Protokoll der Sitzung vom 25.10.2011

(Abgeordnete Renate Ackermann (GRÜNE) signalisiert den Verzicht auf den Redebeitrag)

- Okay. Mir liegt keine Wortmeldung vonseiten der Staatsregierung vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Im Einvernehmen mit dem Ältestenrat schlage ich vor, beide Gesetzentwürfe dem Ausschuss für Soziales, Familie und Arbeit als federführendem Ausschuss zu überweisen. Besteht damit Einverständnis? - Von allen Seiten, auch von Frau Dr. Pauli. Gegenstimmen sehe ich keine. - Enthaltungen auch keine. - So beschlossen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 3 d auf:

Gesetzentwurf der Abgeordneten Dr. Otto Hünnerkopf, Albert Füracker, Alexander König u. a. und Fraktion (CSU), Thomas Hacker, Tobias Thalhammer, Dr. Andreas Fischer u. a. und Fraktion (FDP) zur Änderung des Bayerischen Wassergesetzes (Drs. 16/9902) - Erste Lesung

Der Gesetzentwurf wird vonseiten der Antragsteller begründet. - Herr Dr. Hünnerkopf, fassen Sie Begründung und Aussprache zusammen? Oder begründen Sie zuerst? - Ich frage, damit es nicht wieder Irritationen gibt.

(Dr. Otto Hünnerkopf (CSU): Aussprache brauche ich keine!)

- Gut. Bitte schön.

Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Am 01.03.2010 trat ein neues

Bayerisches Wassergesetz in Kraft. Das neue Wasserhaushaltsgesetz des Bundes machte zeitgleich die Anpassung der bayerischen Regelungen erforderlich.

Ich darf an das erinnern, was uns bei dieser Anpassung wichtig war: bewährte bayerische Standards beizubehalten und natürlich erforderliche Neuregelungen aufzunehmen. Neu geregelt wurde in erster Linie die Einführung von Ausgleichsleistungen für erforderliche Mehraufwendungen bei landwirtschaftlichen Bauten in Wasserschutzgebieten, Artikel 32. Mit dieser Regelung, liebe Kolleginnen und Kollegen, wurde ein Kompromiss zwischen den Interessen der Land- und der Forstwirtschaft sowie der Wasserversorgungsunternehmen gefunden, auf dessen Grundlage Wasserschutzgebietsverfahren zügig fortgeführt und zum Abschluss gebracht werden können. Damit konnte ein jahrzehntelanger Dissens, ein jahrzehntelanges Hemmnis eliminiert werden. Ein bewährter Standard, den ich erwähnen möchte, ist die Kooperation bzw. Freiwilligkeit bei der Nutzung der Gewässerrandgrundstücke. Daran haben wir festgehalten.

Nach Artikel 21 des Bayerischen Wassergesetzes sind zur Bewirtschaftung von Gewässerrandstreifen einvernehmliche Regelungen mit den Grundeigentümern oder sonstigen Berechtigten zu treffen. Das Kulturlandschaftsprogramm ist hierfür eine bewährte Möglichkeit. Bayern setzt hier also auf Freiwilligkeit und Kooperation statt auf hoheitlichen Zwang wie das Bundeswassergesetz.

Das Bayerische Wassergesetz wurde im vergangenen Jahr bis zum 29. Februar 2012 befristet, auch um eine Evaluierung des Gesetzes vornehmen zu können. Das haben wir inzwischen getan. Ich bedanke mich bei meinen Kollegen von der FDP für die Findung der neuen Regelung,

(Thomas Hacker (FDP): Die konstruktive Findung!)

- die konstruktive Findung. Das nehme ich gerne auf. - Ich will damit sagen: Die Regelungen haben sich nachweislich bewährt; die Zahl der erledigten bzw. abgearbeiteten Wasserschutzgebietsverfahren stieg mit dem Inkrafttreten des neuen Bayerischen Wassergesetzes an. Von über 450 anhängigen Verfahren konnten bis Mitte 2011 mehr als 80 zum Abschluss gebracht werden. Viele weitere Verfahren stehen kurz vor dem Abschluss. Hauptziel des Änderungsgesetzes ist daher, die Befristung des Bayerischen Wassergesetzes aufzuheben. Bei dieser Gelegenheit soll an einigen Stellschrauben gedreht werden, um das Gesetz noch praxistauglicher zu machen.

Was meine ich damit? - Erstens. Hinsichtlich der Ausgleichsleistungen für Mehraufwendungen bei Bauten

in Wasserschutzgebieten wurde offensichtlich versucht, Neubauten gezielt in Wasserschutzgebiete zu legen.

(Ludwig Wörner (SPD): Das habe ich euch gleich gesagt! Das ist nichts Neues!)

Um dies auszuschließen, wurden die Ausgleichsleistungen für erforderliche Mehraufwendungen - ich betone: nur die Mehraufwendungen - für land- und forstwirtschaftliche Anlagen in Wasserschutzgebieten auf bestehende Betriebsstandorte beschränkt. Ausgleichsleistungen für völlig neue Standorte in Wasserschutzgebieten gibt es nur, wenn für den betreffenden Landwirt wirklich keine andere Möglichkeit der räumlichen Betriebsentwicklung geschaffen werden kann. Das ist insbesondere der Fall, wenn Eigentumsflächen und damit mögliche Standorte für geplante Bauvorhaben in wirtschaftlich vertretbarer Nähe zur ursprünglichen Betriebsstelle nicht zur Verfügung stehen. In manchen Dörfern Bayerns besteht nahezu die ganze Flur aus Wasserschutzgebieten. Auch das ist Realität. Wir müssen den Landwirten dort ebenfalls eine Entwicklungsmöglichkeit bieten.

(Beifall bei der CSU und der FDP)

Weiter soll die Ausweisung von Wasserschutzgebieten für neue Wassergewinnungsanlangen nicht innerhalb zusammenhängend bebauter Ortsteile erfolgen. Dies dient der Vermeidung von Konflikten mit bereits vorhandener Bebauung und soll weitgehend verhindern, dass Grundstücke mit baulicher Nutzung außerhalb der Land- und Forstwirtschaft erhöhten und damit teuren Schutzanforderungen unterworfen werden. Mit der Novellierung wird für private Wassergewinnungsanlagen wie Mineralwasserbrunnen, die von öffentlichem Interesse sind, die Möglichkeit eingeräumt, die Ausweisung von Wasserschutzgebieten zu beantragen. Meine Damen und Herren, ich weiß, diese Regelung war im vorherigen Bayerischen Wassergesetz im Artikel 36 enthalten. Nach intensiven Beratungen und auf Wunsch der Betroffenen, der nachvollziehbar und begründet ist, wurde diese Regelung wieder aufgenommen. Allerdings gilt auch hier, dass genauso wie bei den Trinkwasserversorgern eine Ausgleichspflicht besteht.

Ich komme zum Fazit: Das Bayerische Wassergesetz, das mit der Novellierung im Jahre 2010 besonders im Hinblick auf die Ausgleichsleistungen bei Bauten in Wasserschutzgebieten einen jahrzehntelangen Konflikt zwischen den Landwirten und den Wasserversorgern befrieden konnte, wird jetzt noch einmal mit kleinen Stellschrauben angepasst und damit weiter verbessert. Die hohe Qualität der Trinkwasserversorgung in Bayern mit bezahlbaren Preisen spricht für

die bewährte Regelung im bayerischen Wasserrecht. Meine Damen und Herren, diese Standards werden jetzt mit einem neuen Gesetzentwurf für die Zukunft festgeschrieben.

(Beifall bei der CSU und der FDP)

Ich eröffne die Aussprache. Ich bitte Herrn Wörner von der SPD an das Mikrofon.

Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Die Sunset-Regel zwingt uns, noch einmal über dieses Thema zu reden. Kurz vor Sonnenuntergang haben wir uns erschreckt und sind aufgewacht: Wir müssen ein Gesetz erneuern. Wie beim letzten Mal - das ist ärgerlich - wird es im Hopplahopp-Verfahren gemacht. Wie beim letzten Mal wird die Beratung kurzfristig angesetzt, und man versucht, über einige Dinge hinwegzugehen, die beileibe noch nicht geregelt sind. Ich darf daran erinnern, dass sich die Debatte damals darum drehte, das Wassergesetz auf zwei Jahre zu befristen, um danach Korrekturen vorzunehmen. Die Korrekturen, die Sie im Klein-KleinVerfahren vornehmen, reichen nach dem, was wir draußen hören, bei Weitem nicht aus. Ich wundere mich schon darüber, dass Sie wie beim letzten Mal versuchen, sich vor einer Anhörung zu drücken, im Rahmen derer man Leuten, die sich mit dem Thema Wasser täglich beschäftigen, das Wort erteilt und ihnen folgende Fragen stellen kann: Wie hättet ihr es denn gerne? Wo seht ihr Probleme? Ich bekomme schon E-Mails, in denen die Probleme, die im Gesetz nicht berücksichtigt werden, beschrieben werden. Sie sagen, alles sei in Ordnung. Leben wir in unterschiedlichen Welten? Woran liegt das? Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Wasser sollte uns viel zu wichtig sein, als im Hopplahopp-Verfahren und in Zeitnot darüber hinwegzugehen. Ich sage: Selber Schuld. In der Frage gibt es keine Zeitnot. Das Gesetz läuft am 29. Februar 2012 aus. Bis dahin besteht die Möglichkeit, Verbesserungen vorzunehmen. Im Ausschuss werden wir noch einmal versuchen, eine Anhörung herbeizuführen, weil uns das wichtig ist und wir glauben, dass wir dies den Menschen schuldig sind.

(Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)

Im Übrigen hat man uns das vorher mehr oder weniger zugesagt. Wir haben alle miteinander gesagt: Wir wollen das Gesetz prüfen.

(Reinhard Pachner (CSU): Hätten wir schon machen können!)

- Ja mei, wenn Sie das nicht hören wollen, was sollen dann die Verbände sagen? Das ist Ihre Sache. An manchen Stellen kann ich auch verstehen, dass Sie

es nicht mehr hören können. Sie wollen es nicht hören. Ich kann Ihnen auch sagen, warum Sie es nicht hören wollen: Die Uferstreifenproblematik ist beileibe noch nicht erledigt. Was ist mit dem Eintrag an der Rott? Was ist mit dem Eintrag an der Isen? Diese Fragen sind noch nicht gelöst. Diese Fragen sind deshalb noch nicht gelöst, weil Sie mit der bayerischen Lösung zu den Uferrandstreifen knapp am Gesetzesbruch vorbeioperieren. Das wissen Sie ganz genau. Da brauchen Sie nicht mit dem Kopf zu schütteln. Die Sportfischer beklagen sich massiv. Wollen Sie das nicht hören oder wollen Sie das negieren? Was wollen Sie damit erreichen? Sie müssen sagen, wie Sie es haben wollen. Wir meinen, die Anhörung ist notwendig. Kolleginnen und Kollegen, im Übrigen gibt es Dinge, über die wir im Hinblick auf das Wasser reden müssen. Die Korrektur der bayerischen Wasserqualität durch die Schließung hoch belasteter Brunnen ist für mich keine Korrektur, sondern das Schließen der Augen und ein Offenbarungseid gegenüber denen, die das Desaster an den Brunnen offensichtlich anrichten. Da muss etwas getan werden. Sie sagen: Da schließen wir euch an die Wasserversorgung von irgendwo an. Das machen Sie. Das kann man beweisen. Zu diesem Thema gibt es sogar einen Beitrag des bayerischen Fernsehens, aus dem klar und deutlich hervorgeht, dass Sie all die Brunnen einfach schließen, die belastet sind. Dann sagen Sie: Wir haben eine hohe Wasserqualität.

(Zuruf des Abgeordneten Albert Füracker (CSU))

So kann man es natürlich auch machen. Damit nimmt man den Leuten ihre Dorfbrunnen weg, für die Sie angeblich alle so kämpfen.

Meine Damen und Herren, die Moore werden im Rahmen der Energiewende dringend benötigt. Wir müssen diese vor dem Umbruch stärker schützen, als es bisher der Fall war. Sie sagen, Sie hätten 80 Wasserschutzgebiete durchgebracht. Da sage ich: Na klasse, nach der langen Zeit. Mir wäre es lieber gewesen, Sie hätten zumindest die Hälfte abgearbeitet. Das haben Sie nicht geschafft. Sie wissen auch warum: Das Gesetz war dazu nicht besonders gut geeignet. Wir müssen darüber reden, wie wir es schaffen können, die Bedürfnisse derer, die das Gesetz ablehnen, in die Debatte einzubringen. Mich würde es wundern, wenn die CSU gemeinsam mit der FDP nicht in der Lage wäre, mit uns zusammen eine Anhörung zumindest für den Ausschuss zu beschließen, um sicherzustellen, dass diese Anliegen zur Sprache kommen. Wie wir damit umgehen, bleibt jeder Partei selbst überlassen. Davor zu kneifen, wäre Wortbruch. Das haben wir alles schon gehört. Sie wollten eine Regelung, die nach zwei Jahren überprüft werden kann. Überprüfen können wir sie nur mit denjenigen, die davon betroffen

sind und sich tagtäglich damit beschäftigen. Wenn Sie die Leute nicht hören wollen, dürfen Sie das gerne machen. Dann begehen Sie aber einen undemokratischen Wortbruch. Meine Damen und Herren, wir werden im Ausschuss weiterhin darüber diskutieren wollen.

(Beifall bei der SPD)

Herr Dr. Fahn hat sich für die FREIEN WÄHLER zu Wort gemeldet.

Frau Präsidentin meine Damen und Herren! Wir erinnern uns noch ganz lebhaft an die Diskussion im Jahre 2010. Die Diskussion wurde schnell und unter Zeitdruck geführt. Damals wurden von der Koalition keine weiteren Verbesserungen zugelassen. Selbst die FDP hatte Bedenken. Deshalb einigte man sich auf die begrenzte Laufzeit von zwei Jahren. Jetzt möchten die Regierungskoalitionen das Gesetz in marginalen Punkten ergänzen. Das ist ihr gutes Recht. Wenn andere Fraktionen noch andere Vorschläge haben, werden diese eingebracht. Trotzdem sind wir der Meinung, dass es wichtig wäre, vor einer Gesetzesnovellierung einen Erfahrungsbericht von der Staatsregierung zu erhalten, der Auskunft darüber gibt, ob sich das Gesetz in den letzten Jahren bewährt hat und es noch Punkte gibt, die insgesamt verbessert werden können.

Ein Problem war, dass wir das Gesetz zwar schon 2009 beschlossen haben, die Verordnungen und Erläuterungen zu diesem Gesetz aber erst nach einem Jahr kamen. Deshalb ist es gar nicht so leicht, jetzt schon Veränderungen festzustellen. Immerhin soll jetzt die fachlich und rechtlich zwingend unbefristete Geltung des Bayerischen Wassergesetzes hergestellt werden. So steht es in Ihrem Gesetzentwurf. Das heißt mit anderen Worten, dass die bisherige Praxis unzulässig war.

Wir FREIE WÄHLER haben dem Gesetz damals zähneknirschend zugestimmt. Wir haben viele Änderungsanträge eingebracht, die aber leider abgelehnt wurden.

Zu unserem Grundkonzept: Die FREIEN WÄHLER ziehen freiwillige Vereinbarungen zwischen Landwirten und der Staatsregierung einer Verordnung von oben vor, allerdings müssen dabei auch die Belange des Umweltschutzes berücksichtigt werden. Deshalb ist es wichtig, über Gewässerrandstreifen und Gründlandumbruch ausführlich zu diskutieren. Die ersten Stellungnahmen zeigen bereits, dass der Gründlandumbruch zunimmt. Mit einer einfachen Verbotsregelung - darüber haben wir im Umweltausschuss schon gesprochen - können wir das Problem nicht lösen. Wir

müssen die Ursachen dieses Problems schon genau sehen. Dazu gehört zum Beispiel die Zunahme des Anbaus von Energiepflanzen. Ich nenne nur das Stichwort Silomais. Dieser Anbau ist für die Landwirte attraktiver. Wir brauchen deshalb auch stärkere finanzielle Anreize für die Landwirte, damit sie keinen Gründlandumbruch mehr vornehmen.

Die Staatsregierung macht einige Vorschläge, die ich im Folgenden noch kommentieren werde. In der Zwischenzeit gibt es auch schon Stellungnahmen von Verbänden, so zum Beispiel vom Verband der Wassererzeuger, der die hohen Ausgleichszahlungen kritisiert, oder vom Landesfischereiverband, der die Handhabung der Gewässerrandstreifen bemängelt. Der Bauernverband kann mit der geplanten Änderung des Artikels 32 leben, er fragt allerdings nach Ausgleichszahlungen für den Fall, dass sich Landwirte in Schutzgebieten nicht mehr weiterentwickeln können. An diesen ersten Stellungnahmen merkt man, dass die Verbände den Wunsch haben, über das Thema noch einmal zu diskutieren. Deshalb unterstütze ich den Vorschlag von Herrn Wörner, dass wir dieses Thema im Umweltausschuss mit den Verbänden besprechen.

Eine kurze Stellungnahme zum aktuellen Gesetzentwurf: Die Änderung des Artikels 32 ist vernünftig, weil sie Klarheit darüber schafft, dass Neubauten oder Betriebserweiterungen in Schutzgebieten nicht allein wegen der Aussicht auf Ausgleichszahlungen errichtet werden dürfen. Bisher wurden nämlich die Mehraufwendungen für den Bau und den Betrieb von landwirtschaftlich genutzten Anlagen erstattet. In Zukunft ist das nur mehr bei bestehenden Anlagen möglich. Das ist richtig, das unterstützen wir auch. Wir unterstützen auch die Ausweisung von Wasserschutzgebieten für Gewässer, die bisher nur der privaten Nutzung dienten.

Über den Artikel 31 Absatz 3 müssten wir noch einmal reden. Zum einen soll diese Regelung verhindern, dass Grundstücke mit baulichen Nutzungen außerhalb der Land- und Forstwirtschaft erhöhten Anforderungen unterliegen. Richtig ist, dass solche Grundstücke dann nicht mehr zum Trinkwasserschutzgebiet zählen. Diese Regelung hat aber auch einen Nachteil. Bei der Neuausweisung eines großräumigen Wasserschutzgebietes könnten bebaute Inseln ausgespart werden, auf denen Betriebe dann das Grundwasser gefährden, ohne dafür einen Ausgleich zahlen zu müssen. Darüber müssen wir noch einmal reden.

Insgesamt ist der vorgelegte Gesetzentwurf für uns der Anfang einer Diskussion über die Verbesserung des bestehenden Gesetzes. Deshalb wollen und fordern wir einen Bericht der Staatsregierung über die

bisherigen Erfahrungen mit diesem Gesetz. Wichtig wäre auch, dass die Verbände eingebunden werden, sodass wir konkret und transparent über dieses Gesetz diskutieren können.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Für das BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN darf ich nun Herrn Dr. Christian Magerl nach vorne bitten.

Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Wir werden den Gesetzentwurf wie üblich im Ausschuss ausführlich diskutieren. Ich möchte mich dem Kollegen Wörner anschließen, der gesagt hat, dass eine Evaluierung des Gesetzes nach zwei Jahren angekündigt war. Bei aller Wertschätzung, Herr Kollege Dr. Hünnerkopf, Ihre Aussage, das Gesetz habe sich bewährt, genügt uns aufseiten der Opposition nicht. Vielleicht genügt es Ihnen. Für uns ist es zu wenig. Der Landesfischereiverband hat zum Beispiel in einer umfangreichen E-Mail Kritik geübt. Diesem Verband gehören sicherlich auch Leute an, die von der Materie und vor allem vom Zustand unserer Gewässer eine Menge Ahnung haben. Sie wissen, wie es draußen aussieht. Deswegen fordern sie dringend, dass wir beim Artikel 21, bei dem es um die Gewässerrandstreifen geht, Nachbesserungen vornehmen und mindestens die Bundesregelung einhalten. Für die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN kündige ich jetzt schon an, dass wir dazu in den Beratungen einen Änderungsantrag einbringen werden.

(Albert Füracker (CSU): Die Fischer wollen auch den Kormoran abschießen!)

- Sie können sich noch zu Wort melden, Herr Kollege.