Danke schön, Frau Kollegin Wild. - Der nächste Redner ist Herr Kollege Streibl für die Fraktion der Freien Wähler. Ihm folgt dann Frau Kollegin Scharfenberg. Bitte schön, Herr Kollege Streibl.
Herr Vorsitzender, meine werten Kolleginnen und Kollegen! "Obsculta", das heißt "Höre", so beginnt die Regel des Heiligen Benedikt. Ich glaube, das ist auch das Motto des Petitionsausschusses, nämlich das Hinhören und Hinsehen auf die Nöte und Sorgen unserer Bürgerinnen und Bürger. Es ist wichtig hinzuschauen und zu versuchen zu helfen. Insofern begreife ich unseren Petitionsausschuss als Ohr und Auge des Bayerischen Landtags. Wir sind da und schauen hin, wo die Menschen der Schuh drückt. Wir dürfen dann aber nicht nur Auge und Ohr sein, sondern wir müssen auch die Hand sein, die den Bürgern gereicht wird und zu helfen versucht. Wir haben gehört, dass man in 26 % der Fälle zu einer Hilfe und zu einem positiven Ergebnis kommt. Das ist zu begrüßen.
Unsere vornehmste Aufgabe als Parlamentarier ist es, Kontrolle auszuüben, zu überprüfen und zu helfen. Wichtig ist eine Kontrolle der Verwaltung bei ihren Entscheidungen. Das können wir im Grunde einzelfallmäßig im Petitionsrecht machen und somit die eigenen Gesetze in Bezug auf ihre Praxistauglichkeit überprüfen. Wir überprüfen die Gesetze und schauen, wie sie ankommen und wie sie funktionieren bzw. wie sie nachjustiert werden müssen. Wir können so auch überprüfen, ob es Gesetzeslücken gibt, die geschlossen werden müssen. So sind wir als Ausschuss der Seismograph der gesellschaftlichen Stimmungen. Wir versuchen, darauf zu reagieren.
So gibt es immer Probleme, die sich permanent in den Ausschussberatungen widerspiegeln. Das betrifft zum Beispiel die Schulwegkosten. Fast in jedem Ausschuss werden drei, vier Petitionen zu diesem Thema behandelt. Wenn im Landtag die Rahmenbedingungen für die Schulen gesetzt und dadurch immer mehr Schüler auf die Straße geschickt werden und man so fast einen Schultourismus auslöst, dann muss man sich natürlich auch über die Kosten Gedanken machen und darf diese Kosten nicht auf die Eltern oder Kommunen abwälzen. Man muss vielmehr versuchen, ein adäquates Gesetz zu schaffen.
Hierfür sollten wir uns einsetzen - wir sprechen es immer an - und versuchen, einen Durchbruch zu schaffen. Man muss in diesem Hause hierzu eine breitere Initiative starten.
Das Zweite betrifft die Studiengebühren, die in einem anderen Ausschuss immer wieder behandelt werden. In dieser Beziehung ist auch ein Problem vorhanden, das in die gleiche Richtung geht. Bildung muss für jedermann möglich sein und darf nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängen.
Ein anderes Problem - es wird immer im Verfassungsausschuss behandelt - sind Sachverhalte, die die Justiz betreffen. Wegen der Gewaltenteilung können wir Urteile nicht ändern - wir dürfen das nicht -, man sieht aber deutlich, dass zu wenige Richter und Staatsanwälte vorhanden sind und dass die Justiz - da muss ich mein "ceterum censeo" anbringen - nicht gut aufgestellt ist. Wir brauchen mehr Richter und Staatsanwälte, damit eine adäquate und hochwertige Arbeit bei der Justiz sichergestellt werden kann. Dabei muss nachgebessert werden, und das zeigen uns auch die eingehenden Petitionen.
Ein Dauerbrenner bei der Behandlung im Petitionsausschuss sind das Baurecht und dabei vor allem § 35 BauGB, ein Paragraf im Bundesgesetz, der das Bauen im Außenbereich regelt. Wir vom Bayerischen Landtag müssen dabei vielleicht ein bisschen genauer hinschauen, denn gerade bei unserer kleinstrukturierten bäuerlichen Landwirtschaft ist es oft schwierig, Bauten im Außenbereich, die für die Bewirtschaftung notwendig sind, zu errichten, weil ihnen der Text des Gesetzes entgegensteht. Es ärgert einen, wenn ein Stadel nicht errichtet werden kann, weil zehn Quadratmeter an Ackerfläche fehlen und die Fläche nicht mehr bewirtschaftet werden kann, womit auch Naturschutzfragen negativ tangiert werden. Auch auf diese Wunden muss immer wieder der Finger gelegt werden.
Ich denke, dass die Petitionen und ihre Beratungen das Verwaltungshandeln immer wieder transparent machen. Von daher möchte ich alle Bürgerinnen und Bürger auffordern: Machen Sie von dem Recht, das Ihnen eingeräumt wird, vom Petitionsrecht Gebrauch. Wir können Ihnen helfen. Petitionen sind ein probates Mittel, Dinge durchzubringen und zu erreichen, dass die Verwaltung ihr Handeln hochqualifiziert überprüft. Auch wir überprüfen das Handeln und versuchen, eine Lösung herbeizuführen. Man kann von allen Kolleginnen und Kollegen im Ausschuss sagen: Jeder
setzt sich für seine Petition ein, die er bearbeiten muss. Jeder schaut genau hin, arbeitet sie sorgfältig durch und versucht, sich für die Petenten einzusetzen. Das ist etwas Schönes und es ist unsere Aufgabe, für die Menschen da zu sein und sich für sie einzusetzen.
Über 6.000 Petitionen sind ein Spiegel der Gesellschaft in Bayern. Wir müssen genau hinsehen und können daraus ablesen, was in Bayern los ist. Wir können die Probleme erkennen und sehen, was den Bürgern auf den Nägeln brennt. Wir können sie ernst nehmen. Wir haben als Ausschuss einen hohen moralischen Anspruch zu helfen.
Das bayerische Petitionsrecht ist, wenn man es genau ansieht, ein Recht auf höchstem Niveau. Wir können uns mit diesem Petitionsrecht auf der ganzen Welt sehen lassen.
Früher ist beispielsweise das Petitionsrecht in Schottland gerühmt worden. Wenn man genau hinsieht, stellt man aber fest, dass es etwas anderes ist als unser Petitionsrecht. Unser Petitionsrecht ist ein richtiges Bürgerrecht, in dem sich die Bürger unmittelbar an den Gesetzgeber wenden können. Das ist etwas Schönes, und darauf können wir mit Recht stolz sein.
Es ist ein schönes und gutes Recht, aber man kann es verbessern. Eines ist mir aufgefallen, dass nämlich das Verfahren der Petition für manchen Petenten manchmal etwas intransparent ist. Man muss häufig erklären, wie es sich mit Berichterstatter, Mitberichterstatter, den Ortsterminen oder den Stellungnahmen der Staatsregierung verhält. Ich denke mir, man müsste die Petenten besser über den Verfahrensablauf aufklären, damit diese wissen, mit welchen Zeitabläufen sie rechnen müssen und wie lange es dauert, bis die Stellungnahme der Staatsregierung vorliegt. Man müsste durch Aufklärung erreichen, dass das Verfahren für die Petenten durchsichtiger und transparenter wird.
Der Ausschuss arbeitet gut und effizient und ist für mich ein Musterbild der Demokratie, weil wir alle möglichst gemeinsam versuchen, uns jenseits von politischen Anschauungen für die Petenten, einzusetzen. Es wird der Einzelfall betrachtet und versucht zu helfen.
Danken möchte ich den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Ministerien, die sehr fundierte Stellung
nahmen abliefern, die äußerst sachlich und neutral gehalten sind, an denen man sich orientieren kann und die man in die Meinungsfindung mit einbeziehen kann. Insofern gebührt den Mitarbeitern der Ministerien ein großes Dankeschön für die fundierte Arbeit, die geleistet wird.
Zu Problemen kommt es, wenn wir in der Politik eine andere Sichtweise als die Exekutive haben. Da muss man diskutieren und versuchen, die Verwaltung von unserer Sichtweise zu überzeugen, oder letztlich - wie es bald der Fall sein wird - im Plenarsaal über eine Petition entscheiden. Man muss dann sagen: Wir wollen es doch so haben. Dabei kommt man meistens mit der Exekutive ins Hadern. Man bekommt es aber immer hin. Ich möchte auch einen Dank an beide Vorsitzende des Ausschusses sagen, die den Ausschuss mit Umsicht und Feingefühl leiten und ein gutes Klima im Ausschuss schaffen. Es ist ein sehr harmonischer Ausschuss. Ich persönlich bin sehr gerne in diesem Ausschuss. Es war zunächst nicht mein Lieblingsausschuss, das heißt, ich habe mich nicht mit Hurra gemeldet, aber ich möchte ihn mittlerweile nicht mehr missen. Von daher sage ich den beiden Vorsitzenden ein herzliches Vergelt’s Gott,
auch ein Vergelt’s Gott an das Landtagsamt, an unseren Dieter Klotz, der immer da ist und uns stark unterstützt.
Meine Damen und Herren, Petitionen sind Hilferufe der Bürgerinnen und Bürger, Hilferufe der Menschen, auf die sonst keiner mehr hört. Hier müssen wir hinhören. Wir müssen versuchen, einen Ausweg zu finden. Der Mensch steht dabei für uns im Mittelpunkt. Deshalb muss ich sagen: Lieber Landtag, höre auf die Menschen.
Die nächste Rednerin ist Frau Kollegin Maria Scharfenberg. Zum Abschluss wird dann Frau Kollegin Sandt sprechen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir Abgeordnete haben im Petitionsausschuss eine Chance, zu erkennen, wo die Menschen
im Lande der Schuh drückt, wo Gesetze greifen, wo sie nicht greifen und welche Probleme die Menschen im Lande damit haben. Dies schlägt sich in den Petitionen nieder, und wir verhalten uns dazu entsprechend.
Für uns GRÜNE hat das Petitionsrecht deshalb einen sehr hohen Stellenwert. In Bayern ist es die Regel, dass Bitten und Beschwerden öffentlich behandelt werden. In allen anderen Landesparlamenten ist das nicht der Fall, auch nicht im Bundestag. Gleichwohl lohnt sich ein Blick über die Landesgrenzen, was andernorts besser gemacht wird und wovon wir in Bayern lernen können. Diese Gelegenheit hatten wir kürzlich bei einem Informationsbesuch in Berlin. Dort konnten wir uns ansehen, wie die neuen Medien noch besser genutzt und die Bürgerinnen und Bürger noch besser einbezogen werden können.
Vielleicht gelingt es uns fraktionsübergreifend, auf diese Neuerungen einzugehen. Wir müssen uns schon deshalb Gedanken darüber machen, wie das Petitionsverfahren besser organisiert werden kann, weil die Zahl der Petitionen rückläufig ist. Das haben meine Vorrednerinnen und Vorredner schon gesagt. Ich bin der festen Überzeugung, dass dieser Umstand nicht damit zusammenhängt, dass Menschen weniger Bitten und Beschwerden haben, sondern dass sich bei vielen Bürgern der Gedanke manifestiert hat, dass eine Petition doch keinen Sinn habe: Die stimmen dann nach § 80 Nummer 4 der Geschäftsordnung, erledigt aufgrund der Stellungnahme der Staatsregierung, ab. Warum sollen wir das Recht, das hohe Gut der Petition, in Anspruch nehmen, wenn wir damit doch nichts erreichen? Die da oben machen doch eh, was sie wollen.
In der letzten Legislaturperiode hatten wir 14.082 Petitionen. Zur Hälfte der 16. Legislaturperiode haben wir nur noch 6.154 Petitionen. Wir sollten uns einmal mit dem Thema des öffentlichen Forums zu Petitionen auseinandersetzen. Im Bundestag wurde ein solches Forum bereits im Jahr 2005 eingerichtet, neben dem allgemeinen Petitionsrecht. Beide Dinge haben zunächst einmal nichts miteinander zu tun. Sie stehen nebeneinander. Das wäre aber eine zusätzliche Möglichkeit, öffentliche Petitionen einzureichen. Diese werden auf der Internetseite des Petitionsausschusses veröffentlicht. Der Initiator dieser Petition wird dort als Hauptpetent geführt. Innerhalb von sechs Wochen können Mitzeichnerinnen und Mitzeichner diese Petition unterschreiben. Das ist eine ganz große Möglichkeit, Menschen zu aktivieren und sie davon zu überzeugen, dass sie sich einbringen können. Sie können etwas in dieses Forum schreiben, dann erfolgt ein Gedankenaustausch über das Anliegen des Hauptpeten
Ab einer gewissen Anzahl von Mitzeichnerinnen und Mitzeichnern wird diese Petition, die im Forum behandelt wurde, dann über den Petitionsausschuss in das Parlament eingebracht. Das ist eine sehr gute Idee, die sich im Bundestag auch bewährt hat. Der Erfolg besteht darin, dass die Bürgerinnen und Bürger die Seite dieses Forums etwa 2,5 Millionen mal aufgerufen haben. Das ist ein positives Ergebnis und sorgt für Öffentlichkeit. Die Menschen haben dann wieder mehr Vertrauen in die Politik. Die Politikverdrossenheit wird abgebaut. Die Begehren von Bürgern werden durch die Mitzeichnerinnen und Mitzeichner unterstützt. Die Bürgerinnen und Bürger merken: Es tut sich etwas. Ich kann etwas machen.
In unserem Ausschuss liegt die Berücksichtigungsquote bei unter 1 %, selbst wenn zwischen dem Zeitpunkt der Einreichung der Petition und der Behandlung im Ausschuss durch die Staatsregierung viele Entscheidungen im Sinne der Petenten getroffen werden. Trotzdem sollte uns dieses Ergebnis nachdenklich machen, insbesondere diejenigen Kolleginnen und Kollegen, die fast automatisch eine Beschlussfassung nach § 80 Nummer 4 beantragen und kurioserweise alles genau so einschätzen, wie das vom jeweiligen Ministerium in seiner Stellungnahme geschrieben wurde. Meine Damen und Herren, sorry, hier bin ich zu sehr in der Opposition verhaftet. Ich sitze seit 1998 in diesem Bayerischen Landtag und im Petitionsausschuss. Ich sehe dies sehr negativ. Wir müssen uns selbst Gedanken machen. Wenn wir "Berücksichtigung" beschließen, dann müssen wir auch darum kämpfen, dass das Anliegen wirklich berücksichtigt wird. Das wird es nämlich nicht jedesmal.
Wir müssen uns dann zunächst einmal mit dem Ministerium auseinandersetzen. Das Ministerium ist nicht unserer Meinung; denn es hat in seiner Stellungnahme einen ganz anderen Vorschlag gemacht. Hier sollten wir uns vielmehr auf die Hinterfüße stellen. Eigentlich sind es doch wir, die anschaffen.
Wenn der Ausschuss einmal einen einvernehmlichen Berücksichtigungsbeschluss fasst, sollte dieser auch umgesetzt werden. Immer wieder gibt es aber Fälle, bei denen sich die Verwaltung stur stellt und an ihrer Position festhält. Dies lassen sich die Regierungsparteien oft genug gefallen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Folgen, die unsere Entscheidungen für die Betroffenen haben, müssen
wir uns immer wieder vor Augen halten. Besonders augenfällig wird dies bei den ausländerrechtlichen Petitionen. Dabei geht es in der Regel um Menschen, die nach langjährigem Aufenthalt längst in unsere Gesellschaft integriert sind, und um Familien, deren Kinder hier geboren sind, die vielfach für ihren Lebensunterhalt selbst aufkommen oder sich in ihrer neuen bayerischen Heimat vor Ort für das Gemeinwohl engagieren. Diese Menschen, denen das Petitionsrecht in der Vergangenheit offenkundig nicht helfen konnte, haben nun seit einigen Jahren mit der Härtefallkommission ein effektiveres Gremium, um etwas zu erreichen. Hier muss ich sagen: Bayern war bundesweit das letzte Bundesland, das eine solche Härtefallkommission eingerichtet hat. Wir GRÜNE haben sehr lange dafür gekämpft. Man hat aber, wie das öfter geschehen ist, nicht auf uns gehört. Wir hätten sonst eine ganze Menge Leute hierlassen können. Die Härtefallkommission beurteilt viele Fälle ganz anders als der Petitionsausschuss. Das waren vertane Chancen in der Vergangenheit.
Zur Schülerbeförderung hat es zahlreiche Petitionen gegeben. Die Bürgerinnen und Bürger empfinden die derzeitige Praxis vielfach als ungerecht und nicht nachvollziehbar.
Hier sehe ich dringenden Handlungsbedarf. Wir GRÜNEN haben schon vor Jahren zu diesem Thema Vorschläge auf den Tisch gelegt, die samt und sonders abgebügelt wurden. Meine Damen und Herren von der Regierung, jetzt müssen Sie in Vorleistung gehen. Vielleicht sehen Sie einmal in den Antrag hinein, den wir damals gestellt haben. Es wäre nicht das erste Mal, dass ein Antrag nach einer bestimmten Inkubationszeit wieder auf den Tisch kommt.
Wir haben uns in der letzten Sitzung des Petitionsausschusses wieder über dieses Thema unterhalten. Ein Vorschlag wäre, dass wenigstens der Teil der Schülerbeförderungskosten erstattet wird, der angefallen wäre, wenn die Schülerin oder der Schüler das nächstgelegene Gymnasium oder die nächstgelegene FOS/BOS gewählt hätte. Viele Schülerinnen und Schüler entscheiden sich jedoch, zum Beispiel, weil eine bestimmte Fachrichtung dort nicht angeboten wird, für ein weiter entfernt gelegenes Gymnasium oder eine entfernt liegendere Realschule, FOS oder BOS. Die Eltern hätten sich bereits mit denjenigen Schülerbeförderungskosten zufrieden gegeben, die für die Fahrt zur nächstgelegenen Schule ohnehin angefallen wären. Nein: Die Kriterien wurden nicht geändert. Die Vorschläge von uns werden liegengelassen. Das darf nicht sein.
Meine Damen und Herren von der Regierung, lassen Sie uns in diesem Ausschuss nicht ständig im Regen stehen. In jeder Sitzung des Petitionsausschusses werden zu diesem Thema mehrere Petitionen behandelt. Im Kultusministerium läuft es mit solchen Anträgen genauso. Es darf nicht sein, dass wir uns alle über Jahre hinweg taub stellen.
Wir vergrätzen ein großes Potenzial an Bürgerinnen und Bürgern, weil wir sagen: Das geht uns nichts an, wir haben unsere Kriterien. Nein: Demokratie muss sich bewegen. Hier wäre Bewegung sinnvoll. Sie würden damit die Eltern unterstützen. Vor allem im ländlichen Bereich ist dieses große Thema immer auf der Tagesordnung.