Protokoll der Sitzung vom 11.03.2010

Zu den Entwürfen selbst in aller Kürze folgende Anmerkungen: Soweit es um die Schaffung eines individuellen Auskunftsanspruches und eines individuellen Akteneinsichtsanspruches von Gemeinde-, Kreis- und Bezirksräten gegenüber den jeweiligen Verwaltungen geht, werden wir uns das genau überlegen müssen. Aus der eigenen praktischen Erfahrung als Fraktionsvorsitzender einer Kreistagsfraktion kann ich sagen: Ich hatte bisher nie das Problem, gewünschte Unterlagen oder Auskünfte verweigert zu bekommen, obwohl unsere Fraktion keine Mehrheit im Kreistag hat. Der In

formationsfluss muss natürlich gewährleistet sein. Aber das ist eine Selbstverständlichkeit, weil auch der Kreistag, der Gemeinderat, der Bezirkstag selber Verwaltungsorgane sind und keine Parlamente und weil es somit den Antagonismus zwischen Verwaltung und Gremium eigentlich nicht gibt.

Bei den Kreistagen ist dann noch die Doppelfunktion des Landratsamtes als Staatsbehörde und kommunale Behörde zu beachten. Insgesamt glaube ich aber trotzdem, dass die Geschäftsordnung auch hier jeweils der richtige Ort ist, diese Punkte zu regeln.

Das gilt genauso und noch viel mehr für die Frage, ob dem Bürgermeister, dem Landrat oder dem Bezirkstagspräsidenten aufgegeben werden soll, den Tagesordnungen auch die nötigen Unterlagen beizufügen. Das ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit, weil es zu einer vernünftigen Vorbereitung zu Sitzungen gehört, der Tagesordnung Sitzungsunterlagen beizufügen. Mir ist natürlich auch bekannt, dass es Gemeinden gibt, wo das nicht so geschieht und wo eher auf Zuruf gearbeitet wird. Aber wenn das kommunale Gremium das so will, dann soll man es auch so machen lassen. Wenn nicht, sollte das in der Geschäftsordnung anders geregelt werden. Ich glaube nicht, dass es einer Regelung durch den Landtag bedarf.

Die Frage, ob vorberatende Ausschüsse in den kommunalen Gremien mit beschließenden Ausschüssen gleichgestellt werden, was den Geschäftsplan betrifft, ist ebenfalls eine Frage der Geschäftsordnung des jeweiligen Gremiums. Warum sollen wir das in der Gemeindeordnung vorschreiben? Abgesehen davon habe ich auch nicht die Skepsis wie Sie gegenüber nicht öffentlichen Sitzungen. Erstens kann man immer erreichen, dass eine Sitzung auch öffentlich abgehalten wird, und zweitens bedarf es manchmal nicht öffentlicher Abstimmungen, um heikle Themen vorzuberaten. Die Ergebnisse werden dann natürlich öffentlich mitgeteilt. Wenn man nicht öffentliche Sitzungen verbietet, werden sie trotzdem als informelle Runden beim Landrat oder beim Bürgermeister stattfinden, und in der Konsequenz wäre das sicherlich kein Zugewinn an Transparenz.

Das gesetzliche Verfahren der Verteilung nach d’Hondt dürfte tatsächlich überholt sein. Die vorgeschlagene Regelung scheint mir jedoch schon gesetzestechnisch nicht besonders glücklich; denn es ist nicht sinnvoll, ein bestimmtes Verfahren explizit auszuschließen. Es könnte dann wiederum ein anderes Verfahren geben, das genauso kritisch gesehen wird. Aus meiner Sicht sehe ich auch hier kein Regelungsbedürfnis des Landesgesetzgebers. Auch dies kann in den Geschäftsordnungen geregelt werden, wie das bisher bereits der Fall ist.

Auf die nachträgliche Bildung von Ausschussgemeinschaften will ich aus Zeitgründen nicht näher eingehen und auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu Nordrhein-Westfalen und Hessen hinweisen, die erhebliche Schwierigkeiten hat, dies mit der repräsentativen Demokratie für vereinbar zu erklären. In Bayern hat sich der Verwaltungsgerichtshof für eine Beschränkung auf Ausnahmefälle entschieden, was wir auch für richtig halten.

Sie sehen, die meisten Punkte, die Sie aufwerfen, stellen für mich eine viel zu große Einmischung des Landesgesetzgebers in ureigene kommunale Zuständigkeiten dar, weshalb wir uns dort nicht einmischen können und auch nicht einmischen sollen. Auf die bevorstehenden kommunalrechtlichen Sternstunden im Ausschuss freue ich mich trotzdem.

(Beifall bei der CSU und der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege. - Nächste Wortmeldung: Frau Kollegin SchmittBussinger. Bitte schön, Frau Kollegin.

Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die drei Gesetzentwürfe der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN waren, wie schon gesagt, bereits in der letzten Wahlperiode Thema hier im Hohen Hause. Das heißt aber nicht, dass sie nicht wieder eingebracht werden könnten, denn nach dem Motto "Steter Tropfen höhlt den Stein" kann vielleicht doch etwas erreicht werden. Auch die SPD-Fraktion wird im Zuge der Beratungen zum Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzentwurf, der von der Staatsregierung bereits angekündigt wurde, eigene Vorschläge erarbeiten. Da wird man Gelegenheit haben, weitergehende Ideen und Gedanken zur Reform der Gemeinde- und Landkreiswahlen und anderer kommunaler Vorschriften einzubringen.

Nun konkret zu den vorliegenden Gesetzentwürfen. Die Verbesserung der Informationsrechte der Gemeinde-, Kreis- und Bezirksräte ist ein wichtiges Thema. Wir kennen alle die Gefahr, die darin besteht, dass Minderheiten durch Mehrheitsbeschlüsse von Informationen ausgeschlossen werden. Diese Möglichkeit wird, wenn man in die Praxis hineinschaut, auch reichlich genutzt. Minderheiten bzw. kleinere Gruppierungen sind oft von Informationen ausgeschlossen und können damit ihre Pflichten als Gemeinderäte oder Stadträte nicht entsprechend wahrnehmen. Eine gewissenhafte Amtsführung und die Teilhabe an Abstimmungen sind nur mit der Vorgabe, entsprechende Abstimmungsgrundlagen zu haben, gewährleistet.

Auch wenn das alles auf kommunaler Ebene schon bisher geregelt werden kann, ist es dennoch sinnvoll und hilfreich, die Vorgaben gesetzlich zu verankern. Damit

ist die Verpflichtung zur Information garantiert und ein individuelles Auskunfts- und Akteneinsichtsrecht gewährleistet. Alles in allem unterstützen wir das Anliegen dieses Gesetzentwurfes und werden dies in den Ausschussberatungen deutlich machen.

Ich will noch einmal kurz an die Diskussion zum Informationsfreiheitsgesetz erinnern, die vor etwa eineinhalb Stunden hier im Hohen Hause stattgefunden hat. Hier sehen wir einen engen Zusammenhang. Wenn die Bürgerinnen und Bürger das Bedürfnis nach Informationen haben, um sich eine Meinung bilden und ihre Entscheidung auf einer entsprechenden Grundlage treffen zu können, gilt das insbesondere auch für die kommunalen Mandatsträger. Es dient darüber hinaus der Prämisse, die politische Transparenz auch auf der kommunalpolitischen Ebene zu stärken. Das, glaube ich, wird durch die im Gesetzentwurf geforderten umfassenden Informations- und Beteiligungsrechte erreicht.

Der zweite Gesetzentwurf der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, der sich mit dem Geschäftsgang der vorberatenden Ausschüsse befasst, hält fest, dass die Ausschusssitzungen generell öffentlich sein sollen. Wir wissen alle, dass dies zwar im Ermessen der Kommunen steht, aber oftmals sehr restriktiv gehandhabt wird. Oft werden die unbequemen Diskussionen hinter verschlossenen Türen geführt. Das wollen wir nicht. Die Meinungsbildung muss transparent werden. Deshalb muss die Öffentlichkeit der Ausschusssitzungen generell herbeigeführt werden.

Der dritte Gesetzentwurf, der die Bildung und Besetzung kommunaler Ausschüsse zum Inhalt hat, soll neu regeln, dass nicht mehr ein Verfahren gewählt wird, das die Großen bevorzugt und die Kleinen benachteiligt, wie es heute beim Verfahren nach d’Hondt der Fall ist.

Die SPD-Fraktion hat schon immer, egal auf welcher Ebene, für die Einführung eines Zählverfahrens gestimmt, das die kleinen Gruppierungen gleichermaßen berücksichtigt. Deswegen halten wir auch diesen Gesetzentwurf für sinnvoll. Es könnten die Verfahren nach Hare-Niemeyer oder nach Sainte-Laguë/Schepers zur Anwendung kommen.

Im Hinblick auf eine nachträgliche Änderung des Stärkeverhältnisses im Gemeinderat, wie es im Gesetzentwurf ebenfalls vorgeschlagen wird, gilt, dass es zwar in der Landkreisordnung bisher so enthalten ist, nicht aber in anderen kommunalrechtlichen Vorschriften. Da dies in der Gemeindeordnung nicht entsprechend geregelt ist, halten wir auch diesen Vorschlag für sinnvoll.

Alles in allem sind es gute Vorschläge zur Stärkung der kommunalen Demokratie, die von unserer Fraktion unterstützt werden.

(Beifall bei der SPD und der Abgeordneten Susan- na Tausendfreund (GRÜNE))

Vielen Dank, Frau Kollegin Schmitt-Bussinger. Wir fahren in der Aussprache fort. Nächster Redner ist Herr Kollege Hanisch. Ihm folgt dann Herr Kollege Rohde.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir haben heute drei Gesetzentwürfe vorliegen, die sich mit der kommunalen Selbstverwaltung, mit der Stärkung der Kommunen vor Ort beschäftigen. Diese Gesetzentwürfe sind insgesamt mit anderen zu erwartenden Vorlagen als ein großes Paket zu sehen, das in den nächsten Wochen behandelt werden muss. Ich bitte, dass die noch ausstehenden Gesetzentwürfe - Herr Dr. Florian Herrmann hat einen davon angekündigt - zeitnah vorgelegt werden. Sonst müssten wir über die einzelnen Entwürfe unabhängig voneinander beraten, wodurch das Ganze unter Umständen etwas zerrissen würde.

Meine Damen und Herren, ich darf nun zu den Anträgen in der Chronologie der Drucksachennummern kurz Stellung nehmen.

In der Drucksache 16/3930 geht es um Informationsrechte der Gemeinde-, Kreis- und Bezirksräte. Hier sind in den gesetzlichen Grundlagen unterschiedliche Rechte geregelt. Deshalb sollten wir nicht so tun, als ob wir die kommunale Selbstverwaltung sich selbst überlassen sollten. Das ist natürlich eine große Prämisse, aber dort, wo wir unterschiedliche Regelungen haben, sollten wir zumindest versuchen, sie anzugleichen. Es kann auch nicht der Mehrheit eines Gremiums überlassen bleiben, inwieweit der Einzelne Informationsmöglichkeiten und -rechte hat, und es sollte auch nicht ständig von den Rechtsaufsichtsbehörden dazu Stellung genommen werden müssen, ob zu einer Einladung einer Sitzung die entsprechenden Unterlagen beizufügen sind oder nicht. Es ist gesagt worden, das sei eine Selbstverständlichkeit. Das sehe ich zwar auch so, aber es wäre schon besser, es dann auch so zu regeln, denn dann haben alle Gemeinderäte, die sich jetzt beschweren müssen, um letztlich zu ihrem Recht zu kommen, eine saubere Vorgabe. Insofern können wir diesem Gesetzentwurf uneingeschränkt zustimmen, was die Akteneinsicht, den Auskunftsanspruch und die Hinzufügung von Unterlagen zur Sitzungseinladung angeht.

Zur Drucksache 16/3932 stelle ich Folgendes fest: Wenn Sitzungen vorberatender Ausschüsse gänzlich nicht öffentlich stattfinden, geht das an der Sache vorbei. Leider gibt es solche Fälle in Bayern. Und auch da meinen wir, dass der Gesetzgeber reagieren und einen vorberatenden Ausschuss mit einem beratendem Ausschuss gleichstellen sollte, wenn es um den Geschäfts

gang und die Geschäftsführung innerhalb eines solchen Ausschusses geht.

Der Antrag auf Drucksache 16/3933 enthält Überlegungen, Ausschüsse auch während der Wahlzeit ändern zu können. Da gibt es zwar auch bisher schon Möglichkeiten. Das ist allerdings auch nur für eine der drei kommunalen Ebenen geregelt und deshalb wäre auch hier eine Angleichung sinnvoll und wünschenswert. Denn es gibt durchaus Änderungen im Stärkeverhältnis, die dazu zwingen können, während einer Legislaturperiode entsprechende Änderungen vorzunehmen. Unter diesem Aspekt begrüßen wir den Gesetzentwurf, da damit eine Klarstellung erfolgt.

(Beifall bei den Freien Wählern)

Danke schön, Herr Kollege. Nächster Redner ist der Kollege Rohde. Danach habe ich keine weiteren Wortmeldungen mehr, auch nicht vonseiten der Staatsregierung. Herr Kollege Rohde, Sie haben das Wort.

Vielen Dank, Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! An dieser Stelle möchte ich erst einmal einem Bürger danken, nämlich Herrn Raphael Baumann aus Traunstein, der uns mit einer Petition, die uns letztes Jahr hier im Landtag erreicht hat, mindestens 15 Änderungsvorschläge für verschiedene Gesetze, die Landkreisordnung, die Gemeindeordnung etc., gemacht hat. Vielen herzlichen Dank, Herr Baumann, dass Sie uns hier Ihre langjährige Erfahrung zur Verfügung stellen.

(Beifall bei der FDP)

Einige dieser Vorschläge sind in die Gesetzentwürfe der Opposition, die wir heute beraten, eingeflossen. Andere lagen bereits in der letzten Legislaturperiode seitens verschiedener Fraktionen vor. Ich vermute, es harren auch noch weitere Vorschläge zur Gesetzesänderung der Diskussion durch das bayerische Parlament. Frau Schmitt-Bussinger hat es ebenfalls angedeutet.

Es gibt neue Vorschläge, die die CSU-Fraktion einbringen möchte. Meine liberalen Kommunalpolitiker haben mich ebenfalls mit etwa zehn zusätzlichen Änderungswünschen allein zur Gemeindeordnung versorgt.

Mir stellt sich jetzt die Frage - ohne dass ich inhaltlich auf die einzelnen Gesetzentwürfe eingehe -, wie wir mit den vielen Vorschlägen umgehen. Mein Wunsch wäre zum Beispiel, um jetzt einen Punkt herauszugreifen, dass man die Gemeindeordnung nur einmal in dieser Legislaturperiode anfasst. Andererseits wollen wir keiner Diskussion hier im Plenum ausweichen, doch

haben wir nur eine begrenzte Plenarzeit zur Verfügung. Deswegen sollten wir uns etwas überlegen.

Kollege Hanisch hat gleichfalls darauf hingewiesen: Wir haben einen Berg Arbeit vor uns. Ich habe mich deswegen gestern mit dem Kollegen Christian Meißner zusammengesetzt, und wir haben gesagt: Gerade die kommunalen Regeln sind ein Paradebeispiel dafür, dass man interfraktionell etwas auf den Weg bringen könnte. Wir möchten Sie einladen zu einem Runden Tisch, wo wir alle diese Vorschläge erst einmal danach sortieren, welchen Gesetzentwurf sie betreffen. Das sollten wir gemeinsam besprechen und dabei aussortieren, was wir gemeinsam auf den Weg bringen könnten, zum Beispiel bei der Gemeindeordnung, zum Beispiel bei der Landkreisordnung, der Bezirksordnung oder dem Kommunalabgabengesetz - was alles es in diesem Bereich gibt. Das sollten wir dann der Reihe nach in einem geordneten Verfahren abarbeiten.

Am Ende wird es darauf hinauslaufen, dass es einen Teil gibt, den man gemeinsam trägt, den wir gemeinsam einbringen können. Es wird möglicherweise einen Teil geben, den Schwarz-Gelb trägt und den Sie vielleicht nicht mittragen, sodass es einen Änderungsantrag zu dem Gesetzentwurf geben würde, der möglicherweise eine Mehrheit bekommt. Schließlich wird noch etwas übrig bleiben. Da wird die Opposition auch ihre Punkte machen können. In einem Verfahren, in einer großen Debatte könnten auch die Punkte, die im Hause keine Mehrheit finden, abgearbeitet werden.

Das wäre ein geordnetes Verfahren. Ich stelle mir als Zeitrahmen beispielsweise für die Gemeindeordnung vor, dass wir diesen gemeinsamen Gesetzentwurf bis Weihnachten hinbekommen. Wir haben vorher noch die Wahlordnungen zu erledigen. Da hatte ich mir vorgenommen - Dr. Beyer, Sie erinnern sich sicher -, dass wir das bis Ostern schaffen; es wird wohl Sommer werden.

(Zuruf des Abgeordneten Dr. Thomas Beyer (SPD))

Wir werden gerade auch mit einer Flut von Aufgaben eingedeckt. Ich nehme es gerne auf mich. Ich bin der kommunalpolitische Sprecher der Fraktion, und die Power der kleinsten Fraktion ist bekanntlich am schwächsten. Da nehme ich das auf mich. Ich verzögere ein kleines bisschen.

(Zuruf des Abgeordneten Dr. Thomas Beyer (SPD))

- Genau! Danke für das Mitleid. Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie auf dieses Angebot eingingen. Einzelne Punkte genießen gerade aus Sicht der FDP viel Sympathie. D’Hondt lehnen wir ab, keine Frage. Es sind

so viele Punkte, die man nennen müsste. Ich habe allein bei der Gemeindeordnung eine Liste mit 25 Punkten vorliegen. Im Übrigen wollen wir das dann auch analog bei der Landkreisordnung und der Bezirksordnung umsetzen.

Sie sehen also, wir müssen uns etwas überlegen. Ich würde mich freuen, wenn wir die Diskussion so führen könnten. Man wird sich in dieser Diskussion sicher nicht darüber unterhalten, ob man das eine oder andere Argument noch vorbringen kann, sondern mehr darüber, was man gemeinsam trägt. Es gibt eine sachorientierte Diskussion, um einen gemeinsamen Gesetzentwurf auf den Weg zu bringen, um für die kommunale Basis eine verlässliche Planbarkeit zu haben. Sie weiß, es kommt eine Änderung, und das ist es dann, und diese Änderung wird auch von einem großen Teil des Parlaments getragen.

Es wäre mir wirklich ein Anliegen, wenn wir das so hinbekommen würden. Das würde dem Thema gerecht. Ich würde mich also sehr freuen, wenn Sie auf die Einladung eingingen.

(Beifall bei der FDP)

Danke schön, Herr Kollege Rohde. - Ich stelle zur Beruhigung des Innenministeriums fest, dass es keine weiteren Wortmeldungen zu diesem Gesetzentwurf gibt.

Damit ist die Aussprache geschlossen. Im Einvernehmen mit dem Ältestenrat schlagen wir vor, die drei Gesetzentwürfe dem Ausschuss für Kommunale Fragen und Innere Sicherheit als federführendem Ausschuss zu überweisen. - Damit besteht offenbar Einverständnis. - So beschlossen.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 3 i auf:

Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen Datenverarbeitung und Datenschutz im Bayerischen Schulwesen (Drs. 16/3827) - Erste Lesung