Unter professioneller Anleitung etwas auszuprobieren, in der Praxis auf Gefahren hingewiesen zu werden, und das dauerhaft - in jedem Fach, in jeder Unterrichtsstunde, im Schulalltag -, das ist Lernen von Medienkompetenz. Dazu braucht es nicht einzelne Module, sondern das ist eine dauerhafte und nachhaltige Aufgabe.
Ich möchte hier auf die Debatten verweisen, die wir in der letzten Legislatur im Hochschulausschuss dazu geführt haben. Da wurde uns erläutert, was es alles in den Lehrplänen aller Schularten schon gibt. In diesen Lehrplänen steht das schon lange alles drin. Es wurde uns vorgeführt, welche Maßnahmen das Kultusministerium schon ergriffen hat. Auch die berühmten "MiBs" - das sind die Medienpädagogisch-informationstechnischen Berater in Bayern - wurden erwähnt. Unsere kritischen Nachfragen, ob das denn alles reiche, wurden mit der Antwort beschieden: Ja natürlich; man baue darauf weiter auf, es sei alles bestens, alles werde wunderbar umgesetzt. - Nun kommen Sie mit dem Medienführerschein. Da frage ich mich natürlich: War das alles gelogen oder geschönt, was wir in den letzten Jahren gehört haben? Müssen wir jetzt das Pferd ganz neu aufzäumen und das Rad neu erfinden? - Da, denke ich, suggeriert der Medienführerschein sehr viel mehr, als er wirklich tun kann. Im Übrigen finde ich allein die Wortwahl schon nicht angemessen: Ich persönlich kann nicht nachvollziehen, wie man mit Begriffen wie "Fahrstunden", "Fahrpraxis", "theoretische und praktische Prüfung" hier arbeiten mag, wie man so autofixiert sein kann, dass man auch in diesem Bereich autofixierte Denkschablonen verwendet.
Wir fordern von Ihnen eine konsequente, systematische Medienbildung. Ich bitte, auch die Kooperation mit dem Zeitungsverlegerverband wirklich noch einmal hinsichtlich der Aspekte von Medienkompetenz und auch im Hinblick auf die Eigeninteressen dieses Verbandes zu untersuchen. Denn dieser Verband vertritt natürlich auch wirtschaftliche Interessen. Ich hoffe, dass das auch ein Thema innerhalb der Module ist, die dieser Verband anbietet, zumal eine Schule für diese Module auch noch zahlen muss, wie ich jetzt erfahren habe. Das sind also viele Fragen, auf die, wie ich hoffe, eine Antwort von den beiden Vertretern der Staatsregierung, die nach mir dran sind, noch kommt.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Die Debatte, die wir heute führen, ist bemerkenswert - nicht wegen der Beteiligung und der Anteilnahme des Hohen Hauses, sondern aus einem anderen, aus einem sachlichen Grund: Vor nicht allzu langer Zeit war die öffentliche Diskussion im Bereich des Datenschutzes auf die Gefahren des Umgangs der öffentlichen Hand mit Daten fokussiert. Manch einer beschwor aus Misstrauen gegenüber dem freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat unter Hinweis auf Schleierfahndung, Videoüberwachung oder Rasterfahndung das Schreckensbild eines allgegenwärtigen Staates, wie es in "Brave New World" eines Aldous Huxley oder in "1984" von George Orwell gezeichnet ist. Mehr und mehr kommt aber nun zu Bewusstsein davon zeugt die heutige Debatte, davon zeugen alle Redebeiträge -, dass nicht so sehr die technischen Mittel, derer sich der demokratische Rechtsstaat zur Abwehr seiner Feinde bedient, das realistische Schreckensszenario der Zerstörung des Privaten darstellen, sondern vielmehr soziale Netzwerke, Suchmaschinen und Internetportale, die, wenn sie Nutzerdaten erheben, schnell ein wesentlich differenzierteres Persönlichkeitsprofil eines Nutzers ergeben können, als es jede Rasterfahndung jemals könnte. Oder um es mit einem Bild auszudrücken: Orwells Big Brother wird es nicht schaffen, seine Beobachtungswarte in der Staatskanzlei, im Kanzleramt oder im Innenministerium einzurichten; viel realistischer ist es, dass sich Big Brother eines Internetportals, einer Suchmaschine oder eines sozialen Netzwerkes im World Wide Web bemächtigt. Dort hat er wesentlich bessere Möglichkeiten, umfassendere Persönlichkeitsbilder zu erstellen, um ein genaues Bild des Konsumverhaltens, der Sehnsüchte,
der Schwächen und der Meinungen von Millionen von Nutzern zu bekommen oder diese Personen dann gezielt über Werbung oder Meinungsmache zu beeinflussen.
Und wenn der Betreiber einer solchen Einrichtung die Daten nicht selbst missbraucht, genügt es schon, wenn ein Täter anderswo gespeicherte Daten, die millionenfach kopiert werden, einer eigenen Auswertung unterzieht. Nicht erst der letzte Woche bekannt gewordene Datenklau bei "Schüler-VZ" hat das bewusst gemacht.
Dass das Verhalten in diesem konkreten Fall "SchülerVZ" wohl strafbar nach § 202 a StGB oder als Vorbereitungshandlung nach § 202 c StGB oder nach § 44 des Bundesdatenschutzgesetzes ist, stellt nur einen schwachen Trost dar, wenn man sich überlegt, dass das eigene Kind von einer solchen Straftat vielleicht betroffen sein könnte. Die Strafbarkeit des Verhaltens ist wichtig, um das Unwerturteil der Gesellschaft deutlich zu machen, aber angesichts des weltweiten Charakters des Cybernetzes ist klar, dass allein die Strafdrohung zum Schutz nicht ausreicht. Umso wichtiger sind die Initiativen der Staatsregierung, die die Vorredner zum Teil schon angesprochen haben; umso wichtiger ist der Medienführerschein, der IT-gestützte Unterricht, das vom Staatsministerium für Arbeit und Soziales erarbeitete audiovisuelle Aufklärungskonzept oder die Nutzungsempfehlungen, die das Kultusministerium hat erarbeiten lassen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Sicherheit ist Aufgabe und Verpflichtung eines jeden freiheitlich demokratischen Rechtsstaates. Das gilt auch und gerade unter veränderten technischen Rahmenbedingungen. Artikel 99 der Bayerischen Verfassung verbürgt in bester Tradition der französischen Allgemeinen Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte von 1789 das Grundrecht auf Sicherheit. Das hat auch zu gelten im Hinblick auf Gefahren, die aus dem World Wide Web resultieren. Der Bayerische Liberalismus, für den die CSU-Fraktion seit jeher steht, sieht nicht einseitig den Freiheitsschutz vor dem Staat, sondern gerade auch den Freiheitsschutz durch den Staat als notwendige Voraussetzung für die Freiheitsgewährleistung seiner Bürger. Das, und das zeigen die Initiativen der Bayerischen Staatsregierung, gilt natürlich auch für das World Wide Web. Wir werden alle Anstrengungen der Staatsregierung unterstützen, die diesen Freiheitsschutz in Zukunft verbessern und sicherstellen.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Manche Diskussionen haben einen ganz eigenwilligen Verlauf. So eine Diskussion haben wir heute wieder. Es geht darum, Datenmissbrauch zu verhindern, und zwar dadurch, dass die Kompetenz derer gestärkt wird, die Daten in das Netz stellen. Ich muss diesen Personen Selbstschutz bieten und sie beraten, ich muss ihre Eltern einbeziehen. Kurzum, ich muss den Menschen soweit bilden, dass er in der Lage ist, zu entscheiden, ob er will, dass eine große Community diese Daten wahrnimmt, sie vielleicht herunterlädt oder sogar weitervermittelt. Der Betroffene muss entscheiden, ob er gerade das alles nicht will. Ich persönlich bin immer davon ausgegangen, dass es eine einhellige Meinung des Hohen Hauses in dieser Frage gäbe. Man wird aber eines Besseren belehrt: Offensichtlich ist das nicht so.
Es werden all die Initiativen, die bereits auf den Weg gebracht wurden, ins Negative gezogen. Es wird kein Wort darüber verloren, dass es gut ist, eine Projektgruppe "Medienschutz" ins Leben zu rufen. Kein Wort wird darüber verloren, dass es gut ist, einen Medienführerschein auf den Weg zu bringen, kein Wort darüber, dass ein IT-gestützter Unterricht - außer bei Ihnen, Frau Sandt, ich bitte um Nachsicht - wichtige Kompetenzfähigkeiten vermittelt. Auch kein Wort darüber, dass Netzwerke wie Elterntalk bestehen, die Eltern, die Erzieher, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jungendhilfe kompetent machen, um Jungendlichen und Kindern helfend zur Seite zu stehen, wenn Entscheidungen anstehen, die die persönlichen Daten betreffen. Kein Wort wird darüber verloren, dass es etwas Positives ist, was gerade auf den Weg gebracht wurde, um die Zusammenarbeit zwischen Internet und Jugendschutz weiter zu intensivieren. Stattdessen hören wir heute, es gäbe eigentlich überhaupt keinen rechtlichen Schutz, es gäbe keine Strafvorschriften und es gäbe, wenn es die schon geben würde, Gerichte ohne Fachkompetenz und Ermittlungsbehörden ohne Ausstattung. Stattdessen heißt es, nur mit einer Datenschutzkammer wäre die Seligkeit der Welt erreicht. Dabei ist das unlogisch. Wenn es keine Normen gäbe, die schützen, dann würde ich auch keine Datenschutzkammer brauchen. Es gibt aber eine Vielzahl von Normen, die uns schützend zur Seite stehen, und die sollte man beleuchten.
Uns ist es wichtig, diejenigen, die ihre Daten ins Netz stellen, zum Selbstschutz zu befähigen. Außerdem sollten wir nicht so tun, als gebe es keine strafbewehrten Handlungen. Ich darf darauf hinweisen, im Strafgesetzbuch befinden sich hierzu eine ganze Menge Einschränkungen. Ich darf beispielsweise nach § 202 a des Strafgesetzbuches keine Daten ausspähen oder nach
§ 202 b StGB Daten nicht abfangen. Nach § 202 c StGB hat auch das Vorbereiten des Ausspähens und Abfangens von Daten strafrechtliche Konsequenzen.
Es wurde gesagt, das ginge nur, wenn es einen Strafantrag gäbe. § 205 des Strafgesetzbuchs sagt dazu aber etwas anderes, dass nämlich grundsätzlich auf Antrag verfolgt wird. - Wir sind nämlich der Meinung, dass jemand vielleicht ganz bewusst seine Daten und Bilder an ein breites Publikum weitergeben möchte. Wenn aber ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht, ist ein Einschreiten von Amts wegen möglich. Wir haben hier also ein hohes Maß an Sicherheit, auch wenn die Vorredner gern den Eindruck erwecken wollten, das sei nicht der Fall.
Auch die Einschätzung, man würde auf völlig überlastete Richter ohne Fachkompetenz stoßen, wird den Richterinnen und Richtern, die in diesen Bereichen der Strafgerichte arbeiten, in keiner Weise gerecht. Ich finde es schade, dass man hier versucht, die dort geleistete Arbeit in ein derart negatives Licht zu stellen. Das ist schade, denn ich weiß, mit wie viel Kompetenz und Engagement in diesen Fragen gearbeitet wird.
Auch das Datenschutzgesetz sieht eine Vielfalt von Normen vor. In § 43 finden Sie beispielsweise eine Vielzahl von Bußgeldvorschriften mit zu ahndendem Verhalten. In einem entsprechenden Paragraphen wird festgelegt, dass in solchen Fällen eine Strafe zu verhängen ist. Die Vorstellung, es würde nichts getan und man setze nur auf Freiwilligkeit, trifft also nicht zu. Wir sind der Ansicht, dass man beide Seiten braucht. Ich muss strafrechtsbewehrt Datenmissbrauch schützen, gleichzeitig muss ich diejenigen, die Daten einstellen, dazu befähigen, dass sie das kompetent - ihren eigenen Schutz bedenkend -, durchführen können.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zu dem Sachverhalt, der der eigentlichen Diskussion zugrunde liegt, will ich nur Folgendes feststellen: Am Sonntag, dem 18. Oktober hat die Berliner Polizei in Berlin einen 20-jährigen Programmierer aus Erlangen festgenommen, der versucht hatte, die dortige Firma VZ-Net zu erpressen. Zu diesem Zweck hatte der junge Mann ganz offenbar Sicherheitssperren insbesondere beim Schüler-VZ geknackt, mit Hilfe eines EDV-Suchprogramms rund eine Million Datensätze ausgespäht und auf seinen PC heruntergeladen. Es handelt sich damit ganz klar um eine Straftat, um den Tatbestand der Erpressung und ebenso um den Tatbestand der
Ausspähung von Daten nach § 202 a des StGB. Das Ganze ist also ein Kriminalfall, und zuständig dafür sind das Landeskriminalamt in Berlin und der Berliner Datenschutzbeauftragte.
Natürlich beschäftigen sich auch unsere bayerischen Behörden intensiv mit diesem Fall. Der Fall ist auch für das Bayerische Landesamt für den Datenschutz eine Herausforderung, um sich mit diesen Themen noch intensiver zu beschäftigen. Andererseits ist der Fall aber, Kolleginnen und Kollegen, ein Musterbeispiel für die typischen Risiken dieser sozialen Netzwerkdienste. Es werden persönliche Informationen über Freunde, die Schule und Freizeitaktivität präsentiert, und viele Nutzer von Schüler-VZ oder Studi-VZ scheinen völlig naiv, geradezu blind für die Risiken und Probleme zu sein, die sich daraus ergeben können. Kollege Siegfried Schneider wird zum Thema Medienkompetenz gleich noch Stellung nehmen.
Ich will abschließend nur noch auf eine Anmerkung von Herrn Kollegen Ritter von der SPD eingehen, der zu einem Rundumschlag hinsichtlich des Datenschutzes, auch im neuen Koalitionsvertrag in Berlin ausgeholt hat. Ich glaube, die Anmerkungen zum Datenschutz im neuen Koalitionsvertrag waren völlig deplaziert. Ich darf darauf hinweisen, dass sich die Koalition in Berlin jetzt darauf verständigt hat, beispielsweise in einem eigenen Kapitel im Bundesdatenschutzgesetz den Arbeitnehmerdatenschutz endlich gründlich und umfassend zu regeln. In diesem Zusammenhang darf ich darauf hinweisen, dass die SPD 11 Jahre lang an der Bundesregierung beteiligt war. Sie hat 11 Jahre lang den Bundesarbeitsminister gestellt, 7 Jahre den Bundesinnenminister und 11 Jahre die Bundesjustizministerin. In all den Jahren ist zum Arbeitnehmerdatenschutz in Deutschland aber überhaupt nichts Substanzielles vorangegangen.
Ich rate also dringend, Herr Kollege Ritter, dass Sie beim Thema Datenschutz im Zusammenhang mit der neuen Koalition in Berlin den Mund nicht gar so voll nehmen. Es könnte sein, dass das als Bumerang auf Sie zurückschlägt.
Ich weise darauf hin, dass in der Aktuellen Stunde keine Zwischenbemerkungen und Zwischenfragen zulässig sind.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Dadurch, dass es sich zum Teil um unterschiedliche Themen, aber auch um zusammengehörende Themen handelt, ist es nicht verwunderlich, dass zwei Minister der Staatsregierung dazu sprechen.
Das Internet hat eine Entwicklung genommen, bei der man durchaus davon ausgehen kann, dass es das Leitmedium auch der Zukunft sein wird. Marktplatz der Meinungsbildung wird immer stärker auch das Internet sein. Allein die Tatsachen, dass zwei Drittel der über 14-Jährigen das Internet nutzen und dieses bereits für 96 % der 14- bis 29-Jährigen das Primärmedium ist, machen deutlich, welche Bedeutung das Internet für die gesamte Entwicklung der Gesellschaft hat.
Deshalb ist es notwendig, dass man sich sehr intensiv mit den unterschiedlichen Fragestellungen, die sich zum Teil neu ergeben, befasst. Es geht um die Fragen des geistigen Eigentums, des unerlaubten Downloadens, der Sicherung des Qualitätsjournalismus. Das sind Fragen, die wir durchaus auch auf dem Mediengipfel in den nächsten Tagen in München diskutieren werden. Es geht um eines der großen Themen, wie man die Chancen auf der einen Seite, aber auch die Risiken auf der anderen Seite genauso benennt.
Das soziale Netzwerk eröffnet viele Chancen, aber auch Risiken. Das bekommt man immer wieder zur Kenntnis. Kollege Streibl hat gesagt, dass das Netz nichts vergisst. Dies wissen die wenigsten Jugendlichen.
Da gibt es beispielsweise eine Firma in Amerika, die wie mit einem Staubsauger über alle Internetseiten fährt und sie speichert. Danach kann man herunternehmen, was man will. Auf diese Speicherung kann immer wieder zurückgegriffen werden.
Es erscheint notwendig, dass man für junge Menschen Leitplanken errichtet. Sie müssen wissen, wo die Chancen, aber auch wo die Risiken liegen.
Dies gilt aber nicht nur für die Schüler, sondern auch für die Eltern. Deshalb ist Elternarbeit neben der Schülerarbeit eine der zentralen Herausforderungen.
Frau Kollegin Guttenberger hat schon den Elterntalk als ein Beispiel genannt. Jetzt versuchen wir, über den Medienführerschein Kompetenzen sowohl Schülern als auch Eltern zu vermitteln.
Natürlich steht vieles davon in den Lehrplänen unserer Schulen. Das Ziel des Medienführerscheins ist, zu sys
Im laufenden Schuljahr beginnen wir mit dem Bereich der Grundschule. Dabei wird der Schwerpunkt stärker auf die Leseerziehung gerichtet. Dabei geht es auch um Besonderheiten im Fernsehen und im Internet. Thema ist das Chatten im Internet genauso wie Computerspiele. Diesen ganzen Themenbereich werden wir in den nächsten Jahren systematisch auch in den weiterführenden Schulen nach vorn bringen. Dabei werden die sozialen Netzwerke eine ganz besondere Rolle spielen.
Natürlich soll im Netz keine Zensur angestrebt werden. Aber es darf auch nicht sein, dass Freiheit grenzenlos gilt. Andere dürfen nicht benachteiligt werden. In diesem Spannungsfeld werden wir uns mit den Themen befassen.
Aus meiner Sicht wird eines notwendig sein: Jugendschutz brauchen wir auch im Internet. Daher begrüße ich sehr diese Debatte. Auf der einen Seite werden die Risiken angesprochen. Herr Kollege Herrmann hat schon betont, dass Vorkehrungen getroffen werden müssen. Auf der anderen Seite müssen junge Menschen mit den Fertigkeiten ausgestattet werden, mit den neuen Medien umzugehen. Die Jugendlichen müssen auch das Reflektieren und das Abschätzen beherrschen. Sie müssen zu einem verantwortungsvollen Umgang mit den neuen Medien geführt werden.
Ganz wichtig ist, worauf Kollege Sinner hingewiesen hat. Die Eltern müssen sich ihrer Verantwortung bewusst sein, dass sie die technischen Möglichkeiten bedenken, aber auch den berühmten Knopf zur Kenntnis nehmen, mit dem man die Geräte ausschaltet.
Medienkonsum von Kindern muss organisiert werden. Verbote bereiten immer ein großes Problem. Wenn man den Medienkonsum von früh an mit den Kindern bewusst organisiert - vom Fernsehen bis zum Internet -, ist man sicher am erfolgreichsten.