Protokoll der Sitzung vom 11.03.2010

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren auf der Besuchertribüne - die Reihen haben sich leider schon sehr gelichtet -, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir sind uns alle einig, dass es Handlungsbedarf bei der konkreten Umsetzung des Bologna-Prozesses gibt. Wir nehmen die Studentenproteste ernst und geben den Studenten auch in vielen Punkten recht. Wir geben ihnen recht, wenn es zum Beispiel darum geht, die Stofffülle zu reduzieren, oder wenn es darum geht, dass eine sinnvolle Modularisierung in den Studiengängen stattfinden muss. Auch die Prüfungsdichte wird bemängelt. Natürlich muss die Qualität beibehalten werden. Aber es kann nicht sein, dass ein achtsemestriger Diplom-Studiengang 1 : 1 in einen sechssemestrigen Bachelor-Studiengang umgesetzt wird.

Wir stehen zum exemplarischen Lernen, zum Kompetenzerwerb und wir wollen keine Anhäufung von Faktenwissen. Der Student soll weiterhin im Mittelpunkt stehen. Uns ist es auch sehr wichtig, dass nicht nur gemessen wird, was der Lehrende sagt, sondern auch das, was beim Studenten ankommt. Ich möchte nur darauf hinweisen, dass es große Spielräume bei der Regelstudienzeit der Bachelor-Studiengänge an den Universitäten gibt.

Wir wollen auch die gegenseitige Anerkennungspraxis verbessern. Hier muss zügig und zielorientiert gehandelt werden. Das tun die Universitäten bereits. Es gibt zwischen dem Ministerium und den Universitäten im Dialog viele tragfähige Lösungsansätze. Außerdem werden die Bachelor- und Master-Studiengänge zurzeit evaluiert. Die Ergebnisse sind abzuwarten. Aber danach muss man natürlich aktiv in den Handlungsprozess einsteigen.

Was fordert nun der Gesetzentwurf, den BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN vorgelegt haben? Der Masterabschluss soll zum Regelabschluss werden. Das konterkariert in unseren Augen den gesamten Bologna-Prozess. Der Bachelor ist berufsqualifizierend. Ich habe gerade die Hochschule für angewandte Wissenschaften in München besucht und dort wurde mir das bestätigt. Ich habe auch die Wirtschaft gefragt, wie der Bachelor-Absolvent ankommt und da wurde mir gesagt: Wir brauchen ihn.

Auch dürfen wir den europäischen Kontext nicht außer Acht lassen. Der Bachelor ist der erste berufsqualifizierende Hochschulabschluss. Und dann gibt es noch die ländergemeinsamen Strukturvorgaben, auch mit Ländern, in denen die GRÜNEN mitregieren. Man kann hier also nicht sagen: Mein Name ist Hase, ich weiß von nichts.

Ein anderer Punkt, den ich aus diesem Gesetzentwurf herausgreifen möchte, ist die Verfasste Studierendenschaft. Wir können nicht so tun, als seien die Studierenden in Bayern nicht beteiligt. Es gibt sogar mehrere Mitwirkungsebenen. Zum einen gibt es die gewählten Gremien - Senat, Hochschulrat, Fakultätsrat und Berufungsausschuss. Bei diesen Gremien ist jeweils ein Studierender dabei.

(Zuruf der Abgeordneten Ulrike Gote (GRÜNE))

Im Fakultätsrat sind es zwei Vertreter. Zum anderen gibt es noch eigene studentische Gremien wie den Studentischen Konvent, den Sprecher- und Sprecherinnenrat und die Fachschaftsvertretung.

(Zurufe von den GRÜNEN)

Ich freue mich auf die Diskussion im Ausschuss, betone aber schon jetzt, dass wir auf keinen Fall davon ausgehen dürfen, dass die Studenten in Bayern nicht beteiligt wären.

(Beifall bei der FDP)

Danke schön, Frau Kollegin. Als Letzter hat nun das Wort der Herr Staatsminister Dr. Heubisch. Bitte sehr, Herr Staatsminister.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will nur einige wenige Punkte aus dem Gesetzentwurf aufgreifen. Frau Gote ist leider im Augenblick nicht im Saal.

Zunächst zu Verfassten Studierendenschaft. Meine Meinung ist bekannt; dazu brauche ich nichts auszuführen. Aber ich möchte in diesem Zusammenhang doch auf einen anderen Punkt hinweisen. Schauen Sie sich einmal die Wahlbeteiligung bei den Hochschulen an, Herr Piazolo. Sie erkennen quer durch die Bundesrepublik eine katastrophale Wahlbeteiligung - das ist leider so -, auch dort, wo es eine Verfasste Studierendenschaft gibt.

(Zurufe von den GRÜNEN)

Wir können aus diesem Teil der Gesetzesbegründung nicht herauslesen, dass wir eine Verfasste Studierendenschaft haben müssten, weil in den anderen Bundesländern, wo es so etwas gibt, die Wahlbeteiligung höher wäre. Das ist überhaupt nicht der Fall. Damit habe ich echt ein Legitimationsproblem. Das möchte ich sehr deutlich zum Ausdruck bringen.

(Beifall bei der CSU und der FDP)

Deshalb bin ich auch der Auffassung, dass der Freistaat Bayern bisher mit Recht auf diese Verfasste Studierendenschaft verzichtet hat. Das heißt aber nicht - da sind wir jetzt beisammen -, dass wir darüber nicht diskutieren könnten. Ich habe von mir aus bereits eine Arbeitsgruppe eingerichtet, zusammengesetzt aus Vertretern des Ministeriums und der Hochschulen und drei Personen aus der Studierendenschaft. Dieses Gremium hat bereits eine Sitzung durchgeführt. Wir werden bis zum Sommer die Ergebnisse haben. Ich bin neugierig, was wir bekommen.

(Ulrike Gote (GRÜNE): Wird es weitere Sitzungen geben?)

- Frau Gote, eines wird mit mir nicht zu machen sein, nämlich das alte 68er-Modell.

(Ulrike Gote (GRÜNE): Werden die weitere Sitzungen haben?)

- Frau Gote, davon gehe ich aus. Ich überprüfe doch nicht, wann und wie oft die sich treffen. Wo sind wir denn? Sie werden das hoffentlich selbst können.

Im Übrigen verweise ich auf die Fachschaften, wo die Arbeit recht ordentlich funktioniert und es eine ganz intensive studentische Mitwirkung gibt.

Der Gesetzentwurf der GRÜNEN schlägt unter anderem eine Erhöhung der Zahl der Studierenden im Senat von einem auf drei Vertreter vor. Über mehr Studierende im Senat kann man diskutieren. Aber man muss dabei sehen, dass die Verfassungsgerichte verbindliche Vorgaben gemacht haben. Weil im Senat wissenschaftsrelevante Entscheidungen getroffen werden, müssen die Professorinnen und Professoren die Mehrheit haben. Damit haben wir ein Problem. Wenn ich dem begegnen will, muss ich auch anderswo die Anzahl erhöhen, nämlich im gleichen Rahmen auch im Hochschulrat, denn ich brauche zwischen beiden Gremien Stimmengleichheit. Sie sehen also, dass es hier auch bürokratische Hindernisse gibt. Lassen Sie uns darüber im Ausschuss in Ruhe diskutieren. Wir müssen jedenfalls - daran wird sich nichts ändern - den Professoren die Mehrheit geben.

Sehr geehrte Damen und Herren, der Bachelor-Abschluss ist in der neuen Studienstruktur der erste berufsqualifizierende Abschluss. Das ist ein Kern des Bachelor-Master-Systems sowohl im europäischen Kontext als auch in den ländergemeinsamen Strukturvorgaben.

Wenn ich davon in Bayern abweichen würde, würde ich die bayerischen Absolventen im nationalen und internationalen Wettbewerb sicherlich isolieren. Zudem verkennt diese Forderung, dass der Bachelor-Abschluss ein echter akademischer Abschluss für den Einstieg in den Arbeitsmarkt ist und missachtet dessen Rolle in einem zweistufigen Studiensystem.

Um dieses Ziel zu erreichen - ein Masterabschluss als Muss für alle, wie hier gefordert, ist damit nicht vereinbar -, muss sichergestellt sein, dass diejenigen, die eine besondere Eignung für den Master-Studiengang mitbringen, ausreichende Angebote vorfinden. Das ist bisher in Bayern auf alle Fälle gewährleistet. Das gilt selbst für Länder wie Nordrhein-Westfalen, obwohl es dort deutlich mehr Bachelor-Absolventinnen und -Absolventen gibt. Sie haben genügend Masterstudienplätze.

Schließlich ein Wort zur zehnsemestrigen Ausbildung. Ich möchte darauf hinweisen, dass die Regelstudienzeit im konsekutiven Modell auf einer bundesweiten Absprache der 16 Länder beruht. Sie wurde mit den jüngsten Beschlüssen der Kultusministerkonferenz zur Änderung der ländergemeinsamen Strukturvorgaben ausdrücklich bestätigt, auch mit Zustimmung der GRÜNEN beispielsweise in Hamburg.

Sehr geehrte Damen und Herren, ich freue mich schon darauf, im Ausschuss bei der einen oder anderen Diskussion mit dabei sein zu können. Ich glaube - das wurde hier in der Diskussion bereits deutlich -, dass alle Fraktionen von dem ernsthaften und ehrlichen Gedan

ken geleitet sind, etwas für die Studierenden hier in Bayern zu tun. Deshalb begrüße ich auch die Diskussion.

(Beifall bei der CSU und der FDP)

Danke, Herr Staatsminister. Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht. Die Aussprache ist damit geschlossen. Ich schlage vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Hochschule, Forschung und Kultur als federführendem Ausschuss zu überweisen. Besteht damit Einverständnis? - Widerspruch sehe ich nicht. Dann ist so beschlossen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 3 m auf:

Gesetzentwurf der Abgeordneten Markus Rinderspacher, Dr. Simone Strohmayr, Christa Naaß u. a. und Fraktion (SPD) zur Änderung des Bayerischen Gleichstellungsgesetzes (Drs. 16/4021) - Erste Lesung

Er soll ohne Aussprache an den federführenden Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes überwiesen werden. Wer mit der Überweisung an den zur Federführung vorgeschlagenen Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Dann ist einstimmig so beschlossen. Der Gesetzentwurf wird damit diesem Ausschuss federführend zugewiesen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 4 auf:

Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Ingenieurgesetzes und des Gesetzes über Zuständigkeiten im Verkehrswesen (Drs. 16/2979) - Zweite Lesung

Eine Aussprache hierzu findet nicht statt. Wir kommen deshalb zur Abstimmung. Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf auf Drucksache 16/2979 und die Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie auf Drucksache 16/4022 zugrunde. Der federführende Ausschuss empfiehlt die unveränderte Annahme.

Wer dem Gesetzentwurf zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Dann ist dieser Gesetzentwurf einstimmig so beschlossen.

Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in ein

facher Form durchzuführen. - Widerspruch erhebt sich nicht.

Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. Das sind die Fraktionen der CSU, der FDP, der Freien Wähler, der SPD und von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen? - Sehe ich keine. Stimmenthaltungen? - Sehe ich auch keine. Dann ist das Gesetz einstimmig angenommen. Es hat den Titel "Gesetz zur Änderung des Ingenieurgesetzes und des Gesetzes über Zuständigkeiten im Verkehrswesen".

Ich rufe Tagesordnungspunkt 5 auf:

Antrag der Staatsregierung auf Zustimmung zum Vertrag über die Errichtung des IT-Planungsrats und über die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern - Vertrag zur Ausführung von Art. 91c GG (Drs. 16/2737) - Zweite Lesung

Hierzu ist keine Aussprache vorgesehen. Wir kommen zur Abstimmung. Der Abstimmung zu Grunde liegen der Staatsvertrag auf Drucksache 16/2737 und die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen auf der Drucksache 16/4016.

Gemäß § 58 der Geschäftsordnung kann die Abstimmung nur über den gesamten Staatsvertrag erfolgen. Der federführende Ausschuss empfiehlt Zustimmung. Wer dem Staatsvertrag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Fraktionen der CSU, der FDP, der Freien Wähler, der SPD. Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Das ist die Fraktion von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN. Dann ist dem Staatsvertrag somit mit großer Mehrheit zugestimmt.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 7 auf:

Antrag der Staatsregierung auf Zustimmung zum Dreizehnten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Dreizehnter Rundfunkänderungsstaatsvertrag) (Drs. 16/2736) - Zweite Lesung

Ich eröffne die Aussprache. Erster Redner dazu ist der Kollege Sinner. Bitte schön, Herr Kollege.

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