Protokoll der Sitzung vom 13.07.2011

Man sollte das alles nicht so tragisch sehen; denn einige Schulen haben Inklusion schon erprobt, wenn auch in reduzierter Form; Herr Eisenreich hat es angesprochen. Dafür, dass das möglich war, sei den Lehrerinnen und Lehrern dieser Schulen gedankt. Heute ist in diesem Zusammenhang vom Segeln und vom Langstreckenlauf gesprochen worden. Ich will

das Schwimmen hinzufügen. Zahlreiche Beteiligte sind in das Wasser gesprungen, haben angefangen zu schwimmen und dann festgestellt: Es bereitet Freude, es bereitet Spaß. Ich ertrinke nicht, sondern ich komme an. Ich werde so lange schwimmen, bis ich ans Ziel komme. Die Lehrerinnen und Lehrer möchte ich ermutigen, ihre Ängste beiseite zu lassen, sich diese Beispiele anzuschauen und sich daran zu orientieren.

Wir sind uns in der Arbeitsgruppe einig, dass wir auch eine andere Lehrerbildung und mehr Sonderpädagogen brauchen. Bei uns in Bayern werden an zwei Lehrstühlen Sonderpädagogen ausgebildet, aber nur in einem vertieften Fach. Wir fordern die Ausbildung in zwei vertieften Fächern. Die Förderung an den inklusiven Schulen darf nicht nur durch den MSD erfolgen.

Es ist schon mehrfach angesprochen worden, dass wir als ersten Schritt im Doppelhaushalt die Mittel für 200 Lehrer - 100 pro Jahr, davon 70 Sonderpädagogen und 30 Regelschullehrer - eingestellt haben. Das kann nur ein Anfang sein. Wir wissen, dass wir mehr brauchen. Wir alle sollten uns dafür einsetzen, bei der Aufstellung des nächsten Doppelhaushalts diesen Weg konsequent weiterzugehen und die entsprechenden Ressourcen zur Verfügung zu stellen. Das muss zumindest unser Ziel sein.

(Zuruf von den FREIEN WÄHLERN: Wir nehmen Sie beim Wort!)

Ich habe schon erwähnt, dass wir möglicherweise an der einen oder anderen Stelle nachbessern müssen. Wir wollen zusammenbleiben und haben noch einiges vor uns. Ein Punkt ist die unabhängige Beratung. Wir haben Respekt vor all den Schulen, die schon seit vielen Jahren Inklusion betreiben, schon lange vor Unterzeichnung der UN-Konvention durch Bund und Länder. Das sind aber überwiegend Privatschulen. Ich sage das auch aus eigener Erfahrung; denn ich weiß, dass an einem Gymnasium Schülerinnen und Schüler mit unterschiedlichsten Behinderungen zum Abitur geführt werden können. Aber auch Kindertagesstätten und Grundschulen haben sich längst auf den Weg gemacht, die Förderung zu verbessern. Wir dürfen sie nicht im Regen stehen lassen, sondern müssen sie auch weiterhin mit den entsprechenden finanziellen Ressourcen ausstatten.

Es ist sehr wichtig, dass der Ansatz, den wir verfolgen, tatsächlich draußen ankommt und als gesamtgesellschaftliche Aufgabe verstanden wird.

(Beifall bei der FDP)

Alle Beteiligten - die Kommunen, die Schulfamilie, die Eltern von Kindern mit Behinderung und die Eltern von Kindern ohne Behinderung - müssen den Gedanken der Inklusion in ihren Köpfen verankern und mit dem Herzen nach außen tragen, nach dem Motto: Wir wollen es gemeinsam schaffen, und wir werden es gemeinsam schaffen. - Nur so kann es gelingen.

Auf Podiumsdiskussionen ist durchaus manchmal zu hören, wenn das eine nicht gelinge, gehe auch das andere nicht. Ich sage: Wir müssen die Hürden für den ersten, schwierigen Schritt wegräumen. Ich will nicht noch einmal auf das Schwimmen, das Segeln und den Langstreckenlauf zurückkommen, aber doch betonen, dass wir alle auch vor Ort ständig gefordert sind. Unsere Botschaft muss lauten: Nur gemeinsam kann es gelingen. Herr Gehring hat das sehr gut formuliert.

Das gilt natürlich auch für die kommunalen Spitzenverbände. Man kann nicht einerseits gegen die grundsätzliche Zustimmung zur UN-Konvention durch den Bundesrat keine Einwände vorbringen, aber andererseits vor Ort Ängste schüren und sagen, wer bestelle, müsse auch bezahlen. Ich glaube, im Zusammenhang mit der hier zu schaffenden Rechtsgrundlage für die Einführung der geplanten Maßnahmen wird es nicht gelingen, das Konnexitätsprinzip wirklich zum Tragen zu bringen. Das ist eine allgemeine Aufgabe.

(Zuruf von der SPD: Sie machen es sich zu leicht!)

Ich komme zum Thema Schülerbeförderung. Die Fallzahl erhöht sich nicht. Die Kinder gehen dann in Regelschulen. Wir müssen allen Eltern Mut machen und in der Beratung den richtigen Ton treffen. Das wird die große Herausforderung sein.

Wir in Bayern haben uns auf den Weg gemacht, die UN-Konvention im schulischen Bereich umzusetzen. Das ist für ein Flächenland etwas Besonderes. Unsere Arbeitsgruppe hat zu diesem Zweck ein anderes europäisches Land besucht. Dort haben wir gesehen, dass es nicht in erster Linie auf die beste und die teuerste Ausstattung ankommt, sondern auch auf den Mut, Wege einzuschlagen, die ein gutes Gelingen ermöglichen. Wir sind erst am Anfang. Damit unser Vorhaben gelingt, werden wir viele weitere gemeinsame Sitzungen benötigen.

Wir werden immer wieder darauf hingewiesen, dass an einigen Stellen nachjustiert werden muss. Diese Hinweise werden wir ernst nehmen. Wir müssen die Verbändeanhörung noch auswerten. Wir haben noch eine ganz wichtige Aufgabe. In diesem Zusammenhang möchte ich an die Petition erinnern. Es gibt draußen Ängste. Wir müssen für Flexibilität bei den

Schulämtern sorgen. Es muss darauf geachtet werden, wo Kinder mit Behinderungen sind und vor allem welche Behinderungen diese Kinder haben. Auch das ist wichtig. Davon hängt die Änderung des Klassenteilers ab. Das wird eine große Aufgabe vor allem für das Kultusministerium sein.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit; ich freue mich auf eine weitere gute Zusammenarbeit mit den Kolleginnen und Kollegen in der Arbeitsgruppe.

(Beifall bei der FDP und Abgeordneten der SPD)

Danke schön, Frau Kollegin. - Als nächste Rednerin hat Frau Kollegin Helga Schmitt-Bussinger das Wort. Die Redezeit der SPD-Fraktion beträgt noch zwei Minuten. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich will zu Beginn deutlich machen: Inklusion und der interfraktionelle Gesetzentwurf sind ein wichtiger erster Schritt zum Wohl unserer behinderten Kinder und für unsere Gesellschaft insgesamt. Deshalb sagen wir ein klares Ja zur Inklusion und zum vorliegenden Gesetzentwurf. Ich sage das als kommunalpolitische Sprecherin ganz bewusst und mit voller Überzeugung. Es darf aber nicht sein, dass es Inklusionsschulen nur in den Kommunen gibt, die sie sich leisten können, und keine in den Kommunen, denen das Geld dafür fehlt. Ihre Rede, verehrter Herr Kollege Gehring, und Ihre Rede, Frau Will, zur Rolle der Kommune waren alles andere als hilfreich. Sie machen es sich in diesem Punkt zu leicht.

Ich will in diesem Zusammenhang das Wort "Konnexität" gar nicht bemühen. Fakt ist aber, dass es leider keinen Konsens mit den kommunalen Spitzenverbänden gibt, vor allem was die Finanzierungsverantwortung für die Inklusionsschulen betrifft. Damit ist das Ziel der Verwirklichung des Inklusionsgedankens im ganzen Land für alle Betroffenen zumindest infrage gestellt. Ich sage: Ein Beharren auf den jeweiligen Standpunkten - hier die Verneinung der eigenen Finanzverantwortung, dort die Weigerung, entsprechende Vereinbarungen zu unterschreiben, oder gar die Androhung, gegen den Gesetzentwurf zu klagen - ist der Sache jedenfalls nicht dienlich. Die SPD-Fraktion will ein verbindliches Signal geben und die Finanzierungsverantwortung aufgreifen. Deswegen haben wir wie Sie, verehrte Kolleginnen und Kollegen der FREIEN WÄHLER, einen Dringlichkeitsantrag mit folgenden Kernpunkten eingereicht:

Erstens. Eine Evaluierung der Kosten für unsere Kommunen soll nach einem Jahr - Sie haben zwei Jahre vorgeschlagen - erfolgen. Zweitens. Bei festge

stellter hoher Kostenbelastung für die Kommunen muss eine angemessene finanzielle Beteiligung durch den Freistaat erfolgen. Ich will für die SPD-Fraktion deutlich machen: Es kann nicht sein, dass den Kommunen immer mehr Lasten aufgebürdet und sie bei der Finanzierung im Stich gelassen werden. Die SPDFraktion lässt die Kommunen nicht allein. Wir erkennen die enormen, vor allem finanziellen Anstrengungen der kommunalen Ebene an und werden uns für einen gerechten Ausgleich auf der kommunalen Ebene einsetzen.

(Beifall bei der SPD und den FREIEN WÄH- LERN)

Danke schön, Frau Kollegin Schmitt-Bussinger.

Die Fraktion der FREIEN WÄHLER hat noch eine Redezeit von 48 Sekunden. Herr Kollege Pohl möchte diese Zeit nutzen. Bitte schön, Sie haben das Wort.

(Bernhard Pohl (FREIE WÄHLER): Plus eine Minute!)

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir alle, das ganze Parlament, stehen zur Inklusion, und das ist sehr erfreulich. Wenn Inklusion gelingen soll, dann können wir die Inklusion nicht gegen die Kommunen, sondern nur gemeinsam mit den Kommunen durchsetzen. Nur dann ist gewährleistet, dass die Inklusion, die wir alle wollen, wirklich zu einem praktischen Erfolg wird. Ich möchte hier keine juristische Diskussion über das Konnexitätsprinzip führen. Egal, ob die Angelegenheit konnexitätsrelevant ist oder nicht: Klar ist für uns, dass der Freistaat Bayern die Kosten tragen muss, nicht aber die Kommunen. Die Kommunen brauchen einen vollen Ausgleich für die entstehenden Kosten. Natürlich können wir die Kosten jetzt noch nicht auf Mark und Pfennig beziffern. Erst müssen wir Erfahrungen sammeln. Es muss aber jetzt schon klar sein - da hat Frau Kollegin Schmitt-Bussinger völlig recht -, dass die Kommunen nicht die Zeche bezahlen müssen, was leider oft der Fall ist, weil sie sich sonst mit Händen und Füßen gegen die Inklusion wehren werden. Das ist der Sache nicht dienlich. Wir können die Inklusion nur gemeinsam mit den Kommunen machen. Deswegen geht mein Appell an alle Mitglieder dieses Hauses, uns bei der Finanzierung darauf zu verständigen, dass die Kosten vom Freistaat übernommen werden; denn hier wird das Gesetz gemacht, hier ist dieser hervorragende Plan in die Welt gesetzt worden. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Danke schön, Herr Kollege Pohl. Nur zur Orientierung: Es besteht ein Unterschied zwischen der fahrlässigen und der vorsätzlichen Überziehung der Redezeit. Letzteres ist von Ihnen angekündigt worden.

(Allgemeine Heiterkeit)

Ich erteile Herrn Staatssekretär Kreuzer das Wort. Bitte schön, Herr Staatssekretär.

Herr Präsident, Hohes Haus! Ich habe das Entstehen dieses Gesetzentwurfs von zwei Seiten erlebt, zunächst als Parlamentarischer Geschäftsführer der CSU-Fraktion, dann als Staatssekretär im Kultusministerium. Ich bin seit 1994 Abgeordneter dieses Hauses. Ich habe noch nie erlebt, dass zwischen den Fraktionen über einen Gesetzentwurf so lange verhandelt worden ist, wobei auch das Kultusministerium und andere Stellen beteiligt waren, und dass am Ende ein so befriedigendes, gutes Ergebnis erzielt worden ist. Darauf können alle Beteiligten stolz sein. Ich danke dafür den Vertretern der Fraktionen, aber auch den Mitarbeitern meines Hauses und vor allem Frau Badura. Die Zusammenarbeit auf fachlicher Ebene hat sich ausgezeichnet bewährt. Deshalb können wir heute ein hervorragendes Gesetz verabschieden.

Ich war immer der Auffassung, dass wir alles versuchen müssen, um in dieser Hinsicht erfolgreich zu sein; denn jedermann weiß, dass über das Thema Inklusion auch sehr ideologisch diskutiert werden kann. Wir alle gemeinsam haben uns dafür entschieden, uns am Wohl des einzelnen Kindes zu orientieren, und zwar des Kindes mit Förderbedarf und aller anderen Kinder, für die wir die Bildungsverantwortung tragen. Dass dies gelungen ist, ist meines Erachtens ein großer Vorteil für die Umsetzung dieses Programms. Wir versuchen über alle Parteigrenzen hinweg, uns an der Sache zu orientieren. Das ist ein ganz hervorragendes Werk.

Es ist selten, dass ein Vertreter der Regierung oder einer Regierungspartei - ich beziehe mich jetzt auf den Gesetzentwurf - Äußerungen von Oppositionsvertretern nicht widersprechen muss. Ich brauche das heute nicht, mit einer einzigen kleinen Einschränkung. Herr Gehring, wir sehen nicht die Notwendigkeit, zur Umsetzung der Inklusion unser gegliedertes Schulwesen aufzugeben. Wir glauben vielmehr im Gegenteil, dass Inklusion in einem gegliederten Schulwesen, in dem das einzelne Kind bestmöglich gefördert wird, hervorragend durchgeführt werden kann. Noch einmal zur Klarstellung: Dies ist nicht der Aufruf, das gegliederte Schulwesen abzuschaffen, sondern wir in Bayern haben fest vor, daran festzuhalten, weil wir es als das Beste für unsere Kinder empfinden.

Gestatten Sie mir einige Anmerkungen aus meiner Sicht zur Umsetzung. Wir müssen sehen, dass wir beim Thema Inklusion nicht bei null anfangen. Es wäre ein großer Irrtum, wenn man das glauben würde. Es gibt bereits heute in der Fläche die Kooperationsklassen, die Außenklassen der Förderschulen, zukünftig Partnerklassen, und auch unsere Förderschulen. Ich habe erst letzten Samstag in Landshut 80 Lehrerinnen und Lehrer aus Volksschulen und Förderschulen auf dem Kooperationsfest für ihre besonderen Verdienste im Bereich der Inklusion ausgezeichnet. Das war ein beeindruckender Festakt. Man hat in den Gesprächen gemerkt, wie sich diese Menschen engagieren. Diese Menschen stehen uns neben den Förderschullehrern draußen als Multiplikatoren zur Verfügung, wenn es darum geht, das Projekt umzusetzen. Wir fangen also nicht bei null an; denn Inklusion hat es in unserem Schulsystem bereits gegeben. Sie ist dank des Engagements vieler Einzelner sehr erfolgreich.

Wir müssen darauf aufbauen und die Dinge gemeinsam weiterentwickeln, und zwar von der Arbeitsgruppe bis hin zur einzelnen Schule. Mein Eindruck in den Schulen ist: Unsere Lehrkräfte sind sehr motiviert, das Notwendige anzupacken und umzusetzen. Es handelt sich um ein neues Gesetz. Wir müssen seine Umsetzung natürlich beobachten und evaluieren. Wir tun das weiterhin im Parlament, aber auch aufseiten der Verwaltung.

Ich möchte noch zwei Bereiche ansprechen: Der erste Bereich ist die Personalausstattung. Wir haben uns in der Arbeitsgruppe darauf geeinigt, zunächst mit zweimal hundert Stellen - jeweils 30 Volksschullehrer und 70 Sonderschullehrer - zu beginnen, um damit die Maßnahmen auf den Weg zu bringen und entsprechend auszustatten. Wir müssen natürlich darauf achten, welche Entwicklung die Umsetzung des Gesetzes nimmt, und uns fragen, was wir in Zukunft an Personal brauchen. Da sind wir völlig offen. Uns muss klar sein: Wir müssen die Personalausstattung so fahren, dass das Vorhaben, das wir durch das Gesetz anstreben, gelingen kann. Das ist ein fortschreitender Prozess. Wir müssen ihn weiter beobachten. Er kann nicht als abgeschlossen betrachtet werden.

Wir haben damit klar zu erkennen gegeben: Inklusion erfordert Ressourcen. Wir haben sie bereits von Beginn an bereitgestellt.

(Volkmar Halbleib (SPD): Daran müssen wir immer wieder erinnern!)

- Herr Halbleib, Sie dürfen mich immer daran erinnern. Es ist dann aber immer noch die Frage, um welchen Umfang es geht. Dabei muss sachlich diskutiert

werden. Voraussetzung für alles ist, dass entsprechende Fördermöglichkeiten bestehen.

Als zweites und letztes Thema greife ich die Konnexität auf, die zuletzt zur Sprache gekommen ist. Vonseiten der Opposition spricht man heute plötzlich nicht mehr von Konnexität, sondern Teile der Opposition sagen, es spiele keine Rolle, ob Konnexität vorliege oder nicht. Inzwischen hat man offensichtlich erkannt, dass der Spielraum sehr gering ist, weil sich an der Rechtslage bezüglich der Aufnahme nichts geändert hat, sondern ein erheblicher Aufwand des Sachaufwandsträgers auch zukünftig die Beschulung an einer bestimmten Einrichtung ausschließen kann. Genauso ist die Zustimmung zu einer Inklusionsschule notwendig. Die Beförderung von Kindern, egal, ob mit oder ohne Förderbedarf, ist eine eigene Aufgabe der Kommunen, die vom Freistaat Bayern bezuschusst wird. Somit haben wir bei der Konnexität einen engen Spielraum. Ich sage auch: Dies ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die alle gemeinsam zu tragen haben werden. Der Freistaat Bayern muss das auf jeden Fall mit dem Personalbedarf tun, der nicht unerheblich sein wird.

Ich frage mich, ob es richtig ist, wenn man von vornherein sagt: Auf irgendjemand dürfen überhaupt keine Kosten zukommen, sondern die Kosten müssen auf jeden Fall anderweitig getragen werden. Das würde ich so nicht unterschreiben. Ich sichere aber den Kommunen zu: Wir werden die Entwicklung beobachten. Sollte sich dabei herausstellen, dass ein ganz erheblicher finanzieller Aufwand nötig ist, dessen Ausmaß wir heute noch nicht übersehen, dann werden wir in entsprechende Verhandlungen zwischen Staat und Kommunen eintreten mit dem Ziel, zu einer befriedigenden Lösung zu gelangen. Wir tun das in Bayern insgesamt. Wir machen auch jeden kommunalen Finanzausgleich in Übereinstimmung mit den Kommunen. Er wird uns am Ende auch bei diesem Projekt gelingen.

Ich sage nochmals allen Beteiligten ganz herzlichen Dank. Machen wir uns gemeinsam genauso sachorientiert wie jetzt auf den Weg! Wir werden eine hervorragende Umsetzung erleben. Sie wird ein Beispiel für Deutschland sein, wo die Dinge teilweise auch ganz anders angegangen werden.

Wie bei jedem Gesetz, das verabschiedet wird, werden wir eines Tages nachbessern müssen. Aber insgesamt werden wir mit dieser Initiative Erfolg haben. Machen wir uns gemeinsam auf den Weg!

(Beifall bei der CSU und der FDP)

Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Damit ist die Aussprache geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung. Der Abstimmung zugrunde liegen der Gesetzentwurf auf Drucksache 16/8100 und die Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport auf Drucksache 16/9218. Der federführende Ausschuss empfiehlt unveränderte Annahme. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Keine Gegenstimmen. - Enthaltungen? - Auch keine Enthaltungen. Dann stelle ich fest, dass das Gesetz einstimmig beschlossen worden ist.

(Allgemeiner Beifall)

Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, dass wir sie in einfacher Form vornehmen. - Widerspruch erhebt sich nicht.

Wer dem Gesetz seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich zu erheben. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Ich stelle in der Dritten Lesung erneut fest: Das Gesetz ist einstimmig verabschiedet worden. Es ist damit angenommen. Es hat den Titel: "Gesetz zur Änderung des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen". Der Bayerische Landtag kann stolz darauf sein, diese gemeinsame Leistung vollbracht zu haben. Ich übertreibe nicht, wenn ich sage: Das ist ein Meilenstein in der bayerischen Behindertenpolitik.