Im Gegenteil, heißt es sogar in dieser Studie. Ich denke, es ist an der Zeit, das zu sagen, Alleinerziehende mit Kindern müssen von einer steuerlichen Entlastung wirklich profitieren und nicht zwei Menschen, die zufällig - oder auch nicht - einen Trauschein haben.
Ganz kurz ein Wort zum Herrn Kollegen Barfuß. Ich unterstelle der FDP nicht, dass Sie da grundsätzlich nicht offen sind und - im Gegenteil - schon einen Schritt weitergegangen wären, aber Ihre Formulierungen haben schon ein bisschen aufhorchen lassen. Wenn man von "diesen Menschen" und "Mainstream" redet, würde ich das als diskriminierend empfinden, wenn ich einer "dieser Menschen" wäre.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Aussprache ist damit geschlossen. Es wurde namentliche Abstimmung beantragt. Gleichzeitig wurde im Ältestenrat verabredet, dass heute eine Mittagspause stattfinden soll.
Deswegen schlage ich vor, dass wir jetzt die Sitzung bis 13.15 Uhr unterbrechen und sie mit der namentlichen Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt wieder aufnehmen. Dann ist nämlich auch der 15-MinutenFrist - darauf wurde ich hingewiesen - Genüge getan und wir haben volle Präsenz, wenn wir dann zu den Tagesordnungspunkten 11 und 12 kommen, die übri gens in einer gemeinsamen Beratung aufgerufen werden.
Ich darf feststellen, dass wir jetzt die Sitzung für eine Mittagspause unterbrechen; 13.15 Uhr wird sie mit der namentlichen Abstimmung wieder aufgenommen.
Meine Damen und Herren, die amtliche Uhr des Bayerischen Landtags zeigt 13.15 Uhr an. Wir nehmen die Beratungen wieder auf. Ich eröffne die Fortsetzung unserer Sitzung. Wir haben verabredet, dass nun die von der CSU-Fraktion beantragte namentliche Abstimmung zum Tagesordnungspunkt 10 stattfindet. Dabei handelt es sich um den Gesetzentwurf der Abgeordneten Margarete Bause, Sepp Daxenberger, Ulrike Gote u. a. und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnern mit Ehegatten im Bayerischen Beamtenrecht und im Bayerischen Abgeordnetenrecht auf Drucksache 16/2193. Die namentliche Abstimmung findet wie folgt statt: Ihre Namenskarten finden Sie an Ihren Plätzen. Die Urnen finden Sie an den Ausgängen oder auf dem Stenografentisch. Wir
haben fünf Minuten Zeit. Ich eröffnet hiermit die namentliche Abstimmung. Wir stimmen über den Gesetzentwurf und nicht über das Ausschussvotum ab. Sie können dem Gesetzentwurf zustimmen, ihn ablehnen oder sich enthalten.
Die für die namentliche Abstimmung vorgesehenen fünf Minuten sind vorbei. Die Auszählung erfolgt außerhalb des Saales. Ich schließe hiermit die namentliche Abstimmung. Das Ergebnis wird später bekannt gegeben.
Gesetzentwurf der Abgeordneten Markus Rinderspacher, Helga SchmittBussinger, Dr. Paul Wengert u. a. und Fraktion (SPD), Hubert Aiwanger, Tanja Schweiger, Alexander Muthmann u. a. und Fraktion (FW), Margarete Bause, Sepp Daxenberger, Ulrike Gote u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) über die Zuständigkeit für die Aufgaben des Einheitlichen Ansprechpartners im Freistaat Bayern (Bayerisches EAGesetz BayEAG) (Drs. 16/2390) Zweite Lesung
Gesetzentwurf der Staatsregierung über die Zuständigkeit für die Aufgaben des Einheitlichen Ansprechpartners im Freistaat Bayern (Bayerisches EAGesetz BayEAG) (Drs. 16/2627) Zweite Lesung
Ich eröffne die dafür vorgesehene gemeinsame Aussprache. Die Redezeit beträgt 15 Minuten pro Fraktion. Der erste Redner, der uns gemeldet wurde, ist für die SPD-Fraktion der Kollege Reinhold Perlak. Bitte sehr, Herr Kollege, Sie haben das Wort.
Eine Anrede mit ganz besonderer Freude und herzlichem Glückwunsch: Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Am 28. Dezember dieses Jahres sollte laut Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates von 2006 - ich wiederhole: von 2006 - im Landesrecht der Einheitliche Ansprechpartner festgelegt werden. An der dafür zu verortenden Stelle sollten die grenzüberschreitende Erbringung von Dienstleistungen, alle hierzu erforderlichen Formalitäten, alle Verfahren und Genehmigungen abrufbar sein. Für alle Verwaltungsverfahren, die gründungs- und ansiedlungswillige Unternehmen aus dem europäischen Aus
land in Anspruch nehmen müssen, sollte eben eine einheitliche Ansprechstelle festgelegt werden, genau so, wie es der Namensgebung entspricht.
Diese Angelegenheit wird mittlerweile schon seit 1996 diskutiert. Es wird diskutiert, in welcher Form und mit welcher Maßgabe dem Auftrag entsprochen werden soll. Anträge zur Beratung und Entscheidung im Plenum lagen längst mehrfach vor.
Die SPD-Fraktion hat die Richtlinienumsetzung rechtzeitig und mehrfach angemahnt, in der jüngeren Vergangenheit zuletzt am 12. März vergangenen Jahres.
Der Landtag hat daraufhin eine Berichterstattung im zuständigen Ausschuss beschlossen. Dabei sollten über Abstimmungsgespräche mit anderen Bundesländern erfolgen. So trug der damalige Ausschussvorsitzende, Herr Pschierer, vor. Er fügte an, dass die Angelegenheit bis zum Ende der Legislaturperiode mit Sicherheit gut erledigt sein werde.
Am 23. September wurde schließlich ein schriftlicher Bericht vorgelegt, in dem - damals völlig überraschend - erneuter Klärungsbedarf angekündigt wurde, unter anderem zu Grenzangelegenheiten. Also auch damals war das immer noch kein tauglicher Lösungsvorschlag.
Wenig später hieß es, eine Abstimmung mit anderen Bundesländern sei gar nicht zielführend, weil die Verwaltungsstrukturen in jedem Land anders seien und entsprechende Entscheidungen entsprechend ebenfalls unterschiedlich seien.
Sehr bald danach gab man zur Kenntnis, dass vor der Landtagswahl aus Zeitgründen gar nicht mehr darüber entschieden werden könne. Kurz nach der Landtagswahl war zu hören, es werde noch vor Ende 2008 eine endgültige Entscheidung fallen. Jetzt haben wir das Ende 2009. Nichts von allen Ankündigungen ist jemals eingetreten. Und dies, verehrte Kolleginnen und Kollegen, waren nicht die einzigen sich völlig widersprechenden Aussagen.
Aber all diese Aussagen führten zu einer völlig unnötigen Verschleppung. Warum eigentlich?, so muss man sich fragen. Jedenfalls wurden logisch verständliche Begründungen zu keiner Zeit vorgelegt. Parlamentarische Correctness ist das wohl nicht.
Auf weitere untaugliche Verzögerungsbegründungen will ich aus Zeitgründen und um des Weihnachtsfriedens willen nicht näher eingehen.
Verantwortungsvolles Handeln, so sehen wir das, sieht jedenfalls anders aus. Weil wir nicht noch länger zu
warten wollten und um nicht weiter unnötig in Zeitnot zu geraten, haben wir gemeinsam mit den GRÜNEN und den Freien Wählern einen eigenen Gesetzentwurf vorgelegt.
Mit diesem beabsichtigten wir zweierlei: Erstens wollten wir dem Vorschlag der Staatsregierung nicht folgen, der im Juni überraschend favorisiert wurde, und zwar zunächst als Vorschlag. Schon damals hielten wir, wie auch heute, das dabei vorgestellte sogenannte Mischmodell für absolut untauglich.
- richtig: gar nicht! -, das zuerst die Zuständigkeit des Einheitlichen Ansprechpartners den Kammern zuordnet, während den Kommunen ein Optionsrecht zugestanden wurde, sodass diese als erste Ansprechpartner dienen sollten? Die Kammern wären dabei außen vor geblieben.
Es handelt sich also um ein Mischmodell, das den Sinn eines Einheitlichen - ich betone: Einheitlichen - Ansprechpartners ins völlige Gegenteil verkehrt.
Schon dieser damalige Ansatz war untauglich und hat verständlicherweise starke Proteste hervorgerufen. Die kommunalen Spitzenverbände sprachen zu Recht von einem Murksmodell, von einem Nebeneinander und einem Durcheinander, in dem sich niemand mehr auskennt und das letztlich auch niemandem nützt.
Sogar - man höre und staune - der Deutsche Industrie- und Handelskammertag hat bei diesem Modell von einer Verschwendung öffentlicher Gelder gesprochen. Der Bundesverband der Freien Berufe hat ebenso herbe Kritik geäußert.
Zweitens haben wir mit unserem Gesetzentwurf die Zuständigkeit den kreisfreien Städten und Landkreisen zugeordnet, und zwar zu Recht, weil sie dort hingehört. Denn diese Kommunen besitzen die besten Kenntnisse vor Ort. Das ist das einzig vernünftige Modell, weil die Kommunen schon bisher 80 % aller Verwaltungsver fahren erledigen. Dies gilt nach wie vor und insbesondere für Unternehmensansiedlungen, bei Gewerbeanmeldungen, bei der Existenzgründerberatung, bei Grundstücksverhandlungen, bei Baugenehmigungs- und Planfeststellungsverfahren und auch für Ordnungs- und Infrastrukturmaßnahmen.
Wie schon mehrfach erwähnt - das will ich heute gerne wiederholen -, schätzen auch wir die hohe Beratungskompetenz der Kammern. Diese wird insbesondere für unternehmensinterne Finanz- und Organisationsabläufe genutzt. Meine Damen, meine Herren, diese Möglichkeit steht allen Nachfragenden nach wie vor offen. Verehrter Herr Kollege Kirschner, in diesem Punkt sind wir uns sehr nahe.
Weil das vorher beschriebene Modell nicht schon genug Untaugliches zum Inhalt hatte, wird ihm jetzt im Gesetzentwurf der Staatsregierung eine weitere unmögliche Verwirrung hinzugefügt.
Im Modell der Staatsregierung ist nämlich nicht mehr vom Ersetzen die Rede, sondern von einer sogenannten additiven Lösung; wiederum ein untaugliches Nebeneinander von Kammern und Kommunen, ein klares Sowohl-als-auch nach dem Motto: Wohin soll ich mich wenden? Uneinheitlicher kann ein Einheitlicher Ansprechpartner gar nicht sein, und bürokratischer kann man es gar nicht lösen - so stellt der Bayerische Städtetag fest.
Den wütenden Protesten der kommunalen Spitzenverbände schließt sich auch der Landkreistag an, wenn er dazu feststellt: Die Staatsregierung hat sich für ein Verwirrspiel und für ein Chaos - jetzt kommt es ganz besonders dick - auf Kosten der Wirtschaft und der Kommunen entschieden. Noch deutlicher kann man es nicht zum Ausdruck bringen.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, warum wählen wir nicht ein Modell, das praxistauglich ist und das dort verortet wird, wo es auch hingehört? Folgen sie dem Appell der kommunalen Spitzenverbände - ich zitiere noch einmal -: Unsere letzte Hoffnung ist der Bayerische Landtag. Wir bauen auf den Sachverstand der Abgeordneten.