Protokoll der Sitzung vom 24.02.2010

Der federführende Ausschuss empfiehlt die unverän derte Annahme. Wer dem zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Die Fraktionen der CSU, der FDP, der Freien Wähler und Frau Pauli. Die Gegen stimmen bitte ich anzuzeigen. - Keine. Stimmenthal tungen? - Bei Stimmenthaltung der SPD-Fraktion und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist der Arti kel 18 angenommen.

Ich rufe auf:

Artikel 19

Es hat sich hier zu Wort gemeldet der Kollege Wörner.

Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Artikel 19 beweist erneut, dass man im Ministerium gern mit unbestimmten Rechtsbegriffen ar beitet. Dem wollen wir mit unserem Änderungsantrag Rechnung tragen. Der bisherige Artikel 19 "Benutzung zu Zwecken der Fischerei" sagt aus, dass das Einbrin gen von Stoffen in oberirdische Gewässer zu Zwecken der Fischerei keiner Erlaubnis bedarf, wenn dadurch keine signifikanten nachteiligen Auswirkungen auf den Gewässerzustand zu erwarten sind.

Was bedeutet nun "signifikant" in der Rechtsliteratur? Ich habe dazu nichts gefunden; tut mir leid. Deshalb unser Änderungsantrag: Wir wollen eine Klarstellung, um Rechtsunsicherheit zu vermeiden. Wir befürchten Rechtsunsicherheit deshalb, weil dann, wenn es zum Schaden kommt, die Frage nach der Bedeutung von "signifikant" gegeben ist. Diesen Begriff gibt es im Rechtssprachraum in dieser Form nicht. Deshalb ist es notwendig, diesen Artikel zu ändern. Er sollte lauten:

Das Einbringen von Stoffen in oberirdische Ge wässer zu Zwecken der Fischerei bedarf keiner Erlaubnis, soweit dadurch nicht das Gewässer in seinen Eigenschaften oder der Wasserabfluss nachteilig beeinflusst wird.

Das ist ein logischer Ansatz, denn niemand von Ihnen wird doch wollen, dass jemand etwas ins Wasser schmeißt, was zum Schaden führt. Das ist der Grund für unseren Änderungsantrag. Wir wollen sicherstellen, dass man nicht erst einen signifikanten Schaden an richtet, bevor die Aufsichtsbehörde tätig wird, sondern dass das prinzipiell zu unterlassen ist.

Es kann doch nicht so sein, dass man einfach sagt, nun ja, wenn es nicht unbedingt zu einem größeren Fisch sterben führt, macht es nichts. Dann kann man das Zeug ins Wasser gießen, ohne böswillig zu sein.

Die von uns vorgeschlagene Korrektur ist notwendig, um Rechtsklarheit und Rechtssicherheit zu schaffen. Recht soll für jedermann praktikabel sein. Man sollte nicht erst prozessieren müssen, bis man Sicherheit hat. Ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank. Nächste Wortmeldung: der Kollege Dr. Magerl.

(Zuruf des Abgeordneten Georg Schmid (CSU))

- Ich komme noch öfter.

(Georg Schmid (CSU): Hochkonzentriert! - Hubert Aiwanger (FW): Du könntest Dir vielleicht gleich Deinen Stuhl da vorne hinstellen!)

- Nein, nein.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir werden dem SPD-Antrag auf alle Fälle zustimmen. Wir haben selbst einen Antrag eingereicht, mit dem wir das Wort "signifikant" gestrichen haben wollen.

Der Vertreter des Umweltministeriums hat bei der An hörung, die wir durchgeführt haben, einige Ausführun gen zu Artikel 19 gemacht. Da ging es auch um das Wort "signifikant" im Sinne der Juristen. Ich als Natur wissenschaftler und Statistiker definiere das ganz an ders. Aber das sei dahingestellt. Wir sind der Auffas sung, dass man nicht solange warten darf, bis irgendwo signifikante Beeinträchtigungen entstanden sind, son dern wir sagen, Beeinträchtigungen in unseren Gewäs sern dürfen grundsätzlich nicht stattfinden. Deshalb wollen wir, dass das Wort "signifikanten" gestrichen wird. Ich bitte um Zustimmung zu unserem Änderungs antrag.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Vielen Dank. Nächste Wortmeldung: Kollege Aiwanger.

Ganz kurz: Es geht uns um eine Konkretisierung des Artikels 19 durch Ergänzung folgenden Halbsatzes "insbesondere durch nachteilige Beeinflussung der Ge wässereigenschaften oder des Wasserabflusses". Es bedarf dieser Konkretisierung, um sich vor spitzfindigen Juristen zu schützen. Der Antrag der GRÜNEN geht uns allerdings zu weit. Danach soll das Wort "signifi kant" ganz gestrichen werden. Dabei sehen wir die Gefahr, dass Extrempositionen durchgefochten wer den könnten.

Die GRÜNEN schreiben in ihrer Begründung, dass das Wort "signifikant" nicht zur Rechtsklarheit beitrage, weil sie, wie sie im nächsten Satz sagen, eine Abschwä chung befürchten. Wir interpretieren daraus im Um kehrschluss eine mögliche Verschärfung. Deshalb geht uns der Antrag der GRÜNEN zu weit. Da wir aber den noch eine Konkretisierung wünschen, haben wir unse ren Änderungsantrag eingebracht. Wir bitten um An nahme.

Vielen Dank. Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen zur Abstimmung. Vorweg lasse ich über die einschlägigen Änderungsanträge zu Artikel 19 von Abgeordneten der SPD-Fraktion auf Drucksache 16/3689, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 16/3722

und der Fraktion Freie Wähler auf Drucksache 16/3744 abstimmen. Inhaltlich verweise ich auf die entsprech enden Drucksachen.

Wer dem Änderungsantrag von Abgeordneten der SPD-Fraktion auf Drucksache 16/3689 zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Die Fraktionen der Freien Wähler, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. - Die Fraktionen der CSU und der FDP. Stimmenthaltungen? - Keine. Damit ist der Änderungsantrag der SPD abge lehnt.

Wer dem Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN auf Drucksache 16/3722 zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Die Fraktionen des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der SPD. Die Ge genstimmen bitte ich anzuzeigen. - Die Fraktionen der CSU, der FDP und der Freien Wähler. - Stimmenthal tungen? - Keine. Damit ist der Änderungsantrag abge lehnt.

Wer dem Änderungsantrag der Fraktion der Freien Wähler auf Drucksache 16/3744 zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Zustimmung bei der Fraktion der Freien Wähler. Die Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. - Die Fraktionen der CSU, der FDP und der SPD. Stimmenthaltungen? - Bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist der Ände rungsantrag ebenfalls abgelehnt.

Artikel 19 wird vom federführenden Ausschuss zur un veränderten Annahme empfohlen. Wer dem zustim men will, den bitte ich um das Handzeichen. Es wäre schön, wenn an der Abstimmung alle so teilnähmen, dass ich auch alle sehe. Wer dem zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Fraktionen der CSU und der FDP. Gegenstimmen bitte ich anzu zeigen. - Das sind die Fraktionen der Freien Wähler, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Stim menthaltungen? - Keine. Damit ist der Artikel 19 ange nommen.

Ich rufe auf:

Artikel 20

Auch hier liegen Wortmeldungen vor. Es hat sich der Herr Kollege Roos zu Wort gemeldet. Bitte schön, Herr Kollege Roos.

Verehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, Hohes Haus! Vorab will ich bemerken, dass bei diesem Gesetzgebungsverfah ren das Pferd vom Schwanz her aufgezäumt wurde und dass die Zustimmung seitens der CSU-Fraktion und der FDP-Fraktion bereits vor der Anhörung erfolgt ist. Dass die FDP Privatisierungstendenzen zugeneigt ist, ist

klar. Aber dass es mittlerweile auch die CSU sehr offen tut, verstehe ich nicht; denn mehr als 80 % der Bürger wollen, dass die Daseinsvorsorge in öffentlicher Hand verbleibt und sie nicht privatisiert wird, sondern dass hier der Bürger eindeutig den Zuschlag erhält und es dabei bleibt.

(Beifall bei der SPD)

Generell findet eine gewisse Privilegierung des Bau ernstandes statt. Den Lobbyismus-Vorwurf, den der Herr Minister Söder vorher vollkommen ungeschminkt in diese Debatte eingebracht hat, weise ich zurück, denn das ist nicht Lobbyismus, sondern Interessenver tretung im Sinne der Bürgerinnen und Bürger; an vor derer Stelle steht natürlich der Bund Naturschutz.

(Beifall bei der SPD)

Man kann das en detail bis hinunter in die kleinsten Verästelungen treiben. Ich denke beispielsweise an den Umgang mit Biberkonflikten bei uns in Niederbay ern. Wenn man sich dann mit Brunnenvergiftern ge mein macht, darf man sich nicht wundern, dass die Debatte hin und wieder etwas emotional wird.

Ich empfehle zu den Änderungsanträgen zu Artikel 20 Absatz 2 konkret, natürlich dem Antrag der SPD-Frak tion, aber auch den Anträgen der GRÜNEN und der Freien Wähler zuzustimmen, in Artikel 20 Absatz 2 das Wort "können" durch das Wort "sollen" zu ersetzen. Es heißt also nicht "müssen", denn das wäre noch schärfer formuliert und eine noch höhere Verpflichtung. Das lei tet sich daraus ab, dass in Bayern die weitaus längsten Fließstrecken von den Gewässern dritter Ordnung ab gedeckt werden. Dadurch haben die Gewässer dritter Ordnung ein großes Potenzial für die Erreichung der Ziele der Wasserrahmenrichtlinie. Derzeit ist es bei spielsweise nicht möglich, die genaue Anzahl von Bar rieren, die die Durchgängigkeit dieser Gewässerord nung behindern, zu erfassen. Die flächendeckende Erfassung ist nun dringend notwendig, um eine zielfüh rende Bewirtschaftungsplanung umzusetzen. Deswe gen sollte das Wort "können" durch das Wort "sollen" ersetzt werden.

Zu Artikel 20 Absatz 3 wolle der Landtag beschließen: "Artikel 20 wird wie folgt geändert: 1. Abs. 3 wird ge strichen. 2. Die bisherigen Abs. 4 und 5 werden Abs. 3 und 4." Das liegt daran - Begründung -, dass diese Re gelung sehr problematisch ist und gestrichen werden sollte. Zwar sieht Artikel 42 a Absatz 2 des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes bei Fristablauf eine Genehmigungsfiktion vor, doch ist eine solche Fiktion gerade im Wasserrecht unverhältnismäßig und damit rechtswidrig, weil sie einer Abwägung der Vor- und Nachteile nicht standhält. Das ist nicht korrekt. Gerade im Wasserrecht darf es keinerlei Rechtsunsicherheit

geben. Das Wasser steht über allen Kriterien. Dessen Verlässlichkeit und dessen Gesundheit darf nicht be schädigt werden.

(Beifall bei der SPD)

Diese Genehmigungsfiktion muss daher gestrichen werden, sogar dann - das stelle ich zur Debatte -, wenn sich das Vorhaben in einem Schutzgebiet nach § 32 des Bundesnaturschutzgesetzes befinden sollte. Rechtsklarheit für die Bürgerinnen und Bürger, für die Behörden und diejenigen, die in der Wasserwirtschaft tätig sind, ist unsere Devise. Ich fordere Sie auf, unse ren hierzu gestellten Änderungsanträgen zuzustim men.

(Beifall bei der SPD)

Jetzt Herr Dr. Magerl. Bitte schön.

Frau Präsidentin, Kol leginnen und Kollegen! Wir werden allen vorliegenden Anträgen zustimmen. Unser Antrag und der SPD-An trag sind praktisch wortgleich. Da haben wir also den gleichen Gedanken. Aber der Gedanke, dass man diese Änderung in dem Zusammenhang fordert, liegt auf der Hand. Ich bitte um Zustimmung zu allen Anträ gen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Herr Kollege Aiwanger.

Unser Antrag zielt darauf ab, hier das Wort "endgültig" zu konkretisieren. Es ist im Prinzip eine redaktionelle Änderung, um Schwierigkeiten beim Gesetzesvollzug zu vermeiden. Die Anträge von SPD und GRÜNEN müssen wir in diesem Fall leider ablehnen. Wir sehen im Versuch der GRÜNEN, den Absatz 3 zu streichen, das Problem, dass hier die Verwaltungsvereinfachung behindert wird und der Verwaltung zu viele Hürden in den Weg gestellt werden. Wir sehen auch im SPD-An trag, wonach das Wort "können" durch das Wort "sol len" ersetzt werden soll, ein Problem, und zwar eine gewisse Verschärfung, die für die Regierungen eine gewisse Arbeitsbeschaffung nach sich ziehen könnte.

Es liegen mir keine wei teren Wortmeldungen vor. Dann wir kommen zur Ab stimmung. Vorweg lasse ich über die hierzu einschlä gigen Änderungsanträge von Abgeordneten der SPDFraktion auf den Drucksachen 16/3690 und 16/3691, der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN auf der Drucksache 16/3723 sowie der Fraktion der Freien Wähler auf der Drucksache 16/3745 abstimmen, auf die ich inhaltlich verweise.

Wer dem Änderungsantrag von Abgeordneten der SPD-Fraktion auf der Drucksache 16/3690 zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN. Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. Das sind die Fraktionen der CSU, der FDP und der Freien Wähler sowie Abgeordnete Dr. Pauli. Stimmen thaltungen? - Eine Stimmenthaltung aus den Reihen der Freien Wähler. Damit ist der Änderungsantrag ab gelehnt.

Wer dem Änderungsantrag von Abgeordneten der SPD-Fraktion auf der Drucksache 16/3691 zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN. Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. Das sind die Fraktionen der CSU, der FDP und der Freien Wähler sowie Abgeordnete Dr. Pauli. Stimmen thaltungen? - Keine. Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt.