Protokoll der Sitzung vom 05.02.2014

Ich habe schon mitgekriegt, dass die Vorschläge der CSU noch nicht so weit gediehen sind. Ich habe das nur der Presse entnommen. Ich komme gern zu den CSU-Fraktionssitzungen oder Arbeitskreissitzungen, soweit ich eingeladen bin. Dann hätte ich es aus erster Hand mitbekommen. Ich war aber auf die Medien angewiesen.

Ich sage es einmal so: Ich glaube nicht, dass ich Gespenster sehe, wenn sich – was selten passiert – die Lehrerverbände in Bayern zusammenschließen und gemeinsame Erklärungen abgeben, die auch durch

die Diskussion in Ihrer Partei ausgelöst waren. Das ist in den letzten Jahren sehr, sehr selten passiert. Ich glaube also nicht, dass ich Gespenster sehe, sondern ich glaube, dass die Sorge bei den Eltern und den Lehrern sehr groß ist. Da ich mitbekommen habe, weswegen der Ministerpräsident in den letzten zwei Wochen Anlass gesehen hat, sich seinen Kultus- und Wissenschaftsminister sowie die Fraktion zur Brust zu nehmen, glaube ich: Wenn Sie so weitermachen, werden Sie den Ministerpräsidenten noch häufig ernsthaft wütend erleben.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Als Letzter hat nun Herr Staatsminister Dr. Ludwig Spaenle das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, Hohes Haus! Die Frage, wie die gymnasiale Entwicklung vorangeht, ist in der bildungspolitischen Debatte in unserem Land eine zentrale Frage. Wir haben die Debatte über ein mögliches Unternehmen der Volksgesetzgebung. Ich glaube, dass das bayerische Gymnasium in der Form, wie wir es heute haben, den Anforderungen, die durch große und maßgebliche Veränderungen in den letzten Jahren ausgelöst worden sind, gerecht wird. Die größte Veränderung am bayerischen Gymnasium war genau vor 10 Jahren der Grundsatzbeschluss, die gymnasiale Schulzeit zu verändern. Damals hatten knapp 30 % eines Jahrgangs das bayerische Gymnasium besucht, und heute sind es über 40 %. Es ist eine große Herausforderung, wenn ein großer Teil eines Jahrgangs eine weiterführende Schule besucht. Dafür ist eine entsprechende Konzeption erforderlich.

Das bedeutet: Aus der Fragestellung heraus ist genau das abzuleiten, was wir am bayerischen Gymnasium tun. Wir haben einen inhaltlichen Rahmen, der auf 8 Jahre angelegt ist. Wir haben aber eine Regelung getroffen, die die Unterschiedlichkeit mit zusätzlicher Förderung in der Mittelstufe in besonderer Weise unterstützt und Wahlfreiheit ermöglicht. Der einzelne junge Mensch hat die Wahl, ob er ein bayerisches Gymnasium 8 oder 9 Schuljahre besucht. Genau diese individuelle Lernzeit, die auf die Entwicklung des jungen Menschen abgestellt ist, ist am bayerischen Gymnasium Realität.

Es ist die Frage, wie es sich auswirkt, wenn wir organisatorische Maßnahmen ergreifen, die die parallele Führung von zwei Laufzeiten bedeuten würde. Insbesondere würde die Situation für kleinere Gymnasien im ländlichen Raum sehr schwierig werden. Vielleicht wäre eine Umsetzung auch für den einen oder anderen Schulstandort bedrohlich. Das ist gerade im Hin

blick auf die Gleichwertigkeit der Lebensbedingungen und die Notwendigkeit, Bildungsangebote in die Fläche zu bringen – was wir übrigens in den letzten 5 Jahren mit über 10 neuen Gymnasialgründungen in ganz Bayern unterstützt haben –, aus unserer Sicht ein Weg, der nicht zum Ziel führen kann.

Ich sage ganz deutlich, dass die Forderung nach 8 Jahren für alle pädagogisch genauso überholt ist wie die nach 9 Jahren für alle. Wir müssen deshalb einen Weg einschlagen, der es ermöglicht, dass die jungen Menschen die gymnasiale Bildung ihrer Entwicklung gemäß erfolgreich durchlaufen können. Wenn Sie alle Experten zu Rate ziehen, erfahren Sie, dass die Klärung dieser Frage neben dem Anwachsen der Übertrittsquote auf 40 % die größte Herausforderung ist, weil wir am Gymnasium Kinder und junge Menschen aus Familien mit einem anderen Bildungshintergrund haben, als das früher der Fall war.

(Hubert Aiwanger (FREIE WÄHLER): Die Lehrerverbände sollten Sie einmal fragen!)

Wir müssen auf genau diese Kernfrage – das sagen alle, Experten wie Lehrerverbände – eine entsprechende Antwort in Bezug auf eine individuelle Förderung geben. Es sollten also nicht mehr 8 bzw. 9 Jahre für alle sein, sondern es sollte die Möglichkeit eingeräumt werden, die gymnasiale Schulzeit in einer auf die jeweilige Persönlichkeit zugeschnittenen Zeit zu durchlaufen. Wie Herr Kollege Gehring und die Kollegen der SPD es angemerkt haben, wird der vorliegende Entwurf diesem Anspruch nicht gerecht.

(Beifall bei der CSU)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aussprache ist damit geschlossen. – Es tut mir leid, wir haben nicht erkannt, dass Sie sich gemeldet haben.

(Zuruf des Abgeordneten Professor Dr. Michael Piazolo (FREIE WÄHLER))

- Also gut, zurückgezogen.

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung. Der Abstimmung zugrunde liegt der Initiativgesetzentwurf auf der Drucksache 17/13. Der federführende Ausschuss für Bildung und Kultur empfiehlt auf Drucksache 17/519 die Ablehnung des Gesetzentwurfs. Es ist namentliche Abstimmung beantragt. Die Urnen sind an den bekannten Plätzen aufgestellt. Für die Abstimmung sind fünf Minuten vorgesehen. Die Abstimmung kann beginnen.

(Namentliche Abstimmung von 13.56 bis 14.01 Uhr)

Die Abstimmungszeit ist um. Ich schließe die namentliche Abstimmung. Das Ergebnis wird außerhalb des Saals ermittelt und dem Plenum zur gegebenen Zeit mitgeteilt. – Wir fahren mit der Tagesordnung fort. Ich bitte, die Plätze einzunehmen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 3 auf:

Abstimmung über Verfassungsstreitigkeiten und Anträge, die gemäß § 59 Abs. 7 der Geschäftsordnung nicht einzeln beraten werden (s. Anlage 2)

Die Listennummer 4 ist von der Abstimmung ausgenommen, da sie gemeinsam mit Tagesordnungspunkt 5 beraten werden soll. Hinsichtlich der jeweiligen Abstimmungsgrundlagen mit den einzelnen Voten der Fraktionen zu Verfassungsstreitigkeiten und den übrigen Anträgen verweise ich auf die Ihnen vorliegende Liste.

(Siehe Anlage 2 – Unruhe)

Wenn Sie sich beruhigt haben, kann ich fortfahren. Ich bitte Sie, die Plätze einzunehmen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer mit der Übernahme seines Abstimmungsverhaltens bzw. des jeweiligen Abstimmungsverhaltens seiner Fraktion entsprechend der aufgelegten Liste einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CSU, der SPD, der FREIEN WÄHLER und von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen? – Keine. Enthaltungen? – Auch keine. Damit übernimmt der Landtag diese Voten.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 4 auf:

Beratung der zum Plenum eingereichten Dringlichkeitsanträge

Zur gemeinsamen Beratung rufe ich auf:

Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Thomas Kreuzer, Karl Freller, Erwin Huber u. a. und Fraktion (CSU) Umsetzung der Energiewende (Drs. 17/554) - geänderte Drucksache

Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Florian Streibl, Thorsten Glauber u. a. und Fraktion (FREIE WÄHLER) Haltung und Abstimmungsverhalten der Staatsregierung zur HGÜ-Stromleitung Lauchstädt-Meitingen (Drs. 17/556)

Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Markus Rinderspacher, Inge Aures, Volkmar Halbleib u. a. und Fraktion (SPD) Stromtrassen durch Bayern - Erdverkabelung priorisieren (Drs. 17/559)

Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Margarete Bause, Ludwig Hartmann, Martin Stümpfig u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Erdverkabelung bei geplanter HGÜ Leitung Lauchstädt-Meitingen möglich machen (Drs. 17/561)

Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Margarete Bause, Ludwig Hartmann, Martin Stümpfig u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Windenergie in Bayern voranbringen (Drs. 17/565)

Zu den aufgerufenen Dringlichkeitsanträgen sind jeweils namentliche Abstimmungen beantragt. Das habe ich bereits vor 20 Minuten mitgeteilt, sodass die Fristen eingehalten sind. Ich eröffne die gemeinsame Aussprache. Zunächst hat Herr Ministerpräsident Seehofer das Wort. Herr Ministerpräsident, Sie haben das Wort.

Herr Präsident meine Damen und Herren, zunächst möchte ich unsere Energieministerin entschuldigen. Sie ist die Hauptrednerin beim Rossmarkt in Berching.

(Hubert Aiwanger (FREIE WÄHLER): Die wird gerade ausgepfiffen!)

Viele wären froh, wenn sie eine Einladung bekommen würden.

(Beifall bei der CSU)

Sie wird im Laufe der Debatte zu uns stoßen. Drei Tatsachen zur Energiepolitik: Erstens. Die Bayerische Staatsregierung war und ist die Initiatorin der Energiewende.

(Lachen bei den GRÜNEN)

Sie bekennt sich uneingeschränkt zu dieser Energiewende. Sie wird die Bundesregierung auf dem richtigen Weg zu einer verantwortlichen und nachhaltigen Energieversorgung der Zukunft unterstützen.

(Beifall bei der CSU)

Der Ausstieg aus der Kernenergie ist und bleibt in Deutschland irreversibel. Der Bund hat als Ziel ausgegeben, bis zum Jahre 2020 35 % des Stromverbrauchs aus erneuerbaren Energien zu beziehen. Meine Damen und Herren, Bayern erreicht dieses Ziel bereits im Jahre 2014.

(Beifall bei der CSU)

Wir sind der Zeit weit voraus. Bayern bekommt den größten Anteil aus dem Topf der EEG-Umlage. Der "Westdeutschen Allgemeinen Zeitung" von gestern ist zu entnehmen: Das Revier gehört zu den Verlierern, Bayern zu den Gewinnern. Die "Westdeutsche Allgemeine Zeitung" schreibt: "Das Revier ist Lastesel der Energiewende. Das zu ändern ist Chefsache, also die Aufgabe von Hannelore Kraft." Die Meinung außerhalb der bayerischen Grenzen ist: Bayern ist Gewinner der Energiewende, das Revier der Verlierer. Deshalb sage ich: Bayern steht nicht auf der Bremse, Bayerns steht auf dem Gas. Wir sind hoch erfolgreich und werden auf diesem Weg weitergehen.

(Beifall bei der CSU)

Allerdings muss man bei einem hohen Tempo den Überblick behalten. Ich habe den Eindruck, manche haben den Überblick verloren.