Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir bringen nach einem langen und intensiven Prozess heute den Gesetzentwurf zur Reform der staatlichen Veterinärverwaltung und Lebensmittelüberwachung ein. Ich sage Ihnen offen: Dieser Prozess war nicht einfach. Er war auch für mich persönlich hart aufgrund des gewissenlosen Handelns eines Unternehmers, der Unsicherheit, vor allem aber aufgrund des Schadens, den Menschen erlitten haben. Das alles hat mich bedrückt, und das alles bedauere ich sehr.
Ich glaube, wir sind uns in diesem Hohen Haus einig: Das Wohl der Menschen kennt kein Parteibuch. Politik hat eine ganz besondere Verantwortung. Wir müssen gemeinsam die Fähigkeit zur Weiterentwicklung aufbringen und gemeinsam prüfen, ob wir unsere Systeme immer noch ein Stück besser machen können. Es gibt ein wunderbares Zitat von Philip Rosenthal, das das sehr treffend beschreibt: "Wer aufhört, besser zu werden, hat aufgehört, gut zu sein."
Liebe Kolleginnen und Kollegen, in diesem Sinne sehe ich die Diskussion der vergangenen zwei Jahre, nämlich als engagiertes Ringen um Verbesserungen. Da ist zunächst das Gutachten des Obersten Rechnungshofs, das wir in Auftrag gegeben haben, da sind die Verhandlungen mit den Verbänden, vor allen Dingen den kommunalen Spitzenverbänden, die dem Gesetzentwurf ihren unverkennbaren Stempel aufgedrückt haben, und schließlich unsere intensiven Diskussionen hier im Haus, im Ausschuss und im Plenum. Ganz offen gesagt, liebe Kolleginnen und Kollegen von der Opposition: Nicht jede Begegnung mit Ihnen war für mich ein parlamentarischer Hochgenuss.
Aber ich räume ein, dass diese Debatten durchaus auch Anstoß und Beitrag dazu waren, unsere bestehenden Systeme auf Herz und Nieren, auf Potenziale für Verbesserungen zu überprüfen. Gestehen wir uns heute gegenseitig zu – auch das ist mir wichtig –, dass wir alle das Beste für die Menschen in unserem Lande im Sinne haben.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, der vorliegende Gesetzentwurf ist das Ergebnis dieser Diskussionen und Verhandlungen. Er ist Kern einer Agenda, mit der wir zwei Ziele verfolgen, nämlich erstens bestmögliche Kontrolle und zweitens Verbesserungen im Bereich Aufklärung und Kommunikation. Für Aufklärung und Kommunikation beispielsweise stehen unsere Kampagne "Ehrlich gut", die neue App für Lebensmittelwarnungen, die neue Vertrauensperson für Lebensmittelsicherheit am LGL, der neue "Expertenrat Lebensmittelsicherheit" oder die neue Funktion der Landestierärztin.
Was die Kontrollen anbelangt, so haben wir gleich nach Erscheinen des ORH-Gutachtens die 13 Punkte geprüft und mit der Arbeit begonnen. Wir nehmen auf dieser Basis auch Verbesserungen beim LGL vor, bis hin zu einem neuen Untersuchungsverfahren, dem "Next Generation Sequencing". Wir haben dafür im Rahmen der Reform zwei Millionen Euro bereitgestellt. Das LGL kann dadurch das Erbgut von Infektionserregern noch besser analysieren und die Ursachen von Ausbrüchen noch genauer ermitteln. Ich nenne schlagwortartig auch die Maßnahmen für einen besseren Austausch der Behörden untereinander, etwa die neuen Fachausschüsse aus allen Verwaltungsebenen, den neuen Arbeitskreis Veterinäre und unsere aktualisierten und verbesserten Vollzugshinweise. Ich nenne weiter unser Bemühen gegen jegliche Gefahr von Korruption. Dazu gehört das Prinzip der Rotation. Die Kontrolleure rotieren nach dem Gesundheitsdienst- und Verbraucherschutzgesetz. Die Regierungen überwachen diese Rotation. Unser Haus wiederum fragt bei den Regierungen nach und bewertet diese Maßnahmen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, am wichtigsten ist mir heute der Gesetzentwurf, den wir einbringen. Wir schaffen eine neue, dem LGL nachgeordnete Kontrollbehörde für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen, die am 01.01.2018 ihre Arbeit aufnehmen wird. Ihr Sitz wird in Kulmbach sein. Der zweite Dienstsitz wird Erding sein. Für die Reform werden insgesamt vier Millionen Euro aufgewendet und 70 neue Stellen im aktuellen Doppelhaushalt ausgewiesen. 20 zusätzliche Stellen verlagern wir aus dem LGL. Die Aufgabe
der neuen Behörde wird sein, bayernweit bis zu 800 komplexe Betriebe zu überwachen. Sie übernimmt von allen Landkreisen und kreisfreien Städten ohne eigenes Veterinäramt die volle Zuständigkeit, den Vollzug, die Überwachung und die Kontrolle. Sie wird auch die Grenzkontrollstelle des Flughafens München übernehmen, die bisher beim Landratsamt Erding angesiedelt war. Die neue Behörde wird mit interdisziplinären Kontrollteams arbeiten, die sich flexibel, je nach Betrieb und Kontrollzweck, aus den dafür notwendigen Spezialisten zusammensetzen wird, aus Veterinären, Lebensmittelchemikern, Technologen und Agraringenieuren. Die Kontrollen erfolgen selbstverständlich wie bisher unangemeldet.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, unsere wichtigsten Partner waren von Anfang an die bayerischen Landräte und der Landkreistagspräsident Bernreiter. Wir stärken mit unserer Reform die Landratsämter, weil wir sie ohne Personalabzug von der Kontrolle der komplexen Betriebe entlasten. Die neu ausgerichtete Spezialeinheit des LGL wird bleiben. Sie wird die Landratsämter weiterhin fachlich unterstützen. Das Präsidium des Landkreistages hat dem Gesetzentwurf dem Grunde nach zugestimmt. Ich bin dankbar für diese Zusammenarbeit, so wie ich allen kommunalen Spitzenverbänden und Wirtschafts-, Landwirtschafts- und Berufsverbänden für ihre Äußerungen im Rahmen der Verbandsanhörung dankbar bin. Nach zwei Jahren werden wir evaluieren. Wo möglicherweise noch nachgesteuert werden muss, wird nachgesteuert.
Meine Damen und Herren, nicht zuletzt danke ich den Kolleginnen und Kollegen meiner Fraktion. Sie haben mich immer kritisch und konstruktiv begleitet, aber immer mit dem Gespür für das Nötige und gleichzeitig Mögliche. Sie alle haben dazu beigetragen, dass wir nach der Grundsatzentscheidung des Ministerrats im Juli 2016 heute die Erste Lesung vornehmen können.
Ich sage noch ein Wort zum Verordnungsentwurf, der dazugehört und mit dem wir die notwendigen Details regeln werden. Diesen Verordnungsentwurf haben wir Ihnen im Rahmen der Parlamentsbeteiligung bereits am 21. Dezember zur Verfügung gestellt, und zwar vollumfänglich und transparent. Wir werden ihn parallel zum Gesetzgebungsverfahren vor allem mit denjenigen Verbänden noch einmal erörtern, die sich bei der Verbandsanhörung geäußert haben.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich habe eingangs gesagt, die Debatte war nicht immer einfach. Sie war mit Sicherheit auch nicht immer angenehm. Aber sie hat dazu beigetragen, dass wir Verbesserungen diskutiert und auf den Weg gebracht haben, Verbesserungen, die unter anderem in dem vorliegenden Ge
setzentwurf zum Ausdruck kommen. Mein Appell an Sie ist klar: Starten wir diese Reform gemeinsam, sagen wir Ja zu einer neuen qualitativen Stufe der Lebensmittelüberwachung, und sagen wir Ja zu einem Gesetz für mehr Sicherheit und Lebensqualität in unserem Land.
Vielen Dank, Frau Staatsministerin. – Ich eröffne die Aussprache und darf jetzt Herrn Kollegen von Brunn das Wort erteilen. Bitte schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Wir nehmen zuerst das Bedauern der Staatsministerin über die Vorfälle in den letzten zwei bis drei Jahren zur Kenntnis. Die Reform, über die wir heute reden – das muss man allerdings sagen –, wurde von der Staatsregierung mit großen Worten angekündigt. Man stelle, so die Ministerin, mit dieser Reform "die Weichen für die Lebensmittelüberwachung der Zukunft". Dies sei eine Premiumlösung für den Verbraucherschutz. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, solche Phrasen kennen wir bisher nur aus der Propagandaabteilung des Heimatministeriums. Offensichtlich hat das Umweltministerium jetzt nachgezogen.
Der Blick hinter die Kulissen verrät, dass das viele leere Worte sind. Es ist eine mutlose Reform, die die Ergebnisse des Obersten Rechnungshofes nicht ausreichend umsetzt und die unserer Auffassung nach klare Verantwortung und Zuständigkeiten verwischt, anstatt sie beherzt herzustellen.
Dieser Gesetzentwurf dient vor allem einem Zweck, nämlich eine Reform vorzutäuschen und die Staatsregierung auch in der Zukunft aus der politischen Haftung zu nehmen, wenn im Freistaat etwas schiefläuft. Es fängt damit an – es wurde gerade angesprochen –, dass die wichtigsten und folgenreichsten Fragen nicht im Gesetzentwurf selber geregelt werden, sondern in der Verordnung über den gesundheitlichen Verbraucherschutz, von der bisher nur der Entwurf öffentlich bekannt ist und die der Landtag eben nicht beschließt. Diese Verordnung regelt nicht nur, welche Betriebe überhaupt von der Behörde kontrolliert werden, sondern auch die Kontrollzuständigkeiten und die Fachaufsicht und wer unter welchen Umständen die Öffentlichkeit informiert oder, aus unserer eigenen schlechten Erfahrung gesprochen, die Öffentlichkeit nicht informiert.
Sie regelt zudem, wo der zweite Dienstsitz der Behörde neben dem Stammort Kulmbach ist, in Erding nämlich, im Stimmkreis Scharf.
Sie gehen weit weg von den Empfehlungen des Obersten Rechnungshofs und führen aus unserer Sicht schwer nachvollziehbare und willkürliche Strukturveränderungen durch. Sie schaffen eine neue Behörde; aber Sie haben die Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter schon festgelegt, bevor Sie überhaupt wussten, welche genaue Anzahl von Betrieben diese Behörde zu kontrollieren hat. Es gab keine Aufgabenbeschreibung und keine Aufgabenkritik, wie sie der Oberste Rechnungshof für notwendig befunden hatte, und keine darauf basierende transparente Personalbedarfsermittlung. Interessant ist auch, dass komplexe überregionale Großbetriebe in vielen kreisfreien Städten nicht von der neuen Behörde kontrolliert werden. Das kann man bei sozialdemokratisch regierten Städten so machen. Das sind sehr viele. Wir haben damit kein Problem. Dort ist die Kontrolle in guten Händen. Sie schaffen damit aber einen Zuständigkeitswirrwarr und schlechteste Voraussetzungen für ein einheitliches Vorgehen. Wo haben Sie denn einheitliche Bedingungen definiert? Wo haben Sie denn festgelegt, dass die Kontrollen bei komplexen Betrieben und Risikounternehmen von interdisziplinären Kontrollteams überprüft werden? Genau das wurde in dem Engels-Gutachten nach dem furchtbaren EHECAusbruch im Jahr 2011 gefordert.
Ein richtiggehender Skandal ist aus unserer Sicht aber, dass offenbar keine Veränderungen bei dem Thema "Information der Öffentlichkeit" vorgesehen sind. Wollen Sie es in Zukunft so halten wie bei Bayern-Ei? Wollen Sie keine Lebensmittelwarnung herausgeben, auch wenn dies rechtlich geboten wäre, und alles vertuschen und unter dem Deckel halten, bis die Medien die Vorgänge aufdecken? Die Aufteilung der Verantwortung für die Information nach vorgeblich geografischen Gesichtspunkten ist aus unserer Sicht äußerst fragwürdig und birgt große Risiken für die Verbraucherinnen und Verbraucher. Damit wird auch den Landkreisen eine schwere Verantwortung aufgebürdet; denn es ist ein gewaltiger Unterschied, ob sich ein Landkreis oder der Freistaat Bayern in die juristischen Untiefen einer Lebensmittelwarnung begeben muss. Frau Scharf, hier drücken Sie und Ihr Ministerium sich vor der Verantwortung. Der Grund ist uns klar: Eine CSU-Ministerin oder ein CSU-Minister sollen nie die politische Verantwortung übernehmen
Interessant ist auch das Vorgehen bei den Schlachthöfen. Wenn hier etwas klar ist, dann das, dass gar nichts klar ist. Die Verantwortlichkeiten werden hier komplett verwischt. Hier wird auch in Zukunft der größte Zuständigkeitswirrwarr herrschen. Frau Ministerin, ich hätte mir gewünscht, dass Sie dem Landtag heute dieses Konstrukt erklären. Wir wollen Klarheit darüber, wer in Zukunft zuständig sein und die Verantwortung dafür tragen wird, dass Vorfälle wie die in den Schlachthöfen von Coburg und Landshut und anderswo nicht mehr vorkommen. Schließlich: Warum regeln Sie die Verantwortung für die Futtermittelkontrolle nicht? Warum soll die neue Behörde dafür nicht zuständig sein? Spätestens seit BSE muss Ihnen doch die Bedeutung dieser Problematik bewusst geworden sein.
Die vom Obersten Rechnungshof aufgeworfene Frage nach der Korruptionsprävention lassen Sie links liegen. Ich möchte in diesem Zusammenhang daran erinnern, dass dieses Thema bei Bayern-Ei keine unwichtige Rolle gespielt hat.
Aus unserer Sicht lautet das Fazit: Das ist keine Premium-Lösung und keine Reform, die ausreicht. Sie haben immerhin eine Evaluierung angekündigt. Das ist positiv. Diese Evaluierung wird hoffentlich transparent sein und auch im Bayerischen Landtag behandelt werden. Trotzdem fordern wir Sie auf: Machen Sie endlich Nägel mit Köpfen! Sorgen Sie für klare Verantwortlichkeiten und eine funktionierende Fachaufsicht! Schieben Sie dabei die Verantwortung nicht auf die unteren Ebenen ab! Schaffen Sie einheitliche Bedingungen und Standards in ganz Bayern, und setzen Sie endlich die 13 Punkte des Obersten Rechnungshofs um!
Sorgen Sie für ausreichendes Kontrollpersonal, auch angesichts der anstehenden Pensionierungen! Geben Sie Ihren Widerstand gegen eine komplette Veröffentlichung aller Kontrollergebnisse auf! Zum Schluss: Gehen Sie in Bayern gegen schwarze Schafe vor, statt weiter auf einen Kuschelkurs zu setzen!
Vielen Dank. – Für die CSU-Fraktion hat jetzt Frau Kollegin Schorer-Dremel das Wort. Bitte schön, Frau Kollegin.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, Hohes Haus, werte Kolleginnen und Kollegen, sehr verehrte Gäste! Die Verbraucher in Bayern haben ein Anrecht auf sichere Lebensmittel. Uns liegt die Gesundheit unserer Verbraucher am Herzen. Lebensmittelsicherheit hat daher, wie wir das später noch detaillierter sehen werden, höchste Priorität. Dazu gehört eine effiziente und intensive Lebensmittelüberwachung. Das Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz legt hiermit den Gesetzentwurf zur Reform der staatlichen Veterinärverwaltung und Lebensmittelüberwachung vor. Grundlage sind die Ministerratsbeschlüsse vom Juli und vom Dezember 2016.
Was sind die Eckpunkte unserer Reform? – Der zentrale Punkt ist die Schaffung einer neuen Kontrollbehörde, die ab dem 1. Januar 2018 ihre Arbeit aufnehmen soll. Sie wird bayernweit zuständig sein und ist dem LGL nachgeordnet. Sie wird mit 4,8 Millionen Euro ausgestattet. Im Doppelhaushalt 2017/2018 haben wir für diese Behörde 70 neue Stellen geschaffen. 20 zusätzliche Stellen verlagern wir aus dem LGL, nämlich die Einheit Geflügelgroßbetriebe.
Die Aufgabe der neuen Behörde ist die Überwachung der komplexen Betriebe durch interdisziplinäre Kontrollteams. Die neue Behörde übernimmt für alle Landkreise und elf kreisfreie Städte ohne eigenes Veterinäramt die volle Zuständigkeit für den Vollzug, die Überwachung und die Kontrolle, mit Ausnahme der Fleischhygieneuntersuchung und der Exportzertifizierung. Die neue Behörde ist bayernweit für 700 bis 800 überregional tätige Betriebe zuständig. Das ist die jetzige Zahl. Da wir in Bayern sehr viele aktive Unternehmer haben, wird diese Zahl in Zukunft sicherlich variieren. Dazu gehören zum Beispiel große Schlacht- und Fleischzerlegungsbetriebe, Molkereien, Sprossenerzeuger, große Hersteller von Lebensmitteln für Säuglinge, Kinder und Kleinkinder sowie alle Geflügelgroßbetriebe mit mehr als 40.000 Plätzen.
Zusätzlich übernimmt die neue Behörde noch die sogenannte Grenzkontrollstelle am Flughafen München. Bisher hat das Landratsamt Erding diese Aufgabe übernommen. Die Erfahrungen haben gezeigt, dass der Arbeitsumfang der Behörde in der Nähe unseres größten Flughafens so groß ist, dass es nur naheliegend war, die neue Behörde nach Erding zu setzen. Diese Entscheidung hat überhaupt nichts mit der Ministerin zu tun. Ausschlaggebend dafür waren reine Sachargumente. Ich finde es gut, dass man nicht bestraft wird, wenn man eine Ministerin stellt. Wir haben uns auf Sachargumente bezogen.
Die Kontrollen erfolgen nach speziellen Risikoplänen. Kriterien sind hier zum Beispiel Gesundheitsgefahren von großen Betrieben, Handelsbeziehungen, Lieferketten und vieles mehr. Für die überwiegende Zahl der Betriebe, wie lokale und regionale Bäcker, Metzger, aber auch Hofläden, verbleibt die Zuständigkeit bei den Kreisverwaltungsbehörden, bei den Landratsämtern. Ich habe mir wie viele Kollegen aus meiner Fraktion und die Ministerin die Mühe gemacht, mit Vertretern verschiedener Firmen zu sprechen. Die Firmen vor Ort sind positiv gestimmt; denn sie schätzen die Qualifikation und die besondere Sachkunde der Prüfer, ihre speziellen Fähigkeiten und die personelle Kontinuität; denn damit ist eine gerechtere Beurteilung bei komplexen Sachverhalten verbunden. Ich halte diese Rückmeldungen von Firmen, die geprüft wurden, für mehr als positiv.
Der zweite Sitz der Behörde wird in Kulmbach sein, sodass Bayern insgesamt gut vertreten ist. Unser Gesetzesvorschlag basiert sowohl auf der Ministerratssitzung vom 20. Dezember 2016, bei der die Eckpunkte festgelegt wurden, als auch auf Verbandsanhörungen, die bereits abgeschlossen sind. Die Grundlage dieses Gesetzentwurfs sind also Punkte, die im Zuge der Gesetzes- und der Verordnungsanhörung herausgekommen sind. Neben den kommunalen Spitzenverbänden wurden über 80 betroffene Wirtschafts-, Landwirtschafts- und Berufsverbände eingebunden.
Die Ergebnisse im Überblick: Bezüglich der Zielsetzung und der rechtlichen Ausgestaltung der Reform gab es eine weitgehende Übereinstimmung. Das ist eine solide Grundlage. Die Einwände der Verbände betrafen insbesondere die Präzisierung der Schnittstellen zwischen der neuen Kontrollbehörde und den Kreisverwaltungsbehörden. Diese Einwände wurden in die Gesetzesbegründung aufgenommen, sodass ihnen Rechnung getragen werden konnte. Die Einführung der Reform wird von detaillierten Vollzugshinweisen begleitet. Partner bei der Erarbeitung waren zum Beispiel der Landkreistag mit seinem Präsidenten Christian Bernreiter, der den Entwürfen am 25. Januar dem Grunde nach zugestimmt hat. Er hat außerdem angeregt, nach zwei Jahren praktischer Erfahrung diese Reform zu evaluieren. Konstruktiver kann man nicht arbeiten.
Weitere Partner sind der Bayerische Handwerkstag und der Bayerische Bauernverband. Beide schätzen den Grundsatz der gebührenfreien Regelkontrolle, da Änderungen im Kostenrecht nicht beabsichtigt sind. Für die Landwirtschaft ist die Beratung durch die Veterinärverwaltung wichtig. Diese kann auch künftig gewährleistet werden. Für die CSU-Landtagsfraktion kann ich daher attestieren: Auf der Grundlage von Erfahrungen, Gesprächen und Anhörungen hat sich die
Wir werden im Weiteren diese Gesetzesvorlage hier im Hohen Haus und in den Ausschüssen diskutieren. Aber die Konkretisierung der Verordnung wird auch in Abstimmung mit den Verbänden stattfinden. Das Besondere ist, das möchte ich hier noch einmal betonen: Die Abgrenzung der komplexen Betriebe und der gewählten Betriebskategorien ist für unsere Handwerksbetriebe ganz wichtig. Sie darf aber nicht dazu führen, dass wir eine Prangerliste erstellen. Insofern haben wir eine sachliche Grundlage, auf der wir uns in nächster Zeit im Umweltausschuss noch fachlich austauschen können. Für Polemik und Angriffe ist unseres Erachtens hier nicht der richtige Platz.
Vielen Dank, Frau Kollegin. – Nächste Wortmeldung für die Fraktion der FREIEN WÄHLER: Herr Kollege Zierer. Bitte schön, Herr Kollege.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf, der uns vorliegt, ist nach dem Prinzip "Versuch und Irrtum" entstanden.