arbeiter des Landesamts für Verfassungsschutz zu befragen und Zutritt zu den jeweiligen Dienststellen zu erhalten. Die Regelung beinhaltet außerdem die Möglichkeit, einen Sachverständigen zu beauftragen. Sie hat zum Inhalt, dass sich Bedienstete des Landesamts in dienstlichen Angelegenheiten auf direktem Wege an das Gremium wenden können. Von den Petitionen, die diesen Sachverhalt betreffen, soll das Parlamentarische Kontrollgremium ebenfalls in Kenntnis gesetzt werden.
Angelehnt an die Regelungen des Bundestags haben wir eine Regelung getroffen, die speziell unseren bayerischen Verhältnissen entspricht. Ich halte diese Regelung für gut. Ich bedanke mich bei den Kollegen der anderen Fraktionen, soweit sie mitgewirkt haben, für die Erarbeitung einer gemeinsamen Lösung.
Leider haben die GRÜNEN nicht mitgemacht. Die Forderungen der GRÜNEN, die in Berlin bereits abgelehnt worden sind, sind mit einer derartigen Regelung nicht kompatibel. Die GRÜNEN fordern, dass nicht nur das Gremium, sondern jeder einzelne Abgeordnete die Ermittlungen durchführen kann. Wenn das Parlament das Gremium mit einer Kontrollaufgabe beauftragt, sollte das Gremium diese Aufgabe erfüllen. Die einzelnen Abgeordneten sollten nicht als Sonderermittler aus individuellem Antrieb versuchen, Informationen zu sammeln.
Zudem beanstanden die GRÜNEN, dass gewisse Regelungen nur mit einer Zweidrittelmehrheit beschlossen werden können. Das ist geregelt wie auch im Bundesgesetz. Es geht hier beispielsweise um eine Abkehr von der Geheimhaltung. Wir sind der Meinung, dass eine derartige Abkehr von der Geheimhaltung in einem einzelnen Punkt so eine gewichtige Entscheidung ist - normalerweise werden alle diese Punkte geheim behandelt -, dass das eine qualifizierte Mehrheit beschließen muss.
Ich habe in der Zeitung gelesen, dass die GRÜNEN vermutet haben, die CSU hätte hier Angst gehabt, die FDP sei ein zu unsicherer Kantonist. Das ist ein Schmarren; das möchte ich ganz deutlich sagen. Es ist die gleiche Regelung, wie wir sie auf Bundesebene auch haben.
Kurzum, ich glaube, wir haben hier gemeinsam ein gutes Gesetz geschaffen. Nachdem es das erste Landesgesetz dieser Art ist, bin ich sogar davon überzeugt, dass es die Vorlage für manches andere Landesgesetz sein wird. Es erweitert die Kompetenzen dieses Parlamentsgremiums in einem sehr hohen Maße. Damit kann man gut arbeiten.
Ich darf Sie bitten, diesen Gesetzentwurf positiv zu beraten und dann auch entsprechend zu verabschieden.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! In Vertretung des Kollegen Schuster habe ich die Ehre, einige Anmerkungen zu dem Gesetzentwurf machen zu dürfen, weil er leider aus gesundheitlichen Gründen verhindert ist, heute an der Sitzung teilzunehmen.
dass jetzt endlich nach mehreren Anläufen unserer Fraktion, auch der Fraktion der GRÜNEN, schon in der letzten und vorletzten Wahlperiode und jüngst mit einem Gesetzentwurf vom Dezember letzten Jahres ein interfraktioneller Gesetzentwurf vorgelegt worden ist, der unsere Zustimmung findet.
Ich möchte mich in diesem Zusammenhang ausdrücklich bei Ihnen, Herr Kollege Dr. Weiß, für die Federführung bei der Erarbeitung dieses Gesetzentwurfs bedanken.
Etwas bedauerlich ist es aus unserer Sicht, dass unsere früheren Initiativen abgelehnt worden sind - noch zu Zeiten, gebe ich zu, einer absoluten CSU-Mehrheit. Etwas schade ist es auch, dass wir uns jetzt an das, was der Bund damals zu Zeiten der Großen Koalition mit Zustimmung der FDP beschlossen hat, anlehnen. Wir hätten das auch in eigener Machtvollkommenheit schon viel früher machen können. Wir hätten es auch machen müssen, meine ich, meine Damen und Herren, und zwar deshalb, weil zu Zeiten der absoluten CSU-Mehrheit die Aufgaben und Befugnisse speziell des Bayerischen Landesamtes für Verfassungsschutz doch in einer Weise ausgeweitet worden sind, die dazu zwingt, auch die Kontrollbefugnisse des Parlaments auszuweiten.
Ich erinnere daran, dass der Verfassungsschutz nicht nur für das, was man aus Agentenromanen kennt, zuständig ist, sondern zum Beispiel auch für die Beobachtung der organisierten Kriminalität und viele andere Deliktsbereiche. Deswegen hat es schon lange
Man müsste in diesem Zusammenhang auch noch Online-Untersuchungen, Wohnraumüberwachungen und viele andere Aufgaben und Befugnisse mehr nennen.
Ich will in der Ersten Lesung nicht zu weit ausholen wir können das ja dann in der Ausschussberatung bzw. bei der Endberatung noch machen -, aber wenigstens doch noch Folgendes sagen: So wichtig es ist, die Kontrollbefugnisse des PKG endlich auf einen Stand zu bringen, der auch den Aufgaben entspricht, die das Parlament insgesamt hat, muss man doch auch sehen: Die Geheimhaltung bleibt und muss aus bestimmten Gründen auch bleiben. Das heißt, die Verantwortung derjenigen, die dort tätig sein werden, wird größer werden als in der Vergangenheit, als sie nur Berichte entgegengenommen haben, nur unterrichtet worden sind über dieses und jenes. Jetzt haben die einzelnen Kollegen, die dort tätig sind, auch mehr Verantwortung gegenüber dem gesamten Parlament.
Und noch eine Bemerkung. So schön und so richtig das neue Gesetz auch ist, muss man doch auch sehen, dass die Kontrolle über den Verfassungsschutz nicht ausschließlich beim PKG verbleiben kann und muss, sondern selbst wenn jetzt mehr Befugnisse vorhanden sind, gibt es daneben auch noch die sonstigen parlamentarischen Kontrollrechte, die wir auch weiterhin ausüben müssen.
Zusammenfassend noch einmal: Wir freuen uns, dass es zu diesem interfraktionellen Gesetzentwurf gekommen ist. Hoffen wir, dass er dann auch Gesetz wird. Den Praxistest muss das neue Gesetz dann natürlich erst noch bestehen. Es kann passieren, dass wir nach einigen Monaten oder Jahren feststellen, dass an der einen oder anderen Stelle, vielleicht auch genau dort, wo die GRÜNEN ihre Kritik anbringen, noch nachgebessert werden muss. Auch dafür sollten wir dann offen sein. Aber jetzt jedenfalls, am Anfang, stimmen wir diesem Gesetzentwurf zu.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Dass ein Verfassungsschutz notwendig ist, um unsere freiheitliche demokratische Grundordnung zu schützen, die von rechten oder linken Extremisten bedroht wird, von reli
giös Verwirrten oder aber auch von schlichtweg generell Kriminellen, wissen wir alle. Daher brauchen wir eine Institution wie den Verfassungsschutz.
Aber wir als Parlament dürfen ihn nicht im freien Raum lassen, sondern wir müssen auch solche Behörden und Dienste letztlich kontrollieren. Die Kontrolle ist die vornehmste Aufgabe dieses Parlaments.
Damit diese Kontrolle wieder einem modernen Standard entspricht, ist dieses neue Gesetz erarbeitet worden. Da muss man auch sagen: Es ist eigentlich sehr schön, dass dies in einer einmütigen Art und Weise, angeregt durch die Gesetzesentwürfe von der SPD und den GRÜNEN, aufgenommen wurde, ohne dass man das Spielchen wie früher machte: Man lehnt den Oppositionsentwurf ab und macht etwas Neues, sondern man hat alle zusammen ins Boot geholt und versucht, einen gemeinsamen Entwurf zu zimmern. Das war, muss ich sagen, bis jetzt eines meiner schönsten Erlebnisse in diesem Haus: dass man doch über die Fraktionen hinweg in einer Gruppe so etwas erarbeiten konnte
Schade finde ich es auch, dass die GRÜNEN da leider nicht mitgehen konnten, obwohl sie - das muss man fast sagen - von den anderen, die daran gearbeitet haben, immer wieder liebevoll bei der Hand genommen worden sind, um sie doch noch zu überreden. Aber leider hat es nicht funktioniert.
- Ja, es war eine gute Stimmung und es ist auch ein gutes Ergebnis, würde ich sagen. Es ist vom Ergebnis her ein Gesetz, das letztlich wirklich wegweisend auch für die anderen Bundesländer sein kann. Insofern kann man ein bisschen stolz darauf sein.
Ich muss auch von dieser Stelle sagen: ein Lob an Herrn Weiß, der das Ganze doch sehr umfassend und kompetent geführt hat, auch so geleitet hat, dass wir uns alle irgendwo mit einbringen konnten.
Es ist schon fast erschreckend: Jetzt haben wir innerhalb einer Woche drei Dinge, die mehr oder weniger einstimmig hier verabschiedet worden sind. Das Erste war das Parlamentsbeteiligungsgesetz, das doch große Zustimmung gefunden hat. Das Zweite war unser Antrag zum Erhalt der Babyklappen - und jetzt dieser Gesetzentwurf. Ich denke, da ist eine Entwicklung, eine Dynamik in dieses Haus gekommen, die früher wohl so nicht denkbar gewesen wäre.
Das, meine Damen und Herren, ist eigentlich schön. Denn die Bürgerinnen und Bürger erwarten nicht, dass wir uns hier die Augen auskratzen, sondern sie erwarten, dass wir Lösungen anbieten und gemeinsam an Gesetzen arbeiten.
Diesen Weg sollten wir mutig weiter gehen. Ich möchte die Koalition auch ermutigen, in dieser Richtung weiter zu handeln. Es ist nämlich kein Gesichtsverlust, wenn man aufeinander zugeht, und es ist kein Gesichtsverlust, wenn man schaut, dass man eine breite Mehrheit bekommt, sondern das zeigt eigentlich die wahre Stärke und wahre Größe. Von daher bitte ich auch darum, dass wir in dieser Richtung weiter arbeiten können.
Zum Inhalt des Gesetzentwurfs ist jetzt schon einiges gesagt worden. Etwas zu wiederholen, möchte ich mir ersparen. Das können wir dann im Ausschuss weiter bewegen.
Danke, Herr Kollege. - Vermutlich hat es mit der frühkindlichen Zuwendung zur Bildung von Urvertrauen bei uns GRÜNEN nicht so gelangt.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Selbstverständlich lasse ich mich gelegentlich gerne bei der Hand nehmen, wenn jemand einen sinnvollen Weg beschreitet. Aber hier ist von den übrigen Parteien einfach ein Schritt zu wenig auf uns zugegangen worden; sonst wäre, denke ich, ein interfraktioneller Gesetzentwurf mit uns durchaus möglich gewesen.
Herr Kollege Schindler, es bewegt sich etwas. Ich freue mich sehr, dass sich etwas bewegt. Auch für uns ist die Kontrolle des Verfassungsschutzes ein langwieriges Thema, weil es die Mehrheit dieses Hauses bis 2003 mit List und Tücke geschafft hat, uns GRÜNE aus diesem Kontrollgremium herauszuhalten.
Es ist also noch nicht lange selbstverständlich, dass diese Kontrolle interfraktionell von allen im Landtag vertretenen Parteien ausgeübt wird.
Eine effektive Kontrolle des Verfassungsschutzes ist dringend erforderlich. Sie ist rechtsstaatlich geboten, nachdem der Staat grundsätzlich offen zu agieren hat, während der Verfassungsschutz genau das Gegenteil tut. Seine Arbeit ist im Geheimen angelegt. Der bayerische Geheimdienst hat umfassende, umfangreiche Befugnisse, im Verborgenen zu agieren: Ich nenne die Observation von Personen, den Einsatz von VLeuten, die Telefonüberwachung, die Wohnraumüberwachung, die ganze Palette der nachrichtendienstlichen Mittel. Wir haben es mit einer großen Behörde zu tun. 450 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten dort, und auf der anderen Seite sind wir sieben Kontrolleurinnen und Kontrolleure. Das ist nicht ganz ausgewogen. Deswegen müssen die Kontrolleure auch mit effektiven Rechten ausgestattet werden.
Wie kann diese Kontrolle wirksam ausgestaltet werden? Wie es in der Vergangenheit war bzw. jetzige Rechtslage noch ist, ist dies absolut unzureichend. Das Parlamentarische Kontrollgremium ist bisher nur ein Berichtsempfänger, und die Berichte kommen zudem immer nur über den Filter Innenministerium. Die Staatsregierung kann nach diesem Gesetz, selbst wenn sie unsere Fragen natürlich immer beantwortet, wenn auch nicht umfassend - es bleiben schon immer noch Fragen offen -, die Inhalte bestimmen. Es ist also Handlungsbedarf.