Protokoll der Sitzung vom 15.03.2012

Dieser Gesetzentwurf soll ohne Aussprache an den federführenden Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport überwiesen werden. Gibt es hinsichtlich des Zuweisungsvorschlags Änderungswünsche? - Das ist nicht der Fall.

Dann kommen wir zur Beschlussfassung über die Zuweisung. Wer mit der Überweisung an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport einverstanden ist, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? - Es ist so beschlossen.

Ich erlaube mir, Tagesordnungspunkt 8 c vorzuziehen:

Gesetzentwurf der Abgeordneten Oliver Jörg, Petra Dettenhöfer, Karl Freller u. a. (CSU) , Tobias Thalhammer, Dr. Annette Bulfon, Julika Sandt u. a. und Fraktion (FDP) zur Änderung des Bayerischen Hochschulgesetzes (Drs. 16/11534) - Erste Lesung

Es wurde zwischen den Fraktionen verabredet, dass ohne Aussprache abgestimmt wird. Es geht lediglich darum, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Hochschule, Forschung und Kultur zu verweisen. Besteht damit Einverständnis? - Das ist der Fall.

Dann komme ich zurück zu Tagesordnungspunkt 8 b, den ich damit aufrufe. Das ist unser letzter Tagesordnungspunkt für heute.

Gesetzentwurf der Abgeordneten Margarete Bause, Dr. Martin Runge, Ulrike Gote u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur Änderung des Bayerischen Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes (Drs. 16/11421) - Erste Lesung

Der Gesetzentwurf wird vonseiten der Antragsteller begründet. Ich gebe dazu Frau Kollegin Schopper das Wort. Ihr folgt dann Herr Kollege Unterländer. Bitte schön, Frau Kollegin Schopper.

Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Ich weiß, dass wir beim letzten Tagesordnungspunkt sind und es Sie nach Hause drängt. Ich will den Antrag auch nicht in epischer Breite darstellen. Mir geht es aber darum, den Gesetzentwurf von unserer Seite aus zu begründen. Die Notwendigkeit, diesen Gesetzentwurf einzubringen, resultiert aus einem Rechtsstreit.

(Unruhe - Glocke des Präsidenten)

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat am 9. Januar 2012 entschieden, dass die Prüfberichte, die aus den Prüfungen, den Pflegeeinrichtungen oder den Behinderteneinrichtungen resultieren, nicht mehr öffentlich gemacht werden können. Ein privater Träger hat gegen die Stadt München und die Stadt Regensburg geklagt. Dort war es bisher üblich, dass die Prüfberichte eingestellt werden. Die Veröffentlichung der Prüfberichte ist ein wichtiger Beitrag zur Transparenz, um öffentlich zu machen, wie die Qualität in den Einrichtungen ist. Bisher war das so Usus und gängige Praxis. Das ist untersagt worden. Das haben wir sehr bedauert.

Wir haben jetzt das Urteil nachgelesen, um zu ergründen, wo die Regelungslücke entsteht, aus der sich die Rechtsprechung ableitet. Deshalb haben wir diesen Gesetzentwurf eingebracht. Wir wollen politisch forcieren, dass wieder eine Möglichkeit besteht, die Berichte über die Prüfungen, die die Heimaufsicht in München, in Regensburg, aber auch anderswo durchführt, zu veröffentlichen. Wir glauben nämlich, dass bei bloßer Freiwilligkeit der Gute den Bericht einstellt, der Schlechte es jedoch bleiben lässt. Der Angehörige weiß dann nicht Bescheid. Ich glaube, dass es sinnvoll ist, wenn die Veröffentlichung der Prüfberichte zur Pflicht wird.

(Unruhe - Glocke des Präsidenten)

Deswegen haben wir unseren Gesetzentwurf eingebracht. Ich glaube, dieses Anliegen stößt auf breite Resonanz. Ich möchte aus der Regierungserklärung der Ministerin von heute Morgen zitieren, in der sie im

Grunde beschrieben hat, dass die Qualität der Pflege in Bayern nach dem Bayerischen Pflege- und Wohnqualitätsgesetz durch Prüfungen der Fachstellen für Pflege- und Behinderteneinrichtungen festgestellt wird und dass durch den bayerischen Leitprüffaden die Ergebnisqualität und nicht die bloße Dokumentation erfasst wird. Gute Träger sorgen selbst dafür, dass ihre Prüfberichte der Öffentlichkeit und damit dem Verbraucher zur Verfügung stehen. Ziel von Frau Haderthauer ist es, die Veröffentlichung aller Prüfberichte durchzusetzen. Dazu hat sie jetzt Gelegenheit, da wir einen entsprechenden Gesetzentwurf einbringen, womit eine Gesetzeslücke geschlossen werden kann. Das ist unsere Reaktion auf die Ohrfeige, die der bayerische Gesetzgeber vom Verwaltungsgerichtshof bekommen hat.

Frau Haderthauer sagt auch noch, dass sie nicht bereit sei, Abstriche an der bayerischen Qualitätsprüfung vorzunehmen. Damit sind wir auch einverstanden. Die Qualität und die Transparenz sind gefragt. Wir wissen, dass Pflege eine sehr sensible Angelegenheit ist. Ich glaube daher, dass wir mit diesem Gesetzentwurf die Möglichkeit schaffen sollten, dass die Prüfberichte tatsächlich öffentlich sind. Deswegen bitte ich Sie um Unterstützung für unser Anliegen, das nicht nur ein Anliegen ausschließlich der GRÜNEN, sondern, wie ich hoffe, des gesamten Hauses ist.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Nächster Redner ist Herr Kollege Unterländer. Ihm folgt dann Frau Kollegin Steiger. Bitte schön, Herr Kollege Unterländer.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Kollegin Schopper hat die Situation völlig richtig dargestellt und beschrieben. Aufgrund eines Beschlusses des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes muss eine stärkere inhaltliche Konkretisierung der mit den Heimnachschauveröffentlichungen verbundenen Tätigkeiten erfolgen. Daraus müssen die entsprechenden Konsequenzen gezogen werden. Es ist nur im Interesse der Betroffenen, der Angehörigen, der Bewohner und meines Erachtens auch der Träger, sich weiterhin am bewährten Kurs zu orientieren, ihn fortzuführen und fortzusetzen, um möglichst große Transparenz in stationären Einrichtungen zu haben. Im Übrigen gibt es auch gegenteilige Beschlüsse das sei noch kurz vermerkt - eines Verwaltungsgerichtes, das die Lage juristisch anders beurteilt hat. Darauf möchte ich auch hinweisen.

Nachdem dies auch in München ein Thema war, hat das Kreisverwaltungsreferat der Landeshauptstadt

München darauf hingewiesen, dass weitgehend alle Träger bereit sind, die Veröffentlichung unabhängig von der rechtlichen Situation weiter vorzunehmen.

Unser gemeinsames Ziel muss es sein, den VGH-Beschluss eins zu eins umzusetzen und die bewährte Konzeption vollständig aufrechtzuerhalten. Wir werden sehen, ob dies mit dem Gesetzentwurf der GRÜNEN möglich ist. Wir werden darüber im federführenden Ausschuss und darüber hinaus intensiv miteinander beraten. Das ist wichtig; das ist notwendig.

(Beifall bei der CSU und der FDP)

Ich gebe das Wort Frau Kollegin Steiger. Danach kommt Herr Professor Bauer. Bitte schön, Frau Kollegin Steiger.

Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Das VGH-Urteil ist zur Klarstellung wichtig und notwendig gewesen, auch wenn es manchem vielleicht nicht so gut gefällt. Wir stehen dem Gesetzentwurf der GRÜNEN positiv gegenüber; denn wenn man, wie von der Ministerin immer angekündigt, Transparenz will, dann muss man auch handeln. Es bedarf einer Nachbesserung des Bayerischen Pflegeund Wohnqualitätsgesetzes der Bayerischen Staatsregierung. Das hat sich jetzt herausgestellt. Auch wenn viele Träger von Altenpflegeheimen die Prüfberichte freiwillig einstellen, so tun dies doch nicht alle. Transparenz heißt, dass alle ihre Berichte einstellen. Wenn sie das nicht selbst tun, ist es wichtig und notwendig, dass dies die Kreisverwaltungsbehörden tun, auch mit einer entsprechenden Stellungnahme der Träger, wie im Gesetzentwurf geschildert.

Wir stehen dem auch deshalb sehr positiv gegenüber, weil wir bereits am 26. Januar in unserem Antragspaket zum Pflegerettungsschirm für die Pflege einen diesbezüglichen Antrag gestellt haben, mit dem wir die Staatsregierung aufgefordert haben, die Veröffentlichung von Prüfberichten über stationäre Pflegeeinrichtungen auch durch die für die Prüfung zuständigen Behörden zu ermöglichen.

Ich meine, Weiteres ist in der Diskussion im Ausschuss zu erledigen. Wir werden dann schauen, wo wir im Pflege- und Wohnqualitätsgesetz die Stellschrauben drehen müssen. Dafür steht dann auch die entsprechende Zeit zur Verfügung.

Nächster Redner ist Herr Kollege Dr. Bauer. Danach kommt Frau Kollegin Meyer. Bitte schön, Herr Kollege.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen

und Kollegen! Natürlich muss das VGH-Urteil umgesetzt werden. Dennoch erlaube ich mir, dazu einige Anmerkungen zu machen. Probleme in Pflegeheimen beschäftigen uns immer wieder. Ich möchte besonders darauf hinweisen, dass es erfreulicherweise doch sehr viele gute Einrichtungen gibt, die sich täglich liebevoll und auch qualitativ hochwertig um die zu Pflegenden kümmern. Natürlich gibt es auch schwarze Schafe. Ich warne aber davor, per se alle Einrichtungen unter einen Generalverdacht zu stellen.

Angehörige müssen die schwere Entscheidung treffen, ihre Eltern, Großeltern oder nahe Verwandte in die Obhut einer Pflegeeinrichtung zu geben. Sie tragen bei dieser Entscheidung eine große Verantwortung. Diese schwere Entscheidung erfordert deshalb umfassende Informationen. Nur auf der Basis fundierter Informationen, auf die man auch vertrauen kann, kann die richtige Entscheidung getroffen werden. Kolleginnen und Kollegen, deshalb müssen alle Fakten auf den Tisch. Wir brauchen im System Transparenz, Vergleichbarkeit, Ehrlichkeit und Nachhaltigkeit. Wir FREIEN WÄHLER sprechen uns deshalb grundsätzlich für die Veröffentlichung der Prüfberichte aus.

Eines sollte uns auch ganz klar und deutlich werden: Diese Prüfberichte stellen lediglich eine zeitlich befristete Momentaufnahme dar. Auch darüber sollten wir im Ausschuss ausführlich reden.

Zudem stellt sich für uns die Frage, inwieweit eine Veröffentlichung in vollem Umfang notwendig ist. Nach Ansicht der FREIEN WÄHLER würde es ausreichen, einige besonders wichtige Punkte herauszugreifen und zu veröffentlichen; denn es macht überhaupt keinen Sinn, wenn sich ein Betroffener, der auf der Suche nach einer geeigneten Einrichtung ist, durch Hunderte Seiten solcher Prüfberichte kämpfen muss. Das wäre kontraproduktiv, würde von den wichtigsten Punkten ablenken und mehr verschleiern als aufzeigen. Eine Verbesserung des Informationsstandes ist nicht gegeben, wenn man mit so viel Material zugeschüttet wird.

Das Ziel der FREIEN WÄHLER ist ganz klar: Wir wollen die bestmögliche Versorgung für die zu Pflegen

den. Dafür brauchen wir Transparenz, Vergleichbarkeit und einen entsprechenden Beitrag.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Die letzte Rednerin für heute ist Frau Kollegin Meyer. Ihre Bühne, Frau Kollegin.

Verehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Als Letzte in dieser Runde muss ich nicht noch einmal alles wiederholen, was von den Vorrednern schon gesagt wurde. Der Sachverhalt wurde von Frau Schopper eindrucksvoll erklärt.

Im Ziel sind wir uns eigentlich alle einig. Um eine wirkliche Lösung zu finden, ist das Staatsministerium derzeit dabei, einen Gesetzentwurf zu erarbeiten, der sich streng an den Vorgaben des Verwaltungsgerichtsurteils orientiert. Wir werden den vorliegenden Gesetzentwurf im Ausschuss beraten. Wir werden auch über den Gesetzentwurf der Staatsregierung im Ausschuss diskutieren und darüber entscheiden.

Ich glaube, dass wir uns bei diesen Beratungen in weiten Teilen einig sein werden. Da die eigentliche Diskussion noch in den Ausschüssen stattfinden wird, möchte ich es an dieser Stelle dabei belassen.

(Beifall bei der FDP und der CSU)

Die Aussprache ist damit geschlossen. Im Einvernehmen mit dem Ältestenrat schlage ich vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Soziales, Familie und Arbeit als federführendem Ausschuss zu überweisen. Besteht damit Einverständnis? - Das ist der Fall.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie haben Glück gehabt; denn wir waren fleißig. Die Tagesordnung ist erledigt. Ich darf die Sitzung schließen. Kommen Sie gut nach Hause.

(Schluss: 18.12 Uhr)