Protokoll der Sitzung vom 11.03.2010

Vielen herzlichen Dank, Herr Kollege. Nächste Wortmeldung für die Freien Wähler: Herr Kollege Streibl. Bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Man könnte nun sagen: Untersuchungshaftvollzugsgesetz - Klappe: Die Dritte. Das stimmt auch irgendwo, allerdings kann man auch sagen: Gott sei Dank. Wie Herr Kollege Schindler nämlich schon bemerkt hat, wird hier der dritte Anlauf unternommen. Es gibt eine reichhaltige Vorgeschichte. Es geht, und darauf muss man hinweisen, um Menschen, die in Untersuchungshaft kommen und die als unschuldig zu vermuten sind. Seit der Föderalismusreform im Jahr 2006 müssen die Länder ein eigenes Gesetz vorstellen. Der Gesetzentwurf der Staatsregierung schlummert seit etwa zwei Jahren in den Schubladen. Es gibt einen Referentenentwurf, der anscheinend mit den Verbänden besprochen worden ist. Dieser Entwurf ruht aber bis zum heutigen Tage.

Zunächst hat die SPD das Thema aufgegriffen, um etwas voranzutreiben. Dann haben wir dasselbe getan, und jetzt liegt ein Gesetzentwurf der GRÜNEN vor. Die GRÜNEN haben sich sogar die Fleißarbeit gemacht, einen eigenen Gesetzentwurf vorzulegen, um nicht weiter auf die Entwürfe der Staatsregierung warten zu müssen. In der letzten Sitzung des Ausschusses für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Verbraucherschutz wurde von der Regierungsseite die spöttische Bemerkung gemacht: Legt doch selbst einen Gesetzentwurf vor. Das ist hiermit geschehen und dieser Gesetzentwurf kann nun diskutiert werden. Man hat ein bisschen den Eindruck, dieses Gesetz hängt und hakt, weil es in der Regierungskoalition wieder einmal Differenzen gibt. Es darf aber nicht sein, dass eine Koalition die Regierungsarbeit behindert, denn aufgrund dieser Behinderung kam es zur Jahreswende bei der Justiz zu einigen Verwerfungen und Schwierigkeiten. Es mussten Haftbefehle neu erstellt werden, man

musste nachbessern, weil durch die Änderung der Rechtslage Übergangsfristen laufen. Die Justiz wurde behindert und deshalb ist zu fragen: Wie ist es um die Justiz in Bayern bestellt, wenn sich die Regierung in Koalitionsgezänk verliert? Diese Frage wird auch in diesem Haus immer wieder zum Thema.

Wir werden den Gesetzentwurf des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN ebenfalls mit Sympathie prüfen. Auch wir danken für diese Fleißarbeit. Wir hatten sogar schon überlegt, ob wir nicht schnell noch einen Antrag einreichen, denn schließlich ist das Problem bekannt. Weshalb ziert sich also die Regierung in dieser Frage so sehr? Als Antwort an die Regierungsseite sage ich deshalb: Wenn Ihnen der Gesetzentwurf nicht passt, dann legen Sie doch endlich selbst einen Gesetzentwurf vor.

(Beifall bei den Freien Wählern - Prof. Dr. Georg Barfuß (FDP): Ganz schön frech am Schluss!)

Auch Ihnen vielen Dank, Herr Streibl. Jetzt hat sich noch Herr Dr. Fischer für die FDP zu Wort gemeldet. Bitte schön.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Gesetzgebungszuständigkeit für den Vollzug der Untersuchungshaft ist in der Föderalismusreform auf die Bundesländer übergegangen. Es ist daher erforderlich, eine bayerische Lösung in Gesetzesform zu schaffen. Insoweit pflichte ich den GRÜNEN ausdrücklich bei. Ich möchte noch in einem zweiten Punkt Ihrem Beitrag zustimmen, Frau Stahl, als auch Ihrem, Kollege Schindler. Es ist erschreckend, wenn 161 Gefangene Suizid begehen, und wenn zwei Drittel hiervon Untersuchungsgefangene sind, dann müssen wir hier etwas tun.

Die FDP hat längst gehandelt. Im letzten Jahr hat sie intensiv mit dem Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz und mit dem Koalitionspartner an einem Gesetzentwurf gearbeitet. Ich weiß, Ihnen geht das nicht schnell genug. Ich sage aber auch, es ist dem Thema angemessen, sich Zeit zu nehmen und genau zu überlegen, wie wir die Untersuchungshaft regeln wollen.

Der Antrag der SPD vom 8. Mai 2009 enthielt in weiten Teilen Selbstverständlichkeiten. Diese Punkte haben das Thema nicht erschöpfend behandelt. Herr Kollege Streibl, schlummern tut hier überhaupt nichts, hier hakt und hängt auch nichts. Es wurde stattdessen verhandelt. Ich freue mich, dass wir jetzt so weit sind und den Entwurf abgestimmt haben. Er wird demnächst im Ministerrat behandelt, sodass das parlamentarische Verfahren in Kürze beginnen kann. Weil es sich aufgrund der Federführung um einen Gesetzentwurf der Staatsregierung handelt, ist es ein Gebot des Anstands, den Inhalt hier nicht an die große Glocke zu hängen. Eines

aber möchte ich schon sagen, und soviel verrate ich auch, der Entwurf der Koalitionsregierung wird noch besser als der heute vorliegende Gesetzentwurf der GRÜNEN. Das liegt an zwei Punkten. Zum einen schreibt der heute vorliegende Gesetzentwurf in wesentlichen Punkten den Gesetzentwurf der anderen Bundesländer ab. Er geht nicht auf spezifisch bayerische Verhältnisse ein, die im Flächenstaat begründet sind. Es ist deshalb richtig, wenn sich Bayern wie Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg für die Schaffung eines eigenen Gesetzes entschieden hat.

Auch inhaltlich gibt es einige Punkte, die uns nicht gefallen. Ich sage ausdrücklich, dieser Entwurf ist mir nicht liberal genug. Ich möchte dafür einige Beispiele nennen: Für die als Ausfluss der Unschuldsvermutung zentralen Prinzipien der Vollzugstrennung und der Einzelunterbringung sieht der Entwurf Ausnahmen vor, die ohne zeitliche Begrenzung sind. Das halten wir weder für erforderlich noch für zumutbar. Ein zweiter Punkt: Die bisherige Untersuchungshaftvollzugsordnung ist hinsichtlich der Verteidigerrechte unzureichend, das gilt insbesondere für die Informationspflichten der Anstalt gegenüber dem Verteidiger. Der Gesetzentwurf der GRÜNEN schafft die hier dringend notwendige Abhilfe nicht.

Ein weiterer Punkt: Nach der derzeitigen Regelung ist den Untersuchungsgefangenen die Selbstbeschäftigung gestattet. Dieses Recht ist im Gesetzentwurf der GRÜNEN nicht mehr enthalten. Er schränkt damit die Gefangenenrechte unnötig und grundlos ein. Schließlich haben Untersuchungsgefangene die Möglichkeit, sich selbst zu verpflegen. Auch dieses Recht ist nicht mehr enthalten.

Ich verhehle nicht, dass der Entwurf auch eine Reihe von positiven Ansätzen enthält. Ich freue mich auf die Diskussion im Ausschuss, wenn wir den Gesetzentwurf gemeinsam mit dem bis dahin vorliegenden Gesetzentwurf der Staatsregierung erörtern können.

(Lebhafter Beifall bei der FDP)

Weitere Wortmeldungen liegen uns zu diesem Tagesordnungspunkt nicht vor. Damit ist die Aussprache beendet. Ich schlage vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Verbraucherschutz als federführendem Ausschuss zu überweisen. Besteht damit Einverständnis? - Das sieht so aus. Damit ist das beschlossen. Bevor wir in die zweite namentliche Abstimmung eintreten, gebe ich das Ergebnis der namentlichen Abstimmung zum Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Schweiger, Hanisch, Pointner und Fraktion (FW) - Gemeindefinanzkommission: keine weitere Aushöhlung der Ge

werbesteuer; Anhörungsrecht für Kommunen - Drucksache 16/4103 bekannt. Mit Ja haben 27 gestimmt. Mit Nein haben 84 gestimmt. Es gab 33 Stimmenthaltungen. Damit ist der Dringlichkeitsantrag abgelehnt.

(Abstimmungsliste siehe Anlage 2)

Jetzt kehren wir zum fünften Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Bause, Daxenberger, Gote, Ackermann, Gehring, Scharfenberg, Schopper, Stamm und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Gesunde Selbstversorgung statt teurer Essenspakete. Diesen Antrag finden Sie auf Drucksache 16/4104. Zu diesem Dringlichkeitsantrag wurde namentliche Abstimmung beantragt. Die Urnen für die fünf Minuten dauernde namentliche Abstimmung finden Sie an den üblichen Plätzen. Mit der Abgabe der Stimmkarten kann begonnen werden.

(Namentliche Abstimmung von 17.40 bis 17.45 Uhr)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, sind alle Kärtchen abgegeben? Dann fahren wir fort. Nachdem die Dringlichkeitsanträge alle behandelt und abgestimmt worden sind, werden die Dringlichkeitsanträge auf den Drucksachen 16/4105 bis 4108, 16/4122, 16/4129 und 16/4130 in die zuständigen Ausschüsse verwiesen.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 3 l auf:

Gesetzentwurf der Abgeordneten Margarete Bause, Sepp Daxenberger, Ulrike Gote u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur Änderung des Bayerischen Hochschulgesetzes (Drs. 16/4013) - Erste Lesung

Der Gesetzentwurf wird vonseiten der Antragstellerinnen und Antragsteller begründet. Ich eröffne die Aussprache. Die Redezeit beträgt fünf Minuten pro Fraktion. Die erste Rednerin ist Frau Kollegin Gote. Bitte schön.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ziel der 1999 gestarteten Bologna-Reform war die Schaffung eines europäischen Hochschulraumes verbunden mit europaweit vergleichbaren Abschlüssen, die Einführung und Verbesserung der Qualitätssicherung sowie die Steigerung der Mobilität im Hochschulbereich. Nach zehn Jahren BolognaProzess bestreitet niemand mehr, dass die Umsetzung der Bologna-Reform noch nicht abgeschlossen ist und wichtige Ziele noch nicht oder vielleicht gar nicht erreicht worden sind. Die Studierendenproteste aus dem letzten Jahr haben eindrucksvoll gezeigt, dass es grundsätzliche Fehlentwicklungen im System der Hochschulbildung gibt, die nicht mit wenigen kosmetischen Korrekturen zu beheben sind.

Hierzu zählen ein neoliberales Verständnis der Institution Hochschule, die zunehmende Privatisierung von Bildungskosten, die Entdemokratisierung der Hochschulstrukturen und die Abkehr vom humboldtschen Bildungsverständnis dahingehend, in einem Hochschulstudium nicht mehr zu sehen als eine mögliche Form der Berufsausbildung.

Die wichtigsten Kritikpunkte am Bologna-Prozess im Detail sind die Verschulung der Bachelor-Studiengänge, die zu hohe Prüfungsdichte, die Unmöglichkeit, Auslandsaufenthalte oder Hochschul- und Studienfachwechsel zu realisieren, zu eng bemessene Regelstudienzeiten, das System der Akkreditierung, Probleme mit dem ECTS-Punktesystem, die fehlende Finanzierung der Bologna-Reform und die fehlenden demokratischen Mitwirkungsrechte für Studierende. Obwohl die Problemanalysen zum Bologna-Prozess über alle politischen Ebenen und alle Fraktionen hinweg zu sehr ähnlichen Ergebnissen kommen, fehlt es unseres Erachtens bisher komplett an konkreten Vorschlägen und Initiativen zur Nachsteuerung.

Insbesondere die Verlautbarungen der zuständigen Minister auf Bundes- und auch auf Landesebene kommen nicht über Betroffenheitserklärungen und Appelle hinaus. Wissenschaftsminister Heubisch liegt falsch. Sie, Herr Minister, liegen falsch, wenn Sie den Hochschulen allein den Schwarzen Peter zuspielen. In der bayerischen Hochschulpolitik müssen vielmehr die Rahmenbedingungen für die Bologna-Reform geändert werden; denn die Hochschulen sind allein nicht in der Lage, die notwendigen Korrekturen umzusetzen.

Wer also die Bologna-Reform zehn Jahre nach ihrem Beginn noch zum Erfolg führen will, der muss die notwendige Gestaltungsfreiheit im Hochschulgesetz verankern. Außerdem muss die Finanzierung des Bologna-Prozesses über den Staatshaushalt sichergestellt werden.

Demokratische Beteiligungsstrukturen können helfen, Fehlentwicklungen früher zu erkennen und ihnen entgegenzusteuern. Sie sind Voraussetzungen für die Akzeptanz solch umfangreicher Reformen wie die Bologna-Reform.

Ich habe mir die einschlägigen Berichte zu den hier schon beschlossenen Dringlichkeitsanträgen anlässlich der Studierendenproteste angesehen. Ich erkenne sehr wohl den guten Willen, einige Punkte zu verbessern. Vieles ist jedoch noch unbestimmt. Außerdem werden alleine die Hochschulen zum Handeln aufgefordert. Empfehlungen, die von anderen Ebenen kommen, bleiben eher unverbindlich.

Wir schlagen deshalb eine Änderung des Hochschulgesetzes in folgenden Punkten vor: Der Master wird

zum Regelabschluss. Das ist sicherlich die gravierendste Änderung, die mit unserem Vorschlag verbunden ist. Uns geht es dabei um eine Klarstellung über den Wert der Hochschulbildung in diesem Land. Es geht um eine Klarstellung. Wir sind der Meinung, dass ein Hochschulstudium regelmäßig einen Masterabschluss umfassen sollte. Es geht auch darum, sicherzustellen, dass alle Studierenden, die ein Masterstudium absolvieren wollen, dies auch können. Dafür sind die entsprechenden Kapazitäten aufzubauen.

Das bedeutet nicht, dass es den Bachelorabschluss nicht mehr geben sollte. Es bedeutet auch nicht, dass der Bachelorabschluss kein Abschluss mehr sein soll, mit dem man die Hochschule verlassen kann, wenn man will und eine Arbeitsstelle findet oder später an die Hochschule zurückkehren will. Es bedeutet weiterhin nicht, dass wir den Bachelorabschluss grundsätzlich nicht mehr als berufsqualifizierend ansehen. Das möchte ich ausdrücklich betonen.

Wir wollen außerdem die Regelung zur Anerkennung von im Ausland oder an anderen Hochschulen erbrachten Leistungen konkretisieren. Dieser Wunsch kommt aus der Mitte der Hochschulen.

Es herrscht große Unsicherheit darüber, welche Leistungen, auch wenn sie gleich bepunktet sind, anerkannt werden. Das liegt daran, dass im Gesetz ein Zusatz steht, der dem Sinne nach lautet: sofern sie gleichwertig sind.

Die Klarstellung bedeutet, dass, wenn die gleiche Punktzahl erworben wird, die Leistung anerkannt wird. Das setzt natürlich voraus - ich habe dazu heute die Pressemitteilung der Kollegin Bulfon gesehen -, dass man Vertrauen in das Funktionieren des Bologna-Systems hat, Vertrauen auch gegenüber dem Ausland. Ich denke, dass diese Klarstellung sowohl den Studierenden wie den Hochschulen eine sehr große Hilfe sein wird.

Die dritte Forderung bezieht sich auf die Gesamtregelstudienzeit. Da wollen wir eine deutliche Flexibilisierung erreichen. Wir reagieren damit auf das, was uns international zurückgemeldet wird. Es ist eben nicht so, dass international alle Hochschulstudien kürzer oder nur vier oder fünf Jahre dauern, wie man es uns jahrelang erzählt hat. Mittlerweile handelt es sich bei uns eher um Bachelorstudiengänge, die zum Beispiel in den USA nicht mehr anerkannt werden, weil sie nur drei statt vier Jahre dauern.

Wir wollen in das System mehr Flexibilität hineinbringen. Das verlängert die Studienzeit nicht zwangsläufig. Aber es bietet die Möglichkeit, länger zu studieren oder Module bzw. Studiengänge anders zu kombinieren, als es bisher möglich ist.

Als letzte umfassende Änderung fordern wir die Einführung einer verfassten Studierendenschaft. Wir setzen das ganz bewusst in den Zusammenhang mit der Bologna-Reform. Denn gerade die Umstrukturierungen im Zuge des Bologna-Prozesses zeigen, dass eine Hochschule, in der die Studierenden bezüglich Mitwirkung und Mitgestaltung außen vor sind, nicht funktionieren kann. Deshalb gehört das in diesen Zusammenhang, und deshalb wollen wir hier eine substanzielle, gesetzlich verankerte Studierendenschaft wieder einführen.

Ich kenne die Einwände gerade vonseiten der FDP dagegen, die dann immer von einer Zwangsmitgliedschaft spricht. Die Liberalen sagen ja so gern, sie seien gegen Zwang. Aber diese Argumentation könnten Sie sich zum Beispiel bei der Zahlung von Studiengebühren zum Prinzip machen. Da haben Sie kein Problem, alle in ein System zu zwingen, das verschult ist, für das man auch noch zahlen muss und in dem man keine Rechte hat. Da ist viel mehr Zwang als bei dem, was wir hier vorschlagen.

Ich bin im Übrigen gern bereit, im Zuge der Debatte über die verfasste Studierendenschaft Verbesserungsvorschläge zu diskutieren, was die Details, zum Beispiel die Zahl der Vertreterinnen und Vertreter oder andere Verfasstheiten im System, angeht.

Unser Gesetzentwurf ist ein Vorschlag. Uns ist es wichtig, eine substanzielle Verbesserung der Mitwirkungsrechte zu erreichen. Darauf zielt ein Teil unseres Gesetzentwurfs ab.

Ich freue mich auf eine vertiefte Debatte. Ich appelliere noch einmal daran, dass wir uns alle miteinander auch als Gesetzgeber für das Gelingen des Bologna-Prozesses verantwortlich fühlen. Ich bitte Sie, den Gesetzentwurf in den Beratungen positiv zu begleiten.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Für die CSU hat Herr Sibler das Wort.

Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Bei dem letzten Wunsch, liebe Ulrike Gote, werden wir uns hart tun; das darf ich gleich vorneweg sagen.

Wir haben uns mit dem Thema des Bologna-Prozesses im Ausschuss und im Plenum schon intensiv beschäftigt. Es gab viele Dringlichkeitsanträge. Vieles hat in die Entscheidungen der Kultusministerkonferenz, der KMK, Eingang gefunden.

Erst gestern haben wir uns auf Ihre Anregung intensiv mit dem Thema Akkreditierung beschäftigt. Das heißt,

wir gehen die Thematik sehr grundständig und mit vielen Facetten an.

Wir haben auch schon eine ganze Anzahl detaillierter Berichte bekommen. Wir werden in der Richtung fortfahren und die Diskussion begleiten und mit prägen; denn es geht um ein wichtiges Anliegen. Dazu gehören viele schon genannte Punkte, zum Beispiel die Prüfungsbelastungen. Wir stehen natürlich in einer regen Diskussion mit den Universitäten und den Studierenden. Die Diskussion wird auch den Gesetzentwurf der GRÜNEN umfassen.