Protokoll der Sitzung vom 26.11.2009

Bitte schön, Frau Kollegin Kamm.

Herr Kollege Rohde, glauben Sie denn, diesen Nachholbedarf dadurch bewältigen zu können, dass Sie die Anträge der GRÜNEN und der SPD, die sehr viele inhaltlich detaillierte Eckpunkte enthalten, ablehnen?

Ich bin sicher, dass der eine oder andere Kollege in Berlin diese Anträge ansehen und prüfen wird, was von den Vorschlägen in die Beratungen einfließen kann. Wir sind gemeinsam einem Arbeitnehmerdatenschutz verpflichtet. Liebe Kollegin Kamm, wenn diese Vorschläge jedoch zu weit gehen, gehen sie eben zu weit.

(Beifall bei der FDP und der CSU)

Abschließend erteile ich Herrn Staatsminister Herrmann das Wort.

Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Als bayerischer Datenschutzminister begrüße ich den Antrag der FDP- und der CSU-Fraktion ausdrücklich. Die Forderung des Antrags, Regelungen zum Arbeitnehmerdatenschutz in ein eigenes Kapitel des Bundesdatenschutzgesetzes aufzunehmen, ist auch aus meiner Sicht der richtige Weg, möglichst schnell die dringend notwendigen Regelungen auf diesem Gebiet zu verankern. Genau dies ist in der Koalitionsvereinbarung von CDU/CSU und FDP in Berlin vorgesehen.

Der Staatsregierung ist die Bedeutung des Datenschutzes im Arbeitsverhältnis selbstverständlich voll bewusst. Die Datenschutz-Skandale der letzten Zeit haben gezeigt, dass einige Punkte beim Arbeitnehmerdatenschutz gesetzlich genauer geregelt werden müssen. Die Generalklauseln der allgemeinen Datenschutzgesetze reichen dort nicht mehr aus. Ich darf nur an die von den Medien ausführlich dargestellten Fälle der unzulässigen Videoüberwachung von Arbeitnehmern im Einzelhandel oder an die bereits angesprochene Abgabe von Bluttests bei der Einstellung erinnern.

Die Staatsregierung bemüht sich deshalb seit einiger Zeit um Verbesserungen beim Arbeitnehmerdatenschutz. Wir haben uns schon im Februar dieses Jahres mit diesen Fragen befasst und die Ressorts beauftragt, unter meiner Federführung die mit dem Arbeitnehmerdatenschutz verbundenen Fragen aufzuarbeiten und dem Kabinett über die Ergebnisse zu berichten. Im Mai dieses Jahres habe ich Vertreter des Deutschen Gewerkschaftsbundes und der bayerischen Wirtschaft,

Vertreter der beteiligten Ressorts und Vertreter des Bayerischen Landesamts für Datenschutz zu einem Gespräch in meinem Hause eingeladen. Dabei wurden die Meinungen der Arbeitnehmer- und der Arbeitgeberverbände zum Arbeitnehmerdatenschutz zusammengetragen. Ich werde demnächst im Ministerrat über dieses Gespräch berichten.

Mit dem entsprechenden Nachdruck aus der Staatsregierung und der sie tragenden Fraktionen ist es gelungen, wesentliche Aspekte im Grundsatz in die Koalitionsvereinbarung aufzunehmen. In der Koalitionsvereinbarung der neuen Bundesregierung können Sie nachlesen, dass wir uns vor allem vorgenommen haben, den Arbeitnehmerdatenschutz ganz allgemein zu verbessern. Wir wollen Arbeitnehmer wirksam vor Bespitzelungen an ihrem Arbeitsplatz schützen. Daten werden nur noch dann für die Verarbeitung zugelassen, wenn dies für das Arbeitsverhältnis erforderlich ist. Datenverarbeitungen für außerdienstliches Verhalten ohne Relevanz für das Arbeitsverhältnis bzw. für nicht dienstrelevante Gesundheitszustände werden ausgeschlossen. Schließlich wollen wir praxisgerechte und verlässliche Regelungen für Bewerber und Arbeitnehmer sowie für Arbeitgeber für den Kampf gegen die Korruption schaffen.

Dass uns der Datenschutz wichtig ist, zeigt sich daran, dass die Schaffung des Bayerischen Landesamts für Datenschutzaufsicht in Ansbach zügig vorangebracht wurde. Der umfangreiche personelle Ausbau dieses Landesamtes hat bereits im vergangenen Jahr begonnen und wurde im Laufe dieses Jahres fortgesetzt. Dieses Landesamt ist gerade für den Arbeitnehmerdatenschutz und für die Aufsicht über eine Fülle von Betrieben in unserem Lande von ganz entscheidender Bedeutung.

Meine Damen und Herren, Regelungen über den Arbeitnehmerdatenschutz bedürfen einer sorgfältigen Abwägung zwischen den berechtigten Interessen der Arbeitgeber und dem notwendigen Schutz des Persönlichkeitsrechts der betroffenen Arbeitnehmer. Ich lade die Fraktionen des Landtags herzlich ein, sich an den Diskussionen über dieses Thema weiterhin zu beteiligen. Hier besteht ein dringender Handlungsbedarf. Wir werden sowohl in Bayern als auch auf Bundesebene in Berlin sicherlich zügig vorankommen.

Lieber Herr Kollege Arnold, Sie haben in Ihrem Rundumschlag - typischerweise muss ich sagen - einen Bumerang geworfen, der schließlich wieder voll auf Sie zurückschlägt. Sie haben vollmundig erklärt, Sie hätten die Konzepte und wir sollten diese Konzepte jetzt umsetzen. Die SPD hat elf Jahre lang den Bundesarbeitsminister gestellt. Sieben Jahre lang hat die SPD den

Bundesinnenminister gestellt. Elf Jahre lang hat die SPD die Bundesjustizministerin gestellt. In diesem elf Jahren ist beim Arbeitnehmerdatenschutz in Deutschland überhaupt nichts vorangekommen.

(Beifall bei der CSU und der FDP)

Jetzt nehmen die CDU und die CSU in Berlin dieses Thema in die Hand und werden sicherlich in den nächsten zwei Jahren etwas Vorzeigbares zuwege bringen. Das ist die politische Realität in der Bundesrepublik Deutschland. Herr Kollege Arnold, es wäre nicht schlecht, wenn Sie diese Realität gelegentlich zur Kenntnis nehmen würden.

Herr Staatsminister, einen Moment bitte. Frau Kollegin Kamm hat sich zu einer Zwischenbemerkung gemeldet.

Aber gerne.

Herr Innenminister, Sie haben beklagt, dass elf Jahre lang auf Bundesebene nichts passiert sei. Wir beklagen das ebenfalls. Wir haben auf Bundesebene einen Gesetzentwurf eingebracht, der auch mit den Stimmen der CSU abgelehnt worden ist. Welche gesetzlichen Initiativen hat die CSU auf Bundesebene eingebracht, um früher zu einem vernünftigen Arbeitnehmerdatenschutz zu kommen? Meine zweite Frage: Glauben Sie, dass Sie in einen vernünftigen Dialog eintreten können, wenn Sie alle Vorschläge über Eckpunkte pauschal ablehnen?

(Beifall bei den GRÜNEN)

Liebe Frau Kollegin Kamm! Erstens. Unser bayerischer Ministerpräsident hat schon in seiner früheren Rolle als Verbraucherschutzminister zu diesem Thema wirksame Initiativen in Berlin entwickelt.

(Ulrike Gote (GRÜNE): Er hat sich aber nicht durchgesetzt! Das ist komisch!)

Zweitens. In Berlin besteht eine Koalitionsvereinbarung, die umgesetzt werden wird. Daran können Sie die CSU und die FDP messen. Es nützt nichts, wenn Sie Gesetzentwürfe einbringen und dafür letztlich keine Mehrheiten bekommen. Wir haben eine klare Vereinbarung, die umgesetzt wird. Ich werde demnächst darüber berichten, welche konkreten Punkte wir auf Landesebene weiter voranbringen wollen. Das Landesamt für Datenschutzaufsicht hat den klaren Auftrag, gerade im Interesse des Arbeitnehmerdatenschutzes verstärkt und konsequent zu kontrollieren.

Frau Kollegin Kamm, selbstverständlich werden wir auch Ihre Vorschläge in den nächsten Monaten prüfen. Das ist keine Frage. Leider muss ich aber, wie das meine Kollegin Guttenberger schon ausgeführt hat, sagen: In Ihrem umfänglichen Antrag steht leider einiges, was ich so nicht unterschreiben kann. Deshalb bleibt mir nichts anderes übrig, als diesen Antrag abzulehnen.

Mir liegt noch der Wunsch nach einer Zwischenbemerkung von Herrn Kollegen Arnold vor.

Herr Staatsminister, Sie sagen, es ist gar nichts passiert. Nehmen Sie zur Kenntnis, dass am 1. September 2009 der § 21 des Bundesdatenschutzgesetzes in Kraft getreten ist und dass zu diesem Zeitpunkt Olaf Scholz noch Arbeitsminister war. Ist es daher richtig, dass nichts geschehen ist, wie Sie es gesagt haben?

Die nächste Frage lautet: Wenn Sie dieses Thema als so wichtig erkannt haben, warum haben Sie von der CSU bzw. der CDU nichts angestoßen bzw. die Vorstöße der SPD in der großen Koalition verhindert?

Wir bringen das Projekt jetzt zügig voran. In Berlin ist eine Gesetzesvorlage von Bundesinnenminister Schäuble beschlossen worden. Im Übrigen zeigt dieses Verfahren, wie Herr Kollege Scholz mit dem Thema umgegangen ist. Nachdem er vier Jahre im Amt war, hat er sechs Wochen vor der Bundestagswahl erstmals einen Gesetzentwurf zu diesem Thema vorgelegt. Jeder selbst kann sich darüber Gedanken machen, was er davon zu halten hat.

(Beifall bei der CSU - Harald Güller (SPD): Ihr hättet aber zustimmen können!)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Aussprache wird damit geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Dazu werden die Anträge wieder getrennt.

Wer dem Dringlichkeitsantrag auf Drucksache 16/2677 - das ist der interfraktionelle Antrag von der FDP- und der CSU-Fraktion - seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind alle. Die Gegenprobe. - Enthaltungen? - Damit ist der Antrag einstimmig angenommen.

Wer dem Dringlichkeitsantrag auf Drucksache 16/2687 - das ist der Antrag der SPD-Fraktion - seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. Die SPD-Fraktion und die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen? - CSU und FDP.

Enthaltungen? - Die Freien Wähler. Damit ist der Dringlichkeitsantrag abgelehnt.

Wer dem Dringlichkeitsantrag auf Drucksache 16/2691 - das ist der Antrag der Fraktion des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN - seine Zustimmung geben will, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. - Die GRÜNEN und die SPD. Gegenstimmen? - Die FDP und die CSU. Enthaltungen? - Die Freien Wähler. Damit ist der Dringlichkeitsantrag auch abgelehnt.

Ich gebe jetzt das Ergebnis der beiden namentlichen Abstimmungen bekannt.

Zunächst zum Dringlichkeitsantrag der Fraktionen der CSU und der FDP - Bologna-Prozess in Bayern gemeinsam mit den Studierenden weiterentwickeln "Qualität vor Zeit!" - auf Drucksache 16/2678. Mit Ja haben 125 Mitglieder des Hohen Hauses gestimmt, mit Nein 36. Damit ist der Dringlichkeitsantrag angenommen.

(Abstimmungsliste siehe Anlage 2)

Dann gebe ich noch das Abstimmungsergebnis der namentlichen Abstimmung zum Dringlichkeitsantrag der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN - Konsequenzen aus den Protesten der Studierenden ziehen: Für Eltern unabhängige Studienfinanzierung, solide Hochschulfinanzierung und eine Reform der BolognaReform - auf Drucksache 16/2681 bekannt. Mit Ja haben 70 Mitglieder des Hohen Hauses gestimmt, mit Nein 91. Es gab keine Stimmenthaltungen. Damit ist der Dringlichkeitsantrag abgelehnt.

(Abstimmungsliste siehe Anlage 3)

Ich rufe auf:

Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Tanja Schweiger, Thorsten Glauber u. a. und Fraktion (FW) Zerlegungssteuermaßstab für Photovoltaikanlagen (Drs. 16/2680)

Ich eröffne die Aussprache. Erster Redner ist Herr Kollege Pointner.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren! Photovoltaik ist eine der zukunftsträchtigsten Techniken bei der Nutzung erneuerbarer Energien. Knapp die Hälfte aller deutschen Solaranlagen steht im Freistaat. Solarenergie boomt im Sonnenland Bayern. Erneuerbare Energien aus Sonne, Wasserkraft, Wind und Erdwärme sind CO2-frei und deshalb wichtig für eine nachhaltige und klimafreundliche Energieversorgung. Die Nutzung heimischer erneuerbarer Energien ist der beste Klimaschutz. Nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz aus

dem Jahr 2004 gibt es auch die Vergütungspflicht bei Photovoltaikanlagen auf den sogenannten Freiflächen unter bestimmten Voraussetzungen, die in diesem Gesetz genannt sind. Dabei sind natürlich die landesplanerischen, die bauplanungsrechtlichen und die naturschutzrechtlichen Belange zu berücksichtigen. Auch wenn die rechtlichen Voraussetzungen für die Ausweisung von derartigen Flächen vorliegen, zögern viele Gemeinden noch mit einer Ausweisung. Einer der Gründe für diese zögerliche Handhabung ist, dass die Gewerbesteuer nur dann der jeweiligen Sitzgemeinde der Anlage zugute kommt, wenn der Betreiber dieser Anlage auch seinen Firmensitz in der Standortgemeinde hat. Seit dem Urteil des Bundesfinanzhofes aus dem Jahr 2007 erfolgt die Gewerbesteuerzerlegung grundsätzlich nur nach den gezahlten Arbeitslöhnen. Vor dem Hintergrund der Tatsache, dass die allermeisten Windparkbetreibergesellschaften ihren Sitz gerade nicht am Standort eines einzelnen Windparks haben und infolgedessen dort auch keine Arbeitslöhne zahlen, hat nur noch die Sitzgemeinde einen Anspruch auf 100 % der Gewerbesteuer. In der Folge wurden die Standortgemeinden vom Gewerbesteueraufkommen völlig ausgeschlossen.

Ein erster und richtiger Schritt zur Lösung dieses Problems ist sicherlich die Änderung des § 29 Absatz 1 Nummer 2 des Gewerbesteuergesetzes, der nunmehr einen Zerlegungsmaßstab der umsatzorientierten Gewerbesteuer von drei zu sieben für Windenergieanlagen zugunsten der Standortgemeinden vorsieht. Für Photovoltaikanlagen müssen dieselben Vorschriften gelten. Mit einer Photovoltaikanlage entstehen der Kommune dauerhafte Folgelasten. So ist insbesondere die Bauleitplanung, die notwendig ist, mit Kosten und Aufwand verbunden. Große Flächen in Gemeindenähe oder Konversionsflächen sind dann anderweitig nicht mehr nutzbar. Eine anderweitige Erzielung von Gewerbesteuer ist auf dieser Fläche auch nicht möglich. Wenn wir das Ziel, in Bayern bis 2020 den CO2-Ausstoß deutlich unter sechs Tonnen pro Kopf zu senken, die Energieproduktivität um 30 % zu steigern, den Versorgungsbeitrag der erneuerbaren Energien zu verdoppeln und ihren Anteil am Energieendverbrauch auf 20 % zu steigern, erreichen wollen, müssen wir deutlich mehr tun, um das Erreichen dieses Zieles nicht aufgrund ungünstiger rechtlicher Regelungen zu gefährden. Ein Zerlegungsmaßstab der umsatzorientierten Gewerbesteuer von drei zu sieben zugunsten der Standortgemeinde ist ein wichtiger Beitrag, um bayernweit die flächendeckende Verwirklichung der Klimaschutzziele zu unterstützen. Notwendig dazu ist auch, dass der Ausbau der Photovoltaik unterstützt und gefördert wird. Ich bitte deshalb, unseren Antrag zu unterstützen und ihm zuzustimmen.

Nächster Redner ist Kollege Graf von und zu Lerchenfeld.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine lieben Kolleginnen und Kollegen, Hohes Haus! Der Antrag der Freien Wähler ist durchaus interessant, und er geht auch absolut in die Richtung, die wir zum Ausbau der erneuerbaren Energien tatsächlich verfolgen. Wenn man über das Problem grundsätzlich diskutieren will, muss man auch auf das Urteil des Bundesfinanzhofes vom 4. April 2007 eingehen. Darin wurde festgestellt, dass die Zerlegung der Gewerbesteuer nicht mit der Errichtung oder dem Betrieb der Anlage und damit verbundenen Schäden durch Schwerverkehr und auch nicht mit den Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild bzw. auf den Wert von Grundstücken begründet werden kann, wie Sie, Herr Kollege Pointner, es vorhin angedeutet haben. Es kann ausschließlich nur eine Aufteilung nach der Lohnsumme geben. Der Gesetzgeber hat darauf reagiert und deswegen § 29 des Gewerbesteuergesetzes anders gefasst.

Aber, meine lieben Kolleginnen und Kollegen von den Freien Wählern, letztlich greifen Sie nur ein Teilproblem auf. Sie springen, wie das üblich ist, zu kurz; denn es geht um den gesamten Bereich der erneuerbaren Energien. Es betrifft Wasserkraft-, Biomasse-, Biogas- oder Geothermieanlagen. Überall dort, wo die Sitzgemeinde mit hohen Lohnsummen ausgestattet ist, wird die entsprechende Gewerbesteuer gezahlt werden. In anderen Bereichen, wo die Standorte sind, wird keine Gewerbesteuer anfallen.

Welche Größenordnung das erreichen kann, haben wir in unmittelbarer Nähe erleben können. Zu einer Freiflächenphotovoltaikanlage mit 200 Hektar in der Nähe von Straubing wurde behauptet, dass circa eine Million Euro Gewerbesteuer für die Stadt Straubing anfallen werden. Ich gratuliere der Stadt Straubing zu den Gewerbesteuereinnahmen. Es ist sicherlich notwendig, dass sie diese haben wird.

Dennoch meine ich, dass wir ein echtes Problem haben. Es handelt sich bei der Gewerbesteuer um eine Steuer, die den Gemeinden gehört. Wenn sich die Spitzenverbände der Gemeinden, nämlich der Städtetag und der Gemeindetag nicht einig sind, welchen Aufteilungsschlüssel sie zugrunde legen möchten, sollte der Gesetzgeber abwarten, bis eine Einigung vorliegt und dann auf den Vorschlag der Spitzengremien eingehen. Dazu gibt es bereits Anfragen des Finanzministeriums an den Bayerischen Gemeindetag. Dieser ist grundsätzlich für eine entsprechende Aufteilung. Der Bayerische Städtetag hat sich ablehnend geäußert. Allerdings hat die Staatsregierung noch einmal um eine Stellungnahme gebeten. Es scheint, dass noch in diesem oder

im kommenden Monat dieses Thema auf der Tagesordnung des Städtetags stehen wird. Dann werden wir von dort eine entsprechende Antwort erhalten.