Protokoll der Sitzung vom 13.07.2010

Der Gesetzentwurf, den wir heute hier vorstellen, hat deswegen Charme und Chancen, weil es etwas Vernünftiges zu machen gibt, ohne dass das Geld kostet, was sehr selten und an dieser Stelle bemerkenswert ist.

(Beifall bei den Freien Wählern)

Das ist auch eine Nagelprobe, ob die Politik an dieser Stelle praxisfern irgendwelchen Theoriestreitigkeiten

und Koalitionsbefindlichkeiten nachhängt oder ob sie ihre Handlungsfähigkeit unter Beweis stellt und ein praktisches und auch gesellschaftlich akzeptiertes Verhalten gesetzgeberisch nachempfindet und damit gewisse Dinge vereinfacht.

Nun könnte man gegen den Gesetzentwurf, den wir zum Ladenschluss vorgelegt haben, einwenden, dass es schon ein bisschen wenig sei, was wir da an inhaltlichen Veränderungen vorschlagen. Das wäre sicherlich eine ernst zu nehmende Kritik, aber wir glauben, unser Gesetzentwurf ist ein Schritt in die richtige Richtung. Das sollte auch ein Schritt sein, der für alle gesellschaftlichen Gruppierungen und alle Interessenvertretungen, die vom Ladenschluss berührt sind, und auch für alle Fraktionen dieses Hauses zustimmungswürdig sein sollte. Wir wissen, dass die FDP zum Ladenschluss sehr viel ambitioniertere Vorstellungen hatte. Der Ministerpräsident hat aber erklärt, dass es mit ihm beim Ladenschluss keine substanziellen Veränderungen geben wird.

(Ministerpräsident Horst Seehofer: Ganz richtig!)

- Das ist richtig; das finden nicht nur Sie, das finden auch wir. Das kann aber kein Grund sein, um Verwaltungsvereinfachungen in diesem Rahmen nicht zuzulassen. Nur darum geht es uns an dieser Stelle. Wir wollen nicht die bisherigen Regelungen zum Ladenschluss substanziell ändern, sondern wir wollen das, was wir haben, für alle Beteiligten sehr viel einfacher machen, als es bisher der Fall war und immer noch der Fall ist.

Wenn die Ladeninhaber einmal ein Event-Shopping organisieren wollen, sehen sie sich großen bürokratischen Hürden gegenüber. So müssen sie ein öffentliches Bedürfnis für solche Veranstaltungen nachweisen. Dann werden viele Aufsätze geschrieben und wird viel Phantasie entwickelt, nur um die Antragsvoraussetzungen für eine solche Veranstaltung darzulegen, obwohl es letztlich allen Beteiligten klar ist, dass ein Event-Shopping heute einfach zu den guten Marketingmaßnahmen gehört, sodass wir so etwas nicht erschweren oder im Einzelfall sogar unmöglich machen sollten.

Das ist auch der wesentliche Inhalt unseres Gesetzentwurfes. Bayern ist bekanntermaßen das einzige Bundesland, das kein eigenes Ladenschlussgesetz hat, sondern bis heute nur Bundesrecht vollzieht.

(Zuruf von den GRÜNEN: Bayern als Ladenhü- ter!)

Wenn man solche Regelungen per Landesrecht ermöglichen will, ist es notwendig, den gesamten bundesrechtlichen Regelungsgehalt in Landesrecht zu

transformieren. Das ist geschehen. Nur für die Genehmigung von Shopping-Abenden haben wir den Vorschlag gemacht, diese bürokratisch höchst aufwendigen Verfahren zu schleifen und das Genehmigungsverfahren wesentlich einfacher zu gestalten. Ich möchte jetzt nicht über das richtige Maß von Ladenöffnungszeiten diskutieren, weil wir dazu überhaupt keine Änderung vorschlagen, sondern - da wiederhole ich mich - mit dem Ministerpräsidenten der Meinung sind, dass die derzeitigen Ladenöffnungszeiten ausreichen. Man kann aber das Verfahren besser und einfacher machen. Deshalb möchte ich an dieser Stelle das Thema Bürokratieabbau bemühen. Die schwierige Diskussion über die Interessen des Einzelhandels auf der einen Seite und die Interessen der Mitarbeiter und des Schutzes der Familien auf der anderen Seite wollen wir jetzt gar nicht führen, sondern wir nehmen für uns in Anspruch, dass wir den bestehenden Interessenausgleich an dieser Stelle gar nicht berühren.

Meine Damen und Herren von der Koalition, ich darf Sie an drei Stellen Ihres Koalitionsvertrags erinnern. Zum Ersten verpflichten sich die Koalitionspartner dazu, einem schlanken, konzentrierten Normenbestand den Vorzug vor ausufernden Regulierungen zu geben. Das allein wäre schon Argument genug, um unseren Gesetzentwurf mitzutragen. Wenn wir dieses Gesetz machen würden, würden wir es vielen Behörden, allen Läden und Einzelhändlern ersparen, immer wieder das mühsame jährliche Verfahren durchzuführen.

Zum Zweiten heißt es in Ihrem Koalitionsvertrag zum Thema Kommunen:

Wir werden die kommunale Selbstverwaltung stärken. Dazu wollen wir weitere Aufgaben aus der Staatsverwaltung auf die Kommunen übertragen.

Bravo, so möchte man Ihnen an dieser Stelle zurufen. Auch da gilt: Es darf nicht bei der Ankündigung bleiben, sondern Sie könnten unseren Gesetzentwurf als Anwendungsfall nehmen und unter Beweis stellen, dass man weg von staatlichen präventiven Regulierungen hin zu mehr Verantwortung für und Vertrauen in die Kommunen kommen könnte. Man könnte es ihnen überlassen, zumindest zweimal im Jahr Tage festzulegen, an denen von den sonst bestehenden Ladenschlusszeiten abgewichen und bis Mitternacht geöffnet werden kann.

Zum Dritten - auch das ist ein richtiger Aspekt - ist im Koalitionsvertrag zu lesen: "Unser Verwaltungshandeln orientiert sich an Bürgernähe und Transparenz."

Jetzt möchte ich an die Kollegen der Koalition appellieren, unseren Gesetzentwurf nicht aus irgendwel

chen grundsätzlichen, womöglich dogmatischen Überlegungen heraus abzulehnen, weil er aus der Opposition oder von den Freien Wählern kommt, sondern in sich zu gehen und einen solchen Schritt kooperativ mitzumachen, damit wir gemeinsam eine Verbesserung in einem Bereich organisieren können, in dem sich bisher gar nichts bewegt hat.

An die Adresse der Kollegen der SPD gerichtet, möchte ich sagen, dass die Interessen der Arbeitnehmerschaft durch diesen Gesetzentwurf nicht in relevanter Weise gefährdet oder beeinträchtigt wären, sondern dieser Entwurf könnte zu einem Gesetz werden, das den bisher bestehenden maßvollen Interessenausgleich weiterhin hochhält und außerdem das erreicht, was von der Politik auch erwartet wird: Dinge dort zu vereinfachen, wo sie zu vereinfachen sind, und über Regierungsgrenzen hinweg da zusammenzuwirken, wo vernünftige Dinge auf den Weg gebracht werden können.

Ich bitte Sie daher, den Gesetzentwurf nicht sozusagen in einem Schnellschluss abzulehnen; dafür ist er zu gut und zu vernünftig; er kommt ja auch von uns.

(Beifall bei den Freien Wählern)

Danke schön, Herr Kollege Muthmann. Als Nächster hat Kollege Joachim Unterländer das Wort, bitte schön.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Das jetzige Ladenschlussrecht hat sich prinzipiell bewährt. Herr Kollege Muthmann, es ist zu fragen - Sie haben das selbst thematisiert -, ob für eine zweite Eventveranstaltung und für eine Änderung des Verfahrensrechts in diesem Zusammenhang ein eigenes Gesetz erlassen werden muss. Darüber müssen wir intensiv diskutieren, das muss intensiv geprüft werden. Das können wir Ihnen natürlich zusagen, denn das ist das gute Recht eines jeden Antragstellers.

Die klare Position der CSU-Landtagsfraktion in zwei grundlegenden Fragen darf ich Ihnen in Abstimmung mit dem wirtschaftspolitischen Sprecher unserer Fraktion darlegen. In diesen Fragen arbeiten wir Hand in Hand. Ich stelle fest, dass davon auch der Herr Ministerpräsident überrascht ist.

(Allgemeine Heiterkeit)

Wir wollen keine Erweiterung der Ladenöffnungszeiten über den heutigen Stand hinaus. Die Diskussion über den Bedarf, über die Situation der Beschäftigten und über den Umstand, dass es bei einer solchen Maßnahme für die Menschen keinen zusätzlichen fi

nanziellen Spielraum gibt, zu investieren, sollten wir an anderer Stelle weiterführen.

Ein zweiter Grundsatz der Ladenschutzregelungen ist neben den Ladenöffnungszeiten generell der Sonntagsschutz. Er ist für die Gesellschaft und für unser Gemeinschaftsleben notwendig. Er stellt einen Pol des Gemeinschaftslebens und auch des Glaubenslebens dar. Vor diesem Hintergrund stehen die Eckpunkte des bewährten Ladenschlussrechts nach Auffassung der CSU-Landtagsfraktion fest.

Herr Kollege Muthmann, darüber, ob der große Sprung der Entbürokratisierung darin besteht, dass nun die Kommunen statt des Sozialministeriums Genehmigungen erteilen, müssen wir noch diskutieren. Genauso müssen wir über die Aussage diskutieren, dass sich bisher gar nichts bewegt hat. Ich darf daran erinnern, dass es in den Kommunen selbstverständlich schon Eventveranstaltungen gegeben hat. Wir müssen deshalb intensiv prüfen, ob das, was Sie mit Ihrem Gesetzentwurf vorschlagen, im Spannungsverhältnis zwischen den Bedürfnissen des Einzelhandels, der Konsumenten, der Beschäftigten und der jeweiligen Kommune machbar ist.

In dem Zusammenhang möchte ich zu bedenken geben, dass bei der Ausdehnung derartiger Veranstaltungen auch das Prinzip "steter Tropfen höhlt den Stein" gilt. In der Gesellschaft gibt es insgesamt ein Unwohlsein, welches nicht nur von den Gewerkschaften, sondern auch von verschiedenen anderen Kreisen zum Ausdruck gebracht wird. Nach unseren Erfahrungen in München gilt das vor allem für das Drumherum der Eventabende. Es gilt nicht für das Shoppen und für das Einkaufen selbst. Dies haben auch Befragungen ergeben. Deshalb ist neben der juristischen Diskussion auch über die Konzeption und den Bedarf zu diskutieren.

Wohin solche Entwicklungen führen können, zeigen Proteste von Bürgern aus anderen Ländern in vergleichbaren Fällen. Dort steht nicht überall die große Konsumentensouveränität im Vordergrund. Wir müssen gemeinsam versuchen, eine sinnvolle Regelung anzustreben. Wir können nicht immer von der Vereinbarkeit von Familie und Beruf sprechen und in solchen Fragen das Gegenteil betreiben.

(Beifall bei der CSU)

Meine Damen und Herren, gerade die Gewerkschaften und die Betriebsräte der Betriebe in der Münchner Innenstadt haben in den letzten Jahren dem Sozialministerium gegenüber immer wieder angeregt, bei solchen Veranstaltungen vorsichtig zu sein. Das sollten wir ernst nehmen und als wesentliches Argument für diese Beratungen sehen. Es darf nicht nur die eine

Seite gesehen werden. Es müssen alle Gesichtspunkte gegeneinander abgewogen werden. Nur dann können wir gemeinsam - der Wirtschaftsausschuss als federführender Ausschuss und der Sozialausschuss als mitberatender Ausschuss - zu vernünftigen Ergebnissen in dieser Frage kommen.

(Beifall bei der CSU - Erwin Huber (CSU): Sehr richtig!)

Als Nächster hat Herr Kollege Dr. Paul Wengert das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst ist es zu begrüßen, dass der Bayerische Landtag aufgrund dieses Gesetzentwurfs mit der grundlegenden Frage befasst wird, ob der Freistaat Bayern als letztes Land seine durch die Föderalismusreform erlangte Gesetzgebungszuständigkeit für das Recht des Ladenschlusses wahrnehmen soll oder nicht. Herr Kollege Muthmann, insofern brauchen Sie Ihr Licht keinesfalls unter den Scheffel zu stellen. Dieser Gesetzentwurf würde sicherlich zu einer Vereinfachung in der Rechtsanwendung führen, weil damit eine Reihe von Verordnungsermächtigungen und sonstigen Ermächtigungen überflüssig würde, so zum Beispiel die in Artikel 4 angesprochene Ermächtigung der Landesapothekerkammer zur Bestimmung der Apotheken, die geöffnet bzw. geschlossen sein müssen, oder die in Artikel 10 angesprochene Zuständigkeit der Kreisverwaltungsbehörden für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik oder die in Artikel 11 angesprochene Zuständigkeit für die Bestimmung der Ladenschluss- und Arbeitszeiten in Bäckereien. Diese Fragen könnten im neuen Gesetz geregelt werden. Man müsste dann nicht mehr an vier oder fünf verschiedenen Stellen nachschauen, welche Vorschrift gilt, sondern man könnte es in einem einheitlichen Gesetzeswerk nachlesen.

Im Übrigen aber sollte das über fünfzig Jahre alte Ladenschlussgesetz des Bundes trotz aller Novellierungen nicht ungeprüft und unverändert übernommen werden. Vernünftigerweise sollte man das Gesetz insgesamt anschauen. Das gilt zum einen für sprachliche Formulierungen. Ich denke zum Beispiel an den Begriff "Volksbelustigung" in Artikel 16 des Gesetzes. Das gilt aber auch für materiellrechtliche Regelungen. Ich frage mich schon, ob es noch einer Regelung über den Verkauf an Sonntagen in ländlichen Gebieten in Artikel 10 des Entwurfs bedarf. Auch die jetzt in Artikel 12 des Gesetzentwurfs vorgesehene Regelung der Verkaufssonntage müsste überprüft werden. Während in kleinen oder mittleren Kommunen die gesamte Kommune von einem sogenannten Marktsonntag, wie er oft heißt, betroffen ist, sind es in großen

Städten meistens nur einzelne Stadtteile, in denen aufgrund oft jahrhundertealter Markttraditionen solche Markt- oder Verkaufssonntage durchgeführt werden. Diese Regelung gilt dann aber für die gesamte Stadt, womit der Marktsonntag verbraucht ist, was dann zu nicht unerheblichen Wettbewerbsnachteilen im Einzelhandel gegenüber den benachbarten Kommunen führen kann.

Das eigentliche Kernanliegen des Gesetzentwurfs ist zumindest aus Sicht der betroffenen Gewerbebetriebe und Kommunen verständlich und nachvollziehbar. Das Verfahren zur Zulassung sogenannter ShoppingAbende ist zu entbürokratisieren. Vor allem sollte man sich künftig die oft abenteuerlichen Konstrukte zur Begründung des öffentlichen Interesses ersparen. Die Bürgermeister können ein Lied davon singen. Sie würden sicher gerne auf diese Art der Musikalität verzichten. Herr Kollege Unterländer, Ihnen fehlt möglicherweise die einschlägige Erfahrung aus der Praxis. Eine solche Regelung würde tatsächlich zur Entbürokratisierung und zur Entlastung des Ministeriums führen.

Die SPD-Fraktion hat sich noch nicht abschließend mit diesen Neuerungen befasst. Das gilt insbesondere für den Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Über diese Frage muss diskutiert werden. Dazu wollen wir uns mit den zuständigen Verbänden und Gewerkschaften austauschen. Das zusätzliche Einkaufsvergnügen und die Steigerung der Attraktivität der Einzelhandelsstandorte dürfen nicht zu einer unvertretbaren Beeinträchtigung der Interessen der Beschäftigten im Einzelhandel führen. Die von mir jetzt angerissenen Fragen sollten wir in der gebotenen Zeit in den Ausschüssen klären, um dann zu einem guten und vielleicht gemeinsamen Entwurf auf der Basis des Vorschlags der Fraktion der Freien Wähler zu kommen.

(Beifall bei der SPD)

Nächster Redner: Herr Kollege Dr. Runge. Bitte schön.

Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Das Thema "Ladenschluss, Ladenöffnungszeiten" ist nicht unspannend. Außerhalb des Landtags ist es sehr wohl unspannend, aber im Landtag hat es durchaus seine Reize und Spannung. Das liegt an dem Theater und dem Gezerre, das wir innerhalb der beiden Regierungsfraktionen vorfinden. Die SPD wollte vor Kurzem mit einem Antrag zu den Ladenöffnungszeiten festschreiben, was bisher Stand des Gesetzes ist. Heute liegt der Gesetzentwurf der Freien Wähler vor.

Wir erinnern uns mit großer Freude an die Geschehnisse der Jahre 2005/2006. Damals gab es jede Menge Ankündigungen. - Herr Huber, Sie lächeln so freundlich. Sie waren an vorderster Front. Die Vorgaben zu den Ladenöffnungszeiten sollten geschleift werden. Unter der Woche bis in die späten Nachtstunden hinein und über Mitternacht hinaus und auch für die Feiertage waren sie ganz großzügig geplant. Das Gleiche war vom damaligen Ministerpräsidenten Dr. Edmund Stoiber zu hören.

(Erwin Huber (CSU): Feiertage nicht!)

- Okay, die Feiertage nicht. Ich nehme das zurück, Herr Huber.

Ansonsten waren Bürokratieabbau und eine wirklich großzügige Öffnung geplant. Deshalb gab es eine spannende Fraktionssitzung, die der Ministerpräsident zwei Minuten vor der Abstimmung verlassen musste. Deshalb entstand ein Patt von 40 : 40 oder 44 : 44. In dieser Dimension lief das ab. Es gab weitere Debatten und Verlautbarungen. Es hieß, spätestens 2007 werde aus Gründen des Bürokratieabbaus liberalisiert. Außerdem sollte den Wettbewerbsverzerrungen zu unserem Nachbarland Baden-Württemberg begegnet werden. Die gesellschaftliche Diskussion erbrachte, dass es keine grundsätzliche Notwendigkeit gebe, an den Ladenöffnungszeiten etwas zu verändern. Mittlerweile ist zu erkennen, dass das die übereinstimmende Meinung von vier der im Plenum anwesenden Fraktionen ist. Sie sind der Meinung, dass sich die jetzige Regelung für die Werktage und auch für die Sonn- und Feiertage bewährt habe. Vor fünf Jahren gab es auch bei uns GRÜNEN eine knappe Mehrheit für die Ausweitung der Ladenöffnungszeiten. Da das Thema aber auch bei uns sehr umstritten war, haben wir es nicht marktschreierisch, wie die CSU das getan hat, hinausgetragen. Wir stellten keine Anträge und gaben keine Presseerklärungen ab.

Nun gibt es im Landtag die FDP, der es nicht weit genug gehen kann. Andererseits gibt es die Haltung des Abgeordneten Unterländer und des Ministerpräsidenten Seehofer, die sich bezüglich des Ladenschlussgesetzes in der CSU-Fraktion zu unserem Wohlwollen durchgesetzt hat. Das Ganze ist schwerlich zueinander zu bringen.

Der konkrete Ansatz befasst sich mit einer anderen Problematik, nämlich wie es sich mit Sonderregelungen wie Erlebniskäufen, Eventshopping usw. verhält. Was Sie, Herr Kollege Unterländer, ausgeführt haben, zeigt, dass Sie von der Materie nicht allzu viel verstehen. Sie haben zur Antragstellung ausgeführt, dass es egal wäre, ob der Antrag bei der Gemeinde oder dem zuständigen Sozialministerium gestellt werde.