ren. Knapp 14 Prozent der Wahlberechtigten sind keine Mehrheit; sonst würden Sie, verehrte Kollegen und Kolleginnen der SPD, auf der Regierungsbank sitzen.
Knapp 14 Prozent bedeutet auch, dass wir nicht wissen, was 86 Prozent der Bevölkerung denken. Ich lehne es ganz klar ab, anhand von Meinungsumfragen darüber Spekulationen anzustellen.
Ich möchte auch nicht das Kostenargument gelten lassen. Wenn man das in Rechnung stellen würde, könnten wir uns auch gleich die nächste Landtagswahl sparen - die kostet nämlich auch Geld - und stattdessen das Ergebnis einer Umfrage von Forsa oder Emnid übernehmen.
Ganz im Gegenteil: Im Interesse der direkten Demokratie, die Sie mit zahlreichen Initiativen - durchaus berechtigt - befürworten, ist es goldrichtig, wenn das bayerische Volk über die Frage des Rauchverbots selbst entscheidet.
Der Bürger ist mündig genug, und als Demokrat respektiere ich jede Entscheidung, die am 4. Juli getroffen wird, egal wie ich persönlich dazu stehe. Als Demokrat sage ich aber auch ganz klar meine Meinung dazu. Frau Schopper, Sie wollten ein klares Signal. Von den Freien Wählern kommt manchmal kein ganz klares Signal, sondern ein eher nebulöses. Ich sage Ihnen ganz klar: Die FDP-Fraktion ist davon überzeugt, dass für die Beibehaltung der ausgewogenen Regelung, die wir jetzt haben, die besseren Gründe sprechen.
Es geht nicht um die Frage, Raucher oder Nichtraucher; es geht nicht darum, ob wir mehr oder weniger Zigarettenrauch haben wollen, sondern darum, wie viel der Staat regeln soll. Es geht um die Frage: Wie viele Verbote braucht dieses Land? - Wir sagen: Das Land braucht weniger Verbote.
Deswegen möchte ich in aller Kürze ganz sachlich die Unterschiede darstellen. Es gibt nämlich nur drei Unterschiede. Es geht darum, ob drei Ausnahmen vom Rauchverbot in der Öffentlichkeit, das wir jetzt schon haben, erhalten bleiben. Die erste Ausnahme besteht darin, dass Gaststätten mit mehreren Räumen in einem Nebenraum das Rauchen zulassen dürfen; der Hauptraum bleibt den Nichtrauchern vorbehalten. Die zweite
Ausnahme: Der Wirt der klassischen Eckkneipe darf das Rauchen erlauben, wenn er das will, und seine Räume kennzeichnen. Die dritte Ausnahme besteht darin, dass in Festzelten das Rauchen ermöglicht werden kann. Es ändert sich also nichts für öffentliche Gebäude; es ändert sich also nichts für Speisegaststätten, und es ändert sich bestenfalls nichts für den Schutz von Kindern und Jugendlichen. Ich befürchte nämlich ebenso wie Kollegin Stewens, die das treffend ausgeführt hat, das Gegenteil: Ich befürchte, dass dieses Gesetz zu einem schlechteren Schutz der Jugendlichen vor Zigarettenrauch führen wird, weil in Jugendfreizeiteinrichtungen dann geraucht wird.
Wir Liberalen stehen ohne Wenn und Aber für leben und leben lassen, auch wenn es um Raucher geht. Wir stehen für Toleranz in allen Lebensbereichen.
Deshalb lehnen wir den Gesetzentwurf des Volksbegehrens ab. Wir wollen, dass Bayern Freistaat bleibt.
Nächste Rednerin ist Frau Kollegin Kohnen. Ihr folgt Herr Kollege Thalhammer. Bitte schön, Frau Kollegin Kohnen.
(Von der Rednerin nicht au- torisiert) Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Stewens, ich habe mit Interesse vernommen, dass Sie sagten, einst war die Meinung der verschiedenen Fraktionen innerhalb der CSU nicht einheitlich. Ich erinnere mich, als ich noch nicht in diesem Hohen Hause war und als Teil der bayerischen Bevölkerung die Politik im Bayerischen Landtag verfolgt habe, da war sich die CSU beim Nichtraucherschutz sehr einig. Ihr Fraktionsvorsitzender Georg Schmid war Verfechter eines sehr strengen Nichtraucherschutzes; er profilierte sich damals damit. Ehrlich gesagt, Herr Schmid: Wir vermissen diese Profilierung heute sehr. Wir hätten uns gewünscht, sie wäre noch da.
Leider haben Sie es zugelassen, dass das Gezerre und das Hin und Her um den Nichtraucherschutz nach der Landtagswahl weitergingen. Einst hieß es, die Raucher hätten Ihnen in der Kommunalwahl zugesetzt. Ich denke, das Ergebnis der Landtagswahl hat Ihnen gezeigt, dass das nicht so war. Trotzdem haben Sie am Nichtraucherschutz weiter herumgezerrt. Das ist so weitergegangen. Sie behaupten, die Menschen draußen erklären, man könne ganz gut leben mit dem Ge
setz, es lasse jedem seine Möglichkeiten. Hierzu sage ich Ihnen: 1,3 Millionen Menschen haben mit dem Volksbegehren sehr eindrucksvoll gezeigt, dass sie damit nicht leben können.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CSU, ich möchte mich an Sie wenden. An die FDP appelliere ich hier nicht; denn das ist sinnlos. Bei Ihrem Demokratieverständnis stellt es einem die Haare auf. Herr Thalhammer hat die Möglichkeit, nachher etwas dazu zu sagen. Ich bin gespannt - Sie kriegen von mir auch noch etwas zu hören.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CSU, mir geht es darum, dass Sie als CSU endlich zu dem zurückfinden, was Sie einst vorangetrieben haben. Sie haben dazu gestanden. Geben Sie sich heute einen Stoß. Sie haben noch einmal die Möglichkeit.
Ich höre, dass Herr Aiwanger sagt, das Volk habe den Stift in der Hand. Das ist richtig. Unser Demokratieverständnis geht auch dahin, dass das Volk entscheiden darf. Volksentscheide gab es schon lange, bevor Sie sie proklamiert haben, Herr Aiwanger. Das ist eine alte Geschichte.
Ich möchte Sie noch auf einen anderen Aspekt des Volksentscheids bringen. Denn geht es nicht auch um die Entscheidung zwischen Gesundheitsschutz und den wirtschaftlichen Interessen der Tabaklobby und ihrer Verbündeten? Ein Volksentscheid ist für die Tabakindustrie ein Entscheidungskampf. Hier geht es um Bares. Hier geht es um Umsatz. Die Tabakindustrie hat großes Interesse daran, diesen Volksentscheid auf keinen Fall zu einem Erfolg werden zu lassen.
Ich erzähle Ihnen keine Heuschreckenmärchen oder Ähnliches, aber es ist schon spannend, dass sich hier in Bayern ein Bündnis gegen den Volksentscheid am 4. Juli gebildet hat, das sich selbst den Namen "Bayern sagt Nein!" gegeben hat. Das Nein steht für die Verhinderung eines echten Nichtraucherschutzes. Verbündeter in diesem Bündnis ist vor allem die Tabakindustrie, die zum Gesamtetat, der sich auf immerhin 615.000 Euro beläuft, mindestens ein Viertel, nämlich über 125.000 Euro, beiträgt. Dieser Betrag wird nicht aus Nächstenliebe für rauchende Mitbürger gewährt, sondern hier geht es um Märkte. Was den Markt betrifft und wann der Markt regiert, damit kennt sich die FDP bestens aus. Ich bin gespannt, was Ihr Campaigning bringt. Lassen Sie sich vor diesen angeblich freiheitlichen, toleranten Karren spannen und kämpfen Sie für die Tabaklobby, oder wie wollen Sie vorgehen?
Ich sage Ihnen, wie wir Freiheit definieren. Freiheit heißt für uns: freie Atemluft, frei von Tabak, Schadstoffen und
Giftstoffen. Freiheit heißt auch, dass die Politik frei entscheidet und der Einfluss der Wirtschaft außen vor bleibt.
Ich wünsche mir von Ihnen allen und insbesondere von denjenigen, die einen Eid in der Medizin abgelegt haben: Folgen Sie heute Ihrem Gewissen, geben Sie Ihrem Gewissen die Freiheit, und entscheiden Sie sich heute für die Gesundheit, Frau Staatssekretärin.
Zum Schluss möchte ich Ihnen ein Zitat mit auf den Weg geben, dem wir uns als SPD anschließen können. Es stammt von dem CSU-Abgeordneten Thomas Zimmermann, der sagte: "Bayerische Wirtshauskultur ist für mich ein nach dem Reinheitsgebot gebrautes Bier, ein gescheiter Schweinsbraten, lockere Knödel und eine angenehme Atmosphäre." - Rauchen kommt da überhaupt nicht vor. Dem schließen wir uns an. Wir sagen Ja zum Nichtraucherschutz und Ja zum Erhalt der bayerischen Wirtshauskultur.
Frau Kollegin Kohnen, nachdem Frau Kollegin Sonnenholzner nicht auf die Frage des Kollegen Kirschner eingegangen ist, wie es mit dem Jugendschutz in den Jugendeinrichtungen aussieht, hatte ich mir eigentlich erhofft, von Ihnen etwas zum Thema zu hören. Leider haben Sie mich enttäuscht. Wie wollen Sie den Jugendschutz sicherstellen, wenn der Punkt in Ihrem Gesetz nicht vorkommt? Ich stelle mir jedenfalls die Frage, ob nicht unser Gesetz zum Nichtraucherschutz mehr für die Jugend tut als der Gesetzentwurf, den Sie favorisieren.
(Von der Rednerin nicht au- torisiert) Definitiv nicht. Wenn Sie eine Antwort auf Ihre Frage haben wollen, dann lesen Sie die Aussage von Frau Sonnenholzner. Lesen Sie die Protokolle von damals.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Wenn die Opposition behauptet, es gehe hier nur um einen Entscheid über die Interessen der Tabakindustrie, dann ist das der Beweis dafür, dass Sie letztlich überhaupt keine Argumente haben. Es geht nicht um ein Pro oder ein Kontra zur Tabakindustrie, es geht um einen Entscheid, der in die Lebenswirklichkeit der Menschen eingreift. Es geht darum, inwieweit der Staat den Bürger bevormundet. Das ist die Frage, die zu klären ist.
Weil Sie keine sachlichen Argumente haben, praktizieren Sie diese Vernebelungsstrategie, die wohl auch den Initiatoren von der ÖDP viel Aufwind gegeben hat. Es gibt keinen sachlichen Grund, weshalb wir den Gesetzentwurf der ÖDP übernehmen sollten. Es gibt nicht den Grund des Gesundheitsschutzes. Es gibt nicht den Grund der Kosten. Kollege Dr. Fischer hat vollkommen zu Recht gesagt, Demokratie strengt an, Demokratie kostet auch Geld. Ich glaube aber, dass jeder Euro gut investiert ist, wenn die Bürgerinnen und Bürger klar ihre Meinung äußern können.
Vor allem gibt es aber inhaltliche Gründe, warum der vorliegende Gesetzentwurf unter keinen Umständen übernommen werden darf. Ich verstehe nicht, wie man überhaupt auf den Gedanken kommen kann, den vorliegenden Gesetzentwurf mit seinen vielen sachlichen Fehlern zu übernehmen. Wenn man CSU und FDP etwas vorwerfen kann, dann ist es die Tatsache, dass wir es vielleicht nicht geschafft haben, unser vernünftiges und konsequentes Gesetz den Menschen zu verdeutlichen. Deshalb werde ich wiederholen, was Herr Kollege Dr. Fischer gesagt hat. Glauben Sie mir, wir werden das Ganze in den nächsten Wochen und Monaten noch häufig wiederholen. Wir haben es nämlich noch nicht geschafft, den Menschen draußen deutlich zu machen, wie vernünftig das Gesetz ist. Ich werde deshalb heute hier gleich den ersten Anlauf nehmen.
Das Gesetz ist vernünftig im Sinne des Nichtraucherschutzes; denn in öffentlichen Gebäuden ist das Rauchen prinzipiell verboten. Punktum. In öffentlichen Gebäuden ist das Rauchen prinzipiell verboten - das sagen Sie nicht. Es gibt lediglich drei kleine Ausnahmen für die Gastronomie. Die erste Ausnahme betrifft das Bierzelt, die zweite das Stüberl. Dort haben kleine Kinder sowieso nichts verloren, und deswegen dürfen sie dort auch nicht hinein. Die dritte Ausnahme betrifft das