(Horst Arnold (SPD): Sie haben eine weitere Be schwerdemöglichkeit in dem Gesetz ausgeschlos sen! Christa Steiger (SPD): Der weitere Rechts weg ist ausgeschlossen!)
Es gibt ein Rechtsmittel und das reicht dann auch. Es ist nun wirklich nichts Untypisches in unserem Rechts staat, dass es nach einer richterlichen Anordnung nur noch ein weiteres Rechtsmittel gibt. Wir dürfen uns nicht vor lauter Rechtsmitteln in unserem Staat verrückt machen lassen.
(Beifall bei der CSU und der FDP Widerspruch bei der SPD Harald Güller (SPD): Da klatscht natür lich die FDP! Weitere Zurufe Glocke des Präsi denten)
Das ist eine völlig normale Situation, die in Hunderten von Verfahren so funktioniert. Das ist völlig normal.
Meine Damen und Herren, wir werden mit diesen In strumenten in Zukunft höchst zurückhaltend und vor sichtig umgehen.
Es ist richtig: Seitdem der Landtag dieses Gesetz be schlossen hat, ist in Bayern noch keine kritische Situa tion eingetreten. Ich sage: Gott sei Dank! Ich bin nicht scharf darauf, dass eine solche Situation bei uns eintritt. Es war noch keine Situation, wo wir bei einem Richter eine OnlineDurchsuchung hätten beantragen müssen. Ich habe diesem Landtag vor Kurzem auch darüber be richtet, dass es im vergangenen Jahr in Bayern auch keine akustische Wohnraumüberwachung gegeben hat. Ich kann aber nicht ausschließen, dass schon mor gen eine Situation eintritt, in der wir ein solches Instru ment brauchen, und genau dafür müssen wir eine entsprechende Vorsorge treffen; denn das, was in Ko blenz stattgefunden hat, und das, was die Sauerland Attentäter gemacht haben, hat vorher keiner gewusst.
Aber wenn die Situation da ist, müssen unsere Sicher heitsbehörden die Instrumentarien haben wohlge merkt, mit klarer richterlicher Kontrolle. Da wird nie mand in seiner Privatsphäre einfach überwacht. Es geht ganz konkret um den Kampf gegen den Terroris mus, und diesen Kampf müssen wir auch in Zukunft entschlossen führen. Ich bitte Sie dafür auch in Zukunft um Ihre Unterstützung und heute um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf.
Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Damit ist die Ausspra che geschlossen. Wir kommen jetzt zur Abstimmung. Dazu werden die Tagesordnungspunkte wieder ge trennt.
Ich lasse zunächst über den Tagesordnungspunkt 11 abstimmen. Der Abstimmung liegt der Gesetzentwurf der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 16/67 zugrunde. Der federführende Aus schuss für Kommunale Fragen und Innere Sicherheit empfiehlt auf Drucksache 16/1800 die Ablehnung des Gesetzentwurfes. Wer dagegen dem Gesetzentwurf zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Fraktionen der SPD und des BÜNDNIS SES 90/DIE GRÜNEN. Wer stimmt dagegen? Das sind die Fraktionen der CSU, der FDP und der Freien Wähler. Stimmenthaltungen? Sehe ich keine. Dann ist der Gesetzentwurf abgelehnt.
Wir kommen nun zur Abstimmung über den Tagesord nungspunkt 12. Der Abstimmung liegt der Gesetzent wurf der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 16/68 zugrunde. Der federführende Ausschuss für Kommunale Fragen und Innere Sicher heit empfiehlt auf Drucksache 16/1801 wiederum die Ablehnung des Gesetzentwurfes. Wer dagegen dem Gesetzentwurf zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind wiederum die Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gegen stimmen? Fraktionen der CSU, der Freien Wähler und der FDP. Stimmenthaltungen? Keine. Dann ist auch dieser Gesetzentwurf abgelehnt.
Nun lasse ich noch über den Tagesordnungspunkt 13 abstimmen. Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf von Abgeordneten der Fraktionen von FDP und CSU auf der Drucksache 16/1271, der Änderungsantrag auf der Drucksache 16/1760 und die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Kom munale Fragen und Innere Sicherheit auf Drucksa che 16/1813 zugrunde. Vorweg lasse ich über den vom endberatenden Ausschuss für Verfassung, Recht, Par lamentsfragen und Verbraucherschutz zur Ablehnung
Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Änderungs antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Hand zeichen. Das sind die Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN. Gegenstimmen? Das sind die Fraktionen der CSU, der Freien Wähler und der FDP. Stimmenthaltungen? Sehe ich keine. Dann ist der Änderungsantrag abgelehnt.
Den Gesetzentwurf 16/1271 empfiehlt der federführen de Ausschuss für Kommunale Fragen und Innere Si cherheit zur unveränderten Annahme. Der Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Verbrau cherschutz stimmt bei seiner Endberatung ebenfalls zu. Ergänzend schlägt er vor, in § 4 Absatz 1 als Datum des Inkrafttretens den "1. August 2009" einzufügen.
Wer dem Gesetzentwurf mit dieser Ergänzung zustim men will, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Fraktionen der CSU, der FDP und der Freien Wäh ler. Gegenstimmen? Das sind die Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Stimment haltungen? Sehe ich keine. Dann ist der Gesetzent wurf so beschlossen.
Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in ein facher Form durchzuführen. Widerspruch erhebt sich dagegen nicht.
Wer dem Gesetzentwurf in der Fassung des endbera tenden Ausschusses für Verfassung, Recht, Parla mentsfragen und Verbraucherschutz seine Zustim mung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. Das sind die Fraktionen der CSU, der Freien Wähler und der FDP. Gegenstimmen? Das sind die Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Stimmenthaltungen? Sehe ich keine. Dann ist das Gesetz so beschlossen. Der Titel des Gesetzes lautet: "Gesetz zur Änderung des Polizeiaufgabenge setzes, des Bayerischen Verfassungsschutzgesetzes und des Bayerischen Datenschutzgesetzes".
Gesetzentwurf der Abg. Margarete Bause, Sepp Daxenberger, Ulrike Gote u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur Änderung der Bayerischen Bauordnung (Drs. 16/71) Zweite Lesung
zur Änderung der Bayerischen Bauordnung, des Baukammerngesetzes und des Denkmalschutzgesetzes (Drs. 16/375) Zweite Lesung
Änderungsantrag der Abg. Erwin Huber, Eberhard Rotter, Dr. Otmar Bernhard u. a. (CSU), Karsten Klein, Dr. Franz Xaver Kirschner, Thomas Dechant u. a. (FDP) (Drs. 16/1351)
Ich eröffne die gemeinsame Aussprache. Im Ältestenrat wurde hierzu eine Redezeit von sieben Minuten pro Fraktion vereinbart. Erste Rednerin ist Frau Christine Kamm. Bitte schön, Frau Kamm, Sie haben das Wort.
Sie ist nicht da. Dann hat als nächster Redner Herr Kollege Dr. Otmar Bernhard das Wort. Bitte schön, Herr Kollege Dr. Bernhard.
Herr Präsident, Kollegin nen und Kollegen! Wir haben drei Gesetzentwürfe zu beraten, nämlich den Gesetzentwurf der Staatsregie rung zur Änderung der Bayerischen Bauordnung, zur Änderung des Baukammerngesetzes und des Denk malschutzgesetzes. Ziel dieser Gesetzgebung, was die Bayerische Bauordnung anbelangt, ist die Umsetzung der Europäischen Dienstleistungsrichtlinie für das Thema "Bauvorlageberechtigung". In der Bayerischen Bauordnung sind eine Reihe weiterer Änderungen und vor allem Klarstellungen vorgesehen.
Im Baukammerngesetz soll die Bestellung der Mitglie der des Schlichtungsausschusses neu geregelt wer den. Schließlich werden jetzt einige Zuständigkeitsre gelungen im Denkmalschutzgesetz neu geregelt.
An den Voraussetzungen der Bauvorlageberechtigung, wie sie bisher bestand, ändert sich im Grunde nichts. Es ist also das Studium bestimmter Fachrichtungen und eine Berufserfahrung erforderlich. Es ist keine Kam mermitgliedschaft Voraussetzung. Denn dies war ein Diskussionspunkt im Vorfeld. Es ist auch eine Altfallre gelung enthalten.
Wie soll das geregelt werden, was ausländische Bau vorlageberechtigte anbelangt? Im Prinzip so, dass die jenigen, die auch im europäischen Ausland die Anfor derungen erfüllen, hier nur eine Anzeige machen müssen. Diejenigen, die zwar von den Grundvoraus setzungen her die Anforderungen im Ausland nicht er füllen, sie aber etwa aufgrund ihrer Berufspraxis
tatsächlich erfüllen, brauchen eine Bescheinigung, um dann bei uns tätig zu werden. Eine ähnliche Regelung ist für die sogenannte kleine Bauvorlageberechtigung vorgesehen. Der Eintrag in die Liste als Bauvorlagebe rechtigter ist in Zukunft für den gesamten Mitgliedstaat möglich. Das ist eine Vorgabe der EU, die aber bei uns auch bisher schon gegolten hat.
Ändern wird sich die Zeit der Berufspraxis, die gefordert wird; denn es waren bisher drei Jahre, in Zukunft wer den es nur noch zwei Jahre sein. Was die Fristen anbelangt, gibt es einige Verfahrensvorschriften etc. Eine vergleichbare Regelung gibt es auch für die Er stellung von Standsicherheits und Brandschutznach weisen, die keiner bauaufsichtlichen Prüfung oder Bescheinigung unterliegen.
Ich will die Änderungen der Bauordnung im Übrigen nur ganz kurz ansprechen, damit Sie einen Überblick haben, um welche Themen es geht. Zum einen geht es um Gaststätten nur in Gebäuden, also nicht um Gast stättenplätze im Freien, damit um Sonderbauten. Es geht um den Vorrang der Bemessung von Abstandstie fen gegenüber dem Artikel 6, und zwar nicht nur bei Satzungen oder örtlichen Bauvorschriften, sondern auch aufgrund der tatsächlich vorhandenen umgeben den Bebauung.
Es gibt Klarstellungen im Abstandsflächenrecht bezüg lich Balkonen und Dachgauben, eine Regelung für die Prüf, Zertifizierungs und Überwachungsstellen, die künftig nur mehr juristische Personen sein können. Die Eigenschaft "abgelegenes Anwesen" entfällt in Zukunft, wenn solche Anwesen von einem Kanal erschlossen, aber noch nicht angeschlossen sind. Es sind einige Re gelungen und Klarstellungen über barrierefreie Woh nungen enthalten. Die Voraussetzungen können in Zukunft auch in der Vertikale erfüllt werden. Eine Klar stellung für Aufzüge in barrierefreien Wohnungen ist ebenfalls enthalten.
Es ist eine Regelung für Kleinwindkraftanlagen enthal ten, die in Zukunft bis zu einer Höhe von 10 Metern einschließlich des Rotors genehmigungsfrei sind. Es gibt eine Klarstellung, dass bei Anlagen der techni schen Gebäudeausrüstung, die der Stromerzeugung dienen, der erzeugte Strom nicht ausschließlich für den Eigenbedarf erzeugt werden muss. Fahrgeschäfte wer den in Zukunft keine fliegenden Bauten mehr sein und bis zu einer gewissen Höhe und Fahrgeschwindigkeit genehmigungsfrei sein. Darüber hinaus sind sie Son derbauten.
CSU und FDP haben einen Änderungsantrag auf Drucksache 16/1351 eingebracht, der noch einmal ei nige Detailregelungen enthält. Da geht es zum einen um die Klarstellung hinsichtlich der Verwendbarkeit von
Bauprodukten, die die regulären Anforderungen nicht erfüllen. Es geht um die Erweiterung der Verfahrens freiheit von Solardächern, bisher 9 Quadratmeter, jetzt auf ein Drittel der jeweiligen Dach und Außenwandflä che. Es wird klargestellt, dass Solarenergieanlagen und Solarkollektoren genehmigungsfrei sind, wenn eine Satzung nach Artikel 81 der Bayerischen Bauordnung vorliegt. Es wird eine Rechtsprechung korrigiert, dass in Zukunft auch Bauvorhaben abgelehnt werden kön nen, die aufgrund von sonstigen öffentlichrechtlichen Vorschriften, also nicht solchen, die ohnehin schon im Baugenehmigungsverfahren geprüft werden, unzuläs sig sind.
Ich habe schon erwähnt, dass die Berufung für die Schlichtungskommission verändert wird. Künftig ent scheidet der Vorstand, nicht mehr die Mitgliederver sammlung, weil das häufig zu lange gedauert hat. Im Denkmalschutzgesetz wird zum einen die Genehmi gungszuständigkeit bei den Bauaufsichtsbehörden kontrolliert, wenn es um Bauprodukte geht, die natio nalen oder europäischen Normen nicht entsprechen, und umgekehrt die Denkmalschutzbehörde, wenn das Schwergewicht im Bereich des Denkmalschutzes liegt und keine Baugenehmigung erforderlich ist.
Ich will noch eine Bemerkung zum Gesetzentwurf 16/71 der GRÜNEN machen. Die GRÜNEN wollten, dass es keine Einschränkungsmöglichkeit von thermischen und solarelektrischen Anlagen durch örtliche Bauvorschrif ten mehr gibt. Wir waren der Meinung, dass wir hier die Planungshoheit der Kommunen wahren sollten, dies aber mit dem Appell verbinden, dass solche Satzungen, die früher einmal erlassen wurden und heute nicht mehr zeitgemäß sind, durchaus korrigiert werden sollten, wenn das mit dem Denkmalschutz und der Stadtsilhou ette vereinbar ist.
Sehr geehrter Herr Präsi dent, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich kann mich etwas kürzer fassen, weil Kollege Dr. Bernhard schon sehr viele Details vorgetragen hat.
Der Gesetzentwurf der Staatsregierung enthält redak tionelle Änderungen der betroffenen Gesetze, sinnvolle Klarstellungen und Anpassungen. Missverständliche Formulierungen in den bisherigen Gesetzestexten wer den beseitigt, zum Beispiel auch hinsichtlich der Ab standsflächen in Artikel 6 der BayBO oder Artikel 48 im Hinblick auf die Härtefallregelungen. Wir begrüßen na
Der Gesetzentwurf versucht zudem, auf die zwischen zeitlich ergangene Rechtsprechung zu reagieren, Lücken zu schließen, die in gerichtlichen Verfahren zu tage gefördert wurden, und damit Ansatzpunkte für Auslegungsdiskussionen zu beseitigen. Damit wird so wohl den Bauwerbern als auch den Genehmigungsbe hörden gedient.
Mit dem Gesetzentwurf wird die EUDienstleistungs richtlinie umgesetzt, auch dies wurde bereits ausge führt. Die zunächst erhobenen Einwendungen der Ingenieurkammer im Hinblick auf die Bauvorlagebe rechtigung konnten durch eine entsprechende Klarstel lung zu Artikel 61 Absatz 5 beseitigt werden.
Der Gesetzentwurf der Staatsregierung führt zu keinen essenziellen materiellrechtlichen Änderungen, insbe sondere zu keinen Veränderungen, die eine größere politische Diskussion auslösen müssten. Allerdings wird es eine Veränderung geben bei der umfangreiche ren Beteiligung der Nachbarn nach Artikel 66 der Baye rischen Bauordnung. Der Nachbarbegriff hängt natür lich immer von der Perspektive des Betroffenen ab, und die Vergrößerung des Kreises möglicher Beeinträchtig ter durch Emissionen verfolgt natürlich das Ziel, Rechtssicherheit für den Bauwerber herzustellen. Wir dürfen nicht vergessen, dass die von Grundstücken ausgehenden Emissionen heute andere sind, als das früher der Fall war. Insofern ist die Intention der Neu fassung des Artikels 66 durchaus nachvollziehbar und sachgerecht, wenngleich damit der Kreis der Ein spruchsberechtigten größer wird und damit wohl auch die Zahl der zu gewärtigenden Einsprüche zunehmen dürfte.