Protokoll der Sitzung vom 13.07.2011

Sehr geehrter Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung verfügt über ein jährliches Budget von rund 6 Milliarden Euro, wie das Herr Kollege Dechant gerade gesagt hat. Trotz der erheblichen Summen gibt es im Bund jedoch kein Entwicklungszusammenarbeitsgesetz. Das war auch zu Zeiten der SPD-Ministerin Frau Wieczorek-Zeul nicht der Fall. Dennoch werden vielfältige Aktionen aus diesem Ressort gefördert.

Wenn wir die Leistungen in Bayern zusammenzählen, kommen wir auf knapp 5 bis 6 Millionen Euro. Deshalb ist es erstaunlich, dass wir mit einem Entwicklungszusammenarbeitsgesetz vorangehen sollen.

Zu dem Gesetzentwurf wurde bereits sehr viel ausgeführt, auch von Herrn Kollegen Imhof. Ich möchte dazu sagen: Wir bezweifeln, dass wir hierfür eine Gesetzgebungskompetenz haben und dass uns der Artikel 32 Absatz 3 des Grundgesetzes die notwendige Kompetenz geben würde. Das Bundesverfassungsgericht hat einmal entschieden, dass es ausschließlich in die Gesetzgebungskompetenz des Bundes falle, für auswärtige Angelegenheiten und für die Entwicklungshilfe und -zusammenarbeit Regelungen zu erlassen. Der vorliegende Gesetzentwurf zielt aber schon darauf ab, die Repräsentation Bayerns gegenüber fremden Staaten zu gewährleisten.

Ich denke, eine bayerische Gesetzesregelung zur Entwicklungszusammenarbeit ist nicht erforderlich. Seit dem Jahr 1992 haben wir zur Aufteilung eine Regelung. Ich halte es nicht für notwendig, eine Regelung daraus abzuleiten.

Zum Inhalt: Wenn wir alle Aufgaben, die heute angeführt worden sind, erfüllen wollten, bräuchten wir eine kleine Kopie des BMZ. Wir bräuchten außerdem Institutionen, die an diesem Ministerium dranhängen, wie die KfW oder eine GIZ, eine Deutsche Gesellschaft

für Internationale Zusammenarbeit. Dies würde bedeuten, dass wir die Mittel und das Personal erheblich aufstocken müssten. Dies wiederum würde eine Erhöhung des Haushaltsansatzes bedeuten, ohne dass wir einen einzigen Euro mehr in die Entwicklungszusammenarbeit stecken würden.

Ich denke, wir brauchen weder eine neue Stabsstelle noch einen umfänglichen Fachbeirat. Die Ressorts werden auf Arbeitsebene koordiniert. Frau Dr. Strohmayr hat vorhin Herrn Reichl angesprochen, der dies bei uns im Hause tut. Herr Dr. Runge, ich möchte mich nicht einmischen, aber es geht hier weniger um die Kompetenz für die Gesetzgebung. Es geht vielmehr darum, dass derzeit alles sehr gut funktioniert.

(Dr. Martin Runge (GRÜNE): Um Gottes willen!)

Wir sind der Meinung, dass wir das, was wir tun, sehr gut machen. Deswegen bitte ich Sie auch, diesen Gesetzentwurf abzulehnen.

(Beifall bei der FDP)

Wir haben eine Zwischenbemerkung von Herrn Kollegen Dr. Runge.

Frau Kollegin Hessel, Sie haben mich mit Ihren letzten beiden Sätzen provoziert, weil Sie gesagt haben, dass alles sehr gut laufe. Es gibt aber ordentliche Missstände, und es gab Missgriffe, zum Beispiel die letzte einschlägige Ministerpräsidentenkonferenz, bei der auf Betreiben des bayerischen Emissärs eine wesentliche Passage herausgenommen worden ist, dass nämlich die Bildungspolitik ein entscheidendes Element der EZ-Politik auf Landesebene ist. Die Aussage, dass alles wunderbar laufe, ist unseres Erachtens deshalb nicht angebracht. Es gibt durchaus Verbesserungsbedarf.

Sie haben auf grundgesetzliche Zuständigkeiten rekurriert. Auch das Recht der Wirtschaft ist Bundesrecht. Dies hindert die Staatsregierung aber mitnichten daran, sehr viel Wirtschaftspolitik zu betreiben und dazu auch den einen oder anderen Gesetzestext zu fabrizieren oder hier diskutieren zu lassen. Diese Gesetzentwürfe enthalten deutliche oder ausschließliche Bezüge zu wirtschaftspolitischen Themen. Deshalb halte ich diese Argumentation für wenig zielführend.

Bitte, Frau Staatssekretärin.

Wenn wir uns in dem Ziel einig sind, den Gesetzentwurf abzulehnen, können wir dies mit unterschiedlicher Argumentation tun.

(Beifall bei der FDP)

Ich habe noch einen Wunsch nach einer Zwischenbemerkung von Herrn Dr. Fahn.

Geschätzte Kollegin Hessel, ich habe auch noch eine Frage zur Verlagerung der Zuständigkeit vom Wirtschaftsministerium in die Staatskanzlei. Können Sie mir noch einmal erklären, warum Sie oder die FDP-Spitze dagegen sind? Ich möchte das noch einmal hören.

(Thomas Hacker (FDP): Unsere Staatssekretärin ist spitze, da haben Sie völlig recht!)

Warum sind Sie gegen eine Verlagerung dieses Ressorts in die Staatskanzlei? Das würde mich interessieren.

Bitte schön, Frau Staatssekretärin.

Wir gewährleisten diese Funktion und die Koordinierung durch Personal, das dem Wirtschaftsministerium seit Jahren angehört. Eine Verlagerung der Zuständigkeit in die Staatskanzlei würde eine Versetzung dieses Personals bedeuten, das dem Wirtschaftsministerium dann für andere Arbeitsbereiche fehlen würde. Eine andere Möglichkeit wäre der Aufbau neuer Kompetenzen in der Staatskanzlei. Beides halte ich nicht für zielführend.

(Beifall bei der FDP)

Damit ist die Aussprache geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Der Abstimmung liegt der Initiativgesetzentwurf auf Drucksache 16/6084 zugrunde. Der federführende Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten empfiehlt auf Drucksache 16/9198 die Ablehnung. Wer dagegen dem Gesetzentwurf zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das ist die Fraktion der SPD. Wer will ablehnen? - Das sind die Fraktionen der CSU, der FDP und der FREIEN WÄHLER. Wer enthält sich? - Das ist die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Damit ist der Gesetzentwurf abgelehnt.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 17 auf:

Gesetzentwurf der Abgeordneten Margarete Bause, Dr. Martin Runge, Ulrike Gote u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur Änderung des Bayerischen Besoldungsgesetzes (Drs. 16/8693)

- Zweite Lesung

Bevor wir mit der Aussprache beginnen, möchte ich darauf hinweisen, dass die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN hierzu namentliche Abstimmung beantragt hat. Ich eröffne die Aussprache. Wir haben pro Fraktion eine Redezeit von fünf Minuten verabredet. Die erste Rednerin ist Frau Kollegin Stamm. Ihr wird Frau Kollegin Heckner folgen.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kollegen und Kolleginnen! Es geht jetzt in der Zweiten Lesung dieses Gesetzentwurfs darum, dass ein Teil des Haushaltsgesetzes festgelegt hat, dass diejenigen, die neu verbeamtet werden, um eine Eingangsstufe niedriger eingruppiert werden. Bereits in den Haushaltsberatungen haben wir klar deutlich gemacht, dass dies ungerecht ist und wir dies nicht wollen. Es gibt drei Gründe, die dazu führen müssten, dass Sie unserem Gesetzentwurf zustimmen:

Erstens. Diese Maßnahme ist in erheblichem Maße generationenungerecht.

Zweitens. Von Ihnen wurde diese Maßnahme immer mit dem Argument begründet, dass das Geld knapp sei. Erfreulicherweise sprudeln aber die Steuereinnahmen.

Drittens. Der öffentliche Dienst will immer die besten und allerbesten Köpfe gewinnen. Inzwischen ist es jedoch schwierig, genügend Leute zu finden.

Zur Generationenungerechtigkeit: Dieser Teil des Haushaltsgesetzes trifft in der Regel junge Menschen, die gerade in den Staatsdienst eintreten. Diese Regelung ist absolut zufällig. Je nachdem, wann jemand verbeamtet wird, wird er oder sie niedriger eingruppiert. Das ist eine Zufallsbesoldung, die generationenungerecht ist. Sie haben heute noch einmal die Gelegenheit, diese Ungerechtigkeit zurückzunehmen.

Liebe Mitglieder der Regierungsfraktionen, wenn Sie glauben, die Beamten und Beamtinnen müssten ein Opfer bringen, dann setzen Sie dies generationengerecht um, indem sie zum Beispiel für alle B-Besoldungen und für die oberen Stufen das Weihnachtsgeld streichen. Legen Sie doch hierzu einen Gesetzentwurf vor. Ihre Maßnahme macht im Doppelhaushalt etwa 22 Millionen Euro aus. Diese 22 Millionen Euro gehen auf Kosten der jungen Berufseinsteiger, also auf Kosten derer, die gerade eine Familie gründen wollen.

Der Spareffekt liegt bei gut 22 Millionen Euro, bei 1,5 Milliarden Euro Steuermehreinnahmen. Wohlgemerkt, das ist Geld, mit dem Sie gar nicht gerechnet haben. Es hatte sich bereits abgezeichnet, dass die Steuern

nahe am Spitzenrekordwert des Jahres 2008 sprudeln werden oder ihn sogar noch übertreffen. Nehmen Sie die Ungerechtigkeit zurück. Wenn Sie Sparmaßnahmen wollen, gestalten Sie sie bitte gerecht.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Zweitens. Wenn Sie glauben, neben der Nullrunde und der Wiederbesetzungssperre, die haushalterisch total schwachsinnig ist, den Beamtinnen und Beamten ein Sonderopfer abverlangen zu müssen, tun sie es ehrlich und begründen Sie es nicht mit den, wie Sie das nennen, Steuermindereinnahmen. Es ist anders. Sie haben den Beamtinnen und Beamten versprochen, eine andere Ungerechtigkeit zurückzunehmen, nämlich die 42-Stunden-Woche. Dafür müssen die Beamtinnen und Beamten zahlen. So ist es. Das zu sagen, wäre ehrlich. Es hätte Wert, wenn Sie es so sagen würden.

Die Kassenlage sieht anders aus, nämlich viel besser. In diesem Jahr haben wir eine halbe Milliarde Euro mehr und im nächsten Jahr eine Milliarde Euro. Begründen Sie Ihre Maßnahme also wenigstens offen und ehrlich. Sagen Sie, wie es ist. Die Beamten und Beamtinnen müssen selbst für die Rücknahme der 42-Stunden-Woche, also für die Wiedereinführung der 40-Stunden-Woche, zahlen.

Drittens. Das Credo ist, dass man für den öffentlichen Dienst nur die Besten anwerben wolle. Versetzen wir uns aber in die Lage der jungen Menschen. Jetzt kommen die geburtenschwachen Jahrgänge auf den Arbeitsmarkt. Die Wirtschaft lockt mit höheren Gehältern, und der Staat erweist sich als absolut unzuverlässiger Arbeitgeber. Die jungen Menschen sind zum Teil mit Besoldungszusagen angeworben worden, die nicht eingehalten werden. Sie alle haben wahrscheinlich auch die Briefe der Jugendverbände erhalten. Der Staat hält seine Zusagen und Anwerbeversprechen nicht ein. Der Grundsatz "gleicher Lohn für gleiche Arbeit" gilt offenbar für die bayerischen Beamten und Beamtinnen nicht. Das geht nicht.

Die jetzige Situation ist, dass man weder die Besten noch teilweise überhaupt genügend Personal findet. Die neuesten Zahlen aus den Justizvollzugsanstalten, wo sowieso Personalmangel herrscht, nämlich Hunderte Stellen zu wenig vorhanden sind: Möglich wäre gewesen, 125 einzustellen. Es gibt jetzt aber nur 104. Das klingt wenig, verschärft die Situation aber, weil sowieso zu wenig Personal vorhanden ist. Das sind offizielle Zahlen, die mir vorhin jemand durchgegeben hat.

(Zuruf der Abgeordneten Ingrid Heckner (CSU))

- Ich weiß, das ist der Stellenplan. Sie hätten laut Stellenplan, Frau Heckner, 125 einstellen können. Es wurden aber nur 104 eingestellt, weil sich nicht genügend gefunden haben.

Ihre Sparmaßnahme erweist sich als kontraproduktiv. Sie ist ungerecht und geht zulasten der jüngeren Generation. Ihre Begründung stimmt nicht. Sie sollten auf das hören, was die Jugendverbände sagen. Stimmen sie unserem Gesetzentwurf zu.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Die nächste Rednerin ist Frau Heckner. Ihr folgt Kollege Schuster. Bitte, Frau Kollegin Heckner.

Sehr verehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! In den letzten Monaten durften wir diverse Podiumsdiskussionen bestreiten, bei denen auch Vertreter des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN anwesend waren. Wir haben von diesen Vertretern in den Diskussionen immer wieder gehört, die GRÜNEN stünden zu einem soliden Staatshaushalt und ihnen ginge es im Wesentlichen um die Frage, wie dieser gestaltet werden solle.

Die GRÜNEN fordern populistisch, speziell für die jungen Leute etwas zu tun. Deshalb frage ich, für wen wir den soliden Staatshaushalt erreichen wollen. - Wir wollen ihn für die Generation, die seitens der GRÜNEN angeblich gut bedacht werden soll, damit sie in den nächsten Jahren und Jahrzehnten nicht die Lasten tragen muss, die ein neu verschuldeter Staatshaushalt mit sich bringen würde.

(Beifall bei der CSU)

Ich möchte ein paar Grundsätze unseres sogenannten Sparhaushalts darstellen, weil behauptet wird, die Beamten müssten ein Sonderopfer erbringen.

(Zurufe von den GRÜNEN)