Protokoll der Sitzung vom 12.05.2009

Über die Jahre hinweg hatten wir zu der Entwicklung viele Forschungsergebnisse. Wir haben uns gefragt, welche kommerziellen und welche wirtschaftlichen Potenziale es gibt. In den letzten Jahren sind verstärkt auch Sicherheitsforschungsaspekte aufgekommen, die gezeigt haben, dass die Auswirkungen, die Sie angedeutet haben, in der Realität stattfinden können. Aus diesen Forschungen heraus beginnt eine ganz intensive Debatte zu der Frage, wie es weitergehen soll.

Deswegen haben wir uns dafür eingesetzt, dass die Freisetzungsgenehmigungen nicht erteilt werden und dass der kommerzielle Anbau von Genmais nicht stattfindet. Auch ich habe dabei - ich kann aber auch in der Verantwortung für den Freistaat Bayern reden - meine Position vertreten. Letztlich trifft jeder die Entscheidung in seiner Verantwortung. In unserer Verantwortung tun wir das, was möglich ist. Das geht vom Naturschutz bis zu den Anträgen, die wir hoffentlich bald auf europäischer Ebene durchbringen können. Bezüglich der europäischen Ebene bin ich grundsätzlich positiv gestimmt.

Es gibt in vielen Ländern Europas eine Debatte darüber, dass die Entscheidungen auf diesem Gebiet den Ländern überlassen werden sollten. Die Debatte findet vor allem in Frankreich statt. Das stimmt mich hoffnungsvoll.

Im Umweltministerrat haben wir darauf hingewirkt, dass man Länder nicht verurteilt hat, die sich bewusst dafür entschieden haben, keine Gentechnik anzuwenden. Die Frage ist, ob die Kommission das am Schluss akzeptiert.

In Deutschland müsste es uns ein gemeinsames Anliegen sein, unsere Vorstellungen durchzusetzen. Dafür habe ich positive Signale aus der Bundesregierung. Nach der Europawahl und der Bildung der neuen Kommission werden wir mehr wissen. Wir werden abwarten, in welcher zeitlichen Folge diese Dinge geschehen werden. Das ist die Zeit vor der Bundestags

wahl. Ich hoffe, dabei geht nicht unter, dass nach der Bildung der neuen Kommission das Selbstbestimmungsrecht der Regionen auch in dieser Frage verankert wird. Hier liegt aus meiner Sicht die größte Chance. Denn die Probleme der Wertprüfungen und Freisetzungen entstehen dann nicht mehr.

Wir haben alles versucht, was wir machen konnten. Wir konnten die letzten Freisetzungen in den Standorten, die es gibt, nicht verhindern. Hier besteht ein rechtlicher Anspruch. Da haben wir alles geprüft. Nach § 16 des Gentechnikgesetzes gibt es einen Rechtsanspruch. Wir haben gemeinsam darauf hingewirkt, dass von 16 denkbaren Freisetzungsgenehmigungen insgesamt 13 nicht genutzt werden. Das ist ein wichtiger Zwischenschritt auf unserem Weg zu dem erklärten gemeinsamen Ziel.

Danke schön, Herr Staatsminister. Als nächster hat das Wort: Herr Kollege Daxenberger. Bitte schön.

(Maria Noichl (SPD): Die Kartoffelantwort fehlt noch!)

Herr Minister Söder, nachdem Sie diesem Haus schon längere Zeit angehören, ist Ihnen sicherlich nicht entgangen, dass die Landtagsfraktion der GRÜNEN seit vielen, vielen Jahren sehr konsequent und ab und zu durchaus laut vor den Gefahren der Agrogentechnik gewarnt hat. Wir haben vor allen Dingen darauf hingewiesen, dass Auskreuzungen in natürliche Pflanzen nicht zu vermeiden sind, dass es Gesundheitsgefahren gibt und dass es Gefahren für unsere Artenvielfalt gibt. Wir haben auch darauf hingewiesen, dass an der Gentechnik ein Rattenschwanz von möglichen Patentierungen hängt.

Die Staatsregierung ist bis vor Kurzem mit wehenden Fahnen und unter ständigem Absingen von Lobeshymnen hinter Monsanto & Co. hergelaufen. Sie hat - das freut uns - inzwischen ihre Position geändert. Ob diese Änderung der Position aufgrund besserer Einsicht zustande gekommen ist oder doch eher den kommenden Wahlen geschuldet ist, wäre ein eigener Fragenkomplex. Diesen Fragenkomplex will ich hier und heute aber nicht ansprechen; die Ministerbefragung würde da nicht unbedingt der Wahrheitsfindung dienen.

Interessant ist aber für uns die Frage, warum die Staatsregierung, warum insbesondere Umweltminister Söder, zwar seit letztem Herbst ständig von einem gentechnikfreien Bayern spricht, aber das, was im eigenen Zuständigkeitsbereich möglich wäre, nicht umfassend ausgeschöpft hat. Warum hat die Bayerische Staatsregierung die Möglichkeiten des bayerischen Naturschutzgesetzes nicht umfassend genutzt? Sie haben zwar richtigerweise davon gesprochen, dass Sie die

Regelung bei "Natura 2000" ausgenutzt haben und die gentechnikfreie Zone im 1.000-Meter-Radius um die Natura-2000-Gebiete ausgewiesen haben. Aber diese Verordnung bezieht sich ausschließlich auf MON 810. Warum hat man die Verordnung nicht auf alle gentechnisch veränderten Organismen ausgedehnt? Dann wäre auch Amflora dabei wie auch die anderen gentechnisch veränderten Maissorten. Damit hätte man auch die Aussaat der weiteren gentechnisch veränderten Pflanzen verhindern und in den Griff bekommen können. Bayern hat also nicht alles getan, was im eigenen bayerischen Zuständigkeitsbereich möglich gewesen wäre.

Herr Staatsminister, Sie haben das Wort. Bitte schön.

Vielen Dank, Herr Präsident. Zunächst einmal bedanke ich mich dafür, Herr Daxenberger, dass Sie eingestehen, auch wenn das sicher nicht leicht ist, dass wir uns deutlich voranentwickelt haben. Für mich persönlich kann ich schon in Anspruch nehmen, dass das nicht erst seit einem Vierteljahr der Fall ist, sondern bereits seit längerer Zeit. Zu diesem Thema gibt es, das ist unbestritten, eine Fülle von Diskussionen, auch in meiner eigenen Partei. Da gab es sehr intensive Diskussionen. Entscheidend und für viele Menschen wichtig ist, dass wir aus der Sicherheitsforschung begleitende Ergebnisse haben. Das war auch die Grundlage der Entscheidung der Bundeslandwirtschaftsministerin. Sie hat gesagt: Beim Genmais besteht eine Gefährdung, und deswegen entschied sie so. Ihre Entscheidung ist vor Gericht auch bestätigt worden. Ich glaube, das ist eine seriöse und verantwortbare Entscheidung.

Ich will Sie zwar nicht ärgern, aber ich muss schon sagen: Natürlich gibt es einen Bewusstseinswandel aufgrund von politischen Entscheidungen, den auch Bundesminister der GRÜNEN erleben mussten. Ich will es jetzt nicht zu polemisch machen, aber was Frau Künast in ihrer Zeit als Bundesministerin entschieden hat, gehört auch hierher.

(Ulrike Gote (GRÜNE): Einfach bei der Wahrheit zu bleiben, würde schon reichen!)

- Das muss man sich auch anhören. Aber unter ihrer Regierungszeit wurden jährlich rund 30 Tonnen für den bundesweiten Anbau über die sortenrechtliche Zulassung grundsätzlich freigegeben. Das waren rund 1.000 ha. Das muss man an dieser Stelle bemerken. Dass jeder sich weiterentwickeln kann, sei also gegenseitig zugestanden, auch Ihnen und uns sowieso.

Zweitens. Die jetzige Entscheidung betrifft im Wesentlichen den Genmais MON 810. Wir müssen uns überlegen, ob die 1.000 m Abstand bei anderen Pflanzen,

bei denen wir eine ganz andere Auskreuzungsproblematik hätten, überhaupt ausreichen würden. Das müssen wir von Fall zu Fall entscheiden. Deshalb gibt es für jede Situation entsprechende Einzelvollzugshinweise. In diesem Fall hatten wir die Situation mit dem Genmais. Am Freitag müssen wir im Bundesrat darüber entscheiden, Herr Daxenberger, ob wir da nicht bei der Entwicklung des Bundesnaturschutzgesetzes insgesamt Probleme bekommen. Denn beim Bundesnaturschutzgesetz wird überlegt - da können auch die Landesregierungen mithelfen, und Sie sind an einer, ich glaube in Bremen, beteiligt -, ob solche Abstände nur innerhalb oder auch außerhalb von FFH-Gebieten gelten sollen. Wir in Bayern bekennen uns zur Vollzugspraxis und bringen entsprechende Anträge als Staatsregierung in diesem Bereich gemeinsam ein. Ich glaube, dass wir unsere Verantwortung da bewusst wahrnehmen, und zwar weit über das hinaus, was wir in Bayern haben. Wir bringen diesen Aspekt sogar in den Bundesnaturschutz mit ein. Damit zeigen wir, dass wir unserer Verantwortung gerecht werden.

Danke schön, Herr Staatsminister. Als nächster hat der Kollege Aiwanger das Wort. Bitte schön.

Herr Söder, wir wissen, dass der Großteil der Bevölkerung genveränderte Nahrungsmittel ablehnt. Wie weit würden Sie in der Kennzeichnungspflicht gehen? Denn es ist bekannt, dass der Verbraucher vielfach nicht genau weiß, was er kauft, was er zu sich nimmt, weil die Kennzeichnungspflichten zu weit gefasst sind und er im Detail nicht über die Herkunft der Ware informiert ist. Wo sehen Sie noch Handlungsbedarf und Handlungsmöglichkeiten, um den Verbraucher genau darüber zu informieren, ob er wirklich gentechnikfreie Ware kauft oder nicht?

Bitte schön, Herr Staatsminister.

Aus meiner Sicht ist da vieles in die Wege geleitet worden, was sinnvoll ist. Deswegen glaube ich, dass wir da keinen weiteren Bedarf haben. Wir müssen uns eher die Frage stellen, wie wir auf Dauer nachweisen können, dass gentechnisch veränderte Organismen nicht auf uns zukommen. Meine Sorge ist im Moment also nicht so sehr, dass die Kennzeichnung nicht ausreicht, sondern eher stellt sich aus meiner Sicht auf Dauer die Frage, ob man gentechnisch veränderte Organismen überhaupt erkennen kann. Wir haben das ja vor ein, zwei Jahren gemerkt, als Importwaren in den Regalen standen, zum Beispiel Reis aus China. Denn die Herstellung ist ja entscheidend, um am Ende auch beurteilen zu können, ob man kennzeichnen soll oder nicht. Deswegen ist dort auch die Sicherheitsforschung

so fundamental wichtig; denn bei Produkten, die nicht bei uns hergestellt werden und die sich unserer Anbaukontrolle entziehen, müssen wir diese Möglichkeit haben. Ich halte die jetzigen Kennzeichnungsvorschriften aus heutiger Sicht für ausreichend und mache mir mehr Sorgen darüber, ob wir auch kontrollieren können, was bei uns im Handel ist. Auf europäischer Ebene haben wir die Diskussion über die Prozentzahlen bei den Verunreinigungsgraden. Diese Diskussion ist sowieso schon weit fortgeschritten. Mir ist es wichtiger, zu erkennen, ob überhaupt gentechnisch veränderte Organismen vorliegen, die Grenzwerte zu überprüfen, und das für den Verbraucher nachweisbar dokumentieren zu können.

Danke schön, Herr Staatsminister. Als nächster hat der Kollege Dechant das Wort.

Herr Staatsminister, ich möchte gern von Ihnen wissen, wie Sie sich die Zukunft der Forschung in der Agrogentechnik in Bayern hier konkret vorstellen. Frau Bundesministerin Aigner hat gesagt, das Verbot hat etwas mit dem Produkt zu tun, nicht mit der kompletten Technik. Wie stehen Sie zu dieser Aussage? Was planen sie konkret, um die Bevölkerung bei diesem Prozess mitzunehmen, um die Bevölkerung einzubinden und um nachhaltig herauszukriegen: Ist es schlecht oder ist es gut?

Zum Abschluss möchte ich Sie noch fragen, was wir in der Staatsregierung unternehmen, damit Patente auf Leben nicht erlassen werden.

Danke schön. Herr Staatsminister, bitte.

Danke, Herr Präsident. - Es gibt selten ein Thema, bei dem sich die Bevölkerung in Bayern so engagiert einbringt und mitdiskutiert wie bei diesem Thema. Das passiert sicherlich mit Emotionen, auch mit Leidenschaft. Ich finde das viel, viel besser, als wenn es anders wäre. Wir erleben es dieser Tage, wenn wir auf die Europawahl schauen - jeder in seinem Bereich -, dass manche Emotion in der politischen Debatte, beispielsweise in Bezug auf Europa, dem demokratischen Prozess gut tut. Ich sehe also im ganzen Land engagierte Gruppen. Ich hatte kürzlich beispielsweise ein Gespräch in dieser Frage mit vielen sehr kritischen Gruppen von den Kirchen, "Zivilcourage" und dem Bauernverband. Es haben sich wirklich sehr viele Menschen engagiert und kompetent an der Diskussion beteiligt. Bei diesem Prozess der Einbindung der Bürger ist mir also nicht bange. Ich würde mir wünschen, dass wir dieses Engagement an anderer Stelle auch so hätten.

Zum zweiten. Wir haben immer ganz klar gesagt - das schließt ein bisschen an das an, was ich vorhin zum Kollegen Aiwanger gesagt habe -: Kommerzieller Anbau: Nein, kommerzielle Nutzung: Nein, Forschung: Ja. Vor allem die Sicherheitsforschung steht im Mittelpunkt. Der von mir sehr geschätzte Kabinettskollege Martin Zeil hat von seinem Israelbesuch berichtet, dass dort der Versuchsanbau nicht mehr im Freiland stattfindet, sondern im Wesentlichen in Gewächshäusern. Auch wir debattieren darüber, dass wir dies aus Gründen der Sicherheitsforschung in den Gewächshäusern machen wollen. Das ist unser Ziel.

Vorher wollen wir aber über die ethischen Grenzen diskutieren. Wir wollen über die ethischen Grenzen der Forschung diskutieren. Ich glaube, das ist selbstverständlich. Wir tun das in sehr vielen Bereichen, haben es aber an dieser Stelle eigentlich bislang nicht getan. Deswegen wird die Staatsregierung unter der Federführung des Kollegen Heubisch ein Symposion unter Einbindung aller, auch des Ministerpräsidenten, veranstalten, um zu diskutieren, wo die ethischen Grenzen sind, wo die Chancen sind, wie es mit der Forschung weitergeht, in welche Richtung man unter Einbindung der Menschen, die dem Thema sehr kritisch gegenüberstehen, gehen will. Man will auch diejenigen einbinden, die sich für die Forschung und den Forschungsstandort Bayern entsprechend engagieren. Ich denke, dies ist ein wichtiger Weg. Denn es gibt eine Reihe von Herausforderungen, auch in der Forschung, die wir klären müssen und die im Übrigen auch von Gerichten entschieden werden. Das Verwaltungsgericht Augsburg hat entschieden, dass Honig, der mit dem Pollen transgener Maispflanzen kontaminiert ist, nicht verkehrsfähig ist. Es gibt also eine Fülle von Fragen, die wir haben und die wir diskutieren wollen.

Der letzte Punkt, nach dem Sie gefragt haben, sind Biopatente. Dazu gibt es jetzt eine Bundesratsinitiative von Hessen, der wir uns anschließen, weil wir der Auffassung sind, dass an dieser Stelle ein ethischer Prozess in Gang kommt, der ganz schwierig ist. Wenn am Schluss das Recht auf Leben ausschließlich einem Konzern zustünde und die Landwirtschaft dafür automatisch zahlen und nachweisen müsste, dann hätten wir nicht nur ökonomisch, sondern auch ethisch jede Grenze überschritten.

Deshalb wehren wir uns gegen Patente auf Leben, und deswegen wollen wir in Deutschland, aber dann auch in Europa erreichen, dass es einen verantwortungsvollen Umgang gibt. An dieser Stelle ist für mich eindeutig: Dem Recht auf Schöpfung liegen am Schluss nicht wirtschaftliche Interessen zugrunde, sondern es gehört der Natur und muss anders behandelt werden als viele andere Wirtschaftsgüter.

(Beifall bei der CSU und Abgeordneten der FDP)

Danke, Herr Staatsminister. Jetzt hat noch einmal der Kollege Daxenberger das Wort.

Herr Minister, es ist Ihnen bekannt, dass die Landtagsfraktion der GRÜNEN im letzten halben Jahr mehrere Dringlichkeitsanträge eingereicht hat, die jeweils das Ziel hatten, Bayern gentechnikfrei zu machen. Alle diese Anträge wurden von der Mehrheit hier im Haus abgelehnt. Zum einen wurde die Ablehnung damit begründet, dass ein Verbot von MON 810 in Europa nicht möglich sei, dass Europa das nicht zulassen würde. Jetzt ist es dennoch geschehen. Offensichtlich war es doch möglich, und die Hasenfüßigkeit stand im Vordergrund.

Die zweite Ablehnungsbegründung war, dass man nach neun Jahren Freisetzungsversuchen auch auf die Ergebnisse des zehnten Jahres nicht verzichten könne. Dennoch hat man sie jetzt eingestellt und kann offensichtlich doch auf die Versuche verzichten.

Jetzt bleibt noch ein Punkt, den wir immer beantragt haben, und zwar der Beitritt zum Bündnis der gentechnikfreien Regionen.

Meine Frage ist: Ist für Bayern unter den neuen Voraussetzungen das, was die GRÜNEN in ihren Dringlichkeitsanträgen immer gefordert haben und was jetzt zum großen Teil umgesetzt wurde, nämlich der Beitritt zum Bündnis der gentechnikfreien Regionen in Europa, möglich?

(Beifall bei den GRÜNEN)

Bitte schön, Herr Staatsminister.

Sie konstatieren jetzt selbst, dass wir große Schritte auch in diesem Anliegen vorangekommen sind.

Das Problem bei vielen Ihrer Anträge ist und war nicht der gute Wille, wenn ich das so sagen darf, sondern es waren häufig die rechtlichen Grenzen.

(Lachen der Abgeordneten Margarete Bause (GRÜNE))

Beim Verbot des Genmaises beispielsweise stand immer drin, wir sollen ihn jetzt in Bayern verbieten. Sie haben selber festgestellt, dass wir uns dafür eingesetzt haben, dass man im Bund verantwortlich damit umgeht. Man hat diese Entscheidung sehr verantwortungsvoll getroffen, zu unserer großen Zufriedenheit an der Stel

le. Aber es war eine Bundesentscheidung, keine Landesentscheidung. Und so waren manche Entscheidungen, die Sie mit einem Beschluss des Landtags herbeiführen wollten, letztlich deshalb nicht zustimmungsfähig, weil es rechtliche Grenzen gibt.

Wenn es um die Freisetzungen geht, die genehmigt waren, habe ich doch auch ein Interesse daran zu sagen: Wir wollen eine klare Linie. Von 16 Freisetzungsgenehmigungen sind 13 nicht vollzogen worden, aber an zwei Standorten werden sie noch vollzogen, und deswegen kann ich rechtlich nichts machen, auch wenn ich es politisch "sogar relativ gemeinsam" möchte. - Ich muss mich also, erstens, an rechtliche Vorgaben halten.

Zweitens, was den Beitritt zu diesen gentechnikfreien Regionen betrifft, haben wir immer von "gentechnikanbaufrei" gesprochen. Wir haben in anderen Bereichen natürlich bei Weitem nicht erreicht, dass sie gentechnikfrei sind. Das wäre unehrlich. Darum bleiben wir bei der jetzigen Diskussion. Wir versuchen, wie ich es vorhin gesagt habe, step by step zu arbeiten.

Die wichtigste Hürde und die größte Herausforderung, die wir haben werden, ist - und dabei bleibt es -, dass wir national wie regional, wenn wir es einmal ganz ehrlich nennen, fernab aller Parteipolitik, alle rechtlichen und tatsächlichen Möglichkeiten ergriffen haben. Am Schluss kommt es jetzt auf folgende Frage an: Auf europäischer Ebene gibt es weitere Zulassungsverfahren, und es stellt sich schon die Frage: Wie geht es am Ende aus? Haben wir praktisch bei jeder Entscheidung Einzelkämpfe, wo wir dann das ganze Prozedere, das Sie beschrieben haben, angehen müssen? Oder finden wir endlich einmal auf europäischer Ebene eine befriedigende Regelung, was sowohl die Entpolitisierung des Zulassungsverfahrens als auch die Regionalisierung der Anbauentscheidung betrifft? Das ist letztlich die entscheidende Frage, und die müssen wir gemeinsam tragen, die können wir auch von Deutschland gemeinsam tragen. Dann kann am Ende jedes Bundesland selber entscheiden.

In Brandenburg gibt es eine große, übergreifende Zustimmung zur grünen Gentechnik auch im kommerziellen Anbau. In Bayern gibt es eine weitgehende Ablehnung, würde ich mal sagen. Ich habe mir dieses große Ziel gesteckt. Wenn wir das alles erreicht haben, dann können wir über weitere Beitritts- und Clubmitgliedschaften reden. Aber ich möchte es schon so seriös machen, dass ich mir nicht am Ende, wenn ich irgendwo beigetreten bin, vorwerfen lassen muss, wahrscheinlich sogar noch von Ihnen, weil Sie das ja dann genau beobachten, dass wir uns nicht ordentlich