Protokoll der Sitzung vom 02.03.2011

Herr Dechant, Sie wissen doch ganz genau, dass es unsinnig ist, den Eiweißanbau in Übersee weiter zu fördern. Es ist doch viel ökologischer, hier bei uns Eiweiß anzubauen. Es ist ökologischer und ökonomischer. Sie sprechen von Klimazielen, aber man muss den Klimaschutz eben auch fördern. Wir haben Ihnen vorgemacht, wie man

so etwas fördern kann, wie man ein Marktanreizprogramm erstellt, wie zum Beispiel mit dem EEG, dem Erneuerbare-Energien-Gesetz. Wenn Sie das betrachten, wissen Sie genau, wie man Eiweißanbau hier langsam so günstig macht, dass er sich auch ökonomisch rentiert. Es ist meines Erachtens die falsche Strategie, erst einmal Gentechnik in Futtermitteln zuzulassen. Dann kommen Sie davon nämlich nicht mehr weg. Dann ist es zu spät. Dann haben Sie es viel schwerer, den Eiweißanbau hier erneut zu fördern.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Danke, Frau Kollegin. Bitte, Herr Dechant.

(Vom Redner nicht autori- siert) Verehrte Kollegin, Sie sprechen etwas an, was ich so nicht nachvollziehen kann. Die Nutzung von gentechnisch veränderten Futtermitteln ist nicht verboten, sondern erlaubt.

(Tanja Schweiger (FW): Leider!)

Was Sie ansprechen, ist die Tatsache, dass der Verbraucher nicht bereit ist, erhöhte Preise zu bezahlen. Deshalb müssen wir über ein Instrument wie das EEG den Verbraucher quasi zwingen, die erhöhten Preise zu bezahlen. Wenn wir auf diese Art und Weise Politik machen wollen, dann kann man dieser Meinung sein. Wir sind anderer Meinung, dass sich nämlich der Verbraucher aktiv entscheiden soll, ob er das will oder nicht, aber man ihn nicht über ein Programm dazu zwingen soll. Wir sind nicht der Meinung, dass man den Verbraucher zu einem bestimmten Verhalten zwingen soll. Wir sind der Meinung, dass der Verbraucher die Wahlfreiheit haben muss und selber entscheiden soll, was er kaufen will, ob er das so oder so unterstützen will oder ob es ihm relativ egal ist. Es gibt auch einige Verbraucher, die so denken.

(Beifall bei der FDP und des Abgeordneten Eber- hard Sinner (CSU))

Vielen Dank. Zur letzten Zwischenbemerkung bitte Herr Wörner.

(Eberhard Sinner (CSU): Großredner Wörner!)

Herr Kollege Dechant, es gefällt mir an der FDP - das meine ich nicht zynisch, sondern ganz ehrlich -, dass Sie offen zugeben, dass es, wenn wir gentechnisch veränderte Futtermittel transportieren, zwangsläufig zur Vermengung mit anderen Futtermitteln kommen kann. Sie haben gerade erklärt, dass man nicht mit zweierlei Schiffen fährt, einmal mit Futtermitteln und einmal mit Saatgut. Das

heißt, Sie lassen wissentlich zu, dass entgegen der Linie, die wir bisher hier alle vertreten haben, durch die Vermengung gentechnisch verändertes Saatgut auf die Märkte und damit auf die Äcker kommt. Das will ich nur noch einmal verdeutlichen. Das ist Ihre Position, Ihre Haltung. Darüber, ob das richtig ist oder nicht, kann man streiten, aber Sie sagen es zumindest ehrlich im Gegensatz zu anderen.

Das Zweite ist: Sie lassen damit auch zu - das sagen Sie vorsichtshalber nicht so laut -, dass in Europa bisher nicht zugelassenes verändertes Saatgut bzw. Futtermittel ebenfalls importiert werden darf.

Das Dritte ist - dabei muss ich mich meinem Kollegen von den Freien Wählern anschließen -: Herr Kollege, diese Welt ist ein geschlossener Kreislauf. Wenn Sie etwas drin haben, bekommen Sie es nicht mehr heraus. Ist Ihnen das angesichts von radioaktiven Endlagern, mit denen wir nicht fertig werden, bewusst? Wir basteln uns gerade wieder etwas Neues zurecht. Wollen Sie das wirklich sehenden Auges, nur - das ist Ihre Begründung - um der Wirtschaftlichkeit willen? Geld regiert für Sie die Welt und sonst nichts. Gibt es vielleicht noch Natur, eine Schöpfung und etwas anderes? Damit müssen Sie fertig werden, nicht ich.

(Beifall bei der SPD)

Danke, Herr Kollege Wörner.

(Vom Redner nicht autori- siert) Herr Kollege Wörner, auch Sie haben etwas Wesentliches verschwiegen. Es dürfen nur Spuren von Futtermitteln enthalten sein. Wenn bereits seit drei Monaten ein vollständiger Zulassungsantrag der EU-Kommission vorliegt und die europäische Lebensmittelbehörde keinen Hinweis gefunden hat, dass von den Spuren nachteilige Auswirkungen auf die Gesundheit und die Umwelt bestehen, dann ist das zur Kenntnis zu nehmen. Sie stellen es so dar. Diese Spuren sind auch irgendwo auf der Welt zugelassen. Wenn es sich um etwas handelt, das kein Mensch kennt und bei dem auch der EU noch nicht bekannt gemacht wurde, dass es so etwas existiert, dann gilt dies nach wie vor. Es darf gar nichts drin sein. Sie stellen es so dar, als ob etwas drin sein könnte. Das entspricht aber nicht den Tatsachen. Wenn Sie mir vorwerfen, ich würde etwas verschweigen, dann muss ich auch Sie daran erinnern, dass Sie den Sachverhalt zwar nicht verschweigen, aber so drehen, dass nur eine Seite zu sehen ist und die andere Seite nicht so. Ansonsten - Sie haben Recht - bedanke ich mich für das Lob, dass wir eine klare Haltung und eine klare Position haben. Ich bedanke mich bei allen Kolleginnen und Kollegen für die lebhafte und sehr inte

ressante Debatte. Wir werden - wie gesagt - die Anträge ablehnen.

(Beifall bei der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Dechant. Zu Wort hat sich noch Frau Staatssekretärin Huml gemeldet. Darf ich, bevor Sie anfangen, um ein bisschen mehr Ruhe für Ihre Kollegin bitten.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich teile ihre Auffassung, dass ein großer Teil der Menschen den Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen ablehnt. Das ist auch die Haltung der Bayerischen Staatsregierung. Unser großes Ziel ist ein gentechnikanbaufreies Bayern. Wir sprechen heute aber über analytische Werte. Es geht nicht um Nulltoleranz für nicht zugelassene GVOs. Diese Werte gelten selbstverständlich weiter. Allerdings sind die Nachweisstandards in den Laboren der EU bisher sehr unterschiedlich. Das bedeutet, dass einzelne Labore geringe GVO-Spuren nachweisen können, während andere dies nicht können. Es geht darum, einen einheitlichen Standard zu finden. Es geht darum, dass alle Labore in Europa einheitliche Probeentnahmen und Analyseverfahren festlegen, um einen einheitlichen Standard zu erreichen. Der Verordnungsvorschlag legt diesen Wert bei 0,1 %, bezogen auf die Gesamtmenge, fest.

Ich möchte kurz zitieren, was Adi Sprinkart im Juli 2010 im Landtag gesagt hat: "Wir waren hier im Bayerischen Landtag eigentlich schon einmal so weit, dass wir gesagt hatten, Nulltoleranz bedeutet 0,1 %". - Das bedeutet, dass dies entsprechend anerkannt worden ist. Hier geht es nicht darum, die Nulltoleranzregelung aufzuweichen oder Schwellenwerte für nichtzugelassene GVOs einzuführen. Es geht um ein europaweites einheitliches Probeentnahme- und Analyseverfahren, also um eine technische Lösung.

Nach der EU-Verordnung geht es auch nicht darum, diese Werte auf Saatgut zu übertragen. Sie sollen nur für Futtermittel gelten. Dieser Unterschied ist wohl der Opposition nicht bekannt gewesen, sonst hätten Sie dies in den Antrag nicht so aufgenommen.

Wenn ich noch kurz zu dem Dringlichkeitsantrag 16/7610 der GRÜNEN kommen darf, über dessen Anliegen wir in ähnlicher Form bereits zum wiederholten Male beraten, dann ist festzustellen, dass viele der Forderungen bereits in Bearbeitung sind oder umgesetzt worden sind. Als Beispiel darf ich nennen, dass auf landeseigenen Flächen seit Langem weder eine Sortenprüfung noch ein Anbau von GVOPflanzen vorgenommen wird. Die Forschung erfolgt

auch nicht im Freiland, sondern in Gewächshäusern. Pauschale Anbauverbote für zugelassene GVOs sind derzeit rechtlich unzulässig. Wir in Bayern setzen aber auf die Selbstbestimmung der Verwender beim Anbau und wollen daran auch weiter arbeiten.

(Beifall bei der CSU)

Bitte noch einen Moment, ich habe gerade ein Zeichen bekommen, dass Kollege Wörner noch eine Zwischenbemerkung abgeben will. Herr Kollege Wörner.

Frau Staatssekretärin Huml, darf ich Sie auf den Widerspruch zwischen Ihrer Aussage und der Aussage des Kollegen Dechant hinweisen? Er hat ehrlicherweise zugegeben, dass die Vermischung stattfinden wird, während Sie sagen, es erfolge eine Trennung von Futtermittel und Saatgut. In der Praxis können Sie das nicht trennen. Im Übrigen: Wenn die Toleranzgrenze von 0,1 für Sie das Credo ist, dann darf ich Sie daran erinnern: Bei BSE - Sie waren da noch nicht hier - hat es zuerst geheißen, eine Nulltoleranz ginge nicht und dann hat man es doch eingeführt und es ist gegangen. Ich würde Sie bitten, in Ihrem Hause darüber nachzudenken, ob Sie nicht einen falschen Weg beschreiten, wenn Sie - ich wiederhole mich - jetzt nicht die Türe aufmachen, sondern das Scheunentor aufreißen und damit langfristig den Dreck in der Landschaft haben. Offensichtlich sind Sie bzw. ist Ihr Haus bereit, dies hinzunehmen, wohl wissend, dass Sie damit der Großindustrie und der Agrarindustrie in die Hände spielen.

Danke, Herr Kollege. Bitte schön, Frau Huml.

Ich darf mich wiederholen: Es geht hier um einen technischen Messwert, um einen Standard, den wir in Europa einheitlich haben wollen. Herr Kollege Aiwanger hat sehr gut ausgeführt, dass es um einen technischen Laborwert geht und dass angestrebt werden soll, einen einheitlichen Standard zu haben. Es ist offen, ob dieser immer bei 0,1 % bleibt oder verändert werden kann, wenn die Standards der Labore entsprechend verbessert sind. Man kann ihn dann selbstverständlich auch senken, aber im Moment ist es wichtig, diesen einheitlichen Standard zu haben. Für uns ist es besser, einen einheitlichen und vergleichbaren Standard innerhalb Europas zu haben, als wenn unterschiedlich gemessen wird. Das ist der erste Schritt. Dass wir gerne weiter heruntergehen wollen, ist selbstverständlich.

(Beifall bei der CSU)

Vielen Dank. Sie sind befreit. Uns liegen hier oben keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit schließe ich die Aussprache. Ich bitte Sie jetzt um Unterstützung bei der Abstimmung.

Wir trennen hierzu die beiden eingereichten Dringlichkeitsanträge. Es wurde namentliche Abstimmung beantragt. Sie werden - wie immer - die üblichen Kästen an den dafür vorgesehenen Orten finden. Sie haben für die Abstimmung fünf Minuten Zeit. Zuerst geht es um den Antrag der Abgeordneten Bause, Dr. Runge, Gote und anderer und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend "Bayern wird gentechnikfreie Region in Europa" auf Drucksache 16/7610. Mit der Abstimmung kann begonnen werden.

(Namentliche Abstimmung von 18.19 bis 18.23 Uhr)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, in freudiger Erwartung des Schaschliks in der Gaststätte heute Nacht wollen wir zügig fortfahren. Die fünf Minuten sind um. Mit dem Auszählen kann begonnen werden.

Wir fahren mit der namentlichen Abstimmung über den Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Markus Rinderspacher, Ludwig Wörner, Kathrin Sonnenholzner und anderer und Fraktion (SPD) "Nulltoleranz bei Gentechnik in Futtermitteln", Drucksache 16/7616, fort. Mit der namentlichen Abstimmung kann begonnen werden. Sie haben drei Minuten Zeit.

(Namentliche Abstimmung von 18.24 bis 18.27 Uhr)

Die drei Minuten sind um. Ich schließe die Abstimmung. Die Stimmen werden außerhalb des Plenarsaals ausgezählt, und das Ergebnis wird Ihnen so schnell wie möglich mitgeteilt.

Bevor wir in der Tagesordnung fortfahren, gebe ich die Wahlergebnisse der vorher durchgeführten Richterwahlen bekannt. Wahlvorschlag Andreas Dhom als berufsrichterliches Mitglied: An der Wahl haben 156 Abgeordnete teilgenommen. Davon waren keine Stimmzettel ungültig. Auf Herrn Dhom entfielen 129 Stimmen. Mit Nein stimmten drei Abgeordnete. Ihrer Stimme enthalten haben sich 24 Abgeordnete.

Wahlvorschlag Stephan Kersten als erster Vertreter des Präsidenten des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs: An der Wahl haben 156 Abgeordnete teilgenommen. Davon waren keine Stimmzettel ungültig. Auf Herrn Kersten entfielen 130 Stimmen. Mit Nein stimmten drei Abgeordnete. Ihrer Stimme enthalten haben sich 23 Abgeordnete.

Wahlvorschlag Andreas Polloczek als berufsrichterliches Mitglied: An der Wahl haben 156 Abgeordnete teilgenommen. Davon waren keine Stimmzettel ungültig. Auf Herrn Polloczek entfielen 129 Stimmen. Mit Nein stimmten drei Abgeordnete. Ihrer Stimme enthalten haben sich 24 Abgeordnete.

Ich stelle fest, dass der Bayerische Landtag Herrn Dhom und Herrn Polloczek zu berufsrichterlichen Mitgliedern des Verfassungsgerichtshofs gewählt hat. Außerdem wurde Herr Kersten zum ersten Stellvertreter des Präsidenten des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs gewählt. Der Tagesordnungspunkt 7 ist damit erledigt.

Ich rufe auf:

Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Karsten Klein, Prof. Dr. Georg Barfuß, Dr. Franz Xaver Kirschner u. a. und Fraktion (FDP) Rechtsunsicherheit hinsichtlich der Umsatzsteuerpflicht von Zuschüssen durch die öffentliche Hand beseitigen (Drs. 16/7611)

Ich eröffne die Aussprache. Erster Redner ist Herr Kollege Dr. Kirschner. Sie haben das Wort. - Die anwesenden Kolleginnen und Kollegen bitte ich, ihre Plätze einzunehmen und Gespräche gegebenenfalls draußen zu führen.

Sehr geehrtes Präsidium, liebe Kolleginnen und Kollegen! Eigentlich müsste ich zunächst den Herrn Staatsminister für Finanzen, Herrn Fahrenschon, bitten, den Raum zu verlassen, weil ich ihm sonst unter Umständen eine neue Steuereinnahmequelle eröffne. Die Umsatzsteuerpflicht von Zuschüssen durch die öffentliche Hand gilt für Gewerbebetriebe, für Kommunen und für andere Bereiche. Da komme ich gleich drauf. Ich möchte Sie nicht mit Steuerparagrafen langweilen. Grundsätzlich haben wir das Problem der Steuerbarkeit. Das Vorhandensein von zwei Unternehmern und der Leistungsaustausch im Inland - Geld gegen Sachleistungen oder Zusagen - sind die Voraussetzungen hierfür.

Es gibt Entgelte für Leistung, zusätzliche Entgelte von Dritten und echte Zuschüsse. Ich möchte Ihnen einige Beispiele anführen, die verdeutlichen, wie problematisch dies sein kann. Zu nennen sind in diesem Zusammenhang Zuschüsse für einen eingetragenen Verein einer Kommune für das Abhalten von Weihnachtsmärkten. Beispielsweise zahlt eine Gemeinde an den Verein 10.000 Euro, weil sich der Verein verpflichtet hat, einen Weihnachtsmarkt abzuhalten. Von den 10.000 Euro, die der Verein erhalten hat, muss er ca. 2.000 Euro aufgrund der Umsatzsteuerpflicht an das Finanzamt abführen. Im Tiefgaragenbau verpflichtet sich der Unternehmer, der öffentlichen Hand

Parkplätze kostenlos zur Verfügung zu stellen, und bekommt dafür einen Zuschuss. Der Zuschuss ist umsatzsteuerpflichtig. Die Zuschüsse für die Durchführung von Forschungsvorhaben sind ebenfalls umsatzsteuerpflichtig. Die Fördermittel zum Bau von Abwasseranlagen der öffentlichen Hand aus landesrechtlichen Verpflichtungen, die vom Privatunternehmer ausgeführt werden, sind umsatzsteuerpflichtig.

Im Zusammenhang mit den zusätzlichen Entgelten von Dritten wird es spannend. Pauschale Zuwendungen der Bundesanstalt für Arbeit für Sach- Personalund Beförderungskosten zur Betreuung Behinderter sind umsatzsteuerpflichtig. Die Zuschüsse für den Bau eines Studentenwerkes, das ein selbständiger Unternehmer baut, sind umsatzsteuerpflichtig.

Dann gibt es noch die sogenannten echten Zuschüsse. In dem Erlass heißt es: "Auch echte Zuschüsse sind daraufhin zu prüfen, ob gewisse Bedingungen enthalten sind, die zur Umsatzsteuerpflicht führen". Ein Beispiel: Ein Unternehmer baut ein Objekt, das vom Wirtschaftsministerium oder der EU bezuschusst wird. In dem Zuschussbescheid steht, dass er fünf oder zehn Mitarbeiter mindestens für fünf Jahre einstellen müsse. Das ist eine Gegenleistung, die zur Umsatzsteuerpflicht führen kann.

Problematisch ist, dass es zu diesem Thema keine eindeutige rechtliche Regelung gibt. Damit eröffnet sich für die Betriebsprüfung ein weites Feld. Wir kennen die Finanzbehörden. Diese Lücken werden ausgenutzt, um möglichst viele Steuern zu generieren. Darüber hätte ich gerne einen Bericht.