Daran könnte man auch ablesen, wie groß bei der CSU das Interesse an der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention ist. Es ist die Aufgabe der Opposition, die Staatsregierung auf ihre Versäumnisse
Lassen Sie mich nur auf einige der wichtigsten Aspekte eingehen. In Ihrem Aktionsplan kündigen Sie an, dass konkrete Maßnahmen zur Bewusstseinsbildung durchgeführt werden sollen. Nicht nur nach meiner Überzeugung ist klar, dass ein demokratischer Staat nur Rahmenbedingungen schaffen und Denkprozesse anstoßen, nicht aber verordnen kann. Wichtige Multiplikatoren sind in diesem Zusammenhang die ehrenamtlich Tätigen. Uns muss schon zu denken geben, dass die Bereitschaft zu längerfristigem ehrenamtlichem Engagement rückläufig ist, wie auch in der Antwort in der Interpellation festgestellt wird. Woran liegt das denn? Ehrenamtlich Tätige brauchen Anerkennung und Wertschätzung, aber auch fachliche Unterstützung und Anleitung, damit sie ihre Tätigkeiten sinnvoll ausüben können. Wir FREIEN WÄHLER haben deshalb ein Maßnahmenpaket zur Förderung des Ehrenamtes erarbeitet. Der Aufbau des Bundesfreiwilligendienstes ist an sich begrüßenswert. Trotzdem müssen Sie zur Kenntnis nehmen, dass damit der Wegfall des Zivildienstes auch nicht annähernd kompensiert wird. Aus diesem Grunde müssen wir nach meiner Meinung über den Aufbau eines verpflichtenden gemeinnützigen Jahres nachdenken.
Eine weitere Großbaustelle ist für mich das BayKiBiG. Ich will Ihnen gar nicht absprechen, meine Damen und Herren von der Staatsregierung, dass Sie mit Ihrem Gesetz durchaus auf dem richtigen Weg sind und individuelle und kindzentrierte Fördermöglichkeiten geschaffen haben. Aber auch hier gibt es durchaus noch Nachbesserungsbedarf; denn zunehmend mehr Kinder zeigen Auffälligkeiten wie ADHS, also Hyperaktivität, oder sprachliche oder motorische Entwicklungsverzögerungen, die eine intensivere Betreuung erforderlich machen. Mittlerweile zeigen rund 20 % der Kinder derartige Auffälligkeiten. Derzeit werden diese aber nur berücksichtigt, wenn sie den Grad einer Behinderung erreichen. Dann wird der Basisfaktor im Rahmen der Kindergartenfinanzierung mit einem Gewichtungsfaktor von 4,5 multipliziert. Das trifft aber nur in seltenen Ausnahmefällen zu. Deshalb fordern wir auch eine deutliche Stärkung des Betreuungsschlüssels hinsichtlich der Entwicklungsverzögerungen. Das muss künftig Berücksichtigung finden.
Des Weiteren fordern wir, die Heilpädagogischen Fachdienste im Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz zu verankern und gleichzeitig eine ausreichende Finanzierung durch den Freistaat si
cherzustellen. Vorhin ist schon angeklungen: Die derzeit bestehenden 19 Dienste in Bayern reichen bei Weitem nicht aus. Wieder einmal müssen wir bedauerlicherweise eine Unterversorgung vor allem in den ländlichen Gebieten feststellen. Es klingt nahezu wie eine Kapitulation hinsichtlich Ihrer Bemühungen um den ländlichen Raum, wenn es in der Antwort heißt ich zitiere -: Dies bedeutet, dass in vielen Regionen Bayerns das Angebot der Heilpädagogischen Fachdienste nicht zur Verfügung steht.
Ich bitte Sie, diese Aspekte bei der anstehenden Reform des BayKiBiG angemessen zu berücksichtigen; gerade in der frühkindlichen Bildung - das wissen wir alle - werden die Weichen für den späteren Schulerfolg gestellt.
Ich will das Thema inklusive Bildung für den schulischen Bereich hier nicht weiter vertiefen. Man kann aber feststellen, dass wir hier bisher am Weitesten vorangekommen sind, wenn es auch noch viel, viel zu tun gibt. Wir haben uns ja auch in der Plenardebatte vor den Sommerferien ausführlich mit diesem Thema beschäftigt. Einen Punkt möchte ich aber dennoch betonen. Wenn die Inklusion gelingen soll, brauchen wir neben den ausreichenden personellen Ressourcen unbedingt auch diesbezüglich geschultes Personal, was auf deutsch heißen will: Wir müssen auch wieder Lehrer aus- und -fortbilden, und zwar in weitaus stärkerem Maße als bisher.
Die Neufassung des BayEUG im Hinblick auf die Inklusion ist das Ergebnis einer interfraktionellen Arbeitsgruppe. Ich würde mir wünschen, dass dieses Beispiel Schule macht und sich auch in anderen Themenfeldern, zum Beispiel zur Arbeit oder Gesundheit, ähnliche Gruppen installieren.
Eine der Auswirkungen des demografischen Wandels ist, dass immer mehr ältere Menschen zunehmend beeinträchtigt sind und Unterstützung in verschiedenster Form benötigen. Deswegen ist es eine der wichtigsten Zukunftsaufgaben in diesem Bereich, dafür neue Betreuungsmöglichkeiten und mehr Angebote zu schaffen. Dabei muss - das ist ganz wichtig - der individuelle Wunsch des Einzelnen berücksichtigt werden. Nach dem in der Pflegeversicherung geltenden Prinzip "ambulant vor stationär" besteht ein hoher Bedarf an Auf- und Ausbau neuer ambulanter Wohngemeinschaften für Seniorinnen und Senioren.
Leider haben Sie, meine Damen und Herren der Regierungsfraktionen, die dringend benötigten und von uns in den Haushaltsverhandlungen dafür beantragten Mittel abgelehnt. Die Antworten auf die Interpella
Sie fördern zwar stark die Einrichtung von Heimen, aber gleichzeitig gibt es einen immer größeren Mangel an alternativen ambulanten Angeboten. Die UNKonvention formuliert aber ganz klar das Recht behinderter Menschen, selber zu bestimmen, wo und wie sie leben. Sie sind nicht verpflichtet, in einer bestimmten Wohnform, z.B. in einem Heim, zu leben.
Lassen Sie es mich deutlich sagen: Wir brauchen ausreichend barrierefreien Wohnraum, wenn wir den Menschen mit Behinderung und der UN-Behindertenrechtskonvention gerecht werden wollen.
Wir brauchen auch eine Anpassung der gesetzlichen Regelungen für die Eingliederungshilfe; das ist schon angeklungen. An dieser Stelle betone ich klar, dass das keinesfalls zulasten der Kommunen geschehen darf. Die Kommunen sind jetzt bereits an der Grenze ihrer Leistungsfähigkeit. Weitere Kosten können sie nicht schultern.
Wenn Inklusion wirklich gelingen soll, müssen Menschen mit Behinderung weit mehr als bisher am öffentlichen Leben teilnehmen können. Das Stichwort "Barrierefreiheit" habe ich vorhin schon genannt. Wir brauchen sowohl im ÖPNV als auch im Bereich der Informations- und Kommunikationsmittel neue Akzente. Wir brauchen z. B. für Sehbehinderte Texte als Audiodatei oder in Blindenschrift. Hierzu deuten Ihre Antworten auf die Interpellation auf einen sehr großen Handlungsbedarf hin.
In meiner Eigenschaft als sportpolitischer Sprecher unserer Fraktion spreche ich jetzt einmal einen Bereich an, der selten angesprochen wird; es ist der Bereich des Behindertenbreitensports. Im Haushalt des Freistaates Bayern sind dafür derzeit 1 Million Euro eingesetzt. Das ist in meinen Augen zu wenig; das höre ich auch von den Behindertensportverbänden, wenn ich mit denen spreche. Man muss bedenken, welche Bedeutung gerade der Sport für die Inklusion hat. Sport fördert das Gefühl der Zugehörigkeit. Der Sport ist damit eine der besten Möglichkeiten, den eingangs geforderten Bewusstseinswandel für die Belange von Menschen mit Behinderung voranzubringen.
Zum Schluss sage ich: Es ist gut, dass Bayern endlich einen Aktionsplan veröffentlicht hat und damit dem Land Rheinland-Pfalz nachgefolgt ist. Damit gehört
Aber im Gegensatz zu den Maßnahmen der anderen Bundesländer ist der Aktionsplan inhaltlich unzureichend und zu wenig konkret und zielorientiert. Es muss endlich mehr gehandelt und weniger geredet werden. Dafür steht die Staatsregierung in der Pflicht.
Sehr verehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Die UN-Behindertenrechtskonvention stellt den neuen Rechtsrahmen für die Behindertenpolitik in Deutschland dar. Damit verbunden sind viele Aufgaben für den Bund, die Länder, die Bezirke, die Kreise und Gemeinden. Der Bayerische Landtag hat diesen Auftrag der UNBehindertenrechtskonvention aufgenommen. Wir haben im sozialpolitischen Ausschuss mit einer Expertenanhörung zu den Konsequenzen und Erfordernissen der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Bayern einen ersten Punkt gesetzt. Alle Fraktionen gemeinsam haben mit einem parteiübergreifenden Gesetzentwurf zur Inklusion in der Schule diesen Punkt aufgegriffen. Dem Gesetzentwurf war dann auch noch eine eigene Anhörung gewidmet.
Die Bayerische Staatsregierung hat dies mit der Erarbeitung eines Entwurfs für einen Aktionsplan aufgegriffen, und die Fraktion der GRÜNEN hat parallel dazu alles in einer Interpellation vorgebracht.
Sie waren sehr fleißig, verehrte Kolleginnen und Kollegen von den GRÜNEN. Sie haben in der Interpellation viele Fragen gestellt. Es mussten viele Antworten gegeben werden. Dass dies alles etwas gedauert hat - auch im Kontext mit den verschiedenen Punkten, die sonst noch eine Rolle spielten, nämlich Anhörung, Aktionsplan, Beantwortung der Interpellation -, fordert dazu heraus, einige Zugeständnisse zu machen. Die Verwaltung hat einfach mehr Zeit dafür gebraucht. An dieser Stelle sage ich ein herzliches Dankeschön für die wirklich sehr fundierte Ausarbeitung der Antworten auf die Interpellation.
Unbestritten deutlich geworden ist bei alledem: Es handelt sich bei der UN-Behindertenrechtskonvention um ein ganz zentrales Anliegen. Deutlich geworden ist auch, dass die Konvention in Bayern sehr ernst genommen wird.
Eines der zwischenzeitlich etwas überholten Fragenpakete Ihrer Interpellation widmet sich dem Thema "Aktionsplan für Bayern". Verehrter Herr Felbinger, ich
weise darauf hin, dass es sich um den Entwurf eines Aktionsplans handelt. Er ist in weiten Teilen eine Bestandsaufnahme, die deutlich macht, wo man steht und von wo aus wir jetzt starten. Dies ist eine ganz wichtige Basis für die weitere Arbeit.
Derzeit befindet sich der Entwurf, wie es in der UNKonvention vorgesehen ist - Sie haben es vorgelesen, und wir alle wissen es natürlich -, in der breiten Diskussion mit den Menschen mit Behinderung. Deren Anregungen und Vorschläge, die sie aus ihrem Alltagsleben mitbringen, sind elementar wichtig. Sie müssen in den Aktionsplan einfließen, so dass wir sie dort wiederfinden.
Frau Kollegin Steiger hat völlig recht: Nicht alles kostet unbedingt Geld. Wichtig sind oft gerade die Anregungen und Erfahrungen der betroffenen Menschen, die manchmal ganz einfache Lösungen vortragen. Deshalb ist es so wichtig, dass wir mit ihnen ins Gespräch kommen.
Das Motto der Konvention "nicht über uns, ohne uns" war für uns von der FDP-Fraktion deshalb von zentraler Wichtigkeit bei der Diskussion über die Entstehungsgeschichte des Aktionsplans. Deshalb handelt es sich hier auch nur um einen Entwurf und nicht um einen fertigen Plan.
Die Stellungnahmen der Betroffenen sollen bis Oktober vorliegen. Ich muss ehrlich gestehen: Ich erwarte die Stellungnahmen sehr gespannt. Ich bin an den Ergebnissen, Beurteilungen, Einschätzungen und Vorschlägen der Menschen mit Behinderung sehr interessiert.
Jetzt wird es darum gehen, den Entwurf eines gemeinsamen Plans weiterzuentwickeln. Das ist mit Sicherheit kein einfaches Unterfangen, aber ein wichtiges Teilstück auf dem Weg zur Umsetzung. Die Umsetzung - das wird in dem vorgestellten Entwurfspaket eindrucksvoll deutlich, und es wird auch immer wieder gesagt - betrifft alle Lebensbereiche.
Zwei der wichtigsten Ziele der UN-Behindertenrechtskonvention sind: Erstens die gleichberechtigte Teilhabe an allen gesellschaftlichen Bereichen von Anfang an, zweitens die Führung eines möglichst selbstbestimmten Lebens inmitten der Gesellschaft. Diese beiden Ziele sind für uns Liberale grundsätzliche Leitlinien unseres politischen Handelns.
Im Zusammenhang mit der UN-Behindertenrechtskonvention bedeutet dies: Weg vom Fürsorgestaat, hin zu einem selbstbestimmten Leben. Das ist der alles entscheidende Knackpunkt. Hier bedarf es in weiten Teilen eines völlig neuen Denkens. Es bedarf der Bereitschaft, auch einmal alte Strukturen aufzu
brechen, neue Wege zu gehen und flexibel auf die damit verbundenen Herausforderungen zu reagieren. In Bayern wurde ein solcher Paradigmenwechsel in einigen Teilen bereits eingeleitet. Es ist aber unbestritten: Das ist nur ein Anfang. Es liegt noch ein langer Weg vor uns, es ist noch viel zu tun.
Teilhabe von Anfang an - mit dem neuen BayKiBiG wurde im Jahr 2005 dieses Anliegen schon einmal aufgegriffen. Der Ansatz ist: Alle Kinder, egal welchen Geschlechts, ob deutsch oder mit Migrationshintergrund, ob mit Behinderung, mit erhöhtem Entwicklungsrisiko oder mit besonderen Begabungen, sie alle sollen eine gemeinsame Einrichtung besuchen, dort gemeinsam lernen und sich gegenseitig in ihrer Vielfalt und mit ihren Unterschieden kennen- und schätzen lernen. Das ist Teilhabe von Anfang an. Diesen Ansatz versuchte man 2005 über das System der Gewichtungsfaktoren im BayKiBiG in Kombination mit der Eingliederungshilfe der Bezirke zum ersten Mal zu verwirklichen. Ich denke, das ist ein wesentlicher Ansatz. Hier komme ich wieder auf Sie zurück, Herr Felbinger. Wenn wir das BayKiBiG novellieren und fortschreiben, dann müssen wir dieses Gesetz anpassen.
Zuerst aber müssen wir feststellen, wo es Notwendigkeiten zur Nachjustierung gibt. Die Interpellation hat in der Tat hierzu einiges aufgegriffen. So sollen zum Beispiel auch die Möglichkeiten geprüft werden, Heilerziehungspflegerinnen und -pfleger künftig so weiterzuqualifizieren, dass sie im Rahmen multiprofessioneller Teams in den Kindertagesstätten eingesetzt werden können. Das ist die Antwort darauf, dass wir nur 19 Heilpädagogische Stellen haben. Es wird auch nicht bestritten, dass das viel zu wenig ist. Dieser Aspekt ist aber ein wichtiger Ansatz, damit die Heilpädagogen künftig direkt in die Kindergärten hineingehen können. Es ist ein Weg, damit auch Kinder mit Behinderung entsprechend ihrer besonderen Förderbedürfnisse eine Förderung erhalten können, und zwar in ihrer eigenen Einrichtung, in ihrer Nähe, in ihrem Dorf.
Ich möchte noch auf einen zweiten wichtigen Punkt eingehen: Weg vom Fürsorgestaat hin zum selbstbestimmten Leben. Eine zentrale Rolle spielt dabei die Teilhabe am Arbeitsleben. Welche Bedeutung es für das Selbstwertgefühl eines Menschen hat, einen Arbeitsplatz zu haben, braucht wohl nicht näher ausgeführt zu werden. Sowohl im Aktionsplan als auch in der Interpellation wird deutlich, dass es eine Reihe von Maßnahmen gibt, und dass bereits sehr viel Bewegung gegeben ist. Es zeigt sich aber auch, dass gerade in diesem Bereich noch sehr viel zu tun ist. Inklusion spielt sich zu allererst, und das wurde immer wieder gesagt, in den Köpfen der Menschen ab. Gerade auf dem Sektor des Arbeitsmarktes gilt es noch viele Vorurteile abzubauen. Beispielsweise wird die
Leistungsfähigkeit von Menschen mit Behinderung infrage gestellt; es werden übermäßige Ausfallzeiten befürchtet. Es ist aber das Gegenteil der Fall, wie alle Firmenleiter und Belegschaften berichten, die behinderte Menschen als Kollegen haben.
Die FDP-Fraktion hat dieses Thema "Menschen mit Behinderung auf dem ersten Arbeitsmarkt" in diesem Jahr in besonderer Weise aufgegriffen und möchte dem Thema besonderes Augenmerk schenken. Es gibt sehr viele beeindruckende Beispiele gerade in kleinen mittelständischen Betrieben, wo Menschen mit Behinderung Vorbildliches leisten. Es bedarf aber einer weiteren Vernetzung von Arbeitgebern, Schulen, Verbänden und allen möglichen staatlichen Stellen. Außerdem bedarf es einer Verbesserung in Sachen Bürokratie. Man muss, und das habe ich vielfach gemerkt, als Arbeitgeber ein sehr dickes Fell haben und eine riesengroße Motivation, um Menschen mit Behinderung einzustellen, ihnen einen Arbeitsplatz zu verschaffen, wenn man sich von den vielen bürokratischen Hürden und Steinen nicht aufhalten lasen will. Die Werkstätten für Menschen mit Behinderung werden auch in Zukunft in Sachen Arbeitsplatz gerade auch mit ihren Bemühungen um Außenarbeitsplätze eine wichtige Aufgabe haben. Es wird immer Menschen geben, die mit den Bedingungen auf dem ersten Arbeitsmarkt einfach nicht zurechtkommen.
Die Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe weg vom Fürsorgestaat, hin zum selbstbestimmten Leben wurde angesprochen. Sie ist ein ganz wichtiger Punkt. Es ist das Ziel, die Leistungsangebote der Eingliederungshilfe künftig stärker auf die konkreten Bedürfnisse der Menschen zuzuschneiden. Künftig soll nicht mehr zwischen stationärer, teilstationärer und ambulanter Leistung unterschieden werden, sondern der ganz konkrete persönliche Bedarf eines Menschen mit Behinderung soll ermittelt und gefördert werden. Die Menschen selbst entscheiden, welche der geeigneten Angebote sie wählen wollen. Darüber hinaus soll das Verfahren so gestaltet werden, dass Hilfen möglichst aus einer Hand gewährt werden. Neben einem Paket von Maßnahmen soll dabei auch die Teilhabe am Arbeitsleben personenzentriert ausgestaltet werden.
In Ergänzung zur Werkstatt für Menschen mit Behinderung werden alternative Angebotsformen geschaffen. Es ist an die Entwicklung von Leistungsmodulen gedacht, die jeder Leistungsberechtigte unabhängig vom Ort der Leistungserbringung und von den Anbietern in Anspruch nehmen kann. Dies wäre ein ganz grundsätzlicher, ein sehr wichtiger Schritt für Menschen mit Behinderung auf dem Weg zu einem selbstbestimmten Leben. Die Rolle der Menschen mit Behinderung wird dadurch eine ganz andere sein, denn
sie bestimmen selbst und müssen Leistungen anderer nicht länger erbitten. Die Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe ist deshalb ein Punkt, der mir persönlich ausgesprochen am Herzen liegt. Dafür wollen wir uns als Fraktion auch in Berlin immer wieder mit vollem Nachdruck einsetzen.
Entscheidend für eine umfassende Teilhabe behinderter Menschen im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention ist Barrierefreiheit in allen Lebensbereichen. Das wurde von allen Rednern bereits angesprochen. Es geht immer wieder darum, den Abbau der Barrieren in den Köpfen voranzutreiben. Dazu braucht es Menschen, die sich mit besonderer Sensibilität und mit besonderem Verständnis für die Belange der Menschen mit Behinderung einsetzen. Das lässt sich nicht per Gesetz verordnen.