Protokoll der Sitzung vom 25.05.2011

(Beifall bei der CSU und der FDP)

Differenzieren Sie bitte die Wirtschaft nicht in Landund Forstwirtschaft und in gewerbliche Wirtschaft. Insofern müsste eine Gewinnschwankungsrücklage für die gesamte gewerbliche Wirtschaft gemacht werden, weil ein gewerblicher Unternehmer das gleiche Risiko hat, wenn auch nicht das Witterungsrisiko, wobei die Witterung unter Umständen auch auf die gewerbliche Wirtschaft Auswirkungen haben kann. Baubetriebe zum Beispiel könnten wegen eines strengen Winters oder schwieriger Witterungsbedingungen genauso in Mitleidenschaft gezogen werden wie Betriebe der Land- und Forstwirtschaft. Deshalb, liebe Kolleginnen und Kollegen bitte ich, die Anträge der SPD und der FREIEN WÄHLER abzulehnen und dem Antrag der CSU und der FDP zuzustimmen, weil er beides macht.

(Maria Noichl (SPD): Weil er prüft!)

- Das ist nicht nur ein Prüfantrag. Der Antrag macht beides: Der Antrag der CSU und der FDP fordert den Bund. Als Vertreter der Bayerischen Staatsregierung sage ich noch einmal: Wir haben das Recht und die Pflicht, den Bund in die Verantwortung zu nehmen. Das ist durchaus legitim. Wir nehmen nicht nur den Bund in die Verantwortung, sondern wir unterstützen mit eigenen Maßnahmen. Ich habe von den Umweltmaßnahmen des Kollegen Brunner gesprochen und von den steuerlichen Maßnahmen, die das Bayerische Staatsministerium der Finanzen in Abstimmung mit den nachgeordneten Finanzbehörden in Ansatz bringen will. Insofern ist der Antrag der CSU und der FDP genauer. Ich bitte um Zustimmung.

(Beifall bei der CSU und der FDP)

Mir liegen zwei Zwischenbemerkungen vor. Zunächst Frau Kollegin Müller, dann Frau Kollegin Noichl. Frau Kollegin Müller, bitte schön.

Herr Staatssekretär Pschierer, geben Sie mir bezüglich der De-minimisRegelung recht, dass es im landwirtschaftlichen Bereich keine Überschreitungen gibt, sondern dass die De-minimis-Obergrenze vom Freistaat Bayern als Ganzes überschritten wird? - Das kann also nicht auf den einzelnen landwirtschaftlichen Betrieb heruntergerechnet werden.

Sie haben gerade festgestellt, dass es derzeit keine Liquiditätsengpässe gebe. Ich meine, dass gerade im

Hinblick auf den Bundesratsentschluss von 2009 der Antrag der FREIEN WÄHLER richtig ist. Warum wurde dieses Thema nicht konkret aufgegriffen? - Das hat sich mir noch nicht erschlossen. Ich bin der Meinung, dass § 7 g des Einkommensteuergesetzes nicht nur die Rückstellungen für Investitionen wie etwa den Kauf eines Traktors ermöglicht, die konkret belegt werden müssen, sondern dass auch witterungsbedingte oder marktbedingte Ausfälle ausgeglichen werden können.

Ich wiederhole: Wir wollen keine Steuergeschenke und keine Bevorzugung der Landwirtschaft. Die Hilfen können allen anderen Betrieben auch zustehen. Die Steuern werden zeitversetzt bezahlt. Das war der Ansatz, nichts anderes. Können Sie dazu konkrete Ausführungen machen?

Frau Kollegin Müller, ich habe bezüglich der De-minimis-Regelung nicht gesagt, dass die Ausschöpfung der Kontingente alleine durch die Liquiditätsprogramme verursacht worden sei, sondern durch zwei Säulen. Einmal sind das die Liquiditätsprogramme, aber eben auch durch die Milchkuhprämie, die durchaus umstritten war. Erinnern wir uns an diese Debatte. Diese beiden Maßnahmen haben dazu geführt, dass die De-minimis-Regelung in Bezug auf die Kontingente nicht mehr greifen kann.

Zur zweiten Frage bezüglich der steuerlichen Wirksamkeit einer Risikoausgleichsrücklage zitiere ich noch einmal das Gutachten der Universität Hohenheim und "top agrar" und andere. Die Berechnung der Höhe der Ersparnis zeigt, dass damit kein Problem eines Betriebs gelöst wird, das von Dürreschäden und Ernteausfällen betroffen ist.

Frau Kollegin Noichl, Sie haben das Wort zur Zwischenbemerkung. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Staatssekretär, Sie sprachen davon, wie hervorragend der Gedanke sei, die Betriebsprämie im Voraus auszahlen zu wollen. Mich interessiert, warum das die CSU im vergangenen Jahr, als die Milchviehbetriebe in Kalamitäten kamen, als "no go" abgetan hat?

Frau Kollegin, Sie sprechen von der Entwicklung des Milchpreises und der schwierigen Situation am Milchmarkt. Man kann eine solche Regelung nicht von ganz normalen Marktpreisschwankungen abhängig machen. Auch wenn es der eine oder andere nicht kapieren will, hat der Milchmarkt nun einmal Höhen und einmal Tiefen.

Hier sprechen wir aber über eine ganz andere Geschichte. Bei Witterungsschäden sprechen wir über einmalige Vorgänge. Diese Schäden kommen immer wieder, leider, vielleicht auch durch den Klimawandel. Das ist aber eine ganz andere Sache. Vergleichen Sie deshalb bitte nicht Äpfel mit Birnen. Sie setzen die Schwankungen am Milchmarkt, die ganz anderen Voraussetzungen unterliegen, dem Einfluss der Witterungsschäden gleich. Diese Dinge kann man nicht vergleichen. Was die Witterungsschäden und Ernteausfälle angeht, macht es Sinn, die Auszahlung der Prämie vorzuziehen.

(Beifall bei der CSU und der FDP - Zuruf der Ab- geordneten Maria Noichl (SPD))

Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Dazu werden die Anträge wieder getrennt.

Wer dem Dringlichkeitsantrag auf Drucksache 16/8750, das ist der Antrag der SPD-Fraktion, seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die SPD, die FREIEN WÄHLER und das BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie Frau Dr. Pauli (fraktionslos). Gegenstimmen? - CSU und FDP. Gibt es Stimmenthaltungen? - Keine. Damit ist der Dringlichkeitsantrag abgelehnt.

Wer dem Dringlichkeitsantrag auf Drucksache 16/8769 zustimmen will, das ist der interfraktionelle Antrag von CSU und FDP, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die CSU, die FDP, die FREIEN WÄHLER, die SPD, die GRÜNEN und Frau Kollegin Dr. Pauli (fraktionslos).

(Maria Noichl (SPD): Der Antrag hilft nicht, er schadet aber auch nicht!)

Gibt es Gegenstimmen? - Keine. Gibt es Enthaltungen? - Auch keine. Damit ist dieser Dringlichkeitsantrag angenommen.

Wer dem Dringlichkeitsantrag auf Drucksache 16/8770, das ist der Dringlichkeitsantrag der Fraktion der FREIEN WÄHLER, zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Fraktionen der FREIEN WÄHLER, der SPD und Frau Kollegin Dr. Pauli (fraktionslos). Gibt es Gegenstimmen? Das sind die CSU, die FDP und das BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN. Enthaltungen? - Es gibt keine Enthaltungen. Damit ist dieser Dringlichkeitsantrag abgelehnt.

Ich rufe auf:

Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Florian Streibl, Thorsten Glauber u. a. und Fraktion (FREIE WÄHLER) Das Geld des Dorfes dem Dorfe - Stadtwerke und Bürgerkraftwerke stärken (Drs. 16/8751)

Ich eröffne die Aussprache und erteile Herrn Kollegen Glauber das Wort. Bitte schön.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Satz von Wilhelm Raiffeisen aus der Mitte des 19. Jahrhunderts: "Das Geld des Dorfes dem Dorfe!" gilt noch heute.

(Unruhe - Glocke des Präsidenten)

Wilhelm Raiffeisen hat die Genossenschaften in Bayern geprägt, er ist überall zu finden und diesen Satz können wir in der Debatte um die Energiewende, um die Abkehr von der Atomenergie, die alle hier in diesem Hause wollen, gut gebrauchen. Dieser Satz wird zentraler Bestandteil der Energiewende werden. Davon bin ich überzeugt. Wir FREIE WÄHLER wollen das mit einem Antrag unterstützen, der das Anliegen der Genossenschaften und der lokalen Wertschöpfung verstärkt.

Kolleginnen und Kollegen, letzte Woche haben wir in diesem Haus über den Netzausbau diskutiert. Wir haben das Problem, dass wir, wie damals angesprochen, Übertragungsnetze mit einer Länge von über 36.000 Kilometer in Deutschland haben. Wir bräuchten 3.600 neue, um viel Offshore-Energie verteilen zu können. In den letzten Jahren sind wir nur mit wenigen Kilometern vorangekommen. Das zeigt, wie wichtig das Thema hier wäre. Ich habe letzte Woche gefordert, dass die Staatsregierung darauf Einfluss nimmt, indem sie im Bundesrat einen runden Tisch für eine Netzbehörde einrichten lässt.

Heute fordern wir, dass daneben die Versorgungsnetze ertüchtigt werden. Wenn wir diese ertüchtigen wollen, dann haben wir vor allem das Problem der Investitionen. Wir haben kleine Versorger mit weniger als 100.000 Kunden. Für sie ist es schwer möglich, die Investitionen zeitnah abzurechnen. Heute haben wir als Basisjahr für die Netzversorger das Jahr 2011. Der erste Fluss der Netzentgelte wird aber erst 2017 fließen. Das ist für die Netzversorger ein Problem. Wenn man sich überlegt, dass hier fünf bis sechs Jahre vorher investiert werden muss, dann bedeutet das ein großes Problem für die Unternehmen. Wenn wir es aber schaffen würden, kleinere Zeiträume vorzugeben, und das fordern wir, damit der Zeitraum zwischen dem Basisjahr und dem Rückfluss verkürzt wird, dann kämen wir beim Netzausbau schneller voran. Der Ausbau gerade der Versorgungsnetze ist

bei den erneuerbaren Energien ein zentraler Bestandteil, um die Energiewende zu erreichen.

Ein weiterer Aspekt liegt uns besonders am Herzen, liebe Kolleginnen und Kollegen, nämlich die Dokumentationspflicht. Heute wird ein kleiner Netzbetreiber mit weniger als 30.000 Kunden genauso betrachtet wie ein ganz großer und muss enorme Auflagen erfüllen. Wir haben in Bayern noch viele kleine Netze mit weniger als 1.000 oder 1.200 Kunden. Sie müssen nach der Netzregulierungsbehörde die gleichen Auflagen erfüllen wie Versorger mit 30.000 Kunden. Sie müssen alle erneuerbaren Energien, die in ihr Netz eingespeist werden, nachweisen und ihre Netzlänge und Netzkapazität darstellen, und das immer kontinuierlich. In meiner Heimatgemeinde haben wir beispielsweise 350 Kunden. Die Electra in Penzberg musste allein 80.000 Euro investieren, um die Auflagen der Netzregulierungsbehörde zu erfüllen. Es wäre aber doch Ziel von uns allen, dass die Kommunen an ihre Netze kommen, indem wir die Dezentralisierung vorantreiben. Deshalb müssen wir Regelungen finden. Unser Antrag zielt darauf ab, dass Stromversorger mit weniger als 5.000 Kunden nur noch einen Mindeststandard erfüllen müssen. Das sollte für uns alle Ziel sein, wenn wir die Energiewende wollen.

Wir sind der Meinung, wir müssten KfW-Förderprogramme auflegen, um das Genossenschaftsmodell zu befeuern. Wenn wir wollen, dass die Bürger die Energieversorgung anschieben, wenn wir wollen, dass sie in die Energieversorgung als private Versorger einsteigen, dann sollten wir ein Anreizprogramm schaffen, das auf eine Kilowattleistung begrenzt ist. Dafür sollen zinsvergünstigte Darlehen bereitgestellt werden, damit unsere Bürgerinnen und Bürger zu privaten Energieversorgern werden. Das soll mit einem zinsvergünstigten Darlehen geschehen.

Die letzte Forderung in unserem Antrag ist ein Wunsch, den die Fraktion der FREIEN WÄHLER hier schon ein paar Mal dargestellt hat. Bisher gibt es eine 70-:-30-Regelung, was die Windkraft betrifft. Das weiß jeder hier in diesem Hause. 70 % der Steuereinnahmen werden am Produktionsstandort versteuert. Wenn wir die Energiewende wollen, wenn wir das Gesicht Bayerns verändern, dann müssen unsere Bürgerinnen und Bürger und die Kommunen Lasten tragen. Wir sind der Meinung, derjenige, der die Last trägt, soll auch den Steueranteil haben. Heute gehen wir noch einen Schritt weiter und sagen: 100-prozentige Versteuerung am Produktionsstandort. Wenn die Wertschöpfung bei den Kommunen liegt, werden wir dort eine hohe Akzeptanz finden. Wir fordern deshalb ein Programm, das der Dezentralisierung und der Stärkung unserer Kommunen bei der Energieversor

gung helfen wird. Wir bitten um Zustimmung zu unserem Antrag.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Als nächsten Redner haben wir Herrn Kollegen Schöffel für die CSU-Fraktion. Bitte sehr.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, wir sind uns alle einig: Die angekündigte Energiewende wird zum großen Teil im ländlichen Raum stattfinden. Sie wird in den Kommunen stattfinden. Dort gibt es eine Vielzahl von Ideen, dort muss die Akzeptanz gewonnen werden, und dort wird auch von den Bürgerinnen und Bürgern Kapital bereitgestellt werden. Bei den Bürgerinnen und Bürgern, den Privatpersonen, muss die Wertschöpfung stattfinden, auch bei den Stadtwerken. Wir setzen in großem Umfang auf die dezentrale Energieproduktion, weil das unsere Netze stabil halten wird. Dafür haben wir bei den Stadtwerken die Fachleute, die wir dazu brauchen und die die Dinge voranbringen. Wir stehen deshalb an der Seite unserer Stadtwerke.

Herr Kollege Glauber, ich nehme an, wir sind uns auch in diesem Punkt einig: Die Energiewende muss ein Konjunkturprogramm für den ländlichen Raum sein. Wir müssen die Stärkung des ländlichen Raumes und den Ausbau neuer Energiequellen zusammen denken.

Ich komme zu dem Antrag und zu den einzelnen Themen. Die Überlegung, 100 % Gewerbesteuer für die Standortgemeinden vorzusehen, ist grundsätzlich richtig. Wir haben formuliert "bis zu 100 %". Wir wollen die Möglichkeit eröffnen, dass auch mehrere Kommunen im Einvernehmen in eine Windkraftanlage investieren und die Gewerbesteuer dann aufgeteilt werden kann. Aber grundsätzlich ist klar, dass die Gewerbesteuer dort, wo die Anlagen stehen, wo auch Belastungen entstehen, bezahlt wird.

Sie haben im ersten Punkt die Regulierungsbehörden angesprochen. Die Regulierungsbehörden müssen das System der Netzentgelte und der Erlösobergrenzen so gestalten, dass die Investitionen in den Netzausbau erfolgen. Das ist völlig klar. Andererseits müssen die Regulierungsbehörden aber auch die Effizienz des Systems sicherstellen und die Erlössituation im Auge haben. Da geht es am Ende auch um den Strompreis. Die Erweiterungsmaßnahmen, die Sie angesprochen haben, und die Integration von erneuerbaren Energieanlagen können bereits jetzt, also in der laufenden Regulierungsperiode, berücksichtigt werden. Dazu gibt es den sogenannten Erweiterungsfaktor. Das würde dazu führen, dass die Erlösobergrenze

und die Netzentgelte ansteigen. Das ist theoretisch und auch in der Umsetzung möglich.

Sie haben eine Arbeitsgemeinschaft angesprochen, die gebildet werden soll. Sie ist auf Bundesebene schon gebildet worden, und zwar vom Bundeswirtschaftsminister. Dort gehört sie auch hin. Sie heißt "Plattform für zukunftsfähige Netze". Dort sollen Fragen, wie man das System neu gestaltet oder was geändert werden muss, besprochen werden.

Ich möchte noch auf den zweiten Punkt eingehen. Natürlich ist es unser ständiges Bestreben, kleine und mittlere EVUs vom Bürokratieaufwand zu entlasten. Dazu sind sicherlich weitere Schritte notwendig. Oft stehen aber auch europarechtliche und bundeseinheitliche Regelungen entgegen. Hierauf soll eingewirkt werden. Bayern hat bereits erreicht, dass beim Bund das Verfahren für die Netzentgeltgenehmigungen vereinfacht und die Anreizregulierung bei den Netzbetreibern bis zu 30.000 Kunden verbessert worden ist. Wir halten 5.000 Kunden nicht für eine vernünftige Größenordnung. Kleine Stadtwerke sagen auch, dass 15.000 Kunden eine kritische Größenordnung sind. Vor diesem Hintergrund ist schon viel geschehen und es wird noch viel geschehen. Diese Fragen hängen selbstverständlich mit der Energiewende zusammen.

Wir halten den Antrag derzeit nicht für erforderlich und werden ihn ablehnen.

(Beifall bei Abgeordneten der CSU)

Herr Kollege Schöffel, einen kleinen Moment bitte. Wir haben noch eine Zwischenbemerkung des Kollegen Glauber.

Lieber Kollege Schöffel, Sie haben den theoretischen Faktor des Basisjahres angesprochen. Das ist wirklich ein theoretischer Wert. Jetzt passiert Folgendes: Die Investitionen der Netzbetreiber sind durch den Zubau der erneuerbaren Energien immer angestiegen. Im Jahr 2011 ist durch ein starkes Ansteigen der Photovoltaik auch ein starker Investitionsschub in diesen Netzen erfolgt. Mittlerweile werden auch die Jahre 2010, 2009 und 2008 berücksichtigt. Die Netzbetreiber müssen jetzt darstellen, warum in 2011 genau so viel investiert wurde und in 2010 und 2009 nicht. Damit wird letztendlich die Gesamtbasis nach unten geschoben.

Das ist genau das Problem: Die Netzbetreiber stehen immer in Diskussionen mit der Netzregulierungsbehörde - Sie haben es angesprochen - und in der Argu

mentationspflicht, warum sie gerade in aktuellen Jahren so viel investieren. Wie sehen Sie das dann?