieflage bringen und der Steuerzahler hierfür einspringen muss oder aber Dritte im Insolvenzverfahren geschädigt werden.

Ich habe gesagt: Wir müssen zu dem bestehenden Haftungsrecht ein zusätzliches Instrumentarium schaffen, nämlich eine verschuldensunabhängige Haftung von Vorständen von Aktiengesellschaften.

Warum ist das wichtig? - Ich sage Ihnen: Der Vorstand einer Aktiengesellschaft ist mit einem selbstständigen Unternehmer vergleichbar. Das trifft erstens von der Rechtsmacht her zu. Denn der Vorstand einer Aktiengesellschaft hat eine umfassende Rechtsmacht. Er ist das Organ der Gesellschaft und für deren Wohl und Wehe genauso verantwortlich wie der Einzelunternehmer für sein Unternehmen. Zweitens wird er dafür sehr gut bezahlt, meistens besser als derjenige, der ein eigenes Unternehmen betreibt.

Gerade Sie von der CSU, die sich immer für den kleinen Unternehmer, zum Beispiel für den Handwerksmeister, einsetzen, müssten eigentlich größtes Verständnis dafür haben, dass man den Einzelunternehmer zumindest teilweise einem Vorstand einer Aktiengesellschaft gleichstellt. Man muss wenigstens in Ansätzen die Konsequenz ziehen, dass derjenige, der ein Unternehmen leitet, derjenige, der dafür sehr viel Geld kassiert, in gewisser Weise auch ohne Verschulden am Risiko des Unternehmens beteiligt wird.

Wie verhält es sich damit derzeit? Der Vorstand fährt das Unternehmen an die Wand, scheidet vorzeitig, vor Ablauf eines Fünfjahresvertrages, mit einer Abfindung aus. Ist das richtig? - Natürlich werden Sie sagen: Wir haben ja eine Verschuldenshaftung, nämlich in § 93 des Aktiengesetzes. Das ist richtig. Aber die Verschuldenshaftung greift eben nicht in allen Fällen. Insbesondere sagt die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs: Auch riskante Entscheidungen sind von einem gewissen Ermessensspielraum gedeckt, sodass im Regelfall gerade keine Haftung des Vorstands einer Aktiengesellschaft ausgesprochen werden kann.

Das ist unbefriedigend. Es ist unbefriedigend, wenn der kleine Handwerksmeister, dessen Bauträger in die Insolvenz geht, vor dem Aus steht, und zwar auch persönlich, während der Manager mit einer Abfindung nach Marbella zu seiner Sommerresidenz fliegt. So etwas geht nicht an.

Wenn wir ernsthaft gegen irgendwelche Scharlatane vorgehen wollen, die uns sagen wollen, dass unsere soziale Marktwirtschaft gescheitert sei, dann müssen wir diesen Widerspruch ernst nehmen und dann müssen wir auch gesetzgeberisch reagieren.

Auch der Vergleich des Vorstands mit einem Arbeitnehmer zwingt uns hier zum Handeln. Ich weiß, dass sich die Kollegen von der SPD gern für die Arbeitnehmer einsetzen. Auch Vorstände von Aktiengesellschaften sind Arbeitnehmer. Aber in diesem Fall muss man

doch einen Unterschied machen zwischen denen, die die Geschicke von Unternehmen leiten, und denen, die als Mitarbeiter eines Unternehmens, das in die Insolvenz geht, die letzten drei Monatsgehälter an den Insolvenzverwalter zurücküberweisen müssen, wenn sie von der Insolvenz Kenntnis hatten. Es handelt sich hier übrigens um eine Missgeburt im Insolvenzrecht, die schnellstmöglich beseitigt werden muss. Ich weiß, dass die Argumente kommen werden: Es ist ein juristischer Systembruch, hier mit einer verschuldensunabhängigen Haftung zu arbeiten - mitnichten! Der Gesetzgeber hat sehr wohl Gefährdungshaftungstatbestände geschaffen. Natürlich ist das etwas quer gedacht; das stimmt. Das ist keine Frage. Aber es ist weder verfassungsrechtlich bedenklich noch ist es in seiner Zielsetzung ungeeignet, ganz im Gegenteil.

Das nächste Argument, das kommen wird: Ein Unternehmer, ein Vorstand einer Aktiengesellschaft wird, wenn er von einer verschuldensunabhängigen Haftung bedroht ist, keine riskanten Geschäfte mehr tätigen, er wird ängstlich und vorsichtig sein. Dazu sage ich Ihnen, meine Damen und Herren: Genau das wollen wir. Wohin hat uns das leichtsinnige Handeln gebracht, meine Damen und Herren? Glauben Sie, dass die Vorstände der Bayerischen Landesbank genauso bedenkenlos gehandelt hätten, wenn es ihr eigenes Geld gewesen wäre,

(Beifall bei den Freien Wählern)

wenn sie sich hätten sagen müssen, wenn es schiefgeht, ist alles weg, was ich mir erarbeitet habe? Meine Damen, meine Herren, dahin müssen wir kommen, dass wieder mehr Verantwortungsbewusstsein einkehrt. Dazu ist das ein erster wichtiger Schritt.