Die zeitliche Befristung haben wir nie angezweifelt. Wir haben im Gesetzentwurf nie von einer Befristung gesprochen. Man hätte sehr wohl dem Vorschlag der CSU mit der Grenze 22.00 Uhr zustimmen können. Das war aber nicht unser Problem. Wir haben nur über Jugendliche gesprochen. Deshalb war meine Bitte: Stimmen Sie doch dem Vorschlag zu den Jugendlichen zu; alles andere des CSU-Gesetzentwurfes kann belassen werden. Dann hätte es gepasst.
Meine Damen und Herren, Sie sind aber offensichtlich nicht bereit und gewillt, der Jugend entgegenzukommen. Deshalb werden wir uns beim Gesetzentwurf der CSU enthalten. Wir glauben nämlich, dass Sie in dieser Frage einfach zu kurz springen. Hätten Sie das doch den Städten überlassen! Die Kommunen hätten selbst ganz gut entscheiden können, was sie brauchen. Ich bezweifle ja nicht, dass das in Gemeinden im flachen Land anders sein kann, wo außen noch Räume vorhanden sind, und dass man das dort anders als in den Städten organisieren kann.
Ich kann Ihnen heute schon versprechen: Sie werden da keine Ruhe bekommen. Das Problem ist nämlich immanent. Man wird noch einmal darüber diskutieren müssen, ob man städtische Kommunen doch selbst entscheiden lässt. Gerade Sie halten sonst immer die kommunale Selbstverwaltung hoch. Warum trauen Sie in dieser Frage den Kommunen nicht zu, selbst zu entscheiden? Wir werden uns enthalten; es sei denn, Sie überlegen es sich noch einmal anders. Die FDP hätte ja noch die Chance dazu.
Herr Kollege Wörner, stimmen Sie mir zu, wenn ich sage, dass wir mit dem Gesetzentwurf der Staatsregierung hinsichtlich des Jugendlärms mehr Rechtssicherheit für Jugendspieleinrichtungen in den Kommunen und damit auch mehr Akzeptanz von Bolzplätzen, SkateAnlagen usw. schaffen?
Frau Kollegin Stewens, mehr Rechtssicherheit ja. Das Recht schreiben aber wir. Das heißt, wir hätten es auch anders gestalten können, wenn Sie gewollt hätten. Wir hätten gewollt.
Ein Weiteres. Glauben Sie ernsthaft, dass Sie mit einer Regelung, nach der der Mensch zwischen 50 und 100 Meter Abstand oder zwischen 5 Dezibel mehr oder weniger entscheiden muss, eine Stadtgesellschaft befrieden können? - Ich glaube nicht. Wenn es um 3 oder 5 Dezibel mehr oder weniger geht, wird sich das Streithansel weiterhin provoziert fühlen, etwas zu tun.
Meine Damen und Herren, ich kann Ihnen zur aktuellen Messung der Landeshauptstadt München sagen, dass der Klageführer, wie sich jetzt herausstellt, nicht einmal betroffen war und dass man, als der Bus angefahren ist, die Messgeräte abschalten musste, weil der Linienbus lauter als die Skater war. Das scheint die Normalität zu sein. So etwas will ich nicht unterstützen, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen. Deshalb auch unsere Entscheidung.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Wir beschwören immer wieder, dass unsere Gesellschaft kinderfreundlicher werden muss und dass Kinder nicht genügend Freiraum in dieser Gesellschaft haben. Wenn man sieht, dass es Gerichtsentscheidungen gibt,
Ich danke der Staatsregierung für den Gesetzentwurf, und ich danke ganz besonders dafür, dass das Wort "Kinderlärm" in Anführungszeichen gesetzt ist. Kinder spielen, Kinder weinen, Kinder lachen. Ihre Lebensäußerungen als Lärm zu bezeichnen, geht an der Sache vorbei.
Der Hauptunterschied liegt darin, dass der Gesetzentwurf der Staatsregierung anders als jener der SPD zwischen Kindern und Jugendlichen differenziert. Das hat nicht im Geringsten etwas damit zu tun, dass wir uns der Jugend verweigern oder nichts für die Jugend
tun wollen. Ich meine, dass es sachgerecht ist, zwischen unterschiedlichen Lebenssachverhalten zu unterscheiden. Ein Bolzplatz - um diesen geht es hier natürlich - verursacht nicht nur einen anderen Geräuschpegel als ein Spielplatz oder eine Kindertagesstätte; er wird auch zu anderen Zeiten genutzt. Deswegen ist Ihr Gesetzentwurf in der letzten Konsequenz auch nicht kinderfreundlich; denn es geht nicht nur um den Schutz der Senioren, sondern auch um den Schutz der Nachbarn, die selbst kleine Kinder haben, die abends schlafen wollen und die durch die Geräusche des benachbarten Bolzplatzes beeinträchtigt werden, wenn ein solcher ohne jede Einschränkung zulässig ist.
Die Frage lautet also: Ist es sachgerecht, eine Abwägung vorzunehmen, oder ist es sachgerecht, einen absoluten Vorrang einzuräumen? Dieser absolute Vorrang ist berechtigt, wenn es um die Lebensäußerungen von Kindern geht. Er ist nicht berechtigt bei Jugendlichen. Hier ist eine Differenzierung zum Schutze aller Beteiligten sachgerecht, so wie sie der Gesetzentwurf der Staatsregierung vorsieht.
Deswegen stimmen wir dem Gesetzentwurf der Staatsregierung zu. Den Gesetzentwurf der SPD lehnen wir ab.
Herr Kollege, darf ich Sie zurück ans Pult bitten? Wir haben eine kurzfristige Zwischenbemerkung von Frau Kollegin Gote. Bitte schön.
Herr Kollege, ich habe kurzfristig versucht, Ihre Ausführungen nachzuvollziehen. Dabei ist mir eingefallen, dass Sie bei einem anderen Thema, nämlich bei den Stillen Tagen, eine ganz andere Politik vertreten. Da wollen nämlich gerade Sie dabei geht es auch um Erwachsenenlärm - den Lärmschutz lockern oder sogar aufheben. Wie passt denn das mit dem zusammen, was Sie jetzt zu den Jugendlichen gesagt haben?
Frau Kollegin Gote, es ist klar, dass Sie hier völlig unterschiedliche Sachverhalte vermengen wollen.
Bei den Stillen Tagen geht es nicht um den Schutz der Nachbarschaft. Dieser muss selbstverständlich gewährleistet sein. Bei den Stillen Tagen geht es darum, dass Menschen ihrer Freizeitbeschäftigung nachgehen können, ohne andere im Hinblick auf Lärm zu beeinträchtigen. Deswegen haben wir hierzu eine völlig andere Position. Das hat etwas mit Freiheit zu tun. Frau Kollegin Gote, hören Sie mir bitte zu, dann können Sie noch etwas lernen: Freiheit endet aber da, wo sie die Freiheit anderer beeinträchtigt. Das ist der Unterschied. Deswegen müssen wir hier sehr genau differenzieren. Das tut der Gesetzentwurf der Staatsregierung. Das ist gut so.
Abschließend folgt jetzt die Stellungnahme von Herrn Staatsminister Dr. Söder. Herr Staatsminister, denken Sie bitte an unsere Abstimmungszeit.
Erstens. Der Gesetzentwurf, den wir gemacht haben, hat eine gewisse Vorbildfunktion. Das war daran zu merken, dass unsere Vorschläge von Berlin erst im Nachgang erwogen wurden. Im Trend, in der Zeit und in der Sache liegen wir absolut richtig.
Zweitens. Der Gesetzentwurf der Staatsregierung hat weitgehende Zustimmung gefunden, vom Jugendring bis zur Stadt München. Herr Wörner, die Kommunen haben uns aufgefordert, bei diesem Thema etwas zu tun. Die Kommunen haben gesagt, dass sie sich an dieser Stelle in einer unsicheren Rechtssituation befinden. Viele Kommunen trauen sich nicht, diese Einrichtungen einzuführen, weil sie Streitigkeiten fürchten.
Der Ansatz, den Sie gewählt haben, ist juristisch gesehen aus unserer Sicht ein Rückschritt, weil unbestimmte Rechtsbegriffe wie "grundsätzlich" ein erhebliches Klagerisiko bergen. Diese Begriffe werden von vielen Rechtsanwälten genutzt. In den Kommunen ist dann keine Entwicklung mehr möglich.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich möchte einen Satz zum Thema Kinder und Jugendliche sagen. Wir trauen unseren Jugendlichen sehr viel zu, vom Wählen bis zum Führerschein. Wir haben Jugendliche, die bereits mit 17 Jahren eine hohe Entwicklungsstufe erreicht haben. Es ist nicht falsch, in Wohngebieten die Balance zwischen Nachbarinteressen auf der einen Seite und Spiel- und Entfaltungsmöglichkeiten auf der anderen Seite sicher und gut zu steuern. Unser Ansatz ist der Wunsch, Kinderlärm als
Zukunftsmusik zu behandeln. Den Jugendlichen muss eine Entwicklungsperspektive gegeben werden. Allerdings muss auch erreicht werden, dass Nachbarn, darunter viele ältere Menschen, in enger Wohnbebauung ihre eigenen Gesundheitsinteressen wahren können.
Frau Kollegin Stewens hat bereits gesagt, dass unser Entwurf eine runde Sache ist. Wenn der Jugendring und die Städte diesem Entwurf zustimmen, kann er gar nicht so falsch sein.
Wir bedanken uns für die gute Debatte und die guten Argumente. Herr Präsident, ich habe mich beeilt, damit wir die Sitzung rechtzeitig beenden können. Ich bitte Sie herzlich um Zustimmung.
Ich habe keine weiteren Wortmeldungen mehr. Die Aussprache ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Dazu werden die Tagesordnungspunkte wieder getrennt.
Ich lasse zunächst über den Tagesordnungspunkt 11 abstimmen. Der Abstimmung zugrunde liegt der Initiativgesetzentwurf auf Drucksache 16/5176. Der federführende Ausschuss für Umwelt und Gesundheit empfiehlt die Ablehnung des Gesetzentwurfs, Drucksache 16/9214. Wer dagegen dem Gesetzentwurf zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Ich bitte, die Gegenstimmen anzuzeigen. - Das sind die Fraktionen der CSU, der FDP, der FREIEN WÄHLER und Frau Kollegin Dr. Pauli. Gibt es Stimmenthaltungen? - Ich sehe keine. Damit ist der Gesetzentwurf abgelehnt.
Nun kommen wir zur Abstimmung über den Tagesordnungspunkt 12. Der Abstimmung zugrunde liegen der Gesetzentwurf der Staatsregierung auf Drucksache 16/8124 und die Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für Umwelt und Gesundheit auf Drucksache 16/9214. Der federführende Ausschuss empfiehlt die unveränderte Annahme. Der Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Verbraucherschutz stimmte bei seiner Endberatung ebenfalls zu. Ergänzend schlägt er vor, in Artikel 8 als Datum des Inkrafttretens den "01. August 2011" einzufügen.
Wer dem Gesetzentwurf mit dieser Ergänzung zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Fraktionen der CSU, der FDP, der FREIEN WÄHLER und Frau Kollegin Dr. Pauli. Wer ist dagegen? - Niemand. Enthaltungen? - Das sind die Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Es ist so beschlossen.
Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch, und zwar in namentlicher Form. Die Urnen stehen bereit. Das Ergebnis der Abstimmung wird morgen bekannt gegeben. Für die Abstimmung stehen fünf Minuten zur Verfügung.
Die fünf Minuten sind vorbei. Dann schließen wir die Abstimmung. Ich schließe auch die Sitzung und wünsche einen schönen Abend. Wir sehen uns morgen in alter Frische.