Protokoll der Sitzung vom 13.07.2010

Der konkrete Ansatz befasst sich mit einer anderen Problematik, nämlich wie es sich mit Sonderregelungen wie Erlebniskäufen, Eventshopping usw. verhält. Was Sie, Herr Kollege Unterländer, ausgeführt haben, zeigt, dass Sie von der Materie nicht allzu viel verstehen. Sie haben zur Antragstellung ausgeführt, dass es egal wäre, ob der Antrag bei der Gemeinde oder dem zuständigen Sozialministerium gestellt werde.

Das stimmt nicht. Der Gewerbeverband muss zunächst bei der Gemeindeverwaltung insistieren, und diese muss zur nächsten Stufe gehen. Der Antrag zielt darauf ab, dass diese Wege entbürokratisiert werden.

Herr Muthmann, Ihnen liegt wahrscheinlich auch die große Umfrage des Bundes der Selbstständigen BDS - vor, an der sehr stark die Einzelhändler beteiligt waren. Das Ergebnis bezüglich der Eventverkäufe zu besonderen Öffnungszeiten war erstaunlich. Eine relativ große Mehrheit lehnte ab. Die GRÜNEN sind jedoch der Meinung, wenn ein Gewerbeverband diese Begehrlichkeit hat und die Gemeinde dies unterstützt, sollte der Freistaat Bayern keine bürokratischen Hindernisse in den Weg legen. Es geht um lebendiges Einkaufen vor Ort versus das anonyme Einkaufen in Großmärkten auf der grünen Wiese. Das Stichwort heißt Stadtmarketing, Standortmarketing. Wir meinen, dass man die bürokratischen Regeln abschleifen sollte. Deswegen, Herr Kollege Muthmann, versprechen wir Ihnen - anders als das einer meiner Vorredner getan hat - wohlwollende Behandlung in den Ausschussberatungen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Nächster Redner: Herr Kollege Klein für die FDP.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrter Herr Präsident! Uns liegt ein Gesetzentwurf der Freien Wähler zum Thema der Ladenöffnungszeiten vor. Das Thema ist nicht neu, wir haben es schon oft behandelt. Wir hätten die Möglichkeit, etwas Neues daraus zu machen. Das sieht der Gesetzentwurf aber nicht vor. Das ist schade, und Kollege Dr. Wengert von der SPD hat das klar ausgeführt. Ich finde es schade, denn die neue Fraktion der Freien Wähler könnte bei diesem Thema mehr Mut an den Tag legen, so wie wir das tun. Leider ist es nicht so.

(Beifall bei der FDP)

Ich darf wie in der letzten Diskussion auf die aktuelle Situation hinweisen. Die Ausweitung bis 20.00 Uhr wird nicht überall ausgereizt. Schüren Sie also keine Ängste vor Ort, dass jedes Geschäft sechs Tage die Woche bis 24.00 Uhr geöffnet haben müsste, wenn Sie unserem schlauen Vorschlag folgen würden. Für die Berufe Friseur und Bäcker gibt es sowieso schon Sonderregelungen. Es handelt sich meist um Berufe, in denen traditionell viele Frauen arbeiten. Trotzdem leidet das Familienleben nicht, die Welt ist nicht untergegangen, und das soziale Chaos in Deutschland ist auch nicht entstanden. Alle Argumente in diese Richtung sind zu entkräften.

(Beifall bei der FDP)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir meinen, es wäre entscheidend, dass ein solcher Gesetzentwurf nachhaltige Verbesserungen brächte. Die Ausweitung der Ladenöffnungszeiten wäre eine Verbesserung des Kundenkomforts. Viele Leistungsträger arbeiten noch, wenn viele Geschäfte schließen. Das ist bedauerlich. Außerdem geht es darum, die Wettbewerbssituation zu verbessern, was auch in Ihrem Interesse sein müsste. Auch die Herren von der SPD müssten daran interessiert sein, weil sie die Gewerkschaften stark vertreten. Inzwischen stehen die Einzelhändler im Wettbewerb zum Internetanbieter. Ihnen helfen wir nicht, wenn wir das zementierte System weiter erhalten.

(Beifall bei der FDP)

Der weitere Punkt ist mir besonders wichtig. Dem einen oder anderen, der aus der geografischen Mitte Bayerns kommt, mag er nicht so wichtig sein. Ich komme von der Landesgrenze. Wir in Hessen - - Wir an der Grenze zu Hessen haben andere Ladenöffnungszeiten.

(Allgemeine Heiterkeit)

Das Rederecht bleibt Ihnen im Bayerischen Landtag erhalten, Herr Kollege Klein. Wir sind sehr großzügig.

Die Verwirrung kommt daher, weil der Ministerpräsident einmal in Aschaffenburg nach der einleitenden Rede des Oberbürgermeisters irritiert war, ob er sich in Hessen oder in Bayern befindet. Aschaffenburg gehört aber zu Bayern. Dort haben wir zu den Einzelhändlern in Hessen eine Konkurrenzsituation. Wir müssen uns den dortigen Öffnungszeiten stellen. Dort haben wir Konkurrenz um die Kaufkraft. Ich wäre sehr erfreut, wenn alle Kolleginnen und Kollegen in diesem Hause unsere Einzelhändler vor Ort unterstützen würden.

Herr Muthmann, Sie haben zu Recht davon gesprochen, dass sich jedes Vorhaben der Koalition am Koalitionsvertrag orientieren wird. Eine Veränderung der Ladenöffnungszeiten würde unbürokratisch durchgeführt. Das ist keine Frage. Auf der Grundlage Ihres Gesetzentwurfs werden wir aber wahrscheinlich keine Änderung durchführen, weil darin kein Mut zu erkennen ist. Der Weitblick und die Verbesserungen, die wir uns vorstellen, fehlen. Das FDP-Konzept bedeutet nicht eine Öffnungszeit von sieben Tagen mit 24 Stunden. Uns ist der Sonn- und Feiertag heilig. Damit keine Missverständnisse entstehen: Sechs Tage, 24 Stunden sollen es sein.

(Beifall bei der FDP)

Kollege Muthmann wird die Restredezeit in Anspruch nehmen. Bitte schön, Herr Kollege Muthmann.

Herr Präsident, in aller Kürze, 45 Sekunden habe ich noch Zeit. Ich wollte eigentlich nur noch zwei Bemerkungen zu Herrn Unterländer machen. An dieser Stelle ist es aber notwendig, etwas zu Ihnen zu sagen, Herr Klein. Es ist provokant, nachhaltige Verbesserungen zu fordern, selbst aber gar nichts zustande zu bringen.

(Beifall bei den Freien Wählern)

Was ist das für eine Art? - Wenn ihr nicht mehr zusammenbringt, dann müsst ihr euch eben mit weniger zufrieden geben. Ihr könnt doch deshalb nicht alle Verbesserungen verweigern. Das ist doch keine Art und Weise. Das macht draußen auch großen Ärger, wenn man über Politik spricht.

Nun noch kurz zu Herrn Unterländer: So wenig Änderung für so ein Gesetz? Da muss man eben einmal arbeiten, und dann sparen wir auch der Verwaltung ganz viel Arbeit. Wir meinen, der Aufwand lohnt. Außerdem: Steter Tropfen höhlt den Stein. Ich kann Ihnen versichern, in dieser Frage sind wir bei Ihnen. Wir wollen keine substanziellen Änderungen des Ladenschlussgesetzes zulassen. Wir wollen das Gesetz so lassen, wie es ist, wie Sie das auch wollen. Herr Ministerpräsident, das ist doch Anlass genug, unseren Gesetzentwurf mitzutragen. Das ist doch ein vernünftiger Verschlag.

(Beifall bei den Freien Wählern)

Damit ist die Aussprache zu dieser Ersten Lesung geschlossen. Wir schlagen Ihnen gemeinsam mit dem Ältestenrat vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie als dem federführenden Ausschuss zur weiteren interessanten Diskussion zu übertragen. Besteht damit Einverständnis? - Das ist der Fall.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 3 c auf:

Gesetzentwurf der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Tanja Schweiger, Florian Streibl u. a. und Fraktion (FW) über die elektronische Aufsicht im Vollzug der Freiheitsstrafe in Bayern (BayEAStVollzG) (Drs. 16/5192)

- Erste Lesung

Dieser Gesetzentwurf wird vonseiten der Antragsteller begründet. Das macht Herr Kollege Streibl. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident, Herr Ministerpräsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Diesen Gesetzentwurf legen wir vor, weil wir meinen, durch eine elektronische Überwachung können Menschen vor einer Gefängnisstrafe bewahrt werden, die nach unserer Meinung im Gefängnis nichts verloren haben. Der Gesetzentwurf bezweckt eine Überwachung bei Ersatzfreiheitsstrafen. In Bayern wurde ein solcher Gesetzesvorschlag bislang immer abgelehnt. Anfang Juni hat aber unsere Justizministerin gesagt, eine elektronische Fußfessel könnte beispielsweise bei der Sicherungsverwahrung oder bei Sexualstraftätern eingeführt werden. Wir denken, zunächst sollte ein Probelauf durchgeführt werden. In Baden-Württemberg läuft ein solcher Versuch seit August 2009. In Hessen läuft dieses Projekt schon seit zehn Jahren, und dort hat man auch gute Erfahrungen gemacht.

(Horst Arnold (SPD): Quatsch!)

In Hessen gab es ungefähr 709 Probanden, die sich diesem Versuch unterzogen haben. Die Rückfallquote lag unter 10 %. Man muss also sagen, das Projekt wurde gut angenommen und führte zu gutem Erfolg. Darüber hinaus ist es auch eine Kostenfrage. Die elektronische Fußfessel kostet am Tag 33,32 Euro. Ein Hafttag in Hessen kostet 96 Euro. In Bayern kostet ein Hafttag übrigens 70 Euro. Nun ließe sich darüber philosophieren, weshalb ein Hafttag in Hessen teurer ist als einer in Bayern. Tatsache aber ist, mit einer elektronischen Fußfessel könnte man Kosten in der Justiz einsparen. Ein solches Gesetz gibt es im Übrigen auch in anderen Ländern wie beispielsweise den USA, in Frankreich, in Schweden, im Kanton Basel in der Schweiz. Auch in Schottland gibt es elektronische Fußfesseln.

Wir schlagen in unserem Gesetzentwurf vor, einen Probelauf zu machen, einen Modellversuch, denn die tatsächliche Belegung unserer Justizvollzugsanstalten nimmt stetig zu. Neue Justizvollzugsanstalten zu bauen oder einzurichten, ist finanziell nicht möglich. Wir müssen deshalb überlegen, wo im Bereich der Justiz gespart werden kann und wie man Haftplätze für wirkliche Straftäter vorhalten kann, die tatsächlich eine Gefängnisstrafe verdienen. Wir könnten also auf der einen Seite Haftplätze einsparen, auf der anderen Seite ist eine elektronische Fußfessel kein derart massiver Eingriff in das Persönlichkeitsrecht, wie das eine Haftstrafe ist.

Wir fordern die elektronische Fußfessel als Möglichkeit für Ersatzfreiheitsstrafen. Zunächst einmal muss man sagen, was eine Ersatzfreiheitsstrafe ist. Wenn ein Richter an einem bayerischen Gericht einen Straftäter zu einer Geldstrafe verurteilt, wie das fast täglich an bayerischen Gerichten geschieht, dann verurteilt er wohlweislich zu einer Geldstrafe, nicht zu einer Haftstrafe. Diese Geldstrafe wird in einen gewissen Betrag und in Tagessätze aufgeteilt. Wenn die Geldstrafe nämlich nicht gezahlt werden kann, dann muss der Verurteilte 90 Tage, 100 Tage oder wie viele Tage auch immer ins Gefängnis. Wohlsituierte Straftäter können die Geldbeträge leicht bezahlen, bei anderen aber gibt es Probleme, wie ich das in meiner Praxis als Anwalt immer wieder erfahre. Manche Menschen sind nicht in der Lage, den Geldbetrag zu bezahlen. Für sie muss eine andere Form der Bestrafung geschaffen werden als die Inhaftierung in einem Gefängnis.

Immerhin handelt es sich um Personen, die von einem Gericht wohlweislich nicht zu einer Haftstrafe verurteilt, sondern mit einer Geldstrafe belegt wurden. Wenn diese Menschen in Haft kommen - dabei geht es meist um einen Zeitraum von 90 Tagen -, dann verlieren sie ihren Arbeitsplatz und kommen in der Haft mit anderen Straftätern in Berührung. Die Betroffenen werden leicht in einen Teufelskreis hineingezogen: Verlust der Arbeitsstelle, Stigmatisierung in der Gesellschaft, Kontakt mit anderen Kriminellen. Es besteht die Gefahr, dass die Betroffenen aus diesem Teufelskreis nicht herauskommen. Es ist deshalb gut, über eine andere Strafmöglichkeit nachzudenken und sie auszuprobieren. Was ist beispielsweise mit einer Mutter, die aus irgendeinem Grund zu einer Strafe verurteilt wird? Wer kümmert sich um das Kind?

(Horst Arnold (SPD): Was ist das für ein Familienbild? Frauen hinter den Herd?)

Was ist mit älteren Menschen, die ins Gefängnis müssen, weil sie das Geld nicht bezahlen können? Was geschieht mit Geringverdienern im Niedriglohnbereich? Gerade bei ihnen kommt es häufig vor, dass sie die vom Gericht verhängte Summe nicht aufbringen können. Die elektronische Fußfessel würde hier eine Möglichkeit schaffen.

Auch zur Entlassungsvorbereitung könnte die elektronische Fußfessel genutzt werden. Man könnte jemanden langsam wieder in die Freiheit entlassen und Lockerungen durchführen. Schließlich könnten diejenigen, die Freigang oder Urlaub haben, mit einer elektronischen Fußfessel leichter in den Genuss solcher Vollzugslockerungen kommen.

Nach unserem Gesetzentwurf sind die Voraussetzungen dafür zum Ersten das Einverständnis des Straftäters, zum Zweiten das Einverständnis derjenigen Erwachsenen, die in dem Haushalt leben, in dem der Betroffene sich aufhält. Schließlich muss ein Telefonanschluss zur Überwachung da sein und der Betroffene müsste über eine Ausbildungs- oder Arbeitsstelle verfügen bzw. einen strukturierten Tagesablauf haben. Die elektronische Überwachung bedeutet nicht, dass der Betroffene den ganzen Tag vor dem Fernseher sitzt, sondern er muss in ein Vollzugsprogramm integriert werden, in eine Therapie. Bei Alkoholdelikten beispielsweise könnte eine Therapie oder auch die psychosoziale Betreuung durchgeführt werden. Wir sind deshalb der Auffassung, unser Vorschlag würde nicht nur Ausgaben verhindern, sondern Geld in der Justiz einsparen, welches man an anderer Stelle - beispielsweise bei Richtern, Staatsanwälten und beim Justizpersonal - dringend braucht. Ich bitte deshalb um Unterstützung dieses Gesetzentwurfs und hoffe, er wird Gefallen bei den anderen Fraktionen finden, um eine Lanze für unsere Justiz zu brechen.

(Beifall bei den Freien Wählern)

Mit diesem Beitrag ist die allgemeine Aussprache eröffnet. Nächster Redner ist Herr Kollege Dr. Rieger.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Die Gegner dieses Gesetzentwurfs der Freien Wähler bezeichnen das Ziel der Maßnahme, also die elektronische Überwachung des Hausarrestes, als Kuschelvollzug. Das ist ein schönes Wort. Sie behaupten auch, der Täter würde seine Strafe vor dem Fernseher absitzen können. Ich will das Wort "Kuschelvollzug" ausdrücklich nicht übernehmen. Ich glaube aber, der Begriff zeigt deutlich, welches Problemfeld wir eröffnen. In der Tat wird hier der Rechtsstaat - zumindest der bayerische Rechtsstaat, wie wir in Bayern den Rechtsstaat verstehen - hart auf die Probe gestellt. Ich glaube, wir können diese Maßnahmen nicht mit einer Kostenersparnis begründen, wie es in der Gesetzesbegründung steht. Ein Gesetz, das immer nur auf einem Aspekt beruht, erweist sich einen schlechten Dienst.

Worum geht es? Es geht um die Einführung des elektronisch überwachten Hausarrests, vor allem anstelle der Ersatzfreiheitsstrafe - das ist eine Freiheitsstrafe, die verhängt wird, wenn eine Geldstrafe nicht bezahlt wird - und zur Entlassungsvorbereitung. Es sprechen sicher gute Gründe für diese Regelung. Meines Erachtens überwiegen aber die Gründe, die dagegenstehen, und zwar sowohl aus rechtspolitischen als auch aus fachlichen Gründen. Das nach meiner Auf

fassung schlagende Argument ist, dass die elektronische Überwachung des Hausarrests zu minimaler Abschreckungs- und Sanktionswirkung führt. Der Täter wird immer einen elektronischen Hausarrest einer Geldstrafe vorziehen.

Damit sind wir bei dem Punkt, dass ein Täter faktisch das Wahlrecht hat, ob er eine Geldstrafe bezahlt nehmen wir an, gegen einen Täter ist eine Geldstrafe von 5.000 Euro verhängt; Herr Kollege Streibl hat schon ausgeführt, dass er dann im Fall der Nichtzahlung eine Ersatzfreiheitsstrafe erhält - oder den elektronischen Hausarrest in Kauf nimmt. Ich brauche Ihnen nicht zu sagen, was er tun wird. Er wird natürlich seinen Hausarrest antreten. Ich glaube nicht, dass dies die bayerische Bevölkerung will.

Ein weiteres Argument ist, dass durch den elektronischen Hausarrest keine Taten verhindert werden. Es wird allenfalls die Aufklärung erleichtert. Ein schlagendes Argument für mich ist auch: Wenn Sie diese Regelung weiterdenken, kommen wir auf Dauer nicht umhin, auch in der Untersuchungshaft den Hausarrest einzuführen. Die Frage ist: Wollen wir das? Sie werden rechtspolitisch nicht argumentieren können: Wir führen einen elektronisch überwachten Hausarrest ein und in der Untersuchungshaft negieren wir dieses Instrument. Dieses Problem wirft kritische Fragen auf.

Meines Erachtens besteht auch die Gefahr, dass die Straftaten im sozialen Nahbereich, also in den Familien, zunehmen werden, weil sich der Täter, wenn er aus dem Gefängnis entlassen wird - dieses Instrument soll ja auch bei der Haftentlassung angewandt werden -, nicht bewegen kann. Er bewegt sich nur im familiären Bereich und sieht sich Problemen der Eingliederung gegenüber. Das führt zu einer gewissen Gefahr, dass Straftaten im sozialen Nahbereich zunehmen.

Zuletzt: Das Argument der Kostenminimierung ist nicht zwingend. Wir müssen weiterhin Hafträume vorhalten. Wir haben damit hohe Fixkosten, während relativ geringe variable Kosten bei der Unterbringung anfallen. Die von Herrn Kollegen Streibl zitierten Zahlen sind vom hessischen Justizminister, ob diese auf Dauer realistisch sind, weiß ich nicht. Man darf auch nicht übersehen, dass der Einsatz elektronischer Aufsicht zu wesentlichen neuen Kosten führen würde. Überwachung ist aufgrund der elektronischen Technik teuer, und außerdem sollen die Täter psychosozial begleitet und betreut werden, wie das im Gesetzentwurf steht. Auch das ist ein nicht unerheblicher Kostenfaktor, der nicht zu vernachlässigen ist.

Im Ergebnis: Wir werden diesen Gesetzentwurf im Ausschuss kritisch prüfen. Wir haben große Zweifel

an dieser Regelung. Wir haben Zweifel, ob diese Regelung unserem staatlichen Sanktionssystem und unserem bewährten Vollzugssystem entspricht. Wir sind der Meinung, dass wir das Modellprojekt in BadenWürttemberg, das demnächst - entweder im August oder im September - anläuft, abwarten sollten.

(Beifall bei der CSU)

Nächster Redner ist Herr Kollege Arnold.