Wir haben auch schon eine ganze Anzahl detaillierter Berichte bekommen. Wir werden in der Richtung fortfahren und die Diskussion begleiten und mit prägen; denn es geht um ein wichtiges Anliegen. Dazu gehören viele schon genannte Punkte, zum Beispiel die Prüfungsbelastungen. Wir stehen natürlich in einer regen Diskussion mit den Universitäten und den Studierenden. Die Diskussion wird auch den Gesetzentwurf der GRÜNEN umfassen.
Liebe Frau Gote, Sie haben von einem "entdemokratisierten System" gesprochen. Diese Aussage überrascht mich. In der letzten Novelle zum Hochschulrecht ist im Zusammenhang mit der Verwendung der Studienbeiträge die Parität mit beschlossen worden. Dadurch sind die Mitwirkungsrechte der Studierenden ganz klar gestärkt worden. Auch Ihr Vorwurf der Neoliberalität ist überraschend. Darauf wird die FDP sicherlich noch eingehen.
Man muss einmal betrachten, wie hoch der Anteil der gesponserten Lehrstühle ist. Auch muss man sich anschauen, wie viel Drittmittel tatsächlich eingehen. Man kommt dann zu dem Schluss, dass wir da viel weiter im Rückstand sind als andere Länder.
Beim Thema Bachelor wurden die USA als Vorbild zitiert. Dort sind dafür acht Semester nötig. Ich stelle fest, dass dort an den Universitäten vieles nachgeholt werden muss, was im Schulsystem der USA nicht geleistet worden ist. Deshalb ist dort die Verlängerung notwendig.
Noch ein paar Worte zu einigen Punkten des Gesetzes. Bezüglich des Gedankens, den Master als Regelabschluss zu nehmen, stelle ich fest, dass die Bachelors, die jetzt die Hochschulen verlassen, auf eine rege Nachfrage stoßen. Das hat sich zum Beispiel auf dem Dies Academicus bestätigt, den ich an der Fachhochschule in Deggendorf besucht habe.
Natürlich wird es auch so sein, dass man den Bachelor nicht immer als letzten Abschluss ansehen kann, sondern der Master verlangt wird. Das sage ich schon jetzt. Aber man sollte den Bachelor nicht herunterreden. Er ist nun einmal die Signalwirkung die von diesem Gesetzentwurf ausgeht.
Die Gesamtregelzeit von zehn Semestern ist KMK-Beschluss. Mit einem bayerischen Gesetz dagegen anzugehen, sehe ich als schwierig an.
Natürlich wünsche auch ich mir, dass die im Ausland erzielten Leistungen besser angerechnet werden. Ich darf da Herrn Ruppert von der Uni Bamberg zitieren,
der gestern von einer "anekdotischen Empirie" gesprochen hat. Ich habe mir das aus dem Protokoll extra heraussuchen lassen. Er sagte, die Universitäten und Fachhochschulen seien schon deutlich weiter als das, was hier dargestellt wird.
Ich stelle die grundsätzliche Frage: Wollen wir als Staat per Gesetz etwas vorgeben, oder wollen wir die Kräfte an den Universitäten durch Absprache mitwirken lassen? Ich denke, Letzteres ist der entscheidende Punkt.
Bezüglich der verfassten Studierendenschaft haben sich die Vertreter der Studierenden, aber auch das Ministerium, der Minister und ich schon verwundert die Augen gerieben, und zwar sowohl über den SPD-Antrag vor wenigen Wochen im Ausschuss als auch jetzt über den Gesetzentwurf.
Es ist ja ein rege tagender Ausschuss gebildet worden, dem Studierende und Mitarbeiter des Ministeriums angehören, um die Stärkung der Beteiligung der Studierenden auf den Weg zu bringen. Da ist es nur bemerkenswert, dass die GRÜNEN zu einem Ergebnis gekommen sind, bevor man die Studierenden einbezogen hatte.
Nichtsdestotrotz freue ich mich auf die Diskussion im Ausschuss. Sicherlich werden wir in vielen Punkten zu konstruktiven Weiterentwicklungen kommen. Ob der Gesetzentwurf in den meisten Punkten zielführend ist, werden wir in der Diskussion genauer erfahren.
(Von der Rednerin nicht au- torisiert) Werte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Bevor ich auf den sehr interessanten Gesetzentwurf der GRÜNEN näher eingehe, darf ich Sie alle im Hohen Haus daran erinnern, dass wir Anfang Dezember letzten Jahres mit einer überwältigenden Mehrheit einen Dringlichkeitsantrag der SPD-Landtagsfraktion verabschiedet haben, in dem es aufgrund der mehrfachen Proteste der Studierenden um erste Korrekturen ging.
Dort haben wir gemeinsam bis auf wenige Ausnahmen einen ganzen Maßnahmenkatalog beschlossen. Wir haben hier gemeinsam beschlossen, dass das gemacht wird. Ich darf den Minister daran erinnern, dass er mir damals, also vor drei oder vier Monaten, zugerufen hat: Jawohl, Frau Zacharias, zu Beginn des Sommersemesters 2010 wird es erste Ergebnisse geben.
Daran möchte ich erinnern, weil ich glaube, dass das eng wird. Ich glaube, dass Herr Heubisch mir dazu gleich noch einmal Rede und Antwort stehen möchte.
Jetzt komme ich zu dem interessanten Gesetzentwurf, der mich natürlich nicht überrascht hat. Wir haben dazu bereits im Januar einen Maßnahmenkatalog, einen Dringlichkeitsantrag und fünf Anträge eingebracht, die im Hochschulausschuss kontrovers diskutiert und nicht immer zu meiner Zufriedenheit beschlossen wurden. Weil wir wissen, dass die große Reform, die größte Reform aller Zeiten für die Universitäten und Hochschulen auch an der chronischen Unterfinanzierung gekrankt hat, haben wir einen Änderungsantrag zum Nachtragshaushalt gestellt, der natürlich auch abgelehnt wurde. Es wurde also viel versucht, die Bologna-Reform auf die richtigen Füße zu stellen.
Jetzt möchte ich auf einige Punkte eingehen, die deutlich machen, wie wir auf den ersten Blick den Gesetzentwurf bewerten.
Ein Regelabschluss Master ist für uns schwierig. Selbstverständlich sagen auch wir "Master für alle", aber nicht als Regel. Wir wollen nicht in die Bildungsbiografie eines jeden eine Vorgabe geben, sondern sagen: Weg mit den Quoten, weg mit Noten, weg mit Zulassungsbeschränkungen, weg mit Aufnahmeprüfungen. Jeder, der möchte, darf den Master machen, und zwar auch, nachdem er schon im Beruf war und sich noch einmal dafür entschieden hat, den Master zu machen. Diese Möglichkeit muss jedem offengehalten werden. Ich denke, Kollegin Gote, wir müssen im Ausschuss noch einmal darüber diskutieren, wie wir das heilen können, damit wir den Gesetzentwurf, dem wir natürlich in der Tendenz zustimmen, mittragen können.
Zur Frage der verfassten Studierendenschaft: Ich freue mich natürlich als Hanseatin, dass die GRÜNEN das von der Freien und Hansestadt Bremen übernommen haben, wo man die verfasste Studierendenschaft erdacht hat. Das finde ich klasse; denn daran sieht man, dass auch die Nordlichter ganz klasse Gesetze machen.
Worüber wir noch diskutieren müssen, ist Folgendes: Liebe Kollegin Gote, ihr nehmt ein wenig Abstand von
einem Organisationsmodell, bei dem zum Beispiel auch die Fachschaften einbezogen sind. Das müsst ihr noch einmal prüfen. Das wird für die LMU schwierig sein, denn dort gibt es eine Begrenzung. Ich denke, da kommen wir ins Gespräch.
Zur Anerkennung der Studienabschlüsse im In- und Ausland ist das Richtige gesagt worden. Wir müssen schauen, dass wir nicht nur die Studienleistungen, also das Fachwissen, die Fachkenntnisse, die erreicht wurden, vergleichen, sondern auch die erreichten Kompetenzen. Dafür gilt es ein vergleichbares Verfahren einzusetzen. Das ist der richtige Ansatz.
Zur Frage der Regelstudienzeit: Wir haben bereits im Gesetzentwurf der letzten Legislaturperiode einen Zeitraum von minimal sechs Jahren Bachelor und minimal zwei Jahren Master vorgeschlagen. Man kann auch oben draufgehen. Wir haben das nie in eine Maximalforderung gegossen, sondern wir überlassen es den Universitäten und den Hochschulen sowie den Fachschaften, für sich zu entscheiden, was sie brauchen. Für den einen ist der Praxisanteil wichtig, für den anderen ist er nicht vonnöten. Ich denke, dass wir da in das gemeinsame Fachgespräch kommen. Letztlich ist die Tendenz genau richtig.
Es wird sich zeigen, wie der Minister, wie unsere Kolleginnen und Kollegen im Ausschuss diesen guten Vorstoß bewerten.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich erinnere mich noch ganz gut, dass vor einigen Monaten zumindest bei den Oppositionsfraktionen auch die Studentenvertreter waren. Sie haben mit uns Gespräche auch über Vorstellungen der Mitwirkung geführt und in diesen Gesprächen alle Fraktionen gebeten, sich mit eigenen Vorschlägen etwas zurückzuhalten, solange man sich noch in Verhandlungen mit dem Minister befindet. Dem sind wir gefolgt. Aber die SPD ist dann mit einem Antrag zur verfassten Studierendenschaft vorgeprescht. Jetzt haben die GRÜNEN eine Gesetzesinitiative auf den Weg gebracht. Man mag jetzt darüber denken, wie man will. Man kann sagen: Wenn schon - denn schon!
Vieles von dem, was hier angeregt wird, ist sehr sinnvoll. Sinnvoll ist es, diese Debatte jetzt intensiv aufzunehmen; denn wir haben in den letzten Monaten nicht nur gespürt, sondern wir haben auf den Straßen gesehen, wie groß der Unmut ist, und wir haben gemerkt,
wie gerne die Studierenden ihr Schicksal selbst in die Hand nehmen und mitreden. Insofern ist das Thema "Verfasste Studierendenschaft - Mitwirkung an den eigenen Angelegenheiten" auch für uns ein ganz zentrales, und deshalb begrüßen wir den Einstieg in die Diskussion.
Man wird sicherlich im Detail darüber diskutieren müssen, wie man das dann ausgestaltet. Aber ich rege an und appelliere dabei auch an den Staatsminister, nicht schon von vornherein viele Modelle auszuschließen. Bei dem, was man so hört, heißt es immer: Verfasste Studierendenschaft - und das wird immer auch mit dem Begriff "Zwangsmitgliedschaft" verbunden - kommt mit uns nicht in Frage.
Ich warne davor, diese Modelle schon so festzuzurren und zu sagen: Auf der einen Seite gibt es die verfasste Studierendenschaft, und auf der anderen Seite gibt es das, was wir jetzt in Baden-Württemberg und Bayern haben. Es gibt so viele verschiedene Modelle, über die man reden sollte. Ich warne einfach davor, die verfasste Studierendenschaft als Popanz, als Angstszenario aufzubauen.
Auch über die Zwangsmitgliedschaft kann man reden. In Hessen gibt es ein Modell, bei dem man nach einem Jahr wieder aussteigen kann. Das ist auch ganz interessant. Insofern sollte es keine Denkverbote geben, sondern lassen Sie uns offen in die Debatte eintreten. Das rege ich auch für die Gespräche an, die im Moment zwischen dem Ministerium und den Studentenvertetern stattfinden. Wir haben gerade eine Anfrage gestartet, ob da nicht auch ein Oppositionsvertreter dabei sein könnte. Das würde die Atmosphäre vielleicht etwas auflockern und vielleicht auch zu einem besseren Ergebnis führen, wobei ich sicher bin, dass es auch ohne ihn zumindest Ergebnisse gibt.
Hinter vielem von dem, was die GRÜNEN in Bezug auf die verfasste Studierendenschaft vorschlagen, stehen wir. Über Details gerade auch im Bereich des politischen Mandats, was hier gar nicht so angedeutet ist, kann man sicherlich diskutieren.
Größere Probleme haben wir - da schließe ich mich meiner Vorrednerin Frau Zacharias an - mit dem Master als Regelabschluss, wobei ich aus dem Wortbeitrag der Kollegin Gote schon herausgehört habe, dass durchaus auch eine Flexibilität im Verständnis dessen da ist, was mit Regelabschluss gemeint ist.
Im Ausschuss wird dann auch Zeit sein, denke ich, darüber zu diskutieren. Die Formulierung zur Regelstudiendauer, die jetzt im Gesetzentwurf enthalten ist,
Wichtig ist uns, dass die Diskussion jetzt intensiver wird, dass sie ins Laufen kommt. Wir haben, denke ich, aus allen Fraktionen freundliche Zeichen dafür, dass die Probleme erkannt worden sind. Es geht jetzt darum, einen Weg zu finden, der für alle gangbar ist. Hierzu noch einmal meine Anregung in Richtung Ministerium, keine Sorge zu haben, dass bei einer verfassten Studierendenschaft vielleicht "linke Studenten", wie immer gesagt wird, die Universitäten übernehmen könnten. Ich glaube, diese Sorge brauchen wir im Moment und für die nächsten Jahre nicht zu haben.
Wichtig ist uns, dass Studenten Verantwortung übernehmen und dass sie auch das Gefühl haben, selbst an der Universität und an der Hochschule etwas gestalten zu können. Das können sie nur, wenn sie auch entsprechend mitreden dürfen.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren auf der Besuchertribüne - die Reihen haben sich leider schon sehr gelichtet -, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir sind uns alle einig, dass es Handlungsbedarf bei der konkreten Umsetzung des Bologna-Prozesses gibt. Wir nehmen die Studentenproteste ernst und geben den Studenten auch in vielen Punkten recht. Wir geben ihnen recht, wenn es zum Beispiel darum geht, die Stofffülle zu reduzieren, oder wenn es darum geht, dass eine sinnvolle Modularisierung in den Studiengängen stattfinden muss. Auch die Prüfungsdichte wird bemängelt. Natürlich muss die Qualität beibehalten werden. Aber es kann nicht sein, dass ein achtsemestriger Diplom-Studiengang 1 : 1 in einen sechssemestrigen Bachelor-Studiengang umgesetzt wird.