Das war natürlich in Europa verboten. Die Richtlinie "Fernsehen ohne Grenzen" von 1989 hat das untersagt, aber in jedem Kinofilm hat jeder von uns solche Szenen natürlich beobachten können. Um das zu regeln und weil der Verbraucher selbstverständlich einen gewissen Anspruch darauf hat, nicht manipuliert zu werden, ist diese Richtlinie "Fernsehen ohne Grenzen" fortgeschrieben worden in der audiovisuellen Medienrichtlinie 2007/65, vor zwei Jahren verabschiedet; sie hätte eigentlich schon längst umgesetzt werden sollen. Jetzt ist sie im Dreizehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag in deutsches Recht übertragen worden.
Wenn man das liest, dann sträubt sich auch einem recht gut und stabil dastehenden Ministerpräsidenten wie Horst Seehofer die Feder, weil es sehr umständlich formuliert ist. Es ist allerdings schwierig, so etwas bei 25 Mitgliedstaaten in Brüssel zu formulieren - mit völlig unterschiedlichen Vorstellungen - und dann noch bei Einstimmigkeit der 16 Bundesländer umzusetzen.
Es ist ein einstimmiges Ergebnis, das hier vorgelegt wird. Aber bei allen Mängeln, die man natürlich konstatieren kann - die reine Lehre und ein Fundamentalismus sind eben nicht durchzusetzen -, ist immerhin klargestellt, dass Schleichwerbung verboten ist, dass wir Product Placement kennzeichnen müssen, wenn Geld fließt, und dass vor allen Dingen in bestimmten Bereichen Product Placement überhaupt verboten ist.
Wenn Thomas Jefferson sagt, "Information ist die Währung der Demokratie", dann darf Information nicht käuflich sein, und es darf vor allem nicht irgendein Produkt dahinterstehen, auch kein Themen-Placement, wenn wir in den audiovisuellen Medien den Fernseher einschalten.
Ich denke, dass ist unter den Umständen, die eben herrschen, das Optimale, was im Sinne des Verbraucherschutzes erreichbar war. Ich möchte diesen Verbraucherschutz in den Mittelpunkt stellen. Für den Verbraucher ist der Gesetzestext nicht entscheidend; er muss ihn nicht lesen. Er muss nur wissen, es darf nicht manipuliert werden.
Überwachen müssen das die Landesmedienanstalten, soweit es den privaten Bereich betrifft, oder die Gremien von ARD und ZDF, und da sind auch schon Umsetzungsrichtlinien auf dem Weg. Das heißt, auf die Gremien kommt hier eine entsprechende Aufgabe zu, das muss überwacht werden.
Ich sage auch als Mitglied des Rundfunkrates: Es kann nicht nur Aufgabe der Programmmacher und der Anstalten selber sein, diese Richtlinien zu entwickeln, son
dern wir haben uns als Rundfunkrat - zumindest in Bayern, aber auch in den anderen Rundfunkräten - eingeschaltet und beschäftigen uns intensiv mit der Umsetzung. Denn materiell gilt das schon heute, auch wenn erst am 1. April der Rundfunkänderungsstaatsvertrag in Kraft tritt.
Um das noch zu ergänzen: So kompliziert das ist - die Türkei hat es schon umgesetzt, bevor es alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union umgesetzt haben. Warum? Die Türkei ist ein Medienstandort, der natürlich den europäischen Markt beliefern will, und alle, die ihn beliefern wollen, müssen sich an diese Spielregeln halten. Das heißt also, es gibt nicht nur eine Wirkung innerhalb der Europäischen Union, es gibt auch eine Wirkung außerhalb der Europäischen Union.
In den Ausschüssen war ein hohes Maß an Konsens vorhanden. SPD, FDP und Union haben zugestimmt, die Freien Wähler waren enthaltsam wie immer. Sie stimmen dagegen, weil sie sagen: Wir sind im Stand der totalen Unschuld, wir haben da nicht mitgemacht. Wir könnten da noch einiges mehr fordern, aber es ist nun einmal so beschlossen. Wenn man jetzt ablehnen würde, hätten Sie halt, Herr Piazolo, weniger, als Sie fordern; da hätten Sie nichts. Der bisherige ungeregelte Zustand würde weiterlaufen. Die Staatsvertragssituation ist so: Ja oder Nein. Wenn ein Land ablehnen würde, wäre die Rechtssicherheit für die Produzenten nicht gegeben und die Verbraucher wären in einem Zustand der Unsicherheit und wüssten nicht, ob sie manipuliert werden oder nicht. In diesem Sinne bitte ich um Zustimmung zu dem Staatsvertrag. Er ist gut ausgehandelt und verdient, heute angenommen zu werden.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Der Dreizehnte Rundfunkänderungsstaatsvertrag wurde im Oktober und im November 2009 von den Regierungschefs der Länder unterzeichnet. Damit wurde eine Richtlinie des Europäischen Parlaments aus dem Jahr 2007 umgesetzt. Wir im Landtag können an diesem Gesetzestext nichts mehr ändern und deswegen ist es für uns schwierig, irgendwelche Kritik daran anzubringen. Im Bewusstsein, dass wir zwar viel fordern, aber nichts mehr durchsetzen können, stimmen wir Sozialdemokraten diesem Rundfunkänderungsstaatsvertrag zu trotz Kritik. Wir stimmen auch zu, weil in dem Gesetz eine Ermächtigung des Landesgesetzgebers enthalten ist, und zwar: Die Landesrundfunkanstalten werden mit weiteren terrestrischen Hörfunkprogrammen beauftragt und die Landesmedienanstalt - bei uns der BLM - kön
nen weitere technische Infrastrukturen aus Rundfunkgebühren finanzieren. Das ist uns so wichtig, dass wir trotz der von mir vorgebrachten Kritik zustimmen.
Die kritischen Punkte wurden von meinem Vorredner schon angesprochen. Es geht in dem Dreizehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag vor allem um den Umgang mit Werbung. Es heißt in § 7 Absatz 7 eindeutig: Schleichwerbung, Produkt- und Themenplatzierung sowie entsprechende Praktiken sind unzulässig. Aber mit den sogenannten geregelten Ausnahmen wird diese Regelung weitgehend aufgehoben. Wir sehen tagtäglich in den Programmen, wie Werbung und Schleichwerbung durchgeführt werden.
Diese Regelungen, die die geregelten Ausnahmen festlegen, führen aus: Die Produktplatzierung darf nicht unmittelbar zum Kauf, zur Miete oder zur Pacht von Waren auffordern, insbesondere nicht durch spezielle verkaufsfördernde Hinweise auf diese Waren. Wir können uns alle gut vorstellen, dass hier Tür und Tor für Schleichwerbung geöffnet werden. So heißt es auch, das Produkt darf nicht zu stark herausgestellt werden. Was heißt, es dürfe nicht zu stark herausgestellt werden?
Ebenso ist es mit der Einschränkung bei der Vorschrift für Werbung für alkoholische Getränke. Dazu heißt es: Werbung und Teleshopping für alkoholische Getränke dürfen den übermäßigen Genuss solcher Getränke nicht fördern. Was heißt, den übermäßigen Genuss fördern? Entweder untersage ich die Werbung für alkoholische Getränke oder nicht. Wenn sie gesendet wird, so kann sich jeder vorstellen, dass der eine so und der andere anders reagieren wird.
Ich habe schon gesagt, dass wir trotz der Kritik dem Staatsvertrag zustimmen werden. Ich möchte auch nicht weiter auf die Details eingehen.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Da ich verschiedentlich diesen von mir sogenannten Siddhartha-Blick sehe, das heißt körperliche Anwesenheit und geistig ganz weit weg, will ich mit dem gleichen Film anfangen wie Herr Kollege Sinner, nämlich mit James Bond, mit Pierce Brosnan, um auch den Damen einen Gefallen zu tun und ein bisschen das Träumen hierher zu bringen, einem Film, in dem der BMW Z3 vorkam. Insofern sind vielleicht auch die Herren daran interessiert.
Mehr als 10 Millionen wurden damals gezahlt. Das ist klassisches Product-Placement. Darum geht es auch. Es geht aber auch darum, wenn Moderatoren mit bestimmter Kleidung ausgestattet werden, dass man einen Hinweis gibt. Auch darum geht es in diesem Staatsvertrag. Wie könnte man sich das vorstellen? Vielleicht werden wir in einigen Jahren ein Parlamentsfernsehen haben. Auch da ließe sich Werbung unterbringen. So könnte am Schluss stehen: Der Ministerpräsident wurde von Armani-Maßanzügen eingekleidet, sitzt näher am Menschen und gibt Halt bei wechselnden Ansichten. Das wäre natürlich eine Möglichkeit. Oder auch: Drei-Wetter-Taft, das Shampoo für den Außenminister, immer mit perfekter Westerwelle, auch bei stärkstem Hartz-IV-Alarm. Das wären Möglichkeiten, die wir aber eigentlich nicht wollen.
Es geht um Regeln. Die EU hat mit ihrer Richtlinie einiges vorgegeben. Ich gebe Herrn Kollegen Sinner recht, dass man dabei nicht etwas völlig Neues erfinden kann. Die Umsetzung durch Deutschland ist aber natürlich wieder etwas schärfer, als es notwendig gewesen wäre. Es geht darum, ob das wirklich der Fall sein muss. Es sind verschiedene Rechtspositionen im Feuer: Verbraucherschutz auf der einen Seite - das begrüßen wir -, es geht aber auch um den Gewerbebetrieb und die deutsche Filmindustrie auf der anderen Seite. Wenn wir Regelungen treffen, die für die deutsche Filmindustrie härter zu erfüllen sind als für die amerikanische Filmindustrie bei angekauften Filmen, dann macht das schon Probleme. Es geht auch um die künstlerische Freiheit.
Ein weiterer Nachteil, der auch von der Industrie offen eingestanden und moniert wird ist, dass die praktische Handhabbarkeit nicht gegeben ist. Ein dritter Nachteil besteht darin - ich hatte ihn schon erwähnt -, dass wir als Deutsche wieder einmal schärfer vorgehen, als es die EU vorsieht.
Aus diesen Gründen - wir haben das auch im Ausschuss deutlich gemacht - werden wir von den Freien Wählern dem nicht zustimmen. Natürlich können Sie sagen: Was bringt das nun - wir haben sechzehn Bundesländer -, wenn aus Bayern dann von den Freien Wählern ein Nein kommt? Mit dieser Argumentation hätten Sie von der CSU dann aber vor vielen Jahren dem Grundgesetz zustimmen müssen. Man muss ein Zeichen setzen in Bezug auf eine Regelung, die man für nicht handhabbar, zu kompliziert und zu weitgehend hält. Damit kann man anregen, das nächste Mal etwas zu verändern.
(Vom Redner nicht au- torisiert) Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es geht um den Dreizehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag. Wie im federführenden Ausschuss werden wir diesen Staatsvertrag weiterhin ablehnen.
Lassen Sie mich das an zwei Beispielen kurz begründen: Zum einen geht es um die Zulassung - wie eben angesprochen - von Produktplatzierung im redaktionell gestalteten Programm des Fernsehens. Das bedeutet, eine gezielte Platzierung von Marken, Markennamen, von Produkten und Dienstleistungen in einem redaktionell gestalteten Programm gegen Bezahlung. Bis jetzt galt als Grundlage eine strikte Trennung zwischen redaktionell gestalteten Programmen und Werbung, die der Zuschauer klipp und klar unterscheiden konnte. Mit dem neuen Staatsvertrag wird das aufgeweicht.
Es geht um das sogenannte Product Placement, also um Produkte, die in Filmen oder redaktionellen Beiträgen mit eingebaut werden und als Werbemittel genutzt werden. Erstaunlich ist für uns, dass die neue Werbemöglichkeit in den Filmen und den redaktionellen Beiträgen nicht auf die allgemeine Werbezeit angerechnet wird. Das heißt, dass der Fernsehzuschauer das Gefühl hat, mehr Werbung ausgesetzt zu sein. Zu den zugelassenen Werbeblöcken bekommt er noch Produktwerbung in redaktionellen Beiträgen oder in Filmen.
In den Ausschüssen wurde immer wieder mit dem Wachstumseffekt für die Medienbranche argumentiert. Ich bezweifle ausdrücklich, dass das einen Wachstumseffekt mit sich bringen würde. Die Firmen haben bereits jetzt durch so genannte Beistellungen die Möglichkeit, ihre Produkte in Filmen unterzubringen. Warum sollten sie dafür zusätzlich noch zahlen? Ein klassisches Beispiel ist der "Tatort", wenn der BMW dort kostenfrei zur Verfügung gestellt wird.
Die Änderung und damit die Aufhebung des Grundsatzes der Trennung zwischen Werbung und redaktionellen Beiträgen geht nach unserer Meinung zu weit und ist auch nicht nötig. Die Richtlinie über die audiovisuellen Mediendienste ist sehr weit offen gehalten worden. Für uns gibt es demnach keinen zwingenden Grund, so weit zu gehen, wie dies im vorliegenden Gesetzentwurf vorgesehen ist.
Ein weiteres Thema, dem wir uns stellen müssen: Herr Kollege Sinner hat vorhin angesprochen, dass es zu einer Kennzeichnung vor den Beiträgen und am Ende der Beiträge kommen wird. Bei den heutigen Fernseh
gewohnheiten - das Rumzappen ist doch bekannt - wird diese Bestimmung am Ziel vorbeigehen. Eine weitere Möglichkeit wäre, durchgehend auf eine Produktplatzierung hinzuweisen. Dies hätte aber genau den gegenteiligen Effekt, weil dadurch noch mehr auf die Werbung hingewiesen würde.
Das nächste Thema sind die zugekauften Produkte, bei denen eine Regelung realitätsfern ist. In Produkten von Hollywood-Studios wird sicherlich nicht bekanntgegeben, welche Produkte dort platziert wurden.
Allgemein ist zu sagen, durch das Product-Placement wird Schleichwerbung zugelassen. Deshalb ist der Dreizehnte Rundfunkänderungsstaatsvertrag abzulehnen. Er stellt für uns eine Aufweichung dar, mit der den Konsumenten noch mehr Werbezeit im Fernsehen zugemutet wird. Das können wir so nicht mittragen.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Eigentlich wollte ich jetzt auch mit der Uhr von James Bond und seinen schicken Autos beginnen. Wenn man an Placements denkt, hat man sofort diese Assoziation. An diese Uhr und die Autos werden jetzt höhere Ansprüche gestellt, weil klarer definiert wird, was ein Placement ist. Sie haben gerade Herrn Westerwelle erwähnt. Was ist denn dagegen zu sagen? Ich hätte auch nichts dagegen, wenn Sie ein Fönlogo verwendeten und damit Werbung für heiße Luft machen würden. Das ist doch kein Problem, wenn das gekennzeichnet ist und der Verbraucher weiß, was Sache ist.
Für audiovisuelle Medien gibt es die EU-Richtlinie. Wir müssen diese Richtlinie auch umsetzen; denn es geht darum, dass wir problemlos internationale Filme zeigen können, dafür Mindestnormen haben und diese erfüllen. Umgekehrt muss gewährleistet sein, dass auch unsere deutschen Filme weltweit und international vorgeführt werden können. Das muss in unserem Interesse sein.
Letztlich wurde mit diesem Staatsvertrag eine Balance zwischen Schutzmaßnahmen wie dem Jugendschutz und dem Verbraucherschutz einerseits und guten klaren Regelungen für die Werbewirtschaft und für die krisengebeutelte Medienbranche andererseits gesucht. Natürlich soll damit auch eine Chance für die werbungtreibenden Unternehmen gefunden werden. Eines möchte ich Ihnen sagen: Die Werbung schafft Arbeitsplätze. Produkte werden gekauft, weil geworben wird.
Die ursprüngliche Richtlinie hätte eigentlich bereits am 19. Dezember 2009 in nationales Recht umgesetzt werden müssen. Allerdings ist dies bisher nur in ganz wenigen Mitgliedstaaten geschehen. Eile ist aber geboten; denn es droht ein Vertragsverletzungsverfahren. Deshalb ist es Ausdruck einer verantwortungsvollen Politik, wenn wir heute diesem Rundfunkänderungsstaatsvertrag zustimmen.
Eine Änderung dieses Vertrages ist nicht mehr möglich. Wir können bei solchen Staatsverträgen nur Ja oder Nein sagen, weil alle anderen Länder ebenfalls zustimmen müssen. Der Vertrag hat aber viele Vorteile. Endlich wird klar definiert, was ein Placement ist, und dass dieses Placement gekennzeichnet sein muss. Das stärkt den Verbraucherschutz. Außerdem wird in diesem Staatsvertrag die klare Trennung zwischen Werbung und Programm vorgegeben. Für den Verbraucher muss erkennbar sein, was Werbung und was Redaktion ist. Die Redaktionen müssen auch unabhängig handeln. Sie dürfen nicht den Film um die Uhr oder das Auto herum schreiben. Wenn im Drehbuch ein Auto vorkommt, wird eben der Audi oder der BMW genommen. Das ist doch wunderbar. Wir haben in Bayern eine Autoindustrie. Warum sollten wir dagegen sein?
Der Jugendschutz wird in diesem Staatsvertrag verbessert. Vorgeschrieben ist, dass Werbung Kinder und Jugendliche weder körperlich noch seelisch beeinträchtigen darf. Außerdem darf keine Werbung in Kinderprogrammen gezeigt werden. Das Gleiche gilt übrigens auch für Gottesdienste. Sie müssen nicht befürchten, dass zwischen dem Ave Maria und dem Vaterunser eine Werbung für Haribo-Lakritzteufelchen gezeigt wird. Keine Angst, meine Damen und Herren. Das wird es nicht geben.
Tabak und verschreibungspflichtige Medikamente sind komplett vom Placement ausgenommen. In der Debatte wurde gefragt, wie die Bestimmung, dass eine Förderung übermäßigen Alkoholkonsums verboten ist, ausgelegt werden soll. Ich denke, das ist vollkommen klar. Wir wissen, dass es in Zukunft keinen Traumschiffkapitän geben wird, der sich eine Flasche Jägermeister hinter die Binde kippt und dann mit einer Cohiba in der Hand in seinen Audi oder BMW steigt. Meine Damen und Herren, das wird es nicht geben.
Aus all diesen Gründen bitte ich Sie, Ihre Bedenken beiseite zu schieben und diesem Rundfunkänderungsstaatsvertrag zuzustimmen.