Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen Datenverarbeitung und Datenschutz im Bayerischen Schulwesen (Drs. 16/3827) - Erste Lesung
Der Gesetzentwurf wird vonseiten der Antragsteller begründet. Herr Staatsminister Dr. Spaenle hat dazu um das Wort gebeten. Bitte sehr, Herr Minister.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir bringen heute einen Gesetzentwurf ins Hohe Haus ein, der eine sehr wichtige und sensible Thematik im Rahmen der schulischen Praxis behandelt. Es geht um zwei Güter, die miteinander in Konkurrenz stehen und
Auf der einen Seite geht es darum, dass wir in einem der größten Schulländer der Republik für die Alltagsarbeit der einzelnen Schule, aber auch für die notwendigen Planungs-, Entschluss- und Beschlussperspektiven, die die Administration für die Bildungspolitik mit hoher Haushaltsrelevanz treffen muss, Daten brauchen. Wenn wir uns den Gesamthaushalt des Kultusministeriums mit gut 9 Milliarden Euro, wenn wir uns die Investitionen der Sachaufwandsträger und nichtstaatlichen Schulträger, die sich in Bayern ebenfalls im Milliardenbereich bewegen, vor Augen halten, wird deutlich, dass für die Entscheidungen, die im Zusammenhang mit bildungspolitischen Fragen zu treffen sind, gesicherte Planungsdaten und -grundlagen notwendig sind. Damit ist die Gewinnung von Daten aus dem Bereich der Schule und der Umgang mit ihnen eine Notwendigkeit. - Das ist die eine Ebene.
Die zweite Ebene betrifft die Notwendigkeit, an der einzelnen Schule selbst und zwischen den Schulen für den Verwaltungsablauf, der mit dem Eintritt eines Schülers in seine ganz konkrete persönliche Schullaufbahn, auch dem Schulwechsel und ähnlichen Dingen verbunden ist, eine auf der Höhe der Zeit befindliche Arbeitsund Rechtsgrundlage zur Verfügung zu stellen.
Das ist die eine Seite. Die andere Seite besteht in der unabdingbaren Notwendigkeit, im Umgang mit Daten aus der Schulfamilie, konkret mit Daten von Schülerinnen und Schülern sowohl im Bereich des konkreten operativen Umgangs in der Einzelschule oder zwischen einzelnen Schulen, wie aber auch und vor allen Dingen in dem Weg, mit dem man durch entsprechende Planungsgrundlagen und Zahlenmaterial statistische Möglichkeiten schafft, die dann Entscheidungen von erheblicher materieller Reichweite zu Grunde gelegt werden können, ein Höchstmaß an Schutz der Daten des Einzelnen und des Datenschutzniveaus an den Tag zu legen, das der besonderen Sensibilität des Umgangs mit Daten von Schülerinnen und Schülern voll gerecht wird.
Das sind zwei Ziele, die politisch auf gleicher Augenhöhe zu verwirklichen sind. Wir wissen um die notwendige Sensibilität im Umgang mit Daten, die mit Schülerinnen und Schülern zu tun haben - im Alltagsgeschäft, aber auch und insbesondere in der Herstellung, in der Bereitstellung von anonymisierten, statistikfähigen Daten für entsprechende Planungsvorhaben, die letztlich dann die Grundlage für Entscheidungen sind.
Deshalb hat die Koalition einen Weg eingeschlagen, der, um beiden Zielen gerecht zu werden, in dieser
Form in der Bundesrepublik Deutschland einmalig ist. Wir haben zum ersten Mal den Landesbeauftragten für den Datenschutz in die operative Gesetzgebungsphase ganz intensiv mit eingeschaltet. Für seine Mitwirkungsbereitschaft danke ich ihm ausdrücklich. Den Koalitionsfraktionen danke ich an dieser Stelle ausdrücklich für die intensive, wirklich vertrauensvolle und zielorientierte Vorbereitung bzw. bereits Mitwirkung an der Vorbereitung dieses Gesetzentwurfs. Sie haben den Anstoß gegeben, und wir haben in der Genese des Gesetzentwurfs in einer ganz mustergültigen Weise bei der Findung von Dutzenden einzelner Formulierungen dieses Gesetzentwurfs auf die Expertise des Datenschutzbeauftragten zurückgegriffen. Ich bin nun schon einige Zeit in diesem Hohen Haus, habe aber eine Einbindung des Datenschutzbeauftragten in die Entstehung eines Gesetzentwurfs in dieser Form noch nicht erlebt. Deshalb möchte ich Herrn Dr. Petri und seinen Mitarbeitern ausdrücklich danken.
Noch einmal: Wir gehen einen Weg, den es in dieser Form in der Bundesrepublik Deutschland überhaupt noch nicht gab, um die Nachvollziehbarkeit des Zugriffs auf Erhebungsmerkmale und des Verfahrens vom Verwaltungsgebrauch, vom Verwaltungsgebaren ein Stück weit unabhängig zu machen und hier ein Höchstmaß an Sicherheit und Nachvollziehbarkeit für das einzelne Elternhaus, die einzelne Schülerin, den einzelnen Schüler, aber natürlich auch für alle Behörden zu erreichen, die mit den Daten sowohl im operativen Geschäft der einzelnen Schule, aber auch auf dem Weg zur Gewinnung von Planungsgrundlagen umgehen. Dabei regeln wir jedes einzelne Erhebungsmerkmal inklusive der Zugriffswege und der Zugriffsberechtigungen durch entsprechende Bestimmungen im Gesetz. Das ist etwas, das es in keinem anderen Land in der Bundesrepublik Deutschland in dieser Form bisher gibt. Für den Vollzug ist das manchmal schwierig, denn wenn es sich erweist, dass Erhebungsmerkmale verändert oder weiterentwickelt werden müssen, dann werden wir in Zukunft immer in ein Gesetzgebungsverfahren eintreten müssen und die Zustimmung des Hohen Hauses erbitten. Dieser Schritt ist bewusst gegangen worden, um ein Höchstmaß an datenschutzrechtlicher Sicherheit zu gewährleisten. Dies betrifft sowohl die Familien als auch die Schulen im operativen Bereich sowie die Behörden, die mit den anonymisierten statistisch verwertbaren Daten zu arbeiten haben. Es geht darum, ganz deutlich zu machen, dass eine entsprechende Bewehrung durch den Gesetzgeber auch hinsichtlich des alltäglichen Umgangs mit diesen sensiblen Daten mitgegeben werden soll.
Das Dritte ist, dass wir die für das operative Geschäft zu erstellende Datenbank nicht in den Verantwortungsbereich des Kultusministerium und damit des Kultusministers geben, sondern dass die Zuständigkeit beim
Statistischen Landesamt verortet wird. Die operative Verantwortlichkeit und Zugriffskompetenz besteht also nicht über das Kultusministerium, sondern liegt beim Landesamt für Statistik. Dies gilt auch für die Mitarbeiter, die im Kultusministerium für den weiteren Umgang mit den statistisch aufbereiteten Daten im Sinne einer Landesstatistik arbeiten. Das bedeutet, dass wir pseudonymisierte und anonymisierte zusammengeführte Datenformen bearbeiten, die entsprechende Möglichkeiten der Bewertung eröffnen und Entscheidungsgrundlagen bilden. Die in Referaten im Kultusministerium angesiedelten Mitarbeiter bilden externe Diensteinheiten des Landesamtes für Statistik, sodass auch hier ein administrativer Zugriff nur über die Schiene des Landesamtes für Statistik hinsichtlich dieses Alltagsgeschäftes organisiert wird.
Zusammenfassend: Wir legen einen Gesetzentwurf vor, der die Ansprüche hinsichtlich einer zukunftsweisenden und praktikablen Gewinnung von Daten in Bezug auf eine operative Grundlage für den Umgang mit Schülerdaten bei der einzelnen Schule oder bei Schulwechseln garantiert und auf der anderen Seite ein bundesweit einmaliges Niveau an Datenschutz, zum ersten Mal im Zusammenhang mit dem Umgang mit Schülerdaten, auf den Weg bringt.
Ich darf anmerken, dass sich bereits Vertreter anderer Bundesländer nach dieser neuen und einmaligen Form erkundigt haben, die Verankerung des operativen Teiles dieses Geschäfts auf Gesetzesniveau abgefragt haben und sich dem anschließen wollen. Ich glaube, dass wir damit ein Höchstmaß an bildungspolitischer Verantwortung an den Tag legen und einen Weg einschlagen, der das operative Geschäft im Alltagsvollzug durchaus erschweren wird. Andererseits macht er aber für alle Beteiligten eindeutig, dass sich der Gesetzgeber vorbehält, Veränderungen im Umgang mit den entsprechenden Datenerhebungsgrundsätzen in Gesetzesform hinsichtlich einer weiteren Entwicklung zu begleiten.
Danke schön, Herr Staatsminister. Die Redezeit betrug acht Minuten 50 Sekunden. Insoweit verändert sich auch die Redezeit der Kolleginnen und Kollegen im Rahmen der Aussprache, die ich hiermit eröffne. Erster Redner ist Herr Kollege Ritter. Bitte sehr.
Sehr geehrter Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Was brauchen wir denn in Bayern eigentlich, damit wir eine gute Bildungspolitik machen können? Brauchen wir Lehrer, die Zeit haben, sich um die Stärken und Schwächen der Schülerinnen und Schüler zu kümmern? Oder brauchen wir Schulen,
die hinsichtlich Einrichtung und baulicher Beschaffenheit den pädagogischen Anforderungen entsprechen, oder brauchen wir zum Beispiel Schulsozialarbeit zur Stärkung der Schule als sozialem Lernraum? Das alles brauchen wir nicht. Das Kultusministerium gibt uns sozusagen in der Tradition des Innenministeriums eine Antwort. Nein, wir brauchen eine neue Datenbank, und zwar eine, die noch schneller und noch mehr Daten von einer Stelle in der bayerischen Staatsverwaltung zu einer anderen Stelle der bayerischen Staatsverwaltung schieben kann. Das soll die Qualität der Schulen in Bayern nach vorne bringen.
Sie sagen, Sie bräuchten diese Datenbank zur Verbesserung der Schulplanung. Ich stelle Ihnen die Frage: Kennen Sie denn die Probleme an den bayerischen Schulen nicht? Haben Ihnen die Lehrerverbände, die Schülerinnen und Schüler oder die Elternverbände nicht gesagt, wo in der bayerischen Bildungspolitik der Hase im Pfeffer liegt? Oder haben Sie einfach nicht zugehört?
Man bekommt den Eindruck, es sollten viele Daten gesammelt werden, damit jede berechtigte Kritik am bayerischen Schulsystem relativiert und kaputtgerechnet werden kann. Das kann nicht das Ziel sein. Anstatt die Förderung von Schülerinnen und Schülern an den bayerischen Schulen zu verbessern, werden Daten über die Notwendigkeit der Förderung erhoben. Das macht nichts besser. Lehrer, die sich um ihre Schülerinnen und Schüler kümmern können und die Zeit und Raum dafür haben, brauchen keine Datenbank, um ihre Schülerinnen und Schüler einschätzen zu können, um zu wissen, dass hier und dort eine Förderung notwendig ist.
Zur Erfüllung der bildungspolitischen Aufgaben ist dieser Gesetzentwurf mit Sicherheit nicht notwendig. Sie kippen mit diesem Gesetzentwurf lediglich zusätzliche Bürokratie vor die Schultore. Die Argumente hinsichtlich der bundesweiten Schülerstatistik, die teilweise angebracht werden, machen das Ganze letztendlich auch nicht besser. Die bundesweite Schülerstatistik dient ebenfalls nicht der Verbesserung der Pädagogik oder der Schulen in den Ländern, sondern ist lediglich Bestandteil einer bundesweiten Rangelei um die Plätze im Ranking. Man muss bei diesem Gesetzentwurf gar nicht erst bis zu dem Themenkomplex des Datenschutzes kommen, um zu sagen, dass ein Gesetz vorgelegt wird, welches im Ansatz und der Zielsetzung bereits an den bildungspolitischen Notwendigkeiten vorbeigeht.
Wir werden die Diskussionen in den Ausschüssen kritisch begleiten. So, wie es im Augenblick aussieht,
Danke, Herr Kollege Ritter. Der nächste Redner ist Herr Kollege Wägemann. Ich muss mich insofern korrigieren, als die Redezeit weiterhin fünf Minuten beträgt. Der Herr Staatsminister hat Aussprache und Begründung zusammengezogen. Also, Herr Wägemann: fünf Minuten. Sie haben das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird die Rechtsgrundlage für ein neues Verfahren zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Schülerdaten für die Schulverwaltung und die Schulstatistik geschaffen. Damit wird sowohl der Kritik und auch der Forderung des Bayerischen Obersten Rechnungshofes aus dem Jahr 2004 als auch dem Beschluss des Hohen Hauses vom 11.05.2005 Rechnung getragen.
In dem genannten Beschluss wurde die Staatsregierung aufgefordert, ein IuK-Konzept zu entwickeln, das aktuelle Schul-, Lehrer- und Schülerdaten zentral bereitstellt. Insofern, lieber Herr Kollege Ritter, geht Ihre Kritik voll ins Leere. Die Materie hat auch nichts mit Schulsozialarbeit und den sonstigen schulischen Rahmenbedingungen zu tun, sondern mit der Erfüllung eines Auftrags aus der letzten Legislaturperiode. Denn das derzeit angewandte Verfahren wurde bereits 1991/1992 eingeführt und ist nicht mehr zeitgemäß.
Mit der Schaffung dieser Rechtsgrundlage wurde bereits in der letzten Legislaturperiode, unter dem Titel "Verfahren amtliche Schuldaten" begonnen. Der damalige Entwurf sah neben einer Änderung des BayEUG eine Ausführungsverordnung vor. Gerade dagegen hat man sich in der Verbandsanhörung ausgesprochen. Insbesondere die Elternverbände haben gefordert, dass alle betroffenen personenbezogenen Daten im Gesetz zu regeln sind. Diesen Auftrag hat das Kultusministerium dann umgesetzt. Im Vollzug wurde daher ein vollständig neuer Gesetzentwurf erarbeitet, der jetzt vorliegt und in dem die bei der Anhörung vorgebrachten Bedenken und Forderungen umfassend gewürdigt und berücksichtigt worden sind. Er trägt damit der Sondersituation Rechnung, dass auf der Grundlage dieses Gesetzes Daten von fast zwei Millionen überwiegend minderjährigen Schülerinnen und Schülern erhoben werden sollen.
Einige wesentliche Neuerungen sollen hier eingeführt werden, um in der Öffentlichkeit und insbesondere bei den Schülerinnen und Schülern sowie den Eltern die notwendige Akzeptanz zu schaffen. So werden aus
nahmslos alle personenbezogenen Daten im Gesetz genannt, was zu einer größtmöglichen Rechtssicherheit führt. Änderungen sind nur mit der Zustimmung des Gesetzgebers möglich. Damit entfällt die Ausführungsverordnung.
Im Gesetz werden auch eindeutige Löschungsfristen für die personenbezogenen Daten genannt, sodass auch in diesem Punkt eine entsprechende Sicherheit gewährleistet ist. Außerdem wird ganz klar zwischen den Vollzugsaufgaben der Schulen bzw. der Schulbehörden und den statistischen Auswertungen getrennt. Die neuen Bestimmungen dienen damit der effektiven und zeitgemäßen Umsetzung des in der Bayerischen Verfassung verankerten Bildungs- und Erziehungsauftrags und der Erfüllung der sich daraus ergebenden geregelten Aufgaben der Schulaufsicht, der Schulverwaltung und der Bildungsplanung.
Die Anregungen des Landesbeauftragten für den Datenschutz wurden vollständig umgesetzt. Ich selbst war bei dem entsprechenden Gespräch dabei. Es gibt keinerlei Bedenken des Landesbeauftragten. Er ist mit diesem Gesetzentwurf völlig einverstanden.
Vorsorglich möchte ich darauf hinweisen, dass die kürzlich ergangene Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung dem vorliegenden Gesetzentwurf auf keinen Fall entgegensteht, da es sich hierbei um eine völlig andere Ausgangslage handelt. In dem vorliegenden Gesetzentwurf geht es nicht um eine anlasslose Speicherung von Telekommunikations- und Verkehrsdaten, sondern um konkrete Daten, die in der Schulverwaltung und den Schulbehörden benötigt werden.
Herr Kollege Ritter, wir bauen hier keine neue Bürokratie auf. Für meine Begriffe als langjähriger Praktiker im Schulwesen wird mit diesem Gesetzentwurf eine klare Verbesserung für Schüler und Eltern erreicht. Die Praktiker wissen, wie diese Daten derzeit gehandhabt werden. Deshalb müssen wir froh sein, wenn dieses Thema so klar geregelt wird. Wir werden über diesen Gesetzentwurf in den Fachausschüssen beraten. Die CSUFraktion kann bereits jetzt ihr Einverständnis mit dem vorliegenden Gesetzentwurf bekunden.
Sehr verehrter Herr Präsident, liebe Kollegen und Kolleginnen! Im Laufe des heutigen Vormittags war viel von Informationsbedarf, Informationsrechten und von Transparenz die Rede. Hier geht es nun wieder um ein Gesetz, das anscheinend nötig ist, um Transparenz zu schaffen. Die Frage lautet:
Transparenz für wen? Bei den vorhergehenden Gesetzentwürfen war in den Diskussionsbeiträgen die Rede davon, dass Transparenz für den Bürger geschaffen werden müsse. Hier geht es um Transparenz für eine Verwaltung, die nach unserer Auffassung in diesem Maße nicht nötig ist und die nach wie vor trotz eingebauter Sicherungsmaßnahmen missbraucht werden kann. Die Transparenz muss für Eltern und Schüler bestehen. Das hat jedoch mit diesem Gesetzentwurf nichts zu tun.
Die Daten, um die es hier geht, sind besonders sensibel. Es geht um die Daten von Kindern und Jugendlichen. Die Daten eines Zehnjährigen sollen sechs Jahre, nachdem er die Schule verlassen hat, gelöscht werden. Dann ist dieser Schüler 24 Jahre alt. Trotzdem geistern noch Daten aus seinem frühesten Leben herum. Ich glaube nicht, dass jemand von Ihnen möchte, dass seine Daten so lange gespeichert werden.
Die Begründung für diesen Gesetzentwurf klingt zunächst einmal ganz gut. Den Schulen und den Aufsichtsbehörden, die jetzt schon eine Datenflut erfassen, wie sie umfangreicher nicht sein kann, sollen unterstützt werden. Aus der Praxis muss ich ganz klar sagen: Mit der Unterstützung von höheren Verwaltungen haben wir eher negative Erfahrungen gemacht. Es gab immer noch ein Schreiben und noch einen Aufruf, die aber in der Sache nicht weitergeholfen haben. Auf diese Unterstützung können die Schulen und die Schulaufsichtsbehörden verzichten. Sie bewältigen ihre Aufgabe der Datenerfassung bereits jetzt sehr gut.
Laut Ihrem Gesetzentwurf soll sich die Erfassung schneller vollziehen. Ich frage mich, warum das nicht schon jetzt schneller geht. Das kann ich Ihnen sagen: Die Software wird nach wie vor von den Lehrern ehrenamtlich zusammengestrickt, weil nie Geld in die Hand genommen wurde, um eine vernünftige Softwarefirma zu beschäftigen. Die Leistungen, die die Lehrer hier freiwillig erbracht haben, sind hervorragend. Die Systeme sind aber teilweise sehr anfällig und häufig abgestürzt. Viele Lehrkräfte haben deshalb schon Nächte in der Schule verbracht. Dies lag nicht an dem fehlenden Willen oder an den Vorschriften, sondern wieder einmal an der finanziellen Ausstattung der Schulen.
Teilweise haben die Schulen am 14. Oktober ihre Daten gemeldet und Anfang Januar die erste Rückfrage erhalten, warum beim Lehrer X das Datum nicht stimme. Dann wurde dieses Datum gemeldet. Im März kam eine erneute Anfrage, warum dieses Datum nicht stimme. Die Schule schreibt darauf zurück, dass diese Frage bereits im Januar beantwortet worden sei. Im April kam
dann wiederum die gleiche Anfrage. Ich weiß nicht, woran das liegt. Es liegt aber sicherlich nicht daran, dass die Daten falsch oder ungenügend erfasst worden seien.
Sie haben angeführt, dass mit dem Gesetzentwurf verschiedene Termine eingespart würden. Das entspricht nicht der gängigen Praxis. Wenn Sie wissen wollen, wie viele Schüler sich für den Probeunterricht angemeldet und wie viele Schüler diesen Probeunterricht bestanden haben, können Sie diese Daten nicht im Oktober abfragen. Das ist erst zu einem bestimmten Termin möglich. Wenn Sie wissen wollen, wie viele Schüler, die im Halbjahr gefährdet waren, das Klassenziel erreicht haben, bekommen Sie die Antwort: Das ist erst zu einem bestimmten Zeitpunkt möglich. Das ist systembedingt und kann auch durch dieses Gesetz nicht geändert werden.
Dass die Übersichtlichkeit durch diesen Gesetzentwurf erhöht wird, ist sicherlich richtig. Die Frage ist aber, für wen. Wir wollen keine gläsernen Schüler und gläsernen Lehrer. Heute kann man auf dem Markt CDs mit den Daten von Steuersündern kaufen. Genauso können Sie irgendwann die Daten von Zehnjährigen kaufen.