Herr Huber, Herr Beckstein, Herr Schmid, Herr Faltlhauser, Herr Naser, das wäre die beste Möglichkeit.
Wir haben aber auch noch eine andere Möglichkeit, die ausdrücklich im Wirtschaftsausschuss des Bundesrats angesprochen wurde. Ich habe heute mit Freude gelesen, dass auch Herr Minister Zeil gesagt hat: Es ist uns ein Anliegen, das Thema "Verjährung" bei Taten zivilrechtlicher Art im Bereich der Verwaltungsräte auch der Bayerischen Landesbank und auch des Sparkassenwesens ordentlich zu regeln. Es kann nicht sein, dass beim Kauf der Hypo Group Alpe Adria im Jahr 2007 bis heute ein Schaden von 3,75 Milliarden Euro entstanden ist, aber die Verjährung bereits nach drei Jahren eintritt, obwohl die Vorgänge "Kauf der HGAA" und "ABS-Papiere" komplexe Vorgänge sind.
Inzwischen gibt es in Berlin das sogenannte Restrukturierungsgesetz, dessen Kern der Bankenfonds ist, der nach Auffassung der SPD viel zu niedrig ausgestattet ist. Das ist aber eine andere Diskussion. Jedenfalls wurde das Gesetz von der Mehrheit der CSU, der FDP und der CDU im Deutschen Bundestag beschlossen. Soviel ich weiß, haben alle Mitglieder der CSU und alle Mitglieder der FDP im Deutschen Bundestag dem Gesetz zugestimmt. Das Gesetz enthält den neuen § 52 a des Kreditwesengesetzes. Dieser Paragraph sieht vor, dass in Zukunft zivilrechtliche Ansprüche erst nach zehn Jahren verjähren sollen. Dies gilt gemäß diesem Gesetz ausdrücklich für alle Sachverhalte, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes noch nicht verjährt sind. Damit ist es für uns in Bayern entscheidend, dass das Gesetz vor dem 31.12.2010 in Kraft tritt. Nun ist aber unter anderem aufgrund der Stimme Bayerns, aber auch anderer Länder absehbar, dass der Bundesrat dieses Gesetz am Freitag in den Vermittlungsausschuss schicken wird. Ob es damit heuer noch in Kraft tritt, ist mehr als fraglich. Interessant ist, wie der Wirtschaftsausschuss begründet, dass der Vermittlungsausschuss zum § 52 a angerufen werden soll. Es heißt, es obliege den Ländern zu überprüfen, ob eine Verlängerung der
Verjährungsfristen durch eine Neufassung von Landesgesetzen erforderlich sei: Es obliege den Ländern! Dieses, Kolleginnen und Kollegen, fordert heute die SPD-Fraktion ein. Wir möchten, dass wir noch vor dem 31.12.2010 ein Gesetzgebungsverfahren zur Änderung des Landesbank-Gesetzes und, wenn Sie das möchten, auch zum Sparkassengesetz auf den Weg bringen und vor dem 31.12.2010 abschließen.
Das ist zeitlich möglich, Kolleginnen und Kollegen. Wie bei anderen Gesetzesvorhaben, die wir in diesem Haus behandelt haben, kann der Landtag auf bestimmte Fristen verzichten, und es ist möglich, am 1. Dezember 2010 die Erste Lesung durchzuführen. In den folgenden eineinhalb Wochen haben die Ausschüsse Zeit zu beraten, und wir können sogar ohne Sondersitzung des Bayerischen Landtags ganz regulär in den letzten drei Sitzungstagen am 14., 15. und 16. Dezember 2010 die Zweite und Dritte Lesung durchführen. Wir können den Weg begehen, der im Wirtschaftsausschuss des Bundesrats vorgeschlagen wurde, nämlich landesgesetzlich tätig zu werden. Die SPD-Fraktion ist bereit, dieses Gesetz so zu behandeln. Ich erwarte heute von allen Fraktionen in diesem Hause eine klare Stellungnahme: Ja, wir sind auch dazu bereit. Dann können wir das Gesetz am 1. Dezember 2010 auf die Schiene bringen.
Ob wir am 1. Dezember einen Gesetzentwurf der SPD einbringen oder ob die Staatsregierung einen Gesetzentwurf einbringt, können wir nach der heutigen Sitzung gerne besprechen. Wir sind für beide Wege offen. Heute geht es darum, dass alle Landtagsfraktionen bereit sind, die Verlängerung der Verjährungsfrist für die Verwaltungsräte der Bayerischen Landesbank beim Kauf der Hypo Group Alpe Adria anzuerkennen und mitzutragen.
Für die CSU wird es die Frage sein, was gelten soll. Gilt der Einsatz für das Volk, für die Interessen unserer Bürgerinnen und Bürger, für die Gerechtigkeit? Die Frage wird sein, wer dafür Verständnis hat, dass Verwaltungsräte, die angeblich nichts falsch gemacht haben, schlicht und einfach in die Verjährung flüchten. Oder gilt tatsächlich das unsägliche Wort von Herrn Söder, der gesagt hat: CSU klagt CSU an - das wird es nicht geben.
Ich sage: Sie haben heute die Möglichkeit, Ihren Kurs zu korrigieren und rechtsstaatlich zu handeln für die Bürgerinnen und Bürger des Freistaats Bayern, für deren finanzielle Interessen, für die Gerechtigkeit. Sagen Sie Ja, und wir werden den entsprechenden Gesetzentwurf innerhalb der nächsten Woche entwi
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich habe vor wenigen Wochen bei anderer Gelegenheit bereits gesagt und wiederhole es gerne: Die CSUFraktion im Bayerischen Landtag ist selbstverständlich dafür, den bei der Bayerischen Landesbank eingetretenen Schaden nicht nur zu begrenzen, sondern alles zu tun, um etwaige Schadensersatzansprüche durchzusetzen.
Deswegen sind wir entschieden dafür, dass alle notwendigen und sinnvollen Schritte eingeleitet werden, die dazu beitragen können. Die CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag wird daher keiner Initiative im Weg stehen, die in irgendeiner Form geeignet ist, zur Schadensbegrenzung beizutragen. Dazu gehört aus unserer Sicht auch das aktuelle Gesetzgebungsverfahren im Bund zur Einführung des von Ihnen bereits genannten neuen etwaigen § 52 a des Kreditwesengesetzes. Die CSU hat in keiner Weise daraufhingewirkt, wie immer wieder behauptet wird, irgendetwas zu verhindern oder gar zu verzögern, wie Sie, Herr Kollege Güller, aber auch Herr Kollege Hallitzky immer wieder glauben machen wollen.
Insoweit wäre es günstig, wenn Sie nicht wieder behaupten würden, wir würden uns gegen irgendetwas verwahren. Wir verwahren uns zunächst gegen gar nichts. Sie wissen das ganz genau, erzählen aber den Medien das Gegenteil. Dieses Verhalten ist Teil - so empfinden wir das in unserer subjektiven Wahrnehmung - einer Verleumdungskampagne, hilft aber in der Sache nicht.
Kolleginnen und Kollegen, beschäftigt man sich mit der Frage, wie weiterer Schaden von der BayernLB abgewendet werden kann, muss man sich ein paar
grundsätzliche Gedanken insbesondere zu den Grundlagen machen. Man muss die Sachverhalte, aus denen etwaige Schadensersatzansprüche erwachsen können, sauber trennen, um sie vernünftig beurteilen zu können. Wer wie Sie leider immer wieder die beiden wesentlichen Sachverhalte, einerseits den Kauf der HGAA und andererseits die ABS-Papiere, durcheinander schmeißt und undifferenziert für alles die Fraktionen der Koalition verantwortlich machen möchte,
trägt nicht zu einer seriösen Aufarbeitung bei; der betreibt keine seriöse Politik, Herr Güller, meine Damen und Herren!
Herr Güller, wenn Sie die Änderung des LandesbankGesetzes anstreben frage ich, warum Sie mit uns in einer Aktuellen Stunde darüber debattieren und nicht die Zeit nützen, selbst einen Gesetzentwurf einzubringen, wie das bisher in diesem Parlament üblich war. Diejenigen, die ein Gesetz ändern wollen, bringen einen Gesetzentwurf ein und sagen konkret, was sie wollen und um was es gehen soll. Dann kann man den Gesetzentwurf in die parlamentarische Beratung einbringen.
Es hätte Ihnen völlig freigestanden, heute, gestern, vorgestern, letzte Woche oder auch morgen, übermorgen, einen Gesetzentwurf einzubringen. Dass Sie das nicht getan haben, sondern hier eine Aktuelle Stunde heranziehen, um quasi zu fragen "Wie hätten Sie es denn gerne?" und auf der anderen Seite zu sagen, die Zeit drängt, es kommt auf jeden Tag an, das entlarvt Sie sehr, Herr Güller.
Ich will Ihnen das kurz erklären. Was die Verjährungsfristen angeht, müssen wir streng zwischen den beiden Sachverhalten trennen: einmal dem Kauf der Hypo Group Alpe Adria und auf der anderen Seite dem Kauf von ABS-Papieren durch die Bayerische Landesbank. Beide Sachverhalte haben zunächst überhaupt nichts miteinander zu tun. Die diesbezügliche Entscheidung wurde auf unterschiedlichen Grundlagen getroffen. Deshalb sind die Sachverhalte voneinander zu trennen. Natürlich ist auch die Frage, wann die Verjährung eintreten kann, bezüglich der beiden Sachverhalte unterschiedlich zu beurteilen.
Sie wissen, dass dazu Gutachten von Rechtsanwaltskanzleien eingeholt wurden. Im Einzelfall ist es wie
folgt: Der Kauf der Hypo Group Alpe Adria wurde von der Kanzlei Hengeler Mueller im Auftrag der Bayerischen Landesbank geprüft. In diesem Gutachten kommt die Rechtsanwaltskanzlei zu dem Schluss, dass die handelnden Vorstände für den eintretenden Schaden haften. Die Kanzlei Hengeler Mueller stellt dagegen nicht fest, dass auch Verwaltungsräte der Landesbank für die Schäden haftbar gemacht werden können. Ein weiteres Gutachten gibt es unserer Kenntnis nach nicht.
Auch der Kauf der ABS-Papiere durch die BayernLB wurde von der Kanzlei Hengeler Mueller juristisch begutachtet. In diesem Zusammenhang kommt die Kanzlei zu dem Schluss, dass sich weder Vorstand noch Verwaltungsrat schadenersatzpflichtig gemacht hätten. Wie wir alle wissen, hat im Widerspruch hierzu das Gutachten der Kanzlei Flick Gocke Schaumburg eine Haftung bejaht. Auf die augenfälligen Schwächen dieses weiteren Gutachtens habe ich in meiner letzten Rede zu diesem Themenkreis schon hingewiesen. Sie, Kolleginnen und Kollegen von der Opposition, halten dagegen dieses zweite Gutachten wie eine Bibel vor sich
- so habe ich manchmal den Eindruck - und meinen, es wäre damit schon geklärt, dass ein Anspruch bestehen würde.
Natürlich beschäftigen sich die eingeholten Gutachten auch mit der Frage der Verjährung. In Bezug auf den Sachverhalt der HGAA stellt sich die Frage, ob die Verjährung wie im Aktienrecht nach fünf Jahren oder die allgemeine Verjährung nach BGB, also die dreijährige Verjährungsfrist, anwendbar ist. Beide Fristen beginnen jedenfalls erst dann zu laufen, wenn ein möglicher Schadenersatzanspruch entstanden ist. Logischerweise - ich weiß nicht, ob das alle hier begreifen können - kann ein Schadenersatzanspruch erst dann entstehen, wenn auch ein Schaden zweifellos entstanden ist.
- hören Sie halt erst einmal zu, dann sage ich es Ihnen; Sie natürlich wieder, Frau Noichl, wer sonst -,
ob der Schaden im Jahr 2007, also beim Kauf, überhaupt eingetreten sein kann oder nicht erst zu einem späteren Zeitpunkt eingetreten ist. Denn bekanntlich hat sich die wirtschaftliche Lage aufgrund der eingetretenen Finanzlage zwischenzeitlich verändert. Von daher sollten auch Sie nachvollziehen können, dass es durchaus sein kann, dass die Verjährungsfrist überhaupt zu einem späteren Zeitpunkt zu laufen beginnen könnte.
Hengeler Mueller lässt im Gutachten all diese Fragen offen und geht zur Sicherheit, wie es halt jeder Rechtsanwalt macht, von der kürzestmöglichen Verjährungsfrist aus, die nach BGB Ende 2010 enden würde.
Gegen die Vorstände der BayernLB wurden vom Verwaltungsrat bereits alle notwendigen Schritte eingeleitet, um den Eintritt der Verjährung zu verhindern. Bezüglich der Verwaltungsräte - und von ihnen reden wir jetzt - besteht nur dann ein Handlungsbedarf, wenn man davon ausgeht, dass erstens überhaupt eine Haftung vorliegt - Hengeler Mueller verneint diese bekanntlich -, zweitens die allgemeine Verjährungsfrist und nicht die aktienrechtliche anwendbar ist, weil sonst in jedem Fall länger Zeit ist, die schwierigen Fragen zu klären, und drittens, wie ich Ihnen eben erklärt habe, dass klar ist, dass die Frist überhaupt im Jahr 2007 schon zu laufen beginnen konnte. All diese Voraussetzungen sind mit sehr großem Fragezeichen behaftet.
Bezüglich der ABS-Papiere schaut es wie folgt aus: Auch dort bestehen große Fragezeichen, ob der BayernLB überhaupt Schadenersatzansprüche bezüglich des Kaufs der ABS-Papiere zustehen. Die Kanzlei Flick Gocke Schaumburg, die als einzige mögliche Haftungsansprüche bejaht, lässt die Frage anwendbarer Verjährungsvorschriften letztlich ebenso offen wie Hengeler Mueller und geht auch hier höchst vorsorglich von der kürzesten Variante aus. Aber auch hier kann die Verjährung doch nur zu laufen beginnen, wenn ein Schaden eingetreten ist. Das ist, meine Damen und Herren, bei einem Großteil dieser ABSPapiere keineswegs sicher, wie Herr Güller mit Sicherheit nachvollziehen kann. Die letzten Wasserstandsmeldungen aus der Bank sprechen eher dafür, dass es anders sein könnte, nämlich dass sich diese Papiere weitaus besser entwickeln, als noch vor einiger Zeit befürchtet, und möglicherweise bei vielen dieser Papiere überhaupt kein Schaden eintritt.
Es geht bei der Verlängerung der Verjährungsfristen also lediglich darum, ein Restrisiko auszuschalten, nämlich dieses Restrisiko, dass alle die Punkte, die ich angeführt habe, kumulativ zusammenkommen und die Verjährung überhaupt Ende 2010 eintritt.