Dafür, dass die Geschäftsordnung und das Mediengesetz so umgesetzt werden, wie es sich der Gesetzgeber vorstellt, sind wir verantwortlich. Deshalb begrüßen wir den Gesetzentwurf der GRÜNEN ganz ausdrücklich. Denn wie schon erwähnt, herrscht bisher kaum Transparenz. Wenn nicht einmal die Medienräte wissen, wie viel der Präsident verdient, ist irgendetwas faul im Staate Dänemark. Das ist einfach so. Da muss man sich die Regeln einmal ansehen und sagen, dass etwas geändert werden muss.
Insofern begrüßen wir den Gesetzentwurf. Wir sind für mehr Transparenz. Das, was man in den letzten Jahren an intransparenten Vorgängen im Medienrat mitbekommen hatte, sollte ausreichen, um etwas zu verändern.
Wenn Sie immer wieder sagen, die Medienräte seien dafür zuständig, dann ist dem zuzustimmen. Natürlich sind sie es, aber sie wissen von vielen Dingen einfach nichts. Sie wussten nichts vom Vergabeverfahren und auch nichts von den Gehältern. Auch das Verfahren, das jetzt bei den Neuwahlen stattfindet, ist sehr verbesserungswürdig. Wenn der Kandidat schon im Voraus von den Medien ausgeguckt wird und es vorab schon in den Zeitungen steht und dann im Grunde genommen der Kandidat selbst die Initiative ergreift, dann ist das sicherlich nicht das Verfahren, das man sich vorstellt. Insofern unterstützen wir, wie gesagt, diesen Vorschlag.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Lassen Sie mich zunächst eine prinzipielle Bemerkung machen, die für den Fortgang der Diskussion möglicherweise wichtig ist. Wir sollten generell von einer einzelfallbezogenen Gesetzgebung
Prinzipiell - darauf können wir in Bayern stolz sein herrscht bei uns der Grundsatz der Staatsferne bei der Überwachung des Rundfunks. Das ist in der Verfassung festgeschrieben. Zur Staatsferne gehört auch per definitionem eine Art Selbstverantwortung. Eigentlich können wir stolz darauf sein, was für ein Konstrukt wir in Bayern haben, wie sich in Bayern über viele Jahre hinweg eine äußerst solide und erfolgreiche private Rundfunklandschaft neben der öffentlichrechtlichen Rundfunklandschaft entwickelt hat. Eigentlich müssten wir darauf stolz sein, und das hat Anerkennung verdient. Traurig ist - mich als Medienrat bewegt das immer sehr -, was man in der letzten Zeit immer wieder über die BLM lesen musste. Einiges hat sich über die Zeit weg verselbstständigt und es gibt Auswüchse zu beanstanden. Nehmen wir beispielsweise einmal die Entscheidungsfindung in der BLM beim aktuellen Verfahren für die Wahl eines neuen Präsidenten.
Als einzelner Medienrat ist man nicht berechtigt, einen Vorschlag zu machen. Man braucht neben sich noch fünf weitere Medienräte. Ich verstehe eigentlich nicht, warum das so ist, wenn man doch ein vollwertiger Medienrat ist.
Im Übrigen gibt es zwischen den einzelnen Gremien ein weiteres Gremium, das sich Beschließender Ausschuss nennt. Dieser beschließt, was die Medienräte quasi wollen. Der Beschließende Ausschuss legt mit den jeweiligen Vorsitzenden der Untergremien fest, wie das Auswahlverfahren stattzufinden hat, und wir als Medienräte bekommen hiervon nur Kenntnis.
Ein anderes Beispiel: Bei Frequenzvergaben war es im Medienrat im letzten Jahr eine Revolution, dass wir als Medienräte, also als diejenigen, die über Vergaben entscheiden müssen, überhaupt die Bewerbungsunterlagen ausgehändigt bekommen haben. Vorher mussten wir über Bewerber entscheiden, ohne Bewerbungsunterlagen zu sehen. Herr Sinner, so viel zu den ständigen Berichten.
Hinsichtlich der Entscheidungsfindung liegt einiges im Argen. Ich bin sicher, dass Ihre CSU-Kollegen im Medienrat, die hier hätten auch sprechen können, diese Meinung teilen werden.
Der Auswuchs hinsichtlich des Gehalts des Präsidenten wurde im Laufe der Debatte schon thematisiert.
Meine Damen und Herren, begreifen wir die jetzige Situation aber auch als Chance, und zwar als Chance
für die Amtsperiode eines neuen Präsidenten der BLM. Derzeit läuft das Bewerbungsverfahren. Jetzt ist die Stunde, in der ein neuer Kandidat oder eine Kandidatin sagen kann, wie in Zukunft mehr Transparenz in der BLM geschaffen werden soll und wie sie oder er vielleicht auch selbst mit gutem Beispiel vorangehen möchte, auch was die Gehaltsfindung betrifft, statt von einem Gesetz oder von einem Verwaltungsrat aufgefordert zu werden.
Ich bitte alle Bewerber bei der BLM, sich dies vor Augen zu halten, die heutige aktuelle Debatte vielleicht im Protokoll nachzulesen und dies als Chance für die Staatsferne der BLM und auch als Chance dafür zu nutzen, noch viele kritische Medienräte in der BLM von der einen oder anderen Person zu überzeugen.
Herr Thalhammer, bleiben Sie bitte am Redepult. Mir liegen zwei Anmeldungen zu Zwischenbemerkungen vor. Die erste stammt von Frau Kollegin Gote, die zweite von Herrn Kollegen Werner. Wir kommen jetzt zur ersten Zwischenbemerkung. Bitte schön, Frau Kollegin Gote. Sie haben das Wort.
Herr Kollege Thalhammer, ich bin Ihnen dankbar, dass Sie so manches Verfahren im Medienrat hier so anschaulich geschildert und auch dargelegt haben, wie unmöglich es dort zum Teil zugeht.
Ich möchte etwas klarstellen, weil soeben durch Herrn Sinner und durch Zurufe von der rechten Seite der Eindruck erweckt wurde, man hätte nur fragen müssen, oder unsere Medienräte oder ich als Medienrätin seien einfach nicht schlau genug, zu fragen. Ich möchte klarstellen und zu Protokoll geben, dass Kollege Dr. Martin Runge sehr wohl bei der BLM nachgefragt, aber keine Auskunft erhalten hat, und dass er im Jahr 2005 eine Schriftliche Anfrage gestellt hat, und als Antwort von der Staatsregierung - die Drucksachennummer ist übrigens 15/2688 - auf die konkrete Frage nach den Gehältern der BLM-Spitze und des Intendanten des Bayerischen Rundfunks bekam, dass die Staatsregierung dazu leider keine Auskunft geben könne; sie könne nur Auskunft geben, insoweit die Bezüge der Leitung einzelner öffentlicher Einrichtungen gesetzlich geregelt seien. Nur dann kann man Auskunft geben. Unser heutiger Gesetzentwurf ist doch genau der richtige Weg, der damals von der Staatsregierung aufgezeigt wurde. Man muss dies ge
setzlich regeln und dann ist auch Transparenz hergestellt, und wir alle wissen, worüber wir sprechen.
Das war keine Frage, sondern eine Feststellung der Kollegin Gote. Ich teile Ihre Meinung, dass wir als einzelne Medienräte nicht immer zwangsläufig die Rechte haben, die wir eigentlich bräuchten, um das Amt gewissenhaft und vollumfänglich ausüben zu können. Dennoch stehe ich zum Grundsatz der staatsfernen Überwachung des Rundfunks. Das hat zur Folge, dass auch die BLM eine gewisse Art von Selbstverwaltung hat. Ich appelliere an die neue Präsidentin oder an den neuen Präsidenten, von der Spitze aus kräftig voranzugehen, die Zeichen der Zeit zu erkennen und die richtigen Akzente zu setzen. Jeder, der im Medienrat ist - Herr Sinner weiß das vielleicht nicht, weil er derzeit nicht im Medienrat ist -, weiß, dass da einiges verkehrt läuft.
Kolleginnen und Kollegen! Ich bin entsetzt, auf welche Art und Weise seitens der Regierungsfraktionen dieses ernsthafte Thema behandelt wird. Ihre Sozialministerin missgönnt den Sozialhilfeempfängern und den Hartz-IVEmpfängern in München 20 Euro im Monat zusätzlich, findet aber nichts dabei,
dass sich da soeben einmal einer 100.000 Euro unter den Nagel reißt. In welcher Welt leben wir denn?
Was machen Sie? - Sie versuchen, den Spieß umzudrehen und machen uns einen Vorwurf, als wären wir dafür verantwortlich. Das ist unglaublich. Als das Verfahren zur Neubesetzung des Amtes des Präsidenten gestartet wurde, waren wir sofort unterwegs und haben respektable Kandidaten gesucht. Schon nach wenigen Tagen war dann in der Zeitung zu lesen: Der Schneider wird es. Wissen Sie, was Sie dann von wirklich sehr respektablen Kandidaten als Antwort bekommen? - Die Sache ist schon entschieden. Letzte Woche haben wir den Beweis dafür erhalten, nämlich
zwei Listen für den Kandidaten Sigi Schneider. Auf der einen haben 15 Medienräte unterschrieben, auf der anderen 14. Das sind 29 und bedeutet bei 47 Medienräten die Mehrheit. Glauben Sie, dass sich jemand, der die Qualifikation für das Amt des Präsidenten der BLM hat, antut, sehenden Auges in ein abgekartetes Spiel zu laufen?
Herr Kollege Werner, ich danke Ihnen für Ihren emotionalen Beitrag. Ich weiß nicht, wen Sie mit "Sie" gemeint haben, ob Sie mich angesprochen oder jemand anderen gemeint haben. Ich teile aber Ihre Einschätzung, dass unsere Brigitte Meyer von der FDP als Sozialministerin sicherlich eine hervorragende Figur abgeben würde.
- Ich fahre fort, wenn sich alle beruhigt haben. - Damit ist die Aussprache geschlossen. Im Einvernehmen mit dem Ältestenrat schlage ich vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Hochschule, Forschung und Kultur als federführendem Ausschuss zu überweisen. Besteht damit Einverständnis? - Ich sehe keinen Widerspruch. Dann ist so beschlossen.
Abstimmung über Verfassungsstreitigkeiten und Anträge, die gemäß § 59 Abs. 7 der Geschäftsordnung nicht einzeln beraten werden (s. a. Anlage 1)
Hinsichtlich der jeweiligen Abstimmungsgrundlagen mit den einzelnen Voten der Fraktionen verweise ich auf die Ihnen vorliegende Liste.
Wer mit der Übernahme seines Abstimmungsverhaltens bzw. dem jeweiligen Abstimmungsverhalten seiner Fraktion entsprechend der aufgelegten Liste einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen.
Gegenstimmen? - Keine. Enthaltungen? - Auch keine. Dann ist einstimmig so beschlossen. Der Landtag übernimmt damit die Voten.