Die Staatsregierung hat etwas mehr Zeit verbraucht. Mir liegen jedoch keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Deshalb schließe ich die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung. Der Abstimmung liegen der Gesetzent
wurf auf der Drucksache 16/1391, die Änderungsanträge auf den Drucksachen 16/1502, 16/1524, 16/1526, 16/1584 und 16/1698 sowie die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen auf Drucksache 16/1831 zugrunde.
Vorweg lasse ich über die vom federführenden Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen zur Ablehnung vorgeschlagenen Änderungsanträge auf den Drucksachen 16/1502, 16/1524, 16/1526 und 16/1584 abstimmen.
Um das Verfahren zu beschleunigen, bitte ich Sie um Ihr Einverständnis, dass wir die Änderungsanträge insgesamt abstimmen und der Abstimmung das Votum des jeweils federführenden Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen zugrunde legen. Besteht damit Einverständnis? - Breites Nicken. Dann lasse ich so abstimmen.
Wer mit der Übernahme seines Abstimmungsverhaltens bzw. dem Abstimmungsverhalten seiner Fraktion im jeweils federführenden Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind alle Fraktionen. Gibt es Gegenstimmen? - Keine. Stimmenthaltungen? Auch nicht. Damit übernimmt der Landtag diese Voten. Die Änderungsanträge sind damit abgelehnt.
Den Gesetzentwurf empfiehlt der endberatende Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Verbraucherschutz zur Annahme mit der Maßgabe von Änderungen. Ich verweise insoweit auf die Drucksache 16/1831.
Wer dem Gesetzentwurf mit den vorgeschlagenen Änderungen zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Fraktionen der CSU und der FDP. Ich bitte um die Gegenstimmen. - Das sind die Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Stimmenthaltungen? - Das sind die Freien Wähler. Frau Kollegin Pauli ist nicht anwesend. Damit ist der Gesetzentwurf so beschlossen.
Ein Antrag auf Dritte Lesung wurde nicht gestellt. Allerdings ist nach § 127 Absatz 2 der Geschäftsordnung über die Fassung des Gesetzentwurfes in der Fassung des endberatenden Ausschusses für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Verbraucherschutz, der diesen Gesetzentwurf zur Zustimmung empfiehlt, namentliche Abstimmung beantragt worden. Sie finden die Urnen wie üblich an beiden Seiten des Saales sowie auf dem Stenografentisch. Für die Abstimmung stehen fünf Minuten zur Verfügung. Anschließend werden die Stimmen außerhalb des Saales ausgezählt. Das Ergebnis werden Sie dann später erfahren. Mit der Abstimmung kann nun begonnen werden.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich schließe die Stimmabgabe. Die Stimmkarten werden draußen ausgezählt, und das Ergebnis wird zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben. Ich bitte Sie, die Plätze einzunehmen, damit wir in der Tagesordnung fortfahren können.
Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Ausführungsgesetzes zum Bundesausbildungsförderungsgesetz und des Bayerischen Ausbildungsförderungsgesetzes (Drs. 16/1393) - Zweite Lesung
Änderungsantrag der Abg. Margarete Bause, Sepp Daxenberger, Ulrike Gote u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drs. 16/1474)
Ich eröffne die Aussprache. Im Ältestenrat wurde hierzu eine Redezeit von fünf Minuten pro Fraktion vereinbart. Als erstem Redner darf ich Herrn Kollegen Donhauser das Wort erteilen.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich bitte Sie, die Plätze einzunehmen. Herr Kollege, bitte warten Sie einen Moment. Ich glaube, in dem Hohen Haus ist es nicht möglich, auf Bitten zu reagieren. Ich habe darum gebeten, die Plätze einzunehmen. Draußen im Foyer gibt es genügend Möglichkeiten, sich zu unterhalten. Gespräche können Sie auch auf den Sitzbänken führen. Bitte schön, Herr Kollege Donhauser.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen, Ihnen liegt ein Gesetzentwurf zur Abstimmung vor, der die Ausbildungsförderung in Bayern schlanker und effektiver macht. Das Bayerische Ausführungsgesetz zum BAföG und das Bayerische Ausbildungsförderungsgesetz sollen heute geändert werden. Die Grundlage dafür ist einerseits die Änderung im BAföG auf Bundesebene, andererseits ist die bayerische Anpassung erforderlich. Des Weiteren beruhen diese Änderungen auf dem Bericht des ORH aus dem Jahre 2007, der materielle Änderungen erforderlich macht. Im Konkreten bedeutet das, dass die Förderung von Tagesheimen gestrichen wird; denn sie
sind mittlerweile überholt. Die meisten Tagesheime werden zu offenen Ganztagsangeboten umfunktioniert. Mittlerweile gibt es nur noch sieben Tagesheime in Bayern, die größtenteils auf dem Weg zum Ganztagesangebot sind.
Außerdem monierte der ORH die Überschneidung mit anderen Leistungsgesetzen. Der Anspruch auf diese bayerischen Ausbildungsförderungsleistungen soll entfallen, wenn dem Grunde nach zu den Kosten der auswärtigen Unterbringung Ansprüche auf Leistungen nach anderen gesetzlichen Regelungen bestehen, zum Beispiel nach Büchern des SGB oder dem Bayerischen Schulfinanzierungsgesetz.
Eine weitere Neuerung dieses Gesetzes besteht darin, dass der Kreis der zu fördernden Schüler - hier geht es konkret um die ausländischen Auszubildenden - erweitert wird. Damit leistet Bayern einen wichtigen Beitrag zur besseren Integration von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund.
Im Rahmen der Novellierung werden die sich aus dem Bundesrecht ergebenden Rechtsänderungen im Bayerischen Ausführungsgesetz des Bundesausbildungsförderungsgesetzes und des Bayerischen Ausbildungsförderungsgesetzes umgesetzt. Doppelförderungsansprüche im Verhältnis zu anderen Leistungsgesetzen sollen ausgeschlossen werden. Der Änderungsantrag zielt im Wesentlichen darauf ab, den Anspruch der Ausbildungsförderung für die noch bestehenden Tagesheimschulen zu erhalten, selbst wenn diese in den Status von offenen Ganztagsschulen übergeführt werden.
Die Beschlussempfehlung lautete: Zustimmung zum Gesetzentwurf der Staatsregierung im federführenden Bildungsausschuss sowie im Sozial-, Wirtschafts-, Haushalts- und Innenausschuss; Ablehnung des Änderungsantrags im federführenden Bildungsausschuss sowie im Sozial-, Wirtschafts-, Haushaltsund Innenausschuss. Die Ablehnung des Antrags wurde damit begründet, dass den Beanstandungen des Rechnungshofes durch die Beibehaltung der Ausbildungsförderung für Schüler von Tagesheimschulen nicht Rechnung getragen werden könne. Die Förderung des Besuchs von Tagesheimschulen ist überholt, weil diese weitgehend durch sogenannte offene Ganztagsschulen, die ihrerseits staatlich gefördert werden, abgelöst werden. Ich bitte deshalb um Ablehnung des Änderungsantrags und um Zustimmung zum Gesetzentwurf.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Wesentlichen handelt es sich bei dem vorliegenden Gesetz um formale Angleichungen zwischen dem BAföG und dem Bayerischen Ausbildungsförderungsgesetz. In zwei Punkten - so sehen wir das bei der SPD-Fraktion - hat dieses Gesetz auch materielle Substanz, weswegen wir das Gesetz insgesamt ablehnen.
Auf diese zwei Punkte möchte ich mich konzentrieren. Das ist zum einen die Abschaffung der Ausbildungsförderung beim Besuch privater Tagesheimschulen.
Das ist zum Zweiten die Zusatzbelastung der Kommunen, die nach den Angaben der kommunalen Spitzenverbände höher ist als der Betrag, der im Gesetz angegeben ist, also nicht 840.000 Euro beträgt, sondern vermutlich eine Summe vom 1,4 Millionen Euro ausmacht. Die angedeutete Entlastungswirkung, die man durch weniger Verwaltungsaufwand und weniger Bürokratie zu erreichen versuchte, wird also bei den Kommunen wahrscheinlich nicht eintreten.
Der andere Grund für unsere Ablehnung ist vor allem die Abschaffung der Ausbildungsförderung in Tagesheimschulen. Man kann der Meinung sein, Tagesheimschulen sind überholt; denn es gibt in Bayern nur noch sieben. Die anderen wurden bereits in das Angebot der offenen Ganztagsschule umgewandelt. Man kann durchaus dieser Meinung sein, das stimmt auch so, löst aber nicht das Problem, weder das Problem der privaten Tagesheimschulen noch das der Ganztagsschulen in privater Trägerschaft. Beide haben nämlich eines gemeinsam: Als private Schulträger müssen sie die Zusatzkosten auf das Schulgeld umlegen. Private Ganztagsschulen können zwar mit einem Zuschuss vom Land rechnen. Das ist neu geregelt worden. Die Kommunen sind, auch mit Recht, nicht verpflichtet, noch einmal einen Betrag von 5.000 Euro draufzulegen. Es bleibt den privaten Schulträgern aber egal ob im Tagesheim oder in der privaten Ganztagsschule, nur die Schulgelderhöhung. Diese wiederum führt zu einer Mehrbelastung der Eltern. Spätestens da stellt sich wieder die Frage der Zugangschancen von Kindern aus weniger reichen Familien an diese Schulen. Nach unserer Meinung muss es deshalb zunächst bei der Ausbildungsförderung bleiben. Es gibt keine anderen gesetzlichen Regelungen - die sind auch nicht vorgesehen -, die diese Zuschussfrage verändern würden. Wir meinen deshalb, wir geben damit begabten Kindern die Chance, beispielsweise bei den Domspatzen oder im Aufseesianum weiter in die Schule gehen zu können.
Der ORH hat im Jahr 2007 die Auffassung vertreten, Tagesheimschulen könnten nicht gefördert werden, weil der Schulbesuch unabhängig von der Tagesbetreuung zu sehen sei, und deshalb sei die Ausbildungs
förderung nicht gerechtfertigt. Wir sagen, das ist eine Frage der Interpretation, die man teilen kann, was wir aber nicht tun. Tagesheimschulen sind eigentlich der Anfang der Ganztagsschulen. Privatschulen haben Ganztagsschulen eingerichtet, als der Staat überhaupt noch nicht daran gedacht hat. Heute würde niemand auf die Idee kommen zu sagen, der Vormittag in der Schule habe mit dem Nachmittag in der Schule nichts zu tun. Das ist eine Ausbildungseinheit, deshalb ist die Ausbildungsförderung auch weiterhin gerechtfertigt.
Noch eine Bemerkung zum Schluss: Für diejenigen im Haus, die sich nicht so intensiv mit diesem Gesetz befasst haben, möchte ich darauf hinweisen, was sich der Staat mit der Abschaffung der Ausbildungsförderung einspart. Wir sprechen im Schuljahr 2007/2008 von gerade 100 Förderfällen mit einem Förderaufwand von 80.0000 Euro im Jahr. Meine Damen und Herren, das ist keine große Summe, die wir hier einsparen. Wir sind der Meinung, gerade solche Fördermöglichkeiten sollten wir erhalten. Aus den genannten Gründen lehnen wir das Gesetz ab.
Sehr verehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Gesetz ist erstens nötig und enthält zweitens sinnvolle Ansätze. Positiv ist, ganz klar: Die Doppelförderung wird vermieden. Das muss sie letztendlich auch. Besonders positiv ist, dass ausländische Kinder jetzt in die Förderung einbezogen sind.
Wir können dem Gesetz nicht zustimmen. Die Kommunen werden deutlich belastet und nicht entlastet. Es müsste das Konnexitätsprinzip greifen. Das erklären jedenfalls die betroffenen Verbände. Im Übrigen war interessant, dass im Bildungsausschuss auf ausdrückliche Nachfrage des Vorsitzenden, Herrn Pfaffmann, weder die Vertreterin des Wissenschaftsministeriums, Frau Ministerialrätin Bronberger, noch der Vertreter des Kultusministeriums, Ministerialrat Diller, sagen konnte, ob es billiger oder teurer wird. Es konnten gar keine konkreten Zahlen genannt werden. Das spricht, so denke ich, für sich. Wir werden das ablehnen.
Als weiteren Grund nenne ich das Herausfallen der Tagesheimschulen. Der Herr Kultusminister spricht immer von intelligenten Lösungen, die er gerne in allen Bereichen gefördert haben möchte. Die Tagesheimschulen waren die ersten, die in die Ganztagsbetreuung eingestiegen sind. Das sind intelligente Lösungen. Nun zu sagen, das sind nur noch sieben, ist nicht zutreffend; denn es können wieder mehr werden. Schließlich wollen wir die Betreuung in einer Vielfalt regeln. Wenn es
derzeit nur 108 Kinder betrifft, dann kann das auch nicht das Argument sein; denn diese Kinder dürfen uns nicht egal sein. Wir stimmen deshalb dem Änderungsantrag zu, den Gesetzentwurf der Staatsregierung lehnen wir ab.
Man muss schon klare Rechnungen vorlegen, wenn man behauptet, wie hier im Gesetzentwurf, die Kommunen würden entlastet. Das gilt zumal dann, wenn die Betroffenen sagen, das stimmt nicht. Da muss man schon wesentlich klarere Vorgaben liefern.
Verehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich werde zunächst diesen Gesetzentwurf loben und erwarte dann Ihre Aufmerksamkeit bei einem wichtigen Detail, wo wir den Gesetzentwurf kritisieren und einen Änderungsantrag gestellt haben.
Richtig ist, dass der Gesetzentwurf eine Verwaltungsvereinfachung anstrebt. Richtig ist auch, dass die Doppelförderung zu anderen Leistungsgesetzen ausgeschlossen ist. Richtig ist schließlich, dass der Geltungsbereich des Bayerischen Ausbildungsförderungsgesetzes - BayAföG - dem Bundesausbildungsförderungsgesetz - BAföG - angeglichen wird, und dass damit der Kreis der Förderberechtigten ausgeweitet wird. Das kommt vor allem Jugendlichen mit Migrationshintergrund zugute. Nun kommen wir aber zum Negativen: Die Förderung von bedürftigen Schülerinnen und Schülern, die ein sogenanntes Tagesheim besuchen, wird ausgeschlossen. Damit wird - auch wenn der Oberste Rechnungshof immer recht hat, in diesem Fall hat er nicht recht - eine kleine, aber bedürftige Gruppe von jungen Menschen benachteiligt. Es wird ein kleines, aber wichtiges Instrument zur Verbesserung der sozialen Gerechtigkeit in Bayern abgeschafft.
Die Begründung heißt, die meisten Tagesheime sind in offene Ganztagsschulen umbenannt worden, es blieben langfristig wohl nur drei Tagesheime übrig, beispielsweise die Ursulinen in Landshut. Damit sei mit der neuen Ganztagsfinanzierung die Notwendigkeit für die Förderung durch das BayAföG nicht mehr gegeben. Doch diese Begründung ist falsch und wird der Wirklichkeit in Bayern nicht gerecht. Erstens: Der Begriff "offene Ganztagesschulen" taucht im Gesetz nicht auf. Die Ganztagesschule ist aber, anders als zu der Zeit, als das Gesetz geschrieben wurde, heute Realität. Zweitens: Mit dem neuen System des Bildungsgipfels werden die offenen Ganztagesschulen zwar vom Staat
gefördert und leisten die Kommunen einen Beitrag von 5.000 Euro. Aber bei den privaten Trägern sind die Kommunen zu diesem Beitrag nicht verpflichtet, sondern sie leisten ihn freiwillig.
Das heißt, jetzt sind wir beim Thema der sozialen Gerechtigkeit. Es geht um die Unterstützung bedürftiger Schülerinnen und Schülern in Ganztagseinrichtungen privater Träger, die mangels Beitrag der Kommunen oder aufgrund ihres besonderen Profils Elternbeiträge erheben müssen. Ein Beispiel für dieses besondere Profil sind die Regensburger Domspatzen, die ein Ganztagesangebot bis 18 Uhr haben, denn Singproben gehören dazu. Eine Betreuung muss also sein. Dafür erheben sie einen Elternbeitrag von 210 Euro im Monat. Eltern, die bedürftig sind, werden in Zukunft vom BayAföG nicht mehr gefördert.
Das BayAföG ist ein Instrument für soziale Gerechtigkeit - kein Mittel für die Institution. Deswegen ist auch der Zusammenhang mit dem Bildungsgipfel falsch. Das BayAföG ist ein Instrument, um Eltern und Schüler nicht mit der Gießkanne, sondern nach deren Bedürftigkeit zu fördern.
Es geht um den Zugang von Kindern aus finanzschwachen Familien zu diesen Schulen mit besonderem Profil, zum Beispiel zu den Regensburger Domspatzen. Es geht auch um den Zugang zu Angeboten privater Träger, wo die Kommune ihren Beitrag nicht leistet und in der Region vielleicht auch kein entsprechendes Angebot vorhanden ist.
Die Kosten sind tatsächlich überschaubar: Es geht um 77 Euro monatlich pro Kind. Frau Pranghofer hat einen Betrag genannt. Es geht um 100.000, vielleicht auch um etwas mehr. Diese Kosten sind nicht groß; denn es geht um ein kleines Instrument der sozialen Förderung, um mehr soziale Gerechtigkeit in Bayern. Deswegen bitte ich Sie, unserem Antrag zuzustimmen. Sehen Sie die Praxis! Sorgen Sie dafür, dass eine kleine Gruppe bayerischer Schülerinnen und Schüler mehr soziale Gerechtigkeit hat!