Protokoll der Sitzung vom 10.02.2011

(Beifall bei der FDP und der CSU)

Wir haben den Menschen mit Berufsabschluss und dreijähriger Berufstätigkeit den Zugang zu den Hochschulen ermöglicht. Wir haben mit den Studierenden einen schriftlichen Vertrag geschlossen, mit dem die Diskussion über die Zukunft des Bachelors und des Masters festgeschrieben worden ist. Das ist einmalig in der Bundesrepublik, obwohl es keine Verfasste Studierendenschaft in Bayern gibt. Das ist aber nicht das Thema. Darauf gehe ich jetzt nicht ein.

Verehrte Damen und Herren, wer hat die Technologietransferzentren als erstes Land in der Bundesrepublik Deutschland eingeführt? Das war diese Koalitionsregierung. Im Wintersemester 2009/2010 gab es 13 % mehr MINT-Absolventen. Das ist die Antwort auf den Fachkräftemangel. Es gibt - das erscheint mir sehr wichtig - keine Reduzierung in den Geisteswissenschaften. Es sind keine Reduzierungen in den Orchideenfächern vorgenommen worden. Die breite Vielfalt des Studiums im Freistaat Bayern bleibt erhalten.

(Beifall bei der CSU und der FDP)

Selbstverständlich kann ich mich über die Ausstattung der Hochschulen mokieren. Selbstverständlich kann ich noch viel mehr investieren. Frau Gote, ich wiederhole das gerne: Ja, vor uns sind die fünf neuen Bundesländer, da sie bezüglich der Hochschulausstattung wesentlich jünger sind. Direkt danach kommt jedoch der Freistaat Bayern vor allen anderen alten Bundesländern.

(Ulrike Gote (GRÜNE): Auf dem Niveau von 2005!)

- Frau Gote, darf ich Sie daran erinnern, dass das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst im Doppelhaushalt den mit Abstand den größten Zuwachs verzeichnet. Das ist die Antwort des Freistaates Bayern auf diese Herausforderungen.

Zur Mittelstraß-Kommission darf ich Folgendes sagen: Sie tun so, als hätte Herr Mittelstraß über Bayern gesprochen. Herr Mittelstraß hat allgemeine Ausführungen gemacht. Ich nehme die Diskussion gerne auf, jedoch hat er nicht den Freistaat Bayern gemeint. Das

wollten Sie uns nur glauben machen. Dass einzelne Punkte verbessert werden sollten, darüber sind wir uns alle in dieser Runde einig.

Verehrte Damen und Herren, was ist an den Forschungsprofessuren so schlimm? Im Gesetz steht explizit: Die Übertragung ist zu befristen. Selbstverständlich besteht ein großes Interesse an der Übertragung der Forschungsergebnisse in die Lehre. Das ist schließlich das Grundprinzip. Ich muss einem Forscher jedoch erlauben können, länger am Stück zu forschen. Diese Übertragung ist befristet. Die Forschungsergebnisse werden entsprechend in die Lehre übertragen. Für die Weiterentwicklung der Lehre an den Hochschulen ist dies ideal. Herr Dr. Piazolo, Sie schütteln den Kopf oder wiegen ihn.

(Prof. Dr. Michael Piazolo (FW): Ich schüttel den Kopf!)

Die Kritik der Universitäten ist vor dem Hintergrund zu betrachten, dass die Universitäten dies bereits früher gefordert haben. Das ist ein Wettbewerb zwischen Universitäten und Fachochschulen. Das sollten wir etwas lockerer sehen. Das gilt auch für die kooperative Promotion. Das ist auch ein Prinzip. Die Hochschulentwicklung in Bayern ist keine Revolution, sondern eine Evolution. Es ist vernünftig, wenn wir step by step vorgehen. Das bringt uns am besten weiter. Das zeigen die Umfragen und die Diskussionen mit den Präsidenten der Hochschulen. Diesen Weg werden wir in der Koalitionsregierung in Bayern weitergehen. Entscheidend ist für mich der berufsbegleitende Aspekt. Das bedeutet: Mehr Durchlässigkeit und mehr Chancengerechtigkeit, damit Personen, die schon im Berufsleben stehen, tatsächlich ein Studium aufnehmen können.

Zur Gebührenfreiheit: Verehrte Damen und Herren, mit den Gebühren, die Sie kennen und die zwischen 100 und 500 Euro betragen, kann jeder zu normalen Studienzeiten anfangen zu studieren. Wir führen berufsbegleitende Sondermaßnahmen ein. Deshalb sind ganz andere Gebühren anzusetzen. Berufsbegleitende Studien bedeuten mehr Blockkurse, mehr virtuelle Lehre und mehr Präsenzveranstaltungen vor allem am Abend und an den Wochenenden. Diese besonderen organisatorischen Vorkehrungen können nicht mit der normalen Lehrverpflichtung abgedeckt werden. Aus diesem Grund haben wir es den Hochschulen ermöglicht, den Professorinnen und Professoren zu gestatten, im Nebenamt tätig zu sein, was gesondert vergütet werden muss. Deswegen haben wir die Entscheidung so getroffen, und deswegen steht das im Hochschulgesetz.

Daneben gestalten wir die Zugangsvoraussetzungen für den Master flexibler. Die Hochschulen sollen nicht mehr verpflichtet sein. Sie können neben dem ersten berufsqualifizierenden Abschluss weitere Voraussetzungen verlangen. Sie sollen in Zukunft die Option haben, weitere zusätzliche Zugangsvoraussetzungen festzulegen. Das bedeutet Öffnung der Hochschulen. Das bedeutet mehr Freiheit für die Hochschulen.

Verehrte Damen und Herren, der Gesetzentwurf der Staatsregierung geht konsequent den Weg weiter, allen, die dazu fähig sind, ein Studium an den bayerischen Hochschulen zu ermöglichen.

Ich bedanke mich ausdrücklich beim Ausschuss für Hochschule, Forschung und Kultur für die Mitarbeit. Ich habe nach wie vor den Eindruck, dass die Zusammenarbeit zwischen den Fraktionen gut funktioniert. Dass Regierung und Opposition in dem einen oder anderen Fall unterschiedlicher Meinung sind, ist klar. Ich möchte mich für die zügige und konstruktive Beratung des Gesetzentwurfes bedanken und meinen herzlichen Dank an die Berichterstatter und die mitberatenden Ausschüsse richten.

Frau Gote, ich kann mir vorstellen, dass wir unseren Weg weitergehen und in dieser Legislaturperiode noch einmal eine Novellierung vorlegen werden. Eine Hochschule ist ein lebendes Wesen, das sich langsam weiterentwickeln muss. Das kann nicht mit riesigen Schritten und Brüchen gemacht werden. Dazu ist die Materie zu sensibel. Von ihr hängt die Zukunft unseres Landes ab. Lassen Sie uns weiter eine konsequente Evolution gehen. - Ich bedanke mich herzlich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der FDP und der CSU)

Vielen Dank, Herr Staatsminister Dr. Heubisch. Weitere Wortmeldungen liegen uns nicht vor. Die Aussprache ist damit geschlossen und wir kommen zur Abstimmung. Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf auf Drucksache 16/6026 sowie der Änderungsantrag der GRÜNEN auf Drucksache 16/6368 und die Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für Hochschule, Forschung und Kultur auf Drucksache 16/7187 zugrunde.

Ich lasse vorweg über den vom federführenden Ausschuss zur Ablehnung vorgeschlagenen Änderungsantrag der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 16/6368 abstimmen. Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Änderungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Ich bitte die Gegenstimmen anzuzeigen. - Das sind die Fraktionen der

CSU, der FDP und der Freien Wähler sowie Frau Abgeordnete Dr. Gabriele Pauli (fraktionslos). Gibt es Enthaltungen? - Keine. Der Änderungsantrag ist damit abgelehnt.

Den Gesetzentwurf 16/6026 empfiehlt der federführende Ausschuss zur Annahme, allerdings mit der Maßgabe von Änderungen. Ich verweise diesbezüglich auf Drucksache 16/7187. Wer dem Gesetzentwurf mit den vom federführenden Ausschuss bei der Zweitberatung vorgeschlagenen Änderungen zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Fraktionen der CSU und der FDP. Ich bitte die Gegenstimmen anzuzeigen. - Das sind die Fraktionen der SPD und der Freien Wähler sowie Frau Abgeordnete Dr. Gabriele Pauli (fraktionslos). Enthaltungen? Das ist die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Damit ist der Gesetzentwurf so beschlossen.

Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. - Widerspruch erhebt sich nicht. Wer dem Gesetzentwurf in der vom federführenden Ausschuss bei der Zweitberatung vorgeschlagenen Fassung seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. - Das sind die Fraktionen der CSU und der FDP. Danke schön. Die Gegenstimmen bitte ich in gleicher Form anzuzeigen. - Das sind die Fraktionen der SPD und der Freien Wähler sowie Frau Abgeordnete Dr. Gabriele Pauli (fraktionslos). Enthaltungen? - Das ist die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Das Gesetz ist damit angenommen. Es hat den Titel: "Gesetz zur Änderung des Bayerischen Hochschulgesetzes, des Bayerischen Hochschulpersonalgesetzes und des Bayerischen Hochschulzulassungsgesetzes".

Ich hätte gute Lust, einfach weiterzumachen. Dagegen hat sich aber heftiger Widerspruch erhoben, weshalb ich die Sitzung bis 14.15 Uhr zu einer Mittagspause unterbreche. Sagen Sie bitte den betroffenen Kolleginnen und Kollegen Bescheid. Danke.

(Unterbrechung von 13.47 bis 14.17 Uhr)

Meine Damen und Herren, das Plenum läuft zwar vor Teilnehmern förmlich über, aber ich denke, wir sollten jetzt beginnen, denn wir haben noch einiges vor.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 7 auf:

Gesetzentwurf der Staatsregierung über den Schutz der Natur, die Pflege der Landschaft und die Erholung in der freien Natur (Bayerisches Naturschutzgesetz - BayNatSchG) (Drs. 16/5872)

- Zweite Lesung

hierzu:

Änderungsanträge von Abgeordneten der CSU- und der FDP-Fraktion auf Drs. 16/6572, von Abgeordneten der SPD-Fraktion auf Drsn. 16/6503 mit 16/6506 und 16/6509 mit 16/6516, von Abgeordneten der Fraktion Freie Wähler auf Drsn. 16/6600 mit 16/6607, von Abgeordneten der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN auf Drsn. 16/6484 mit 16/6502 und von Abgeordneten der FDP-Fraktion auf Drs. 16/6599

und

Änderungsantrag von Abgeordneten der SPD auf Drs. 16/7215

Bevor wir in die Aussprache eintreten, möchte ich darauf hinweisen, dass vonseiten der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN zu verschiedenen Änderungsanträgen namentliche Abstimmungen beantragt worden sind. Ich eröffne die allgemeine Aussprache. Die Redezeit beträgt nach unserer Geschäftsordnung 15 Minuten pro Fraktion. Erster Redner ist, wie ich hier auf der Liste sehe, Herr Kollege Dr. Hünnerkopf für die CSU-Fraktion. Bitte sehr.

Sehr geehrter Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen im Plenarsaal, Kolleginnen und Kollegen an den Lautsprechern, in der Gaststätte oder wo auch immer!

(Allgemeine Heiterkeit)

Ich freue mich, dass hier wenigstens so viele interessierte Zuhörerinnen und Zuhörer anwesend sind. Ich grüße besonders die Zuhörerinnen und Zuhörer auf der Tribüne.

Die Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes zum 1. März 2010 macht auch die Anpassung des Bayerischen Naturschutzgesetzes erforderlich. Mit der Neuregelung des Bayerischen Naturschutzgesetzes hält Bayern seinen bewährten Naturschutzstandard weiter aufrecht. Wir nutzen auch die Möglichkeit der Abweichung von den Regelungen des Bundesgesetzes. Wesentliche Ziele und Handlungsschwerpunkte sind für uns zum einen, die Standards keinesfalls zu senken, sie aber zum anderen auch nicht unnötig zu erhöhen. Die bayerischen Markenzeichen wollen wir bewahren, das heißt, wir bauen auch weiterhin auf Kooperation mit den Grundeigentümern und den Landnutzern und freiwillige Verpflichtungen und wir setzen dabei auf unsere bewährten Instrumente, nämlich das Kulturlandschaftsprogramm, das Vertragsna

turschutzprogramm und auf Landschaftspflegemaßnahmen. Wir wollen auch weiterhin unseren Landwirten vertrauen.

(Beifall bei der CSU - Ludwig Wörner (SPD): Ha, ha!)

Wir wollen weiterhin darauf vertrauen, dass Landwirte ihr gutes fachliches Wissen einsetzen, was wir summarisch als die gute fachliche Praxis bezeichnen.

(Zuruf von der CSU: Sehr gut!)

Wir sind uns gewiss, dass Landwirte ihr Eigentum nachhaltig nutzen. Und damit werden auch die Naturschutzziele von Staat und Gesellschaft in der Fläche erreicht. Wir halten deshalb unterm Strich keine weiteren ordnungspolitischen Regelungen für erforderlich. Bayern nimmt dennoch die Verantwortung zur Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen vielfältig wahr. So sind im Bayerischen Naturschutzgesetz etliche Belange, davon bin ich überzeugt, besser als im Bundesnaturschutzgesetz geregelt.

Meine Damen und Herren, im Rahmen der vorbereitenden Diskussionen über die Gesetzesvorlage waren uns die Auffassungen der Experten bei der Anhörung am 25. November 2010, die von unseren Kollegen der FDP beantragt wurde, ganz wichtig. Das gilt, auch wenn einige ihrer Forderungen am Ende doch nicht in die Novelle des Bayerischen Naturschutzgesetzes aufgenommen und darin nicht berücksichtigt worden sind.

Ich will einiges ansprechen. In der Expertenanhörung und auch in unseren Diskussionen wurde als ein ganz wesentliches Anliegen die Erhaltung von Grünland auf besonders sensiblen Standorten angesprochen. Bayern weicht in diesem Punkt von den scharfen Regeln des Bundesnaturschutzgesetzes ab. Der Bund fordert generell eine Genehmigung beim Umbruch von Grünland. Unser Entwurf gibt das Ziel vor, dass das Grünland erhalten bleiben soll. Es soll vor allem auf erosionsgefährdeten Hängen, in Überschwemmungsgebieten, auf Standorten mit hohem Grundwasserstand und auf Moorstandorten erhalten bleiben.

Um dies zu gewährleisten, bietet Bayern den Landwirten eine intensive fachliche Beratung sowie die Förderung geeigneter Maßnahmen zum Erhalt des Grünlands im Rahmen des Kulturlandschaftsprogramms und des Vertragsnaturschutzprogramms. So waren im Jahr 2010 ungefähr 1,7 Millionen Hektar Fläche vom Kulturlandschaftsprogramm erfasst. 65.000 Landwirte haben an diesem Projekt freiwillig teilgenommen. Für das Kulturlandschaftsprogramm wurden 2010 rund 170 Millionen Euro Fördermittel eingesetzt. Hinzu

kommt das Vertragsnaturschutzprogramm. Dabei wurden im letzten Jahr 36 Millionen Euro ausgegeben. In diesem Jahr werden es sogar 3 Millionen Euro mehr sein. Bayern will damit auch die Umweltleistungen, die die Bauern und Landwirte für unsere Gesellschaft erbringen, unterstützen und honorieren.

(Ludwig Wörner (SPD): Darum haben wir die Mittel zusammengestrichen!)

Kolleginnen und Kollegen, ich will nicht verhehlen, dass in den Koalitionsfraktionen auch über eine Anzeigepflicht für den Grünlandumbruch als effektiveres Mittel, also als eine Art Zwischenlösung zwischen der stringenten Genehmigungspflicht des Bundes und der rechtlich etwas unverbindlichen Regelung, nach der Grünland erhalten bleiben soll, beraten wurde. Nach intensiver Diskussion in den Fraktionen von CSU und FDP haben wir uns jedoch für die Beibehaltung der bisherigen Regelung entschieden. Ich bedanke mich an dieser Stelle ausdrücklich bei unserem Umweltminister Dr. Markus Söder, bei meinen Kolleginnen und Kollegen im Arbeitskreis meiner Fraktion, aber auch bei den Kollegen Tobias Thalhammer und Otto Bertermann für die intensive Auseinandersetzung mit diesem Thema.

(Beifall bei der CSU und der FDP - Dr. Christian Magerl (GRÜNE): Und was ist herausgekommen?)

In diesem Zusammenhang will ich ganz bewusst einen Appell an unsere Landwirte richten. Die von uns gewählte Regelung verpflichtet sie besonders, durch eigenes Verhalten umso mehr dazu beizutragen, dass ein Grünlandumbruch auf ökologisch sensiblen Standorten künftig so gut wie nicht mehr erfolgt. Nur wenn dieser Pakt nachweislich eingehalten wird, können wir auch weiter ohne ordnungspolitische Festlegungen auskommen.