Die zweite Änderung bezieht sich auf Absatz 7 des Ar tikels 46. Wir möchten, dass dieser gestrichen wird, weil wir der Überzeugung sind, dass es in Überschwem mungsgebieten an Gewässern keinen weiteren Verlust von Retentionsräumen mehr geben darf und deswegen eine Bebauung dort zu unterlassen ist.
Ich bitte Sie, sich das fachlich noch einmal ernstlich zu überlegen, Kolleginnen und Kollegen der die Staatsre gierung tragenden Fraktionen, und diesen Anträgen zuzustimmen.
Sehr geehrter Herr Prä sident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir wol len keine Verschlechterung der Gewässergüte, die durch den Umbruch von Grünland gerade in Über schwemmungsgebieten entstehen würde. Wir wollen wie die SPD und die Freien Wähler Artikel 46 so, wie ihn die Staatsregierung vorschlägt, nicht haben.
Zusätzlich wollen wir aber auch, dass man etwas tut, um die Schäden durch Überschwemmungen gerade in Überschwemmungsgebieten zu minimieren und zu be grenzen. Man hat festgestellt, dass nahezu 50 % der Schäden durch Überschwemmungen durch auslaufen de Öltanks verursacht werden. Wir schlagen Ihnen daher vor, dass nicht nur das Umbruchverbot des Was serhaushaltsgesetzes beibehalten wird, sondern dass ein Verbot aufgenommen wird, wassergefährdende Stoffe in Überschwemmungsgebieten, insbesondere solche mit einem hohen Schadstoffpotenzial, wie Heiz öl und Ähnliches, zu lagern.
Wer einmal selber erlebt hat, wie Häuser noch mona telang nach einer Überschwemmung stinken, wenn ein Heizöltank beispielsweise in 100 Metern Abstand aus gelaufen ist, der weiß, wie sinnvoll eine solche Rege lung ist. Zudem entstehen durch auslaufendes Öl auch in ganz erheblichen Umfang Beeinträchtigungen der Gewässer, des Grundwassers und ökologische Schä den.
Es ist nahezu unmöglich, Heizöltanks so aufzustellen und zu sichern, dass erhebliche Überschwemmungen diese Heizöltanks unbeschädigt lassen. Überdies ist ein großer Teil der Heizöltanks nicht einmal fachmän nisch befestigt, wie es sein sollte. Dazu kommt, dass man bei einem Hochwasser den Heizöltank im Prinzip
sofort fluten müsste, um ihn vor dem Aufschwimmen zu sichern. Das geschieht aber in den seltensten Fällen. Die Tanks schwimmen daher auf, die Ölleitungen bre chen, das Öl läuft aus.
Sorgen Sie also dafür, dass Überschwemmungsgebie te von wassergefährdenden Stoffen freigehalten wer den. Heutzutage ist es überhaupt kein Problem, bei einem Bauvorhaben, das in einem Überschwem mungsgebiet steht, einen Pelletsofen einzubauen.
Wir kommen zur Abstimmung. Als Erstes lasse ich über die einschlägi gen Änderungsanträge von Abgeordneten der SPDFraktion auf der geänderten Drucksache 16/3701 und der Drucksache 16/3702 sowie der Fraktion BÜND NIS 90/DIE GRÜNEN, Drucksache 16/3731, abstim men, auf die ich inhaltlich verweise.
Wer dem Änderungsantrag von Abgeordneten der SPD-Fraktion auf der geänderten Drucksache 16/3701 zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Fraktionen der SPD und der GRÜNEN. Gegenstimmen? - Die Fraktionen der CSU, der FDP und der Freien Wähler. Enthaltungen? - Keine. Damit ist dieser Änderungsantrag abgelehnt.
Wer dem Änderungsantrag von Abgeordneten der SPD-Fraktion, Drucksache 16/3702, zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Die Fraktionen der SPD und der GRÜNEN. Gegenstimmen? - Die Frakti onen der CSU, der FDP und der Freien Wähler. Damit ist dieser Änderungsantrag abgelehnt.
Wer dem Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, Drucksache 16/3731, zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Die Fraktionen der SPD und der GRÜNEN. Gegenstimmen? - Die Frakti onen der CSU, der FDP und der Freien Wähler. Damit ist dieser Änderungsantrag ebenfalls abgelehnt.
Der Artikel 46 wird vom federführenden Ausschuss zur unveränderten Annahme empfohlen. Wer dem zustim men will, den bitte ich um das Handzeichen. - CSU, FDP und Freie Wähler. Gegenstimmen? - SPD und GRÜNE. Damit ist Artikel 46 angenommen.
Der federführende Ausschuss empfiehlt die unverän derte Annahme. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - CSU, FDP und Freie Wäh ler. - Gegenstimmen? - Keine. Stimmenthaltungen?
Sehr geehrter Herr Präsi dent, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich muss zuge ben, jetzt kommen wir nicht zum emotionalen Höhe punkt des heutigen Abends. Es geht eher darum zu zeigen, dass dieser Gesetzentwurf nicht nur in den gro ßen Zügen und in der Frage, wie er durchgepeitscht wurde, eine Kapitulation auch vor dem Parlament dar stellt, sondern es geht auch darum, dass er an man chen Stellen handwerklich dilettantisch ist.
Das zeigt in gewisser Weise auch dieser Artikel 57. Er regelt, jenseits von Enteignungsverfahren - das ist ge trennt geregelt -, Entschädigung, Ausgleich und Voll streckung. In Satz 2 steht, dass dieser Ausgleich jährlich am 10. Januar zu zahlen sei. Wer weiß, wie Be hörden arbeiten, der sieht schnell, dass ein solcher Satz nicht besonders viel Sinn macht: Erstens gibt es gene rell keine Veranlassung, ein fixes Datum für die Aus zahlung im Gesetzestext festzulegen. Wenn ich meine Steuererklärung einreiche, dann erwarte ich, dass sie schnell bearbeitet wird und der Bescheid schnell voll zogen wird, unabhängig davon, ob ich etwas bekomme. Und Gleiches erwarte ich auch beim Vollzug von sol chen Entschädigungsregeln.
Zweitens. Der 10. Januar ist, wenn man davon ausgeht, dass ein Großteil dieser Entschädigung jährlich bean tragt wird und zu realisieren ist, kaum einzuhalten, weil dann bis spätestens Ende November die Anträge vor liegen müssen. Dazu steht aber nichts im Text. Wenn also noch am 31. Dezember Anträge kommen, wird man am 10. Januar nicht auszahlen können. Das sagen im Übrigen nicht nur wir, sondern auch der Verband der Bayerischen Energie- und Wasserwirtschaft, dass das Gesetz in diesem Bereich in der handwerklichen Um setzung erhebliche Schwierigkeiten im Vollzug in gera dezu peinlicher Art vorprogrammiert.
Artikel 57 ist somit ein weiterer Baustein in dem Chaos, das wir heute zu diskutieren haben und das die Regie rung sich heute anzurichten anschickt. Wir beantragen deshalb, den Satz 2 zu streichen. - Wie ich versprochen
Vorweg lasse ich über den einschlägigen Änderungs antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucksache 16/3732 abstimmen. Wie soeben gesagt wurde, soll der Satz 2 gestrichen werden. Wer dem Än derungsantrag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - GRÜNE und SPD. Gegenstimmen? CSU, FDP und Freie Wähler. Damit ist der Änderungs antrag abgelehnt.
Der Artikel 57 wird vom federführenden Ausschuss zur unveränderten Annahme empfohlen. Wer dem zustim men möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - CSU, FDP und Freie Wähler. Gegenstimmen? - SPD und GRÜNE. Damit ist Artikel 57 angenommen.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Beim Artikel 58 handelt es sich um eine Regelung, bei der etwas weiter hinten die schleichende Privatisierung der Gewässeraufsicht ver steckt ist, also die private Aufsicht über Trinkwasser versorgung und Abwasseranlagen. Unser Ziel ist die Streichung dieser Vorschriften, damit keine Übertra gung von Kontrollaufgaben auf private Sachverständi ge und private Prüflaboratorien stattfindet.
Zweitens. Wir wollen die Kompetenzen bei den Kreis verwaltungsbehörden und den Wasserwirtschaftsäm tern bündeln; denn hier gibt es noch eine Regelung, dass auch die Bergämter bei Tiefen unterhalb von 100 Metern zuständig sind. Diese Grenze wurde völlig will kürlich gezogen. Hier werden die Aufgaben und Zu ständigkeiten noch einmal aufgesplittet. Wir wollen, dass das bei den Kreisverwaltungsbehörden und den Wasserwirtschaftsämtern gebündelt wird.
Aber nun zum Hauptpunkt: Die Gewässeraufsicht ist eine öffentliche Aufgabe. Die Behörden üben nicht nur allein die Kontrolle, sondern auch Beratungsfunktionen aus. Das werden Private nicht erledigen; die werden nur ihr Pflichtprogramm durchziehen. Die Beauftragung von privaten Sachverständigen mit Kontrollaufgaben, Messungen und sonstigen Untersuchungen ist der Ein stieg in den Ausstieg aus behördlicher Verantwortung.
Diese behördliche Verantwortung für unsere Trinkwas serqualität, für unsere Gewässer und unser Grundwas ser ist einfach erforderlich.
Die Beauftragung Privater wird zum Vehikel, um quali fiziertes Personal in den Landratsämtern und Wasser wirtschaftsämtern einzusparen. Damit sind wir auf einem sehr gefährlichen Weg. Es werden Kompeten zen in den Behörden verloren gehen, was auch in der Anhörung sehr deutlich gemacht worden ist. Die Qua lität der Prüfungen wird leiden; es wird keine Garantie geben, dass eventuell unbequeme Prüfergebnisse zu rückgehalten werden. Sie kennen das ja, wenn ein privater Sachverständiger in einem gewissen Abhän gigkeitsverhältnis zu seinem indirekten Auftraggeber steht.
In der Anhörung, die an dem Tag durchgeführt wurde, als im Verfassungsausschuss die abschließende Bera tung stattfand - Frau Stahl hat angesprochen, um welch unerhörten Vorgang es sich gehandelt hat -, ist sehr große Kritik in Bezug auf die Einschaltung von privaten Sachverständigen deutlich geworden. Der Bayerische Städtetag befürchtet zum Beispiel, dass es ein Schritt in die falsche Richtung wäre, wenn private Sachver ständige bei der Trinkwasserversorgung und der Ab wasserentsorgung eingeschaltet würden, weil das Wissen in den Wasserbehörden damit verloren ginge. Der Verband der Bayerischen Energie- und Wasser wirtschaft geht davon aus, dass der bisherige rege Austausch zwischen den Behörden und den Anlagen betreibern verloren ginge. Gerade die Betreiber kleine rer Anlagen brauchen die behördliche Unterstützung und die Beratung. Ferner sagen sie, wenn mehr Eigen verantwortung von den Anlagebetreibern verlangt wird, dann wollen sie ein entsprechendes Pendant auch auf der Behördenseite, das dann nicht mehr gegeben wäre, wenn die Kompetenz verloren ginge.
Der Bund Naturschutz warnt mit Hinweis auf die ver fehlte Forstreform vor einem Einstieg in einen weiteren Abbau staatlicher gemeinwohlschützender Verwaltung. Und schlussendlich sagt der Verband der Chemischen Industrie - liebe Kolleginnen und Kollegen von der CSU und der FDP, da müssten Sie eigentlich aufhorchen -, dass der Sachverstand und die Kompetenz bei den Be hörden erhalten bleiben sollten; die Einschaltung priva ter Sachverständiger würde einen Kompetenzverlust bedeuten und einen zusätzlichen bürokratischen Auf wand mit sich bringen. Das sollte Sie doch eigentlich zum Nachdenken bewegen. Deshalb wollen wir die Streichung dieser zwei Sätze in Artikel 58.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir stimmen dem Änderungsantrag des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN zu. Ich möchte aber diejenigen Kolleginnen und Kollegen, die schon meh rere Legislaturperioden in diesem Hause sitzen, daran erinnern, dass CSU und FDP klammheimlich versu chen, die Stellen, die in der Wasserwirtschaft durch das Stoibersche Streichkonzert weggefallen sind, durch Private zu ersetzen. Wir haben in ganz Bayern Was serlabors gebaut. Die brauchen wir jetzt nicht mehr, weil wir das dafür notwendige Personal nicht mehr haben. Herr Kollege Dr. Hünnerkopf, Fakt ist, dass Sie damals zugestimmt haben, als das hochgelobte und weltweit für seine Qualität bekannte Personal der Wasserwirt schaft so dezimiert wurde, dass wir dessen Aufgaben jetzt Privaten übertragen müssen.