Protokoll der Sitzung vom 22.04.2010

Es gibt zwei Gerichtsurteile mit einer sehr ausführlichen Begründung, die das bestätigt haben; Frau Stewens hat es schon gesagt. Das bestätigt uns in unserer Meinung, dass die klinischen Studien noch nachzureichen sind. Die Petition behauptet, dass vonseiten der Regierung von Oberbayern als auch vonseiten des Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit ein Fehlverhalten vorlege. Ich kann das bei beiden Stellen nicht erkennen.

Herr Kollege Dr. Runge, ich gebe zu, dass die SPD im Ausschuss auf Würdigung der Eingabe plädiert hat. Das war ein Übermittlungsfehler; das nehme ich auf meine Kappe. Ich war als Berichterstatterin zu diesem Zeitpunkt nicht mehr im Ausschuss, weil ich zu einem anderen Termin musste. Ich habe aber von Anfang an, auch in Gesprächen mit den Kolleginnen Stewens und Schopper und anderen gesagt, dass dies unsere Meinung ist. Dabei werden wir bleiben, so leid uns das für den Petenten tut. Wir können diese Petition nur mit dem Votum "erledigt aufgrund der Erklärung der Staatsregierung" verbescheiden. Eine Erklärung in dem Sinne liegt aber nicht vor, sondern man beruft sich auf die Fragen, die Sie vor zwei Jahren gestellt haben. Wenn Sie dem Ministerium aber ohnehin Befangenheit vorwerfen, braucht man gar keine ausführliche Stellungnahme, weil es dann ohnehin vernünftiger ist, sich mit den Gerichtsurteilen und den Stellungnahmen der EUKommission zu beschäftigen. Das haben wir getan.

Wie gesagt, wir schließen uns dem Votum an, die Eingabe gemäß § 80 Nummer 4 aufgrund der Erklärung der Staatsregierung für erledigt zu erklären.

(Beifall bei der SPD)

Danke schön, Frau Kollegin Sonnenholzner. Herr Dr. Runge, war das eine Anmeldung? - Wofür?

(Zuruf des Abgeordneten Dr. Runge (GRÜNE))

Das war eine Anmeldung für eine Zwischenbemerkung. Frau Kollegin Sonnenholzner, die Anmeldung kam, als Sie schon auf dem Weg zum Platz waren. Herr Dr. Runge, bitte schön.

Die Kollegin hätte sich jetzt gar nicht auf den Rückweg machen müssen. Wir ziehen unser Begehren auf namentliche Abstimmung zurück, nachdem Kollegin Sonnenholzner erklärt hat, wie sich jetzt die SPD bei der Abstimmung verhalten will. Wir hatten die Hoffnung, dass so wie im Ausschuss abgestimmt wird. Nachdem sich diese Hoffnung jetzt

zerschlagen hat, bedarf es keiner namentlichen Abstimmung.

Danke schön. Das erleichtert das Verfahren und führt zu einem schnelleren Ende der Sitzung. Als Nächster hat Herr Kollege Dr. Vetter das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe mich gestern mit dieser Petition zwangsläufig lange beschäftigen müssen, weil aufgrund der hervorragenden Infrastrukturpolitik der Staatsregierung in den vergangenen 40 Jahren mittlerweile der schnellste Zug vom Bayerischen Wald über Nürnberg nach München fährt. Ich saß drei Stunden lang im Zug und hatte dafür Zeit.

(Unruhe - Glocke des Präsidenten)

Bei mir hat sich der Eindruck verfestigt, dass es in diesem Fall viele Ungereimtheiten gibt. Das ganze Verfahren läuft seit 13 Jahren. Eine abschließende juristische Beurteilung ist mir persönlich nicht möglich, aber ich schließe aus einigen Indizien, dass es möglicherweise bei allem nicht mit rechten Dingen zugegangen ist.

Erstens ist es juristisch wohl nicht so ganz klar, ob ein Schutzklauselverfahren überhaupt notwendig war. Ich gehe davon aus, dass es eingeleitet wurde. Aber nach dem Studium der Akten stellt sich für mich die Frage, ob es juristisch abgeschlossen ist. Wir haben schon gehört, dass das Produkt eine sehr lange Einsatzzeit aufweist und dass es eine zweihundertmillionenfache sichere Anwendung bei 30.000 Patienten in zehn Jahren gab. Es liegt eine Stellungnahme der Regierung von Sachsen-Anhalt vor, die im Gegensatz zur Stellungnahme der Regierung von Oberbayern steht. Darin sind in Bezug auf dieses Produkt keine Beanstandungen erfolgt.

Das Verfahren auf EU-Ebene ist nicht abgeschlossen. Am aufschlussreichsten ist für mich die Stellungnahme der Staatsregierung vom 23. Februar 2010. Darin heißt es: "Die Petition wurde am 01.09.2009 im Petitionsausschuss behandelt." Gemeint ist der Petitionsausschuss des EU-Parlaments. Im Beschluss des EU-Parlaments heißt es, "dass die Petition in Erwartung ergänzender Auskünfte der Kommission noch nicht abgeschlossen wird". Seitdem war die Petition auch nicht mehr auf der Tagesordnung des Ausschusses des EU-Parlaments. Dazu erklärt die Staatsregierung in ihrer Mitteilung lapidar: "Die weitere Behandlung bleibt also abzuwarten." Dann bewertet sie aber und schreibt wortwörtlich:

Insgesamt verweisen wir auf § 77 Abs. 2 der Geschäftsordnung für den Bayerischen Landtag,

nach dem eine Sachbehandlung von Petitionen unterbleiben kann, wenn sie sich gegen die Entscheidung einer Verwaltungsbehörde richten, gegen die noch Rechtsbehelfe eingelegt werden können oder der gleiche Gegenstand vom Landtag oder einem Ausschuss in einer früheren Wahlperiode schon behandelt worden ist, ohne dass neue Gesichtspunkte geltend gemacht werden.

Das ist die Wertung der Staatsregierung. Soweit ist die Stellungnahme schlüssig. Das heißt aber auf gut Deutsch, dass das Ministerium versucht, eine Sachbehandlung dieser Petition zu verhindern. Das ist damit auch gelungen. Damit sind wir, die Freien Wähler, nicht einverstanden. Uns geht es um die Vorgehensweise. Die Petition ist für uns gerade wegen dieser Stellungnahme der Staatsregierung noch nicht erledigt. Wir plädieren für Würdigung und lehnen damit das Votum des Ausschusses ab.

(Beifall bei den Freien Wählern)

Nun hat der Kollege Vizepräsident Jörg Rohde das Wort.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte mich meinen Vorrednerinnen anschließen und meinen Vorrednern widersprechen. Sie wissen damit, wo die FDP im Moment steht. Wir meinen auch, dass die Petition aufgrund der Stellungnahme der Staatsregierung erledigt ist. Herr Dr. Runge, Sie haben ein bisschen zur Verwirrung beigetragen. Sie können es gerne korrigieren. Sie sind für Ihre Zwischenbemerkungen bekannt. Sie haben eben vorgetragen, dass die Regierung von Sachsen-Anhalt bei der Bewertung des Herstellers keine Probleme hatte. Die Aufgabe der Regierung von Oberbayern war aber die Bewertung des Produktes. Das sind für mich zwei völlig verschiedene Sachverhalte, deren Beurteilung möglicherweise zu unterschiedlichen Ergebnissen führen kann. Wenn ich ein Medizinprodukt auf den Markt bringe - damit hatten meine Vorrednerinnen völlig recht -, stehen das Wohl der Patienten und deren Sicherheit im Mittelpunkt der Betrachtung. Deswegen ist es doch die Pflicht des Herstellers, dafür zu sorgen, dass die erforderlichen klinischen Studien durchgeführt werden.

Das Verfahren dauert schon sehr lange. Der Hersteller hat das Produkt auf den Markt bringen wollen. Wenn das Verfahren schon zehn oder 13 Jahre dauert, frage ich mich, wieso er mit diesem oder einem ähnlichen Produkt noch keine klinischen Studien durchgeführt hat, um die Sicherheit des Produktes zu belegen und damit den Knoten zu lösen. Das wäre für den Hersteller dieses Produktes doch möglich gewesen. Das kann ich nicht nachvollziehen. Die Argumente, die die Damen hier am Rednerpult vorgetragen haben, sind stichhaltig.

Die FDP-Fraktion hat sich intensiv mit der Materie beschäftigt. Wir kommen zum gleichen Schluss. Vielleicht gab es nur ein Missverständnis in der Beurteilung.

(Beifall bei der FDP)

Ich sehe keine Wortmeldungen mehr. Damit ist die Aussprache geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Nach der Geschäftsordnung ist unserer Abstimmung die Entscheidung des die Eingabe behandelnden Ausschusses zugrunde zu legen. Der Ausschuss für Umwelt und Gesundheit hat beschlossen, die Eingabe gemäß § 80 Nummer 4 der Geschäftsordnung aufgrund der Stellungnahme der Staatsregierung für erledigt zu erklären. Wer der Entscheidung des Ausschusses für Umwelt und Gesundheit zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Fraktionen der CSU, der FDP und der SPD. Gegenstimmen? - Die Fraktionen der Freien Wähler und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Enthaltungen? - Ich sehe keine. Damit ist der Entscheidung des Ausschusses entsprochen worden.

Ich darf Ihnen nun noch das Ergebnis der namentlichen Abstimmung zum Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Aiwanger, Schweiger, Glauber und anderer und Fraktion (FW) betreffend "Änderung der Förderbedin

gungen für den Breitbandausbau", Drucksache 16/4589, bekanntgeben. Mit Ja haben 65 gestimmt, mit Nein 91. Es gab eine Stimmenthaltung. Damit ist der Dringlichkeitsantrag abgelehnt.

(Abstimmungsliste siehe Anlage 8)

Nun gebe ich das Ergebnis der namentlichen Abstimmung zum nachgezogenen Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Rinderspacher, Karl, Dr. Wengert und anderer und Fraktion (SPD) betreffend "Bereitstellung passiver kommunaler Glasfasernetze im ländlichen Raum", Drucksache 16/4602, bekannt. Mit Ja haben 63 gestimmt, mit Nein 92. Es gab keine Stimmenthaltung. Damit ist der Dringlichkeitsantrag ebenfalls abgelehnt.

(Abstimmungsliste siehe Anlage 9)

Damit sind wir am Ende der heutigen Plenarsitzung. Ich darf mich bei Ihnen ganz herzlich bedanken und wünsche Ihnen noch einen schönen Abend. Ich schließe die Sitzung.