Protokoll der Sitzung vom 24.02.2010

(Beifall bei der SPD)

Sie haben dieses Desaster verursacht. Jetzt beschrei ten Sie mit der FDP den Weg der Privatisierung nach dem Motto: Die können das auch und können damit Geld verdienen. Der Staat kann diese Aufgabe in Zu kunft nicht mehr leisten. Das wissen Sie genau. Sie haben in der letzten Legislaturperiode mit Ihren Maß nahmen und dem Stoiberschen Wahn, Personal abzu bauen, dafür Sorge getragen, dass die bayerische Wasserwirtschaft ihren Aufgaben nicht mehr in der Form gerecht werden kann, wie wir das immer gewollt haben. Sie loben diese Arbeit zwar immer, haben sie jedoch zerlegt. Darf ich Sie daran erinnern, dass in Deggendorf und Amberg neue Labors gebaut wurden, die jetzt nur noch rumstehen, weil wir das Personal dafür nicht mehr haben? Wenn das Ihre vorausschau ende Politik ist, dann danke. Ich wollte Sie nur noch einmal darauf hinweisen, wo die Ursachen liegen. Diese Ursachen versuchen Sie jetzt zu verkleistern. Deshalb werden wir dem Änderungsantrag zustimmen.

(Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)

Wir kommen damit zur Abstimmung. Vorweg lasse ich über den Än derungsantrag der Fraktion des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN auf der Drucksache 16/3733 abstimmen. Danach sollen in Absatz 1 die Sätze fünf und sechs ge strichen werden. Wer diesem Änderungsantrag zustim men möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Fraktionen des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜ NEN und die SPD. Gegenstimmen? - Das sind die Fraktionen der CSU, der FDP und der Freien Wähler. Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt.

Der Artikel 58 wird vom federführenden Ausschuss zur unveränderten Annahme empfohlen. Wer diesem Arti kel zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzei chen. - Das sind die Fraktionen der CSU, der FDP und

der Freien Wähler. Gegenstimmen? - Das sind die Fraktionen der SPD und der GRÜNEN. Enthaltungen? - Keine. Damit ist der Artikel 58 angenommen.

Ich rufe auf:

Artikel 59

Hierzu gibt es Wortmeldungen. Ich erinnere daran, dass über den Änderungsantrag der SPD-Fraktion in namentlicher Form abgestimmt wird. Erste Wortmel dung: Frau Kollegin Kohnen.

(Von der Rednerin nicht au torisiert) Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kollegen und Kolleginnen! Herr Umweltminister Dr. Söder sagt sehr gern, dass er global denke und lokal handle. Dies ist mit Sicherheit die Maxime einer nachhaltigen Um weltpolitik. Wie der Herr Minister vor einigen Stunden feststellte, ist Wasser nicht nur beschränkt auf Seen, sondern befindet sich auch in Flüssen, Meeren usw. Herr Dr. Söder, wenn Sie global denken, müssen Sie sehen, dass es sich auch um ökologische Systeme handelt. Ökologischen Systemen ist eigen, dass sie kommunizieren. Auf gut deutsch: Das Meer beginnt nicht in Rimini. Vielmehr ist der Zulauf unserer Bäche, Flüsse und Seen der Ausgangspunkt des Wasserkreis laufs auf dieser Erde.

Wer global denkt und meint, lokal zu handeln, muss sich bemühen, einen hohen Standard zu halten. Dieser Standard ist auch bei der Entsorgung von Abwasser besonders wichtig. Die Abwasserentsorgung ist ein ent scheidender Dominostein in der Qualitätskette unseres Gewässersystems.

(Beifall bei der SPD)

Mit diesem Gesetzentwurf wollen Sie damit beginnen, sich aus der technischen Gewässeraufsicht von Ab wasseranlagen zurückzuziehen. Sie wollen Verwal tungshelfer und Prüflabors einschalten und so die Aufgaben privatisieren. Die überwiegend kleinen Klä ranlagenbetreiber in Bayern - es sind etwa 2.700 brauchen aber die Beratung und Unterstützung durch die Wasserwirtschaftsämter. Die kleinteilige bayerische Struktur ist auf diese spezialisierte fachliche Unterstüt zung angewiesen. Die von Ihnen beabsichtigte Ände rung beschneidet genau diesen Bedarf. In einem Kreislauf, in dem wir durchgehend auf hohe Standards achten müssen, bauen Sie auf ein Schwächenpotenzi al.

Die Erfahrung zeigt, dass die Unterstützung bei der Umstellung auf private Sachverständige nicht mehr in dieser Qualität geleistet wird. Die Flussmeister, die in den Wasserwirtschaftsämtern bisher noch in ausreich ender Zahl vorhanden sind, sind Garant für einen ste

tigen Kontakt zwischen den Kläranlagenbetreibern und der staatlichen technischen Gewässeraufsicht. Ihre Fachkompetenz und Praxisnähe hat sich bisher be währt. Behandeln private Sachverständige dieses Thema, kann das Wissen unserer Wasserwirtschafts ämter nur leiden. Das müssen wir vermeiden. Deshalb haben wir unseren Änderungsantrag eingebracht.

Ich nenne Ihnen noch ein Beispiel, das in der Praxis etliche Fragezeichen hinterlässt: Bei vielen kleinen Kläranlagen, die kein Fachpersonal haben, sondern nur mit einem einzigen Klärmeister besetzt sind, führen die Mitarbeiter der Wasserwirtschaftsämter Fachgesprä che. Dieser fachliche Austausch versetzt dann die Be hörde in die Lage, Probleme zu erkennen und zu transportieren. Herr Dr. Söder, dies gefährden Sie mit Ihrem Wassergesetz.

(Beifall bei der SPD)

Zum Abschluss komme ich auf einen negativen Aspekt, der die Bürgerinnen und Bürger treffen wird. Mit Arti kel 59 des Bayerischen Wassergesetzes wollen Sie eine Kostentragungspflicht einführen. Das heißt: Die Abwasserbeseitiger müssten die Aufwendungen tra gen und diese Aufwendungen fließen natürlich wieder in die Gebührenkalkulation ein, die wiederum auf die Bürgerinnen und Bürger abgewälzt wird. Das ist eines dieser schicken CSU-Vorhaben; denn aus diesem Grunde ist die Sache nicht mehr konnexitätsrelevant. Lieber Herr Kollege Thalhammer, das ist ein weiterer Fall von Serviceabbau. Sie sind ja immer ein Bürokra tieabbauer. Diesmal bauen Sie den Service ab. Letzt lich zahlen dafür der Bürger und die Bürgerin in Bayern. Das kann nicht im Sinne Ihrer und unserer Politik sein.

(Beifall bei der SPD)

Deshalb plädieren wir in unserem Dringlichkeitsantrag dafür, dass wir die Auslagerung von Überwachungs aufgaben auf die Untersuchung der Überwachungs werte beschränken bzw. auf die nach dem Abwasse rabgabengesetz erklärten niedrigeren Werte. In der Anlage 2 zu Artikel 59 sollen daher in Nummer 1 die Nummer 1.5 und die kompletten Nummern 2 und 3 ge strichen werden.

Die GRÜNEN gehen einen Schritt weiter und wollen den kompletten Artikel 59 streichen. Hierzu werden wir uns der Stimme enthalten. Es spricht aber nichts dage gen, dass die GRÜNEN unserem Antrag zustimmen.

(Beifall bei der SPD)

Jetzt spricht Frau Kollegin Tausendfreund für die GRÜNEN.

Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Die Gefahr für die Qualität der Kontrollen und die Qualität unserer Gewässer hat Frau Kollegin Kohnen gerade zutreffend geschildert. Der Artikel 59 ist die logische Konsequenz Ihrer Forde rung, die zahlreichen Kontrollaufgaben zu privatisieren. Die Konsequenz lautet, dass die Kosten dieser Kon trollen den Anlagenbetreibern aufgebürdet werden sol len. Eigentlich klingt es ganz vernünftig, dass jemand, der eine Abwasseranlage betreibt, auch die Kosten für die Kontrollen und die Untersuchungen tragen soll. Diese Argumentation ist jedoch zu kurz gesprungen; denn diese Kosten müssen auf die Bürgerinnen und Bürger abgewälzt werden. Im Kommunalrecht besteht für die Abwasserentsorgung und Trinkwassergewin nung der Grundsatz, dass kostendeckend gewirtschaf tet werden muss. Das bedeutet: Kosten, die bei den Anlagen entstehen, werden auf die Bürgerinnen und Bürger und somit auf die Abwassergebühren umgelegt.

Gleichzeitig sparen Sie sich Personal in den eigentlich zuständigen Behörden ein. Das ist mit einem Qualitäts verlust der Arbeit, die dort geleistet wird, verbunden. Diese Privatisierungspläne und Kostenabwälzungsplä ne können wir nicht mittragen. Wir fordern deshalb die Streichung des kompletten Artikels 59.

Beim SPD-Antrag haben wir etwas geschwankt, ob wir zustimmen können, weil die Privatisierung nicht grund sätzlich in Frage gestellt wird, sondern nur einzelne Gesichtspunkte bei der technischen Gewässeraufsicht aus dem Katalog gestrichen werden. Wir haben uns je doch dazu durchgerungen, dem Antrag zuzustimmen, weil er eine Verbesserung bedeutet.

Wir bitten aber alle, unserem weitergehenden Ände rungsantrag die Zustimmung zu geben.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Damit kommen wir zur Abstimmung. Vorweg lasse ich über die ein schlägigen Änderungsanträge von Abgeordneten der SPD-Fraktion auf der Drucksache 16/3707 und der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN auf der Drucksache 16/3734 abstimmen. Zum Inhalt verweise ich auf die entsprechenden Drucksachen. Zum Ände rungsantrag auf der Drucksache 16/3707 wurde na mentliche Abstimmung beantragt.

Ich lasse zunächst über den Änderungsantrag der Frak tion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN auf der Drucksache 16/3734 in einfacher Form abstimmen. Wer diesem Änderungsantrag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das ist die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen? Das sind die Fraktionen der CSU, der FDP und der

Freien Wähler. Enthaltungen? - Das ist die SPD-Frak tion. Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt.

Wir kommen zur namentlichen Abstimmung über den Antrag von Abgeordneten der SPD-Fraktion auf der Drucksache 16/3707. Die Urnen sind wie immer bereit gestellt. Mit der Stimmabgabe kann nun begonnen wer den. Es laufen drei Minuten.

(Namentliche Abstimmung von 21.02 bis 21.05 Uhr)

Die Stimm abgabe ist abgeschlossen. Das Abstimmungsergebnis wird außerhalb des Plenarsaals ermittelt und später be kanntgegeben. Erst anschließend kann die Abstim mung über den Artikel 59 des Gesetzentwurfs erfolgen. Wir fahren zwischenzeitlich mit der Einzelberatung fort.

(Unruhe - Glocke des Präsidenten)

Ich bitte, die Plätze wieder einzunehmen.

Ich rufe auf:

Artikel 60

Vorweg lasse ich über den hierzu einschlägigen Ände rungsantrag der Fraktion der Freien Wähler auf der Drucksache 16/3754 abstimmen. Zum Inhalt verweise ich auf die entsprechende Drucksache. Wer dem Än derungsantrag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das ist die Fraktion der Freien Wähler. Gegenstimmen? - Das sind die Fraktionen der CSU, der FDP, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜ NEN. Stimmenthaltungen? - Keine. Damit ist der Än derungsantrag abgelehnt.

Artikel 60 wird vom federführenden Ausschuss für Um welt und Gesundheit zur unveränderten Annahme emp fohlen. Wer dem zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Fraktionen der CSU und der FDP. Gegenstimmen? - Das ist die Fraktion der Freien Wähler. Stimmenthaltungen? - Das sind die Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Damit ist Artikel 60 angenommen.

Ich komme zur gemeinsamen Abstimmung über:

Artikel 61 mit 66

Der federführende Ausschuss für Umwelt und Gesund heit empfiehlt die unveränderte Annahme. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Fraktionen der CSU, der FDP und der Freien Wähler. Gegenstimmen? - Keine. Stimmenthal tungen? - Das sind die Fraktionen der SPD und des

BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Damit sind die Artikel 61 bis 66 angenommen.

Ich rufe auf:

Artikel 67

Gibt es hierzu Wortmeldungen? - Herr Kollege Dr. Ma gerl, Sie haben das Wort. Bitte schön.

Herr Präsident, Kol leginnen und Kollegen! Ich mache es auch hier wiede rum kurz. Wir fordern in unserem Antrag, Artikel 67 aufzuheben. Wir sind der Auffassung, dass dieser Arti kel überflüssig ist. Er stand zwar schon im alten Gesetz. Wenn man ein neues Gesetz macht, sollte man versu chen, das Gesetz in einem bestimmten Umfang zu entschlacken und Dinge zu streichen, die eigentlich nicht mehr notwendig sind. Artikel 67 - Antragstellung, Pläne - Absatz 1 des Gesetzentwurfs lautet:

Werden Benutzungen ohne die erforderliche Er laubnis oder Bewilligung ausgeübt, Gewässer oder Anlagen ohne die erforderliche Planfeststellung, Genehmigung, Eignungsfeststellung oder Bauart zulassung ausgebaut, errichtet, eingebaut, ver wendet oder geändert, so kann die Verwaltungs behörde verlangen, dass ein entsprechender Antrag gestellt wird.

Das ist eine Selbstverständlichkeit. Es geht um Schwarzbauten. Sobald der Bau eingestellt ist, kommt der Antrag von alleine.