Auch die Steuer auf die Spielhallen ist ein wesentlicher Punkt. Eine solche Steuer gibt es in anderen Bundesländern. Hierzu gibt es viele Fragen wie zum Beispiel auch die, ob durch die Steuer eine Abwanderung in die Illegalität entstehen könnte. Denn es ist billiger, wenn man keine Steuer zahlen muss.
Eine andere Frage geht dahin, ob die Steuer ein Anreiz für die Kommunen sein kann, Spielhallen vermehrt anzusiedeln, weil man damit ja Geld hereinholen kann. All diese Fragen müssen wir klären und das wollen wir mit unserem Berichtsantrag erreichen.
Wir werden den Antrag der GRÜNEN, die ebenfalls einen Bericht fordern, ablehnen. Denn ein Bericht reicht nach unserer Meinung aus. Darüber hinaus werden wir auch die Dringlichkeitsanträge der Freien Wähler und der SPD ablehnen; denn wir wollen zunächst den Bericht hören und dann die Konsequenzen daraus ziehen.
Es bringt nichts, liebe Kolleginnen und Kollegen von SPD und Freien Wählern, wenn wir jetzt Forderungen aufstellen, ohne das nötige Hintergrundwissen zu haben. Ich bitte also, unserem Antrag zuzustimmen.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Kollege Zellmeier hat Anlass und Problematik der in den Dringlichkeitsanträgen angesprochenen Themenfelder bereits angesprochen. Das brauche ich jetzt nicht zu wiederholen. Kollege Zellmeier hat auch richtigerweise darauf hingewiesen, dass die Zahlen, wie zuletzt unter anderem im aktuellen
Schreiben des Automatenwirtschaftsverbandes zu lesen war, wieder etwas zu korrigieren gewesen waren. Das entlässt uns aber nicht aus der Pflicht, uns über die Thematik zu unterhalten, weil es auf diesem Gebiet viele Probleme für zahlreiche Gemeinden gibt. So taucht zum Beispiel immer wieder die Forderung von Betreibern auf, eine Spielhalle in Bahnhofsgebäuden zu etablieren. Da aber Bahnhöfe das Entrée einer Kommune sein sollen, ist das nicht immer sehr schön.
Mich verwundern allerdings Ihre letzten Sätze, Herr Kollege Zellmeier. Sie sagten, Sie könnten unserem Antrag nicht zustimmen, weil ein Berichtsantrag genügte. Selbstverständlich verlangen wir nicht bei jedem der zu diesem Thema vorliegenden Anträge einen eigenen Bericht, weil unser Antrag diese Themen im Grunde alle aufnimmt und damit etwas umfassender ist.
Wenn Sie etwas intensiver recherchiert hätten, hätten Sie aus den letzten drei Jahren zahlreiche parlamentarische Initiativen unserer Fraktion zur Thematik gefunden. Unter diesem Aspekt, so meine ich, können Sie unserem Antrag durchaus zustimmen. Wir fordern in unserem Dringlichkeitsantrag einen Bericht darüber, welche landesrechtlichen, kommunalrechtlichen und abgabenrechtlichen Möglichkeiten bestehen, die Zahl der Spielhallen zu reduzieren und welche Möglichkeiten es gibt, hier steuernd einzugreifen. Wir fragen, was die Staatsregierung bisher getan hat und was sie in Zukunft zu tun gedenkt. Selbstverständlich haben wir auch die kommunale Spielhallensteuer als Sonderform der Vergnügungssteuer thematisiert. Wir fragen, ob es sinnvoll ist, sie einzuführen, und wenn ja, unter welchen Bedingungen.
Ich habe bereits gesagt, dass ich nicht all das, was in den Anträgen steht und was Kollege Zellmeier zum Teil schon ausgeführt hat, wiederhole. Deswegen konfrontiere ich Sie jetzt nur noch mit einer anderen Geschichte. Und in diesem Fall können wir uns tatsächlich den erhobenen Zeigefinger leisten.
Herr Kollege Zellmeier hat die Föderalismusreform angesprochen. Wenn Sie dazu die Debatten im Vorfeld ansehen, erkennen Sie, dass zunächst alles ganz anders aussah. Im Rahmen der Föderalismusreform wurden das Gewerberecht, das Recht des Ladenschlusses, das Recht der Gaststätten, das Recht der Spielhallen sowie das Recht der Schaustellung von Personen und das Recht der Messen, der Ausstellungen und der Märkte aus der konkurrierenden Gesetzgebung in die ausschließliche Gesetzgebung der Länder überführt.
Wenn wir uns nun ansehen, was dabei de facto für die Spielhallen herausgekommen ist, sehen wir, dass das Ganze nur noch ganz begrenzt herübergekommen ist.
Es geht nur noch um die Regelung von Materien mit lokal ratifizierter Auswirkung, das heißt, die Frage, wo und wann eine Spielhalle betrieben werden darf.
Im Vorfeld der Debatte über die Föderalismusreform, also in der Debatte zur Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung, wurde wesentlich weitergehend diskutiert. Auch damals gab es Briefe der Automatenwirtschaft, die Schreckensvisionen zum Untergang der Automatenaufsteller beschrieben. Und da frage ich mich, warum es nicht zu dem gekommen ist, das zu tun, was die Länder ursprünglich beabsichtigt hatten.
Es gab dann das Verfassungsgerichtsurteil zu den Sportwetten, bei dem die Länder gesagt hatten, ihr Monopol sei begründet in der Absicht, die Spielleidenschaft zu kanalisieren und die Spielsucht zu bekämpfen. Wenn man damals gleichzeitig für die Daddelautomaten zuständig gewesen wäre, hätte man die gleichen Maßnahmen ergreifen müssen, zumal bekannt war, dass das Suchtpotenzial beim Automatenspiel ungleich höher ist als bei Lotto, bei Toto oder bei den Sportwetten. Bei letzteren ist der zeitliche Zusammenhang zwischen Geldeinsatz und Gewinn- oder Verlustereignis ungleich weniger eng. Von daher wäre es vielleicht durchaus zielführend gewesen, man hätte da nicht gekniffen und sich nicht von seinen ursprünglichen Absichten verabschiedet.
Jetzt: Auf jeden Fall Zustimmung zu den Anträgen der CSU, Herr Kollege Zellmeier, auch der Freien Wähler. Bei dem SPD-Antrag werden wir uns der Stimme enthalten, weil wir meinen, es macht keinen großen Sinn, auf der einen Seite einen Bericht zu verlangen, auf der anderen Seite aber gleichzeitig das Ganze in der Materie schon zu fordern.
Es gibt durchaus sinnvolle Argumente, warum man nicht unbedingt eine kommunale Steuer fordert. Es gäbe dann möglicherweise einen Wettlauf, wie wir ihn an anderer Stelle schon erleben. Also macht es Sinn, vorher zu diskutieren, meinen wir. Ansonsten würde dieser Antrag auch unsere Unterstützung finden.
Sehr geehrter Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Spielhallen und Spielautomaten sprießen wie Pilze aus dem Boden. Wir haben gehört, seit dem Jahr 2000 gibt es eine Verdopplung der Zahl der Spielautomaten auf jetzt nahezu 14.000 Stück.
Bayerns Kommunen schreien auf, Bayerns Kommunen fühlen sich wieder einmal im Stich gelassen. Die gesetzlichen Möglichkeiten, die es bisher gibt, sind - nicht nach unserer Meinung, sondern nach Meinung der bayerischen Kommunen - unzureichend. Das gültige Baurecht, das gültige Gewerberecht lassen eine Verhinderung von Spielhallen und Spielautomaten nur unzureichend zu.
Deswegen - das ist unsere Schlussfolgerung - besteht akuter und aktueller Handlungsbedarf. Den sehen Sie, verehrter Herr Innenminister Herrmann, auch. Deswegen haben Sie sich in Presseverlautbarungen in den vergangenen Tagen dahin gehend geäußert, dass Sie die Spielhallensteuer als eine Möglichkeit, hier eine Eindämmung vor Ort durchzuführen, wieder erlauben wollen. Sie wollen damit unseren bayerischen Kommunen die Möglichkeit geben, mit dieser Steuer die Spielhallen und Spielautomaten zu verhindern.
Das haben Sie deutlich gesagt. Sie haben nicht gesagt: Wir müssen erst einmal berichten, wie die Situation ist, so wie es die Kollegen von CSU und GRÜNEN jetzt fordern. Wir, verehrter Herr Innenminister, begrüßen Ihre Initiative ausdrücklich.
Wir haben deswegen in unserem Dringlichkeitsantrag drei Dinge gefordert: Zum Ersten geht es darum, die rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, dass Kommunen in Bayern Spielhallen mit einer eigenen Steuer belegen können - die es im Übrigen in anderen Bundesländern schon seit vielen Jahren gibt und die es in Bayern bis 1980 ebenfalls gegeben hat. Wir betreten damit also nicht absolutes Neuland, sondern es gibt Erfahrungen aus der Vergangenheit im eigenen Bundesland und aus der aktuellen Situation in anderen deutschen Bundesländern.
Zum Zweiten wollen wir über diese Besteuerung hinaus den Kommunen aufzeigen, welche weiteren rechtlichen Möglichkeiten sie haben, um Spielhallen nach dem Gewerberecht, nach dem Baurecht, nach dem Ordnungsrecht wirkungsvoll zu verhindern. Wir wollen zum Dritten im Bereich der Prävention mehr tun und die Hilfs-, Beratungs- und Behandlungsangebote ausweiten.
Wir bitten um Zustimmung zu diesem Antrag, denn wir glauben, die Zeit für Berichte, die Zeit dafür, die Situation abzuklären, ist vorbei und es ist an der Zeit, zu handeln und Maßnahmen auf den Weg zu bringen. Deswegen werden wir auch den Anträgen von CSU und GRÜNEN nicht zustimmen, sondern uns bei allen Anträgen enthalten. Wir sagen, vor allem der Antrag der CSU ist Augenwischerei. Er bleibt hinter der Intention ihres eigenen Innenministers zurück. Es ist reiner Akti
So können wir, glaube ich, den bayerischen Bürgerinnen und Bürgern nicht Sand in die Augen streuen: mit einem Bericht zu besänftigen versuchen und sich dann über die Zeit zu retten, bis der kommunale Aufschrei wieder verklungen ist.
Zum Antrag der Freien Wähler ist zu sagen: Er entspricht unserer Intention. Sie wollen tatsächlich etwas tun, Sie fordern, vernünftige rechtliche Instrumente für die Kommunen einzusetzen; das macht Sinn. Deswegen werden wir dem Antrag der Freien Wähler zustimmen. Wie gesagt, bei den Anträgen von CSU und GRÜNEN werden wir uns enthalten. Wir bitten um Zustimmung zu unserem Antrag.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Spielhallen, haben wir vorhin gehört, gibt es jede Menge; ihre Zahl wächst ständig. Es muss offensichtlich auch eine Menge Geld damit zu verdienen sein, sonst würde sie keiner in dieser Form betreiben.
Aber mit den Spielhallen wachsen gleichzeitig mehrere negative Erscheinungen, mit denen wir in unserer Gesellschaft zu kämpfen haben: Spielhallen führen zu mehr Glücksspielsucht, Spielhallen erfordern mehr Beratungsstellen für diese Sucht, Spielhallen erfordern mehr Therapie. Es entstehen mehr private Probleme bis zu Scheidungen, mehr Privatinsolvenzen. Das ist nachzulesen im Internet, nicht frei erfunden.
Meine Damen und Herren, diese Probleme zu lösen, ist eine Aufgabe, die wir hier zu erfüllen haben. Dazu gibt es mehrere Vorschläge. Wir werden wohl dem Antrag der CSU zustimmen, sind aber enttäuscht darüber, dass die Regierungspartei zu diesem Problem nicht mehr zu sagen hat als: Wir fragen an, wie die Entwicklung bisher war, wir fragen an, wie die Praxis bisher ist, und wir fragen an, wie es in anderen Bundesländern ist. Das können Sie im Internet nachlesen, wie es in anderen Bundesländern ist.
Natürlich kann man noch ein paar Erfahrungen einsammeln, aber dazu brauche ich kein Plenum. Ich bin über
Der Antrag der GRÜNEN ist konkreter. Ihm werden wir zustimmen. Zu fragen, welche Maßnahmen, welche Pläne hier zu ergreifen sind, ist okay.
Beim Antrag der SPD haben wir bisher Probleme mit der Forderung, eine eigene Steuer sofort zu beschließen. Aber es ist immerhin noch die Möglichkeit belassen, dass die Kommunen darüber selbst entscheiden können. Insofern, meine ich, werden wir auch zustimmen. Das ist immer noch ein Recht, das die Kommunen dann selbst ausüben können; sie müssen es nicht vollziehen.
Wir gehen eigentlich relativ konkret vor, indem wir sagen: Die Baunutzungsverordnung - eine Forderung, die wir Freien Wähler bereits vor einem halben Jahr eingebracht haben - muss geändert werden. Hier muss den Kommunen mehr Spielraum in die Hand gegeben werden. Die Kommunen sind momentan hilflos. Sie können es in Wohngebieten verhindern, sie können es darüber hinaus in wenigen anderen Bereichen verhindern, aber ansonsten sind sie gezwungen, Spielhallen zuzulassen, selbst wenn sie es nicht wollen. Es gibt jede Menge Gemeinden, die sie abgelehnt haben, aber die Rechtsaufsicht und die Verwaltungsgerichte haben diese Spielhallen letztlich genehmigt. Hier muss den Kommunen mehr Handlungsspielraum an die Hand gegeben werden.
Wir brauchen die Abstimmung zwischen Gewerbe- und Baurecht; denn die Spielhallen nur in Gewerbegebieten zu genehmigen, ist wohl auch nicht der richtige Weg, und wir fordern hier einen Bericht an.
Danke schön. Nächster Redner ist Herr Kollege Rohde. Zum Abschluss hat sich noch Herr Staatsminister Herrmann zu Wort gemeldet. Bitte, Herr Kollege Rohde.
Vielen Dank. - Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Um gleich an Kollegen Hanisch anzuknüpfen: Es geht bei diesem Thema um eine Menge Geld. Sie haben die Zahlen nachgefragt. Ich habe eben noch recherchiert: 3,4 Milliarden Euro Umsatz bei den Geldspielautomaten - das ist schon einiges. Hinsichtlich der Anzahl der Spielhallen gibt es verschiedene Angaben. Hier im Raum habe ich gehört, es gebe 14.000 Spielhallen. Nach einer Studie, die ich gefunden habe und die Ende letzten Jahres erschienen ist, sind es nur 8.000. Insofern ist es schon wichtig, erst
In den Studien, die es bisher gibt, steht auch, dass nur 40 % der Automaten in Spielhallen stehen. Die Mehrzahl steht in Gaststätten, sodass auch da eventuell die Zielrichtung verfehlt sein könnte.
Ich möchte kurz das Umfeld beleuchten. Die Veranstalter von Glücksspielen können sich unmittelbar auf die Steuerfreiheit ihrer Umsätze nach Artikel 13 Teil B Buchstabe f der Richtlinie 77/388 EWG in dem Sinne berufen, dass die Vorschrift - das nächste Zitat lasse ich weg - keine Anwendung findet. - Das war ein EuGHUrteil. In diesem Kontext muss ich sehen, wenn ich Steuern in diesem Bereich erheben möchte: Ist das europarechtlich überhaupt zulässig? Das muss zumindest geprüft werden.