Protokoll der Sitzung vom 25.05.2011

mentationspflicht, warum sie gerade in aktuellen Jahren so viel investieren. Wie sehen Sie das dann?

Die verschiedenen Energieanlagen, die neu dazukommen, werden über die Zahl der Einspeisepunkte berücksichtigt. Das kann man in die Erlösobergrenzenrechnung einfließen lassen. Es ist eben immer eine Abwägung. Die Regulierungsbehörde ist dazu da, die Dinge abzuwägen und die Strompreise effizient zu gestalten.

Die Detailfragen sind auf dieser Plattform auf Bundesebene angesprochen und sind dort zu klären.

(Beifall des Abgeordneten Tobias Thalhammer (FDP))

Für die SPD hat sich Kollege Wörner gemeldet.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Gestatten Sie mir zwei Vorbemerkungen. Zunächst einmal möchte ich der Bayerischen Staatsregierung zu ihrem Papier "Bayern innovativ" gratulieren.

(Beifall bei Abgeordneten der FDP - Tobias Thal- hammer (FDP): Abwarten!)

- Warten Sie es ab. Ich möchte ihr deshalb gratulieren, weil es eine ganze Reihe von innovativen Vorschlägen gibt. Aber ich setze hinzu: Wenn Doktorrecht gelten würde, wären Sie als Plagiator entlarvt. Sie haben nämlich eins zu eins abgeschrieben, und zwar all das, was wir in den letzten zehn Jahren beantragt haben.

(Alexander König (CSU): Das ist ja lächerlich!)

- Das kann ich Ihnen gerne belegen. Jeden Redebeitrag und Ideen, die wir eingebracht haben, findet man wieder. Deswegen finde ich das Konzept so klasse, weil es in Wirklichkeit unser Konzept ist. Herzlichen Dank, dass Sie so viel von der Opposition aufgegriffen haben.

(Alexander König (CSU): Hauptsache, Sie glauben das alles selber!)

- Das beweise ich Ihnen zur Not, Herr König. Wir reden nicht nur, wir beweisen auch unsere Aussagen. Das müssten Sie als Jurist besser können als ich.

Punkt 1, zu dem vorliegenden Antrag der FREIEN WÄHLER werden wir uns der Stimme enthalten. Ich werde das auch begründen. Wir meinen, dass die Regelung 70 : 30 nicht die schlechteste war, ein Konsens zwischen Kommunen und Gemeinden. Wenn man zu mehr kommt, kann es nicht schaden. Aber

eine Hundert-Prozent-Regelung würde uns zu weit gehen.

Punkt 2. Wir halten es für notwendig, dass man die ganzen Programme finanziell hinterlegt. Darum drücken Sie sich alle vornehm herum. Deswegen haben wir einen Antrag zum Thema Nachtragshaushalt gestellt. Wir sind der Meinung, wir können nicht nur sagen: Wir wollen etwas. Wir werden zum Beispiel den Kommunen auch sagen müssen, wie sie das leisten sollen.

(Beifall der Abgeordneten Johanna Werner-Mug- gendorfer (SPD))

Dazu gehört nach unserer Meinung eine Werbekampagne: Sparen ist oberstes Gebot. Alles, was wir sparen, brauchen wir nicht als Leistung bereitzustellen. Effizienzsteigerung, aber auch die Beratung der Kommunen durch externe Energieberater müssen verstärkt werden. Dazu sind Kommunen heute häufig nicht in der Lage, weil ihre Haushalte ausgereizt sind. Wir glauben, da muss nachgelegt werden. Deswegen haben wir auch unseren Nachzieher zum Haushalt eingebracht. Leider war es den Koalitionären nicht möglich, den gleich dranzuhängen. Da war man der Meinung, das muss anders gehen. Ich erlaube mir aber trotzdem ein paar Dinge dazu zu sagen.

Wir glauben, dass es eine Menge Dinge gibt, die man finanziell unterstützen muss. Damit muss man jetzt beginnen. Hören Sie auf mit dem kleinlichen Koalitionsgezänk über Zeiten und Fristen. Lassen Sie uns mit der Arbeit beginnen und lassen Sie uns die Arbeit zügig voranbringen. Sinn und Zweck eines Nachtragshaushalts ist es, Sicherheit herzustellen, wie das Ganze, das wir gemeinsam wollen, finanziert werden soll. Denn ohne Moos nix los. Das gilt in der Energiewirtschaft und vor allem dort, wo wir Kommunen dazu kriegen wollen, diesen Weg mit uns zu gehen.

Wasserkraft, kleine Wasserkraft: Da werden wir ein bisschen mithelfen müssen. Ähnlich wie den FREIEN WÄHLERN schwebt uns eine bayernweite Aktion nach dem Muster des seinerzeitigen Programms "Unser Dorf soll schöner werden" vor. Warum machen wir nicht eine schöne, dotierte Auslosung, in deren Rahmen wir Kommunen dafür belohnen, die als erste energieautark sind oder möglichst schnell etwas umgesetzt haben?

(Beifall bei Abgeordneten der FREIEN WÄHLER und der SPD)

Ich denke, da können wir Dinge anregen. Aber dazu muss Geld her, und zwar so schnell wie möglich. Deswegen überlegen Sie bitte mit uns gemeinsam, ob ein Nachtragshaushalt für 2011 nicht dringend geboten

und notwendig ist. Ich werbe dafür um Zustimmung. Meine Kollegin Natascha Kohnen wird dazu noch etwas sagen. Wir glauben, es ist dringend notwendig, die Mittel zur Umsetzung bereitzustellen. Und nichts ist besser als ein parlamentarisches Signal, mit dem wir sagen: Wir stellen Mittel dafür bereit. Wir reden nicht nur und fordern euch nicht nur auf, etwas zu tun, sondern wir helfen euch dabei. Ich denke, das ist die Aufgabe, die wir haben. Wir müssen die Leitplanken konstruieren und setzen, um sicherzustellen, dass es geht.

Herzlichen Dank für die Zustimmung zu unserem Antrag. Und den FREIEN WÄHLERN habe ich gesagt, dass wir wegen der Hundert-Prozent-Regelung Bauchweh haben; deswegen werden wir uns enthalten.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Die nächste Wortmeldung kommt von Herrn Kollegen Hartmann, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Sehr geehrtes Präsidium, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Das Ziel, die Energiewende möglichst dezentral und in der Fläche stattfinden zu lassen, ist hier im Hohen Hause unumstritten. Alle Parteien haben das immer wieder untermauert, und die Vorteile der Dezentralisierung sind auch hinreichend bekannt.

Ich möchte nur ganz kurz auf die vier Punkte des Dringlichkeitsantrags der FREIEN WÄHLER eingehen.

Für Punkt 1 haben wir durchaus Sympathie. Beim Rückfluss der Investitionen im Netzbau muss es zwar durchaus zu einer Änderung kommen, aber dennoch greift uns die Formulierung etwas zu kurz. Man müsste etwas mehr in die Tiefe gehen. Wie stellt man sich das vor? Es wurde bereits erwähnt, dass es den Erweiterungsfaktor schon gibt. Man müsste einmal sehen, wie mit diesem Instrument umgegangen wird, warum es nicht greift und wo es nicht greift, also wo die Schwachstelle ist. Es ist uns etwas zu wenig, wie all diese Fragen in dem Dringlichkeitsantrag abgetan sind. Dass man sich der Sache annehmen muss, steht außer Frage. Bedenken Sie nur einmal, dass es Netzbetreiber gibt, die ihr Netz praktisch nur dafür ausgelegt haben, um Strom an die Kunden zu bringen. Diese Netze sind nie dafür ausgelegt worden, Strom aus der Region hinauszubringen. Wenn Sie mehr Strom produzieren, beispielsweise in einer Windkraftanlage oder einem Solarpark, müssten Sie nachrüsten, zwar nicht die letzte Meile, sozusagen zum Beispiel von einem bis zum nächsten Verteiler. Es ist unumstritten, dass es da zu einer Änderung

kommen muss. Gleichwohl bräuchte man etwas mehr Informationen, um die Schwachpunkte genau zu erkennen.

Bei Punkt 2 bin ich vollkommen auf der Seite der Antragsteller. Dazu braucht man nichts Weiteres zu sagen.

Die letzten beiden Punkte aber sind der Grund, warum wir uns der Stimme enthalten werden. Das ist zum einen das KfW-Förderprogramm für Privatpersonen mit kleineren Energieanlagen. Das klingt alles schön und gut. Aber man darf nicht vergessen, dass wir im Stromsektor kein Problem haben; denn die Bürgerinnen und Bürger möchten im Grunde investieren,

(Beifall bei den GRÜNEN)

aber meistens scheitert es an der Umsetzung der konkreten Projekte. Und das hat etwas mit der Genehmigungspraxis zu tun, nicht aber mit der Finanzierbarkeit.

Schauen wir uns einmal die Zahlen an. Im Jahre 2009 wurden bundesweit circa 20 Milliarden in die erneuerbaren Energien investiert und im Jahre 2010 waren es bereits circa 26 Milliarden Euro. Das heißt, es gibt hier keinen Rückgang, sondern es geht zügig aufwärts. Man müsste also lediglich an die Genehmigungspraxis herangehen. Über Förderungsprogramme könnte man allerdings gut im ganzen Bereich der Wärmedämmung reden. Dass dieser Bereich nicht ganz so lukrativ ist, dürfte jedem klar sein.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Ein Wort noch zu Punkt 4, der Gewerbesteueraufteilung. Wir meinen, dass eine Regelung 70 : 30 ganz fair wäre. Denn auch die Gemeinde, die die Verwaltung von Windparks in ihrem Hoheitsgebiet hat, sollte ebenfalls einen Teil der Gewerbesteuer bekommen. 100 % müssen es nicht sein, aber die Aufteilung im Verhältnis 70 : 30 bei jeglicher Form der Energiegewinnung wäre der richtige Weg. Aus all diesen Gründen enthalten wir uns bei diesem Dinglichkeitsantrag der Stimme.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Danke schön. Für die FDP hat sich der Kollege Thalhammer gemeldet. Bitte sehr.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich bedanke mich für den Antrag der FREIEN WÄHLER, der konkrete Vorschläge unterbreitet, die allesamt berechtigt und auch diskussi

onswürdig sind. Dennoch werden wir den Antrag ablehnen und das möchte ich sachlich begründen.

Ihr erster Punkt mit dem schnellen Rückfluss von Investitionen im Netzausbau bedeutet konkret eine Vorfinanzierungszeit von im besten Fall einem Jahr bis zu Extremfällen mit sieben Jahren. Diese große Zeitspanne muss planbarer werden. Da bin ich mit Ihnen einer Meinung. Deswegen war es auch richtig, dass das FDP-Wirtschaftsministerium in Berlin, wie es Kollege Schöffel schon gesagt hat, damals diese Plattform für zukunftsfähige Netze ins Leben gerufen hat. In dieser Arbeitsgruppe sitzen Politikerverbände, aber auch Netzbetreiber an einem Tisch und verhandeln. Dem sollten wir in Bayern nicht vorgreifen.

Im zweiten Punkt fordern Sie die Vereinfachung der Dokumentationspflicht für kleine Energieversorger. Dazu sagen wir Ja. Denn Bürokratieabbau ist für uns Liberale eines der wichtigsten Themen. An diesem Punkt will ich das bayerische Wirtschaftsministerium explizit nennen, das immer versucht, bürokratische Hürden abzubauen, soweit es mit den europarechtlichen Regulierungsanforderungen vereinbar ist. Deswegen wurde bereits ein vereinfachtes Verfahren lanciert, das für die Stromnetzbetreiber für bis zu 30.000 Kunden und bei den Gasnetzbetreibern für bis zu 15.000 Kunden gilt.

Eine weitere Fragmentierung halte ich persönlich für nicht zielführend, weil wir es dem Kunden ermöglichen wollen, möglichst vereinfacht zwischen seinen Energielieferanten zu wechseln. Je mehr Vielfalt es auf diesem Gebiet gibt, desto mehr Hürden würden dem im Wege stehen. Und wir wollen doch den Wettbewerb auf diesem Gebiet weitestgehend ermöglichen.

(Beifall bei der FDP)

Das neue KfW-Förderprogramm in Punkt 3, das Sie für die Bürgeranlagen ins Gespräch bringen, geht nach meiner Meinung am Grundproblem vorbei. Das Hauptproblem ist im Moment nicht, dass hier oder da ein Förderprogramm fehlt, sondern vielmehr, dass es einen Dschungel aus verschiedensten Förderprogrammen gibt. Wir müssen uns damit auseinandersetzen, wie wir alle Förderprogramme, alle Möglichkeiten, die jemandem helfen sollen, auf den Weg ins neue Zeitalter erneuerbarer Energien zu kommen, transparenter und einfacher gestalten. Das ist im Moment die vordringliche Stellschraube, an der wir ansetzen müssen, anstatt das Ganze noch weiter aufzudröseln.

Zum Thema der Gewerbesteueraufteilung in Punkt 4 wurde schon sehr viel gesagt. Die 70- : -30-Regelung ist für mich ein gangbarer Weg. Ich verstehe die Argu

mente, wenn Sie einerseits sagen, dass das Windrad, das direkt vor Ort ist, eine hundertprozentige Entschädigung für die Gemeinde bringen soll. Auf der anderen Seite bedeutet das aber für die Gemeinde mit dem Unternehmenssitz einen gewissen Steuerabfluss. Ich bitte zu bedenken, dass gerade im Bereich der Windkraft, wo die Investitionen im Millionenbereich liegen, unsere angepeilten Ziele nicht einzig und allein durch Bürger-Windkraftanlagen zu erreichen sind. Vielmehr müssen auch die Investoren entsprechend gefragt sein. Deshalb sehen wir auch hier im Moment keinen Handlungsbedarf.

Fazit: Es sind viele charmante Vorschläge. Dennoch müssen wir aus den dargelegten Gründen den Antrag ablehnen.

(Beifall bei der FDP und des Abgeordneten Ale- xander König (CSU))

Für die Staatsregierung hat nun das Wort der Herr Minister Zeil.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe der Debatte entnommen, dass es durchaus fraktionsübergreifend unterschiedliche Einschätzungen zu den einzelnen Vorschlägen der FREIEN WÄHLER gibt. Das Thema der Stärkung der Stadtwerke und der kleineren Netzbetreiber hat beim Entstehen der Anreizregulierung auf Bundesebene - daran kann ich mich noch sehr gut erinnern - eine große Rolle gespielt. Man hat sich damals auf durchaus sehr entgegenkommende Regelungen verständigt, aber natürlich muss man die Dinge immer wieder auch im Sinne der Praxis, die sich seither ergeben hat, noch einmal überprüfen. Auf Bundesebene sind die Arbeiten dazu, wie bereits erwähnt, im Gange. Es geht darum, ein Gesamtkonzept zu entwickeln, und ich denke, wir sollten das abwarten, bevor wir uns in diesem Einzelpunkt hinsichtlich des Investitionsrückflusses zum jetzigen Zeitpunkt schon für eine bestimmte Regelung aussprechen.