Protokoll der Sitzung vom 24.11.2011

gruppe sollte überwiegend aus den Kindern, deren Eltern im Ort wohnen, bestehen. Die Gastkinderregelung ist unsäglich gewesen. Sie hat sich nicht am Kind orientiert. Wenn eine Mutter oder ein Vater im 30 Kilometer entfernten Nachbarort arbeitet, sollten sie ihr Kind mitnehmen und in den örtlichen Kindergarten geben können. Gezahlt wird nach wie vor von der entsendenden Gemeinde. Das ist eine Stärkung des Eltern- und Kinderrechts in unserem Gesetzentwurf.

Wir wollen ebenfalls die Personal- und Verfügungszeiten wie früher vor der Einführung des BayKiBiG gehandhabt wissen. Dafür wollen wir eine gesetzliche Garantie. Es kann nicht angehen, dass die Leiterin eines Kindergartens Verwaltungsaufgaben wahrnehmen muss und dies zulasten der Kindererziehungszeit geht. Das wurde in der Vergangenheit von den Erzieherinnen stark beklagt und fand Eingang in unseren Gesetzentwurf.

Unserem Gesetzentwurf liegt Bildung als Staatsaufgabe zugrunde. Wir wollen Verbesserungen, die zunehmend vom Staat finanziert werden, und langfristig wollen wir, dass die Finanzierung der Kommunen prozentual sinken wird. Das ist unser Ziel. Wir haben in unserem Entwurf schrittweise Vorstellungen dazu entwickelt. Wir freuen uns auf die Diskussionen in den Ausschüssen.

(Beifall bei der SPD)

Damit eröffne ich die Aussprache. Die nächste Wortmeldung kommt von Herrn Kollegen Unterländer.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir sind uns im Hohen Hause darüber einig, dass frühkindliche Bildung erstens in der Bedeutung der Bildungspolitik einen wesentlich höheren Stellenwert hat, als es verschiedentlich angenommen wird, weil sie prägend für die Entwicklung des Kindes ist. Zweitens müssen wir den Investitionsbegriff weiterentwickeln. Bei den Investitionen für die Kinder gilt der Grundsatz: Köpfe statt Beton. Ich glaube, das ist eine gemeinsame Basis. Diese hört aber, ohne den Detailberatungen in den zuständigen Ausschüssen vorgreifen zu wollen, bei dem Gesetzentwurf auf. Liebe Kolleginnen und Kollegen von den Antragstellern, wir haben ein Gesetz, das Bayerische Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz, BayKiBiG, das für alle Betreuungsformen im frühkindlichen Alter einen ganzheitlichen Ansatz hat. Mit dem Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz haben wir zusammen mit dem Bildungs- und Erziehungsplan einen inhaltlichen Rahmen, der die Qualität und eine effiziente Ausgestaltung der Förderung ermöglicht. Deswegen

ist das bestehende Gesetz, das sich nach unserer Bewertung bewährt hat, in den Punkten, in denen Handlungsbedarf besteht, weiterzuentwickeln.

Frau Kollegin Scharfenberg, das gilt in besonderer Weise für die von Ihnen genannte Gastkinderregelung. Dazu möchte ich vorab Folgendes feststellen. Wir wissen, dass wir mit der Gastkinderregelung eine problematische Situation geschaffen haben, die auch dem Konnexitätsprinzip geschuldet war. Die politischen Konsequenzen, die daraus zu ziehen sind, werden mit Sicherheit die sein, dass es eine Gastkinderregelung in der Form nicht mehr geben wird. Eines möchte ich im Interesse der Kommunen schon feststellen; denn Sie haben gesagt, die Kommunen seien Ihnen egal.

(Maria Scharfenberg (GRÜNE): Egal nicht!)

Sie haben für Sie aber keine vorrangige Bedeutung. Ich sage Ihnen, dass man die Situation der Kommunen sehen muss, die die Kinderbetreuung ernst nehmen, für die die Kinderbetreuung Priorität hat. Diese Kommunen dürfen nicht dafür bestraft werden, dass sie in der Kinder- und Jugendhilfe gute Arbeit leisten.

(Simone Tolle (GRÜNE): Dann gehen die Leute eben woanders hin!)

Den Ansätzen des BayKiBiG entsprechen viele Punkte, die sich in Ihrem Gesetzentwurf finden. Deswegen sehe ich keine Notwendigkeit für ein neues Gesetz. Sie schaffen einige neue bürokratische Hürden. Ich bin nicht der Meinung, dass das Fördermodell mit der Sockelfinanzierung, das Sie seit vielen Jahren mit verschiedensten Anträgen in die Ausschussberatungen eingebracht haben, richtig ist. Auch die Träger und die Erzieherinnen sind der Meinung, dass dieses Modell wegen seines bürokratischen Aufwands keine Verbesserung darstellt. Eine Übergangsregelung mit landeseinheitlichen Maßstäben bedeutet aus meiner Sicht, dass die Autonomie der Träger eingeschränkt wird. Ich sehe keine seriös gerechnete Finanzierung bei dem, was Sie hier fordern. Andere Punkte wie die Landkindergartenregelung oder die Verwirklichung der Inklusion, also die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in einem Gesetz, werden bei der Weiterentwicklung des Bayerischen Kinderbildungsund -betreuungsgesetzes sicher eine Rolle spielen. Deswegen sind wir der Meinung, dass die Gesetzesberatungen darauf hinauslaufen werden, dass wir ein solches neu gestricktes Gesetz, das viel Altes und viel Unrealistisches enthält, so nicht verabschieden können.

(Beifall bei der CSU)

Für die SPD meldet sich Kollege Pfaffmann zu Wort.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Unterländer, es ist schon interessant, dass Sie einen Gesetzentwurf bereits vor den Ausschussberatungen ablehnen. Das ist kein gutes Beispiel für ein demokratisches Verfahren. Sie wollen in den Ausschussberatungen die Argumente gar nicht mehr hören. Sie wissen jetzt schon, dass Sie den Gesetzentwurf ablehnen werden - und das in der Ersten Lesung. Das ist ein gutes Beispiel demokratischer Grundhaltung, das hier abgegeben wurde.

Zum Zweiten. Sie haben gesagt, Sie sehen keine Notwendigkeit für ein neues Gesetz. Ich sage Ihnen genau das Gegenteil. Die Notwendigkeit, dass nachgesteuert wird, ist riesengroß.

(Beifall bei der SPD)

Wir haben heute schon über die Not in den Kindergärten, über den zu schlechten Personalschlüssel und die zu geringe Ausstattung, über die zu große KinderErzieherinnen-Relation und viele andere Probleme gesprochen. Diese Probleme wollen Sie einfach nicht zu Kenntnis nehmen, und deswegen sagen Sie immer wieder, es gäbe keinen Handlungsbedarf. Auch jetzt sagen Sie das wieder. Ich sage Ihnen: Es gibt einen Handlungsbedarf. Deswegen begrüße ich es sehr, dass durch den Gesetzentwurf eine solche Debatte angestoßen wird.

Ich finde es interessant, dass hier ein neues Gesetz vorgeschlagen wird. Inhaltlich geht es auch in die richtige Richtung. Das BayKiBiG hat sich eben nicht bewährt, es bedarf nicht nur einer Revision, sondern einer grundsätzlichen Überarbeitung. Ich halte es politisch für sehr interessant, dass ein Gesetz gemacht wird, welches die Rechte der Eltern und die Rechte der Kinder stärkt. Das finde ich sehr interessant und politisch richtig. Das Gesetz führt zu einer besseren finanziellen Ausstattung. Das stellt man schon beim ersten Lesen des Gesetzentwurfs fest. Das Gesetz würde zu einer besseren Personalausstattung führen, wenn man es will. Das Gesetz würde die Stellung der Fachkräfte verbessern und vieles andere mehr. Die Mitspracherechte würden gestärkt. Insofern ist dieser Entwurf inhaltlich sehr ernst zu nehmen. Lieber Herr Unterländer, auch die Inklusion im vorschulischen Bereich würde eingeführt. Auch das ist ernst zu nehmen und nicht, wie Sie es sehen, in der Ersten Lesung abzulehnen.

Zum Zweiten sehe ich natürlich auch, dass dieses Gesetz Schwachstellen hat. Darüber muss diskutiert werden. Mit einem verbesserten Personalschlüssel in einem langfristigen Zeitraum bis 2026 will ich mich

nicht zufriedengeben. Ich möchte viel schneller zu einem besseren Personalschlüssel kommen. Darüber können wir im Ausschuss sprechen. Die Verfügungszeit ist sehr unkonkret geregelt. Man muss definieren, was alles unter Verfügungszeit fällt. Dazu gehört zum Beispiel auch die erhöhte Personalberechnung für Kindertageseinrichtungen in Brennpunkten. Das muss definiert werden, und zwar konkret. Liebe Kollegin Scharfenberg, wir wissen doch, wie Regelungen von der Staatsregierung gedehnt werden. Deshalb sollten wir in ein Gesetz eine ganz konkrete Forderung hineinschreiben. Hier gibt es noch Diskussionsbedarf. Wir werden das sicher in den Ausschussberatungen klären können.

Ich will noch auf die Frage eingehen, ob das letzte Kindergartenjahr oder das erste Kindergartenjahr kostenfrei gestellt werden sollte. Darüber kann man trefflich streiten. Sicherlich gibt es eine gute Begründung dafür, mit der Kostenfreiheit ab der Kinderkrippe zu starten. Wir meinen aber, dass es im letzten Kindergartenjahr eine Verknüpfung mit der Schule gibt, da die Kinder hier auf die Grundschule vorbereitet werden. Hier ist vor allem die Sprachförderung zu nennen. Deshalb würde ich mit der Kostenfreiheit im letzten Kindergartenjahr starten. Im Ziel sind wir uns aber einig: Wir wollen die Kostenfreiheit der ganzen Bildungszeit und nicht nur des einen oder anderen Kindergartenjahrs. Insofern ist dies letztlich der Streit um des Kaisers Bart. Wir müssen aber damit starten. Hier haben Sie recht. Das steht auch in dem Gesetz drin.

Wir glauben auch, dass es langfristig zu einer kompletten Kostenfreiheit und zur Übernahme der Kosten durch den Staat kommen muss, weil Bildung eine landespolitische Aufgabe ist. Hierfür wird mit dem Gesetzentwurf ein Ansatz geboten. Wir werden sehr offen bei der Formulierung sein und den einen oder anderen Änderungsantrag stellen. Natürlich wird dieser Gesetzentwurf den Weg aller Gesetzentwürfe der Opposition gehen. Das war heute schon in einem hochdemokratischen Beitrag zu hören, in dem die Ablehnung des Gesetzentwurfs angekündigt wurde. Ich halte das für bemerkenswert.

(Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)

Die nächste Rednerin ist Frau Kollegin Gottstein.

Sehr verehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Intention des Gesetzentwurfs wird von uns natürlich unterstützt. Die frühkindliche Bildung soll im Bildungssystem einen zentralen Platz einnehmen. Die UNKonvention soll umgesetzt und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessert werden. Die frühkindli

che Bildung muss kostenfrei sein. Zu diesem Thema haben wir uns bereits bei den Dringlichkeitsanträgen geäußert. Die Eltern- und Kinderrechte müssen wesentlich mehr im Vordergrund stehen. Deshalb soll dieses Gesetz auch einen anderen Namen haben. BayKiElG bedeutet Bayerisches Kinder- und Elternrechtegesetz. Bei der Bezeichnung BayKiBiG stand die Bildung im Vordergrund. Hier müssen wir überlegen. Das Gesetz, das Sie vorschlagen, dient der frühkindlichen Bildung. Eltern- und Kinderrechte sind natürlich wichtig, aber im Endergebnis brauchen wir das gebildete und erzogene Kind. Bildung ist nicht nur im Sinne der reinen Wissensvermittlung zu verstehen.

Bei der Kostenfreiheit werden wir über eine gewisse Staffelung reden müssen. Schließlich geht es auch um ein kostenloses gemeinsames Essen für die Kinder. Die Rechte der Eltern sollen deutlich verstärkt werden. Wir werden hier diskutieren müssen; denn mit dem Gesetzentwurf ist vorgesehen, dass Eltern auch an den Wochenenden, in den Ferien und bei Krankheiten das Recht auf kostenlose Betreuung erhalten sollen. Wir haben das Mitspracherecht stark gefördert. Das Mitspracherecht bezieht sich auf den Lehrplan. Es wird jedoch kein Mitspracherecht der Eltern und des Elternbeirats hinsichtlich des Lehrplans der Schulen geben.

Das Personal wird wesentlich verbesserte Rahmenbedingungen erhalten. Dafür kämpfen auch wir. Auch hier werden wir wiederum diskutieren müssen; denn ein Viertel der Leitungszeit soll angerechnet werden. Hier müssen wir einen Vergleich mit anderen Schulen ziehen. Die Vernetzung ist absolut begrüßenswert. Der Übergang nach der Schule wird wesentlich mehr betont. Die Themen Qualitätssicherung, Förderung und Konnexität habe ich schon im Zusammenhang mit den Dringlichkeitsanträgen angesprochen. Hier ist grundsätzlich zu überlegen, ob die Zuständigkeit für diesen Bildungsbereich vollständig ins Kultusministerium verlagert werden sollte.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und den GRÜNEN)

Dieser Bereich muss als Aufgabe des Freistaats angesehen werden. Diese Aufgabe muss dann im Rahmen des Finanzausgleichs berücksichtigt werden. Wenn wir uns die vielen Einzelpunkte ansehen, stehen wir vor einer Gratwanderung: Wir fordern autonome Schulen und autonome Kindergärten. Dazu haben wir sehr viele Detailvorschriften. Wir erkennen das als wichtiges Thema an. Ob wir ein neues Gesetz brauchen oder ob wir nur einen deutlichen Nachbesserungsbedarf beim bestehenden Gesetz haben, werden wir überlegen müssen. Die frühkindliche Bildung ist jedoch das A und O. Ich bin über diese Erkenntnis

sehr froh; denn dann kommen wir vielleicht endlich von den leidlichen Schulstrukturdebatten weg. Wir müssen die frühkindliche Bildung in den Vordergrund stellen. Dafür ist dieser Gesetzentwurf sicher ein guter Ansatz.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Es geht weiter mit Frau Kollegin Sandt.

Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf der GRÜNEN gleicht in vielen Teilen einer vorweihnachtlichen Wunschliste. Das liegt nicht allein daran, dass die GRÜNEN selbst die Kosten für diesen Gesetzentwurf auf 195 Millionen Euro beziffern, sondern eher daran, dass vieles noch im Unklaren bleibt. Es werden zwar Rechtsansprüche definiert, aber es bleibt weitgehend offen, wie diese Rechtsansprüche umgesetzt werden sollen. Der Gesetzentwurf ist allein von den Kosten her unkalkulierbar. Deshalb können wir ihm nicht zustimmen.

Natürlich müssen wir in die frühkindliche Bildung investieren. Das tun wir vehement. Wir investieren nicht nur in das kostenfreie Kindergartenjahr, sondern natürlich auch in Qualität und in den Ausbau. Beispiel Krippenplätze: Hier war die Not, die wir im Jahre 2008 vorgefunden haben, richtig groß. Damals betrug der Versorgungsgrad 7 %. Wir haben diesen Versorgungsgrad auf 28 % angehoben und damit vervierfacht. Zum Ende des Jahres 2012 wird er bei 36 % liegen und damit die Vorgabe des Bundes von 31 % überschreiten. Wir gehen kräftig voran. Dementsprechend ist auch die Beschäftigungsquote von Frauen mit Kindern in Bayern besonders hoch. Hier sind 42 % der Frauen mit Kindern unter drei Jahren beschäftigt. Diese Beschäftigungsquote ist höher als die im vielgelobten Frankreich.

Das geltende BayKiBiG bietet ein modernes Fördersystem. Es sichert eine flächendeckende wohnortnahe Versorgung mit Kindertageseinrichtungen. Der Bayerische Bildungs- und Erziehungsplan sichert eine hohe Qualität in der Versorgung. Die Systematik im Gesetzentwurf der GRÜNEN besteht dagegen darin, Ansprüche über die Festlegung von Rechten und Pflichten des Personals und der Einrichtungsträger zu definieren. Damit und über die Finanzierungsplanung sollen eine hervorragende Quantität und Qualität geschaffen werden, so die Absicht.

Wenn man jedoch die Begriffsbestimmungen liest, wird deutlich, dass eine Qualitätssicherung so überhaupt nicht erreicht werden kann. Sie argumentieren mit dem Personalschlüssel. Es gibt einen Personalschlüssel und einen Anstellungsschlüssel. Mit dem Personalschlüssel könnten wir sehr gut glänzen; denn

dieser liegt bei uns in den Kindergärten bei 8 : 1 und bei den Krippen sogar bei 4 : 1. Aussagekräftig ist jedoch der Anstellungsschlüssel. Er ist ein Qualitätssteuerungsinstrument. Er berücksichtigt die Arbeitsstunden des Personals und die Buchungsstunden der Kinder. Diesen Schlüssel haben wir gesenkt. Herr Pfaffmann hat die Zahl 12 genannt. Er liegt aber bereits bei 11,5. Wir werden ihn weiter auf 11 senken. Das ist eine von vielen Maßnahmen zur Sicherung der Qualität der frühkindlichen Bildung in Bayern.

Dieser Anstellungsschlüssel sichert tatsächlich personelle Mindeststandards und schafft Rahmenbedingungen für eine gute Qualität in der frühkindlichen Bildung. Die Festlegung von Personalschlüsseln würde die Betreuungsrelation nicht sichern. Allein das ist ein Grund, diesen Gesetzentwurf infrage zu stellen. Auch Ihre Vorstellungen zur Inklusion sind problematisch. Natürlich sind wir alle der Meinung, dass wir die Inklusion brauchen und die UN-Konvention umsetzen müssen. Daran arbeiten wir auch. Bevor man aber Ansprüche festschreibt, muss man doch wirklich zusehen, dass die jeweilige Einrichtung mit ihrer sachlichen und personellen Ausstattung die individuellen Bedürfnisse des Kindes mit seiner speziellen Behinderung berücksichtigt. Ich finde es schon komisch, wenn jemand behauptet, der Förderfaktor 4,5 in Bayern, der wirklich vorbildlich ist, wäre eine Stigmatisierung. Frau Scharfenberg, individuelle Förderung ist keine Stigmatisierung, sondern eine Leistung für die Kinder in Bayern. Deswegen ist der Förderfaktor wirklich ein gutes und sinnvolles Instrument.

(Beifall bei der FDP und Abgeordneten der CSU)

Ihr Entwurf geht weit hinter das Bayerische Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz zurück. Er macht zwar detaillierte Vorschriften, lässt aber die Qualitätssteuerung vermissen. Das BayKiBiG hingegen lässt den Kommunen vor Ort größtmögliche Gestaltungsspielräume und größtmögliche Freiheiten. Das ist im Sinne der Subsidiarität. Gleichzeitig sind Qualitätsinstrumente vorhanden. Die Qualität wird durch die Festlegung verbindlicher Ziele der Erziehung und Bildung von Kindern gesichert.

(Beifall bei der FDP und Abgeordneten der CSU)

Damit ist die Aussprache geschlossen. Im Einvernehmen mit dem Ältestenrat schlage ich vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Soziales, Familie und Arbeit als federführendem Ausschuss zu überweisen. Besteht damit Einverständnis? - Ich sehe keinen Widerspruch, so beschlossen.

Mit Blick auf die Uhr möchte ich jetzt noch die beiden Zweiten Lesungen aufrufen, die jeweils ohne Aus

sprache sind. Dann würde ich die Antragsliste aufrufen und die Ergebnisse der zwei namentlichen Abstimmungen bekannt geben. Zu mehr kommen wir nicht. Wir werden heute keine Anträge mehr aufrufen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 3 auf:

Gesetzentwurf der Abgeordneten Margarete Bause, Dr. Martin Runge, Ulrike Gote u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur Änderung des Bayerischen Beamtenversorgungsgesetzes (Drs. 16/9110) - Zweite Lesung

Eine Aussprache hierzu findet nicht statt. Wir kommen deshalb sofort zur Abstimmung. Der Abstimmung liegen der Initiativgesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 16/9110 und die Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für Fragen des öffentlichen Dienstes auf Drucksache 16/10297 zugrunde.

Der federführende Ausschuss empfiehlt Zustimmung in einer Neufassung. Ich verweise insoweit auf Drucksache 16/10297. Der Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Verbraucherschutz stimmt bei seiner Endberatung dieser Neufassung zu. Ergänzend schlägt er vor, in § 2 als Datum des Inkrafttretens den "1. Januar 2012" einzufügen. Wer dem Gesetzentwurf in der Fassung des endberatenden Ausschusses zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das ist etwas verhalten bei der CSU. Wenn ich das richtig sehe, kann ich davon ausgehen, dass alle Fraktionen zustimmen. Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Das ist nicht der Fall. Frau Abgeordnete Dr. Pauli ist auch dafür. Dann ist das so beschlossen.

Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. - Widerspruch erhebt sich nicht. Wer dem Gesetzentwurf in der Fassung des endberatenden Ausschusses seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. Das sind auch wieder alle Fraktionen und Frau Kollegin Dr. Pauli. Gibt es Gegenstimmen? - Keine. Stimmenthaltungen? - Auch nicht. Das Gesetz ist damit so angenommen. Es hat den Titel: "Gesetz zur Änderung des Bayerischen Beamtenversorgungsgesetzes".