Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen mehr. Damit ist die Aussprache geschlossen. Ich schlage vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Soziales, Familie und Arbeit als federführendem Ausschuss zu überweisen. Besteht damit Einverständnis? - Dann ist so beschlossen.
zur Änderung des Bayerischen Rundfunkgesetzes, des Bayerischen Mediengesetzes und des Gesetzes zur Ausführung des Rundfunkstaatsvertrags und des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (Drs. 16/8242) - Zweite Lesung
Eine Aussprache findet hierzu nicht statt. Wir kommen deshalb sofort zur Abstimmung. Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf auf Drucksache 16/8242 und die Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für Hochschule, Forschung und Kultur auf Drucksache 16/9685 zugrunde. Der federführende Ausschuss empfiehlt die unveränderte Annahme. Der Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Verbraucherschutz stimmt bei seiner Endberatung ebenfalls zu. Ergänzend schlägt er vor, in § 4 als Datum des Inkrafttretens "1. November 2011" einzufügen.
Wer dem Gesetzentwurf mit dieser Ergänzung zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Fraktionen der CSU, der FDP und der SPD. Gegenstimmen? - Das sind die Fraktionen der FREIEN WÄHLER und des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN. Stimmenthaltungen? - Keine. Dann ist so beschlossen.
Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. - Widerspruch erhebt sich dagegen nicht. Wer dem Gesetzentwurf in der Fassung des endberatenden Ausschusses seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. - Ich stelle fest: Das sind die Abgeordneten der Fraktionen der CSU, der FDP und der SPD. Gegenstimmen? - Das sind die Abgeordneten der Fraktionen der FREIEN WÄHLER und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. - Enthaltungen? - Keine.
Damit ist der Gesetzentwurf angenommen. Das Gesetz trägt den Titel: "Gesetz zur Änderung des Bayerischen Rundfunkgesetzes, des Bayerischen Mediengesetzes und des Gesetzes zur Ausführung des Rundfunkstaatsvertrags und des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags".
Interpellation der Abgeordneten Margarete Bause, Thomas Mütze, Ulrike Gote u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Im Dezember 2008 wurde die die Inklusion betreffende UN-Konvention für die Rechte behinderter Menschen im Bundestag und im Bundesrat einstimmig verabschiedet. Sie trat im März 2009 in Kraft. Seitdem haben wir in Bayern wenig von einer Umsetzung dieser Konvention verspürt. Wir haben deshalb mit einer Veranstaltungsreihe im Landtag versucht, dieses Thema überhaupt einmal auf die Tagesordnung zu setzen. Wir haben aber auch mit dem Mittel der Interpellation nachgefragt, wie es um die Verwirklichung der Inklusion in Bayern bestellt ist. Erfreulich an der Beantwortung dieser Interpellation war, dass mehrere Ministerien im Querschnitt die von uns gestellten Fragen beantwortet haben. Die Antwort hat ergeben, dass das Bayerische Behindertengleichstellungsgesetz noch nicht richtig angewandt wird. Bei der Anwendung gibt es noch viele Mängel. Wenn das Behindertengleichstellungsgesetz aber noch nicht vollständig angewandt wird, sind wir noch himmelweit von einer Verwirklichung der Inklusion entfernt. Ich nenne Ihnen dafür einige Beispiele.
Die bayerische Behindertenbeauftragte, die für die Verwirklichung von Inklusion letztendlich verantwortlich ist, arbeitet ehrenamtlich. Das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen. Wir kritisieren dies schon seit Jahren, weil wir der Meinung sind, dass eine ehrenamtliche Tätigkeit diesem verantwortungsvollen Amt nicht gerecht wird.
Die bayerische Behindertenbeauftragte ist durch die Fehlkonstruktion der ehrenamtlichen Führung ihres Amtes im Moment dazu gezwungen, noch einen Nebenjob mit einem Umfang von 20 Stunden anzunehmen. Sie können sich vorstellen, wie viel Zeit dann noch übrig bleibt, um sich den Problemen von behinderten Menschen in Bayern zu widmen. Wir fordern, dass die Behindertenbeauftragte hauptamtlich beschäftigt wird. Wir fordern, dass sie an der Staatskanzlei angesiedelt wird, denn ihre Aufgabe ist eine Querschnittaufgabe und keine sozialpolitische Aufgabe. Die Inklusion behinderter Menschen erstreckt sich auf alle Lebensbereiche.
Ein weiteres Beispiel für die mangelhafte Anwendung des Bayerischen Behindertengleichstellungsgesetzes und die mangelnde Verwirklichung von Inklusion ist die Tatsache, dass das Wunsch- und Wahlrecht der
Eltern gewahrt bleiben soll, wie es in der Beantwortung steht. Ich frage Sie: Wo ist denn das Wunschund Wahlrecht der Eltern bisher gewahrt worden? Es gibt gar kein Wunsch- und Wahlrecht für Eltern behinderter Kinder. Sie können gar nicht darüber bestimmen, in welche Einrichtung ihre Kinder kommen sollen. Das wird doch von außen gelenkt. Dieses Wunsch- und Wahlrecht muss erst einmal eingeführt werden.
Genauso verhält es sich mit Artikel 2 Absatz 3 des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes, in dem festgelegt wird, dass nicht mehr als ein Drittel behinderter Kinder in einer Gruppe sein dürfen. Entschuldigen Sie bitte! Wo ist da Inklusion? Wo bleibt das Wunsch- und Wahlrecht? Was ist so schlimm daran, wenn mehr behinderte Kinder in einer Gruppe sind? Hier haben wir noch massiven Nachbesserungsbedarf.
Ebenso steht in der Beantwortung der Interpellation, dass der Ausbau der Heilpädagogischen Fachdienste nicht weiterverfolgt wird. Wo bleibt der Beitrag dazu, dass behinderte Menschen einen Nachteilsausgleich brauchen? Wie können sie entsprechend ihren Bedürfnissen gefördert werden, wenn wichtige Einrichtungen, die von allen gelobt werden und die gute Arbeit geleistet haben, jetzt plötzlich eingestellt werden? Wo bleibt die Verwirklichung von Inklusion, wenn in Bayern der Prozentsatz der barrierefreien Wohnungen nur ein Prozent beträgt? Wir sind mit der Inklusion nicht auf dem Weg, liebe Kolleginnen und Kollegen, sondern wir haben noch nicht einmal damit begonnen, den Weg zu beschreiten.
Umso merkwürdiger ist es, dass in der Präambel der Beantwortung der Interpellation von der Staatsregierung die Meinung geäußert wird, dass in Bayern die Inklusion weitestgehend verwirklicht sei. Ich frage Sie: In welchem Land lebe ich, wenn in Bayern die Inklusion verwirklicht ist? Ich kann davon nichts feststellen. Inklusion bedeutet etwas ganz anderes als Integration.
Inklusion bedeutet eine Abkehr von der Defizitorientierung hin zur Orientierung am Potenzial der Menschen. Die Menschen werden unter einem ganz anderen Gesichtspunkt betrachtet. In Bayern werden die Menschen vorwiegend immer noch unter dem Gesichtspunkt der Defizitorientierung gesehen. Deswegen halten Sie auch an den Einrichtungen fest. Deswegen können Sie sich nicht vorstellen, dass Menschen außerhalb der Heime in offenen Einrichtungen wohnen und dort betreut werden. Deswegen haben wir immer noch so viele Behindertenheime in Bayern. Deswegen haben wir immer noch so viele Sondereinrichtungen, die nicht nötig wären, wenn man Inklusion endlich ernst nehmen und verwirklichen würde.
Bei der Verwirklichung der Inklusion stecken wir noch nicht einmal in den Kinderschuhen. Wir müssen erst einmal Strukturen schaffen, damit die Verwirklichung der Inklusion in Bayern begonnen werden kann. Dazu gehört als erstes ein Aktionsplan. Im Sozialministerium wurde bereits der Entwurf eines Aktionsplans erarbeitet. Dieser Aktionsplan hat aber einen entscheidenden Geburtsfehler. Die behinderten Menschen sind letztendlich nicht einbezogen worden, obwohl dies in der UN-Konvention vorgeschrieben ist. So kann kein Aktionsplan gemacht werden. Wir wollen, dass behinderte Menschen mindestens zu 50 % beteiligt werden und ihre Vorstellungen darüber einbringen können, was sich in Bayern verändern muss und wie Inklusion verwirklicht werden kann. Wir wollen nicht, dass im Hinterstübchen des Sozialministeriums etwas entsteht und dass dabei nur über die Menschen geredet wird, anstatt mit ihnen zu reden.
Wir wollen auch eine unabhängige Monitoringstelle. Dabei liegt die Betonung auf dem Wort "unabhängig". Wir wollen nicht, dass das Sozialministerium die Anlaufstelle ist. Wir wollen ein unabhängiges Institut.
Wir wollen eine ressortübergreifende Koordination der Inklusion, denn Inklusion ist eine Querschnittaufgabe. Das Innenministerium ist davon genauso betroffen wie das Gesundheitsministerium oder das Sozialministerium. Alle müssen zusammenwirken. Daher kann man die Aufgabe nicht dem Sozialministerium alleine überlassen. Damit würden wir der Sache nicht gerecht. Damit würden wir das Ziel der Inklusion in Bayern nicht erreichen.
Wir brauchen eine Reform der Eingliederungshilfe. Ich stimme zu, dass der Vorschlag Bayerns besser war
- Ja, Pflege! Ich bin aber nicht dafür, dass dann wieder alles auf den Bund geschoben wird. Eingliederungshilfe können wir nur leisten, wenn sich Bund, Länder und Kommunen gemeinsam an dieser großen Aufgabe beteiligen.
Wir haben ein Antragspaket eingebracht, mit dem wir fordern, welche Strukturen Bayern schaffen und welche Schritte es zur Verwirklichung von Inklusion unternehmen sollte. Darin wird auch dieser Runde Tisch gefordert. Uns liegen Rückmeldungen der Behindertenverbände vor, aus denen hervorgeht, dass sie es ebenso notwendig und richtig finden, bei der Gestaltung des Aktionsplans einbezogen zu werden. Sie dürfen nicht wieder außen vor bleiben. Diese Anträge sollen uns helfen, unserem Ziel näherzukommen: Die Vorlage eines Aktionsplans bzw. die Festlegung einzelner inhaltlicher Schritte zum jetzigen Zeitpunkt wollen wir nicht, weil wir den Menschen, die davon betroffen sind, bei ihrer Willensäußerung, in welche Richtung die Reise der Inklusion in Bayern gehen soll, nicht vorgreifen wollen.
Ich fordere Sie deshalb auf: Nützen Sie jetzt gemeinsam mit den Betroffenen die Chance, den richtigen Weg in Richtung Inklusion zu beschreiten. Verlieren Sie keine Zeit mehr. Eigentlich sollte nämlich bereits im März ein Bericht an die UN gehen, wie die UNKonvention umgesetzt wurde. Da hier jedoch Fehlanzeige auf der ganzen Linie vorherrscht, konnte dieser Bericht nicht gegeben werden. Bitte versuchen Sie, diesen Bericht möglichst bald auf den Weg zu bringen. Sollten Sie diesen Bericht bereits weggeschickt haben, kann nicht viel drinstehen, weil die Umsetzung in Bayern noch nicht erfolgt ist. Das ist das Problem. Machen Sie sich also auf den Weg und tun Sie etwas. Die Menschen warten darauf.
Bevor ich mit der Tagesordnung fortfahre, darf ich unsere Gäste begrüßen. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, als Ehrengäste darf ich auf der Tribüne eine Delegation von jungen rumänischen Politikerinnen und Politikern begrüßen, die sich auf Einladung der Hanns-Seidel-Stiftung bei uns aufhalten. Ich heiße unsere Gäste aus dem EU-Mitgliedstaat Rumänien im Bayerischen Landtag sehr herzlich willkommen und wünsche ihnen einen angenehmen und informativen Aufenthalt in diesem Hause.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Nach dem Beitrag von Frau Kollegin Ackermann im Rahmen der Kindergartendiskussion habe ich mir gedacht, dass es zwischen uns in dieser Fragestellung und bezüglich des Vorgehens eine große gemeinsame Schnittmenge gibt. Bei dem jetzigen Thema, der Inklusion, muss ich allerdings feststellen, dass alles wieder so ist, wie es immer ist: Sie reden alles schlecht, was im Freistaat Bayern geschieht. Sie tun so, als hätte sich in der Behindertenpolitik nichts getan. Das Gegenteil ist der Fall.
Wir haben in der Behindertenpolitik eine positive Struktur aufgebaut, bei der die Menschen mit Behinderung einbezogen werden und die eine schrittweise Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in allen politischen Bereichen vorsieht. Das sollten Sie nicht verleugnen. Politik besteht nicht darin, alles, was von anderen kommt, mies zu reden. Meine Damen und Herren, Sie müssen auch einmal versuchen, eine objektive Bestandsaufnahme vorzunehmen.
Liebe Frau Kollegin Ackermann, darüber hinaus ist festzustellen, dass das Parlament, unser Ausschuss, auf unsere gemeinsame Anregung hin diesen Prozess der Beteiligung am Entwurf des Aktionsplans noch einmal verstärkt hat. Nach dem Entwurf der Staatsregierung werden alle Behindertenorganisationen einbezogen, und die Staatsregierung wird uns darüber berichten.
Beim Thema der Sondereinrichtungen für Menschen mit Behinderung sollte grundsätzlich keine Schwarzweiß-Diskussion geführt werden. Meine sehr geehrten Damen und Herren, im Sinne der Umsetzung der UNBehindertenrechtskonvention wollen wir alle, dass Menschen mit Behinderung bzw. ihre Angehörigen oder Betreuer die Wohn-, Lebens- und Betreuungsformen frei wählen können. Wir sollten aber nicht so tun, als ob die bewährte Arbeit, die die Behindertenverbände in ihren Einrichtungen seit Jahrzehnten leisten, nichts wert wäre. Diese Arbeit ist wichtig. Wir sollten unseren Dank für die Arbeit aussprechen, die in den vergangenen Jahrzehnten geleistet wurde.