Liebe Frau Gote, deshalb ist es im Sinne des dualen Systems, das Thema aufzugreifen, denn ich habe erwartet -
Wenn man vom dualen System redet, kann man natürlich schon die Schwäche ansprechen - das haben Sie nicht angesprochen; ich habe es fast erwartet -, dass in den öffentlich-rechtlichen Programmen auch Werbung betrieben wird und damit ein Teil der Finanzierung der privaten Programme nicht mehr möglich ist. Wenn man das zulässt, muss man auch über diese Frage diskutieren. Ich möchte das nur mit einem Klammersatz hinzufügen.
Ich sage auch ganz deutlich, dass wir gemäß Beschluss des Bayerischen Landtags vom 16.04.2008 versucht haben, eine Förderung aus Gebührenmitteln anzustreben. Leider sind wir bei den 16 Ländern mit 15 : 1 gescheitert. Dieser Weg war also verbaut.
Deshalb ist es notwendig, dass es ein lokales und regionales Fernsehen mit einer degressiv angelegten Zwischenfinanzierung gibt, wenn man Interesse daran hat.
Liebe Frau Aures, ich will schon sagen: Es gibt nicht nur unseren Bayerischen Rundfunk, sondern auch unser regionales Fernsehen. Es gibt unser TV Oberfranken. Es gibt auch unser münchen.tv. Es gibt auch unser Regionalfernsehen Oberbayern. Wir sollten da nicht sagen: Das eine ist wichtig, das andere nicht.
Sehr geehrter Herr Minister, entschuldigen Sie bitte meine Blauäugigkeit, aber ich möchte nochmals nachfragen, wie Sie "mindestens" definieren. Denn wir haben uns einwandfrei darauf verständigt, keine Inhalte pro Welle festzulegen. Wo steht denn letztendlich, dass der Bayerische Rundfunk theoretisch nicht mehrere Inhalte auf eine Welle legen darf?
Ja, das steht da. Steht da auch: Es darf nicht mehr als einen Schwerpunkt haben? Eigentlich steht das nicht da. Ich habe das zumindest nicht gehört und es nicht so verstanden.
Ich weise nur darauf hin, dass im ersten Entwurf des Änderungsantrages das Wort "mindestens" enthalten war und es jetzt weggefallen ist.
Aber im ersten Entwurf stand auch klar, dass die Inhalte festgelegt werden sollen. Genau das stellt einen Eingriff in die Programmautonomie dar, und das galt es zu verhindern. Sehe ich das falsch?
Denn auch im ersten Entwurf der Staatsregierung stand mit Bezug auf die Programmschwerpunkte kein "mindestens". So einfach ist das. Wenn man den Wortlaut genau liest, sieht man es.
In Bezug auf die degressive Gestaltung der Förderung des Lokal-TV aus Staatsmitteln will ich auch zum Kollegen Sinner ein Wort sagen, der darauf hingewiesen hat, dass durch die Erhöhung der Rundfunkgebühren der BLM 1,1 Millionen Euro mehr zur Verfügung stehen. Ehrlicherweise muss man sagen, dass es natürlich auch Lohnsteigerungen und andere Steigerungen gibt, sodass der Mehrbetrag nicht 1 : 1 verwendet werden kann.
Trotzdem bin ich der Meinung, dass eine Beteiligung der BLM möglich ist: steigend bei 0,5 Millionen Euro, dann 1 Million Euro und schließlich 2 Millionen Euro. Aber es wird auch zu Sparmaßnahmen im Haushalt des BLM führen müssen, wenn das jetzt so beschlossen ist. Ich halte es für darstellbar und leistbar. Insgesamt ist es vor allem für das regionale und lokale Fernsehen in Bayern ein wichtiger Tag. Deshalb bitte ich um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf in der vorgelegten geänderten Fassung.
Damit ist die Aussprache geschlossen. Wir kommen jetzt zur Abstimmung. Ich lasse zunächst über den Gesetzentwurf abstimmen. Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf auf Drucksache 16/2097, die Änderungsanträge auf den Drucksachen 16/2340, 16/2342 und 16/2345 sowie die Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für Hochschule, Forschung und Kultur auf der Drucksache 16/2606 zugrunde.
Der federführende Ausschuss empfiehlt Zustimmung mit der Maßgabe von Änderungen. Im Einzelnen verweise ich insoweit auf die Drucksache 16/2606.
Wer dem Gesetzentwurf in der Fassung des federführenden Ausschusses zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Fraktionen der CSU, der FDP, der Freien Wähler und der SPD. Wer stimmt dagegen? - Das ist die Fraktion des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN. Wer enthält sich der Stimme? - Das ist niemand.
Darf ich nach dem Stimmverhalten der Kollegin Gabriele Pauli fragen? - Sie hat wie die Freien Wähler abgestimmt. Gut. Das konnte ich beim Abstimmungsvorgang nicht sehen. Deshalb habe ich gesondert danach gefragt.
Dann stelle ich fest, dass die Mehrheit dieses Gesetz angenommen hat, dass dieses Gesetz so beschlossen ist.
Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. - Widerspruch sehe ich nicht.
Wer dem Gesetzentwurf in der Fassung des federführenden Ausschusses seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. - Das sind die Fraktionen der CSU, der FDP, der Freien Wähler, der SPD
Wer stimmt dem Gesetz nicht zu? - Das ist die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Wer enthält sich der Stimme? - Das ist niemand. Dann ist dieses Gesetz angenommen.
Das Gesetz hat den Titel: "Gesetz zur Änderung des Bayerischen Rundfunkgesetzes und des Bayerischen Mediengesetzes".
Mit der Annahme des Gesetzentwurfs in der so eben beschlossenen Fassung haben die Änderungsanträge auf Drucksache 16/2340, 16/2342 und 16/2345 ihre Erledigung gefunden.
Nun lasse ich noch über den mitberatenen interfraktionellen Antrag der Fraktionen von CSU und FDP auf Drucksache 16/2341 abstimmen. Der federführende Ausschuss empfiehlt die unveränderte Annahme. Es ist für diese Abstimmung namentliche Abstimmung beantragt worden. Sie kennen die Usancen: Die beiden Abstimmungsurnenstehen an den beiden Türen und hier vorne. Für die Abstimmung stehen 5 Minuten zur Verfügung. Die Abstimmung ist eröffnet.
Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, die Zeit ist abgelaufen. Ich schließe die namentliche Abstimmung. Ich bitte, das Ergebnis außerhalb des Saales zu ermitteln. Das Ergebnis wird, sobald es vorliegt, dem Plenum bekanntgegeben. Damit ist Tagesordnungspunkt 7 erledigt.
Ich bitte alle Kolleginnen und Kollegen, sowohl im Plenum als auch auf der Regierungsbank, die Plätze wieder einzunehmen. Wir fahren in der Tagesordnung fort.
Gesetzentwurf der Abgeordneten Margarete Bause, Sepp Daxenberger, Ulrike Gote u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) über die Erwachsenenbildung (Erwachsenenbildungsgesetz - EbG) (Drs. 16/1237) - Zweite Lesung
Antrag der Abgeordneten Franz Maget, Karin Pranghofer, Hans-Ulrich Pfaffmann u. a. und Fraktion (SPD) Kontext der Zukunft Konsequenzen für die Erwachsenenbildung in Bayern (Drs. 16/1633)