Protokoll der Sitzung vom 29.03.2017

(Florian von Brunn (SPD): Andersherum!)

Zunächst hat das Ministerium ein ganz anderes Modell bevorzugt, nämlich die Komplettverlagerung, und hat sich mit diesen Plänen eine blutige Nase geholt. Wir FREIEN WÄHLER haben frühzeitig darauf hingewiesen, dass die Zuständigkeit für die kleinen lokalen Betriebe, für das Dorfwirtshaus, den Metzger, den Bäcker, bei den Landratsämtern bleiben muss; denn dabei geht es nicht nur um Kontrolle, sondern dabei geht es auch um Beratung und Hilfestellung. Ich darf an unseren entsprechenden Antrag erinnern, der, leider Gottes, abgelehnt, aber dann doch in Ihren Vorschlägen umgesetzt wurde. Es brauchte erst den Druck der Landwirte – Sie nennen es Unterstützung, wir nennen es Druck –, damit das Umdenken einsetzte. Wir FREIEN WÄHLER sehen grundsätzlich die Notwendigkeit, die Lebensmittelkontrolle und die Veterinäre an den Landratsämtern zu entlasten. Dass die Kontrolle industriell arbeitender Großbetriebe mit den bestehenden Strukturen nicht effektiv machbar war, hat der Fall Bayern-Ei ganz klar gezeigt.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der SPD)

Dass es jedoch gleich eine komplett neue Behörde braucht, glaube ich nicht. Bei der Expertenanhörung hier im Haus haben Vertreter aus der Praxis eine Ver

lagerung an die Bezirksregierungen befürwortet. Das wurde leider nicht umgesetzt. Mir ist ein Satz aus dem Gutachten des Obersten Rechnungshofes in Erinnerung, der sehr wichtig und interessant ist: Weniger Behörden lassen sich leichter steuern und verursachen in der Kommunikation einen geringeren Aufwand. Es hieß, sie wären effektiver. Gerade die Kommunikation zwischen den verschiedenen Ebenen war in der Vergangenheit eine Schwachstelle im System der Lebensmittelkontrolle, eine von vielen Schwachstellen. Diese Schwachstellen hat der Oberste Rechnungshof in seinem 13-Punkte-Programm ganz klar benannt, sowohl diejenigen bei der Fortbildung der Kontrolleure als auch diejenigen bei der Bearbeitung der Proben. Es gibt im Ministerium schon lange eine Arbeitsgruppe, die sich mit diesen Punkten beschäftigt. Frau Ministerin, Sie sagen immer, Sie seien dran, Sie arbeiten das ab. Konkrete Aussagen werden wir demnächst im Ausschuss debattieren.

Wenn man sich aber vor Ort in den Landratsämtern umhört, dann heißt es: Wir merken noch nichts davon. Kommt da noch was? Oder wissen wir nicht alles? – Und dies alles mehr als ein Jahr nach dem Gutachten des Obersten Rechnungshofs.

Bei den Plänen für die neue Behörde ging es plötzlich schnell, vielleicht zu schnell. Das wurde klar, als das Personalsoll bereits festgelegt wurde, bevor überhaupt klar war, für wie viele und welche Betriebe die Behörde überhaupt zuständig sein würde. Ganz genau weiß man das immer noch nicht. Es ist klar, dass sich in den Betrieben etwas ändern wird, aber wir wünschen uns einmal konkrete Zahlen. Ich hoffe, dass die betroffenen Unternehmer und die Landratsämter, die bisher zuständig sind, von diesen Änderungen rechtzeitig erfahren.

Es gibt noch einen zweiten Teil der Reform. Das sind, unabhängig von der Organisationsstruktur, die Verbesserungen im Detail. Hier sind Sie, Frau Scharf, im Schlafwagen unterwegs.

(Lachen des Abgeordneten Florian von Brunn (SPD))

Einer der 13 Punkte des Gutachtens des Obersten Rechnungshofs war ein klarer Aufgabenkatalog und die Ermittlung des Personalbedarfs im gesamten System. Das wäre eigentlich der erste Schritt gewesen, anstatt schnell und hastig einen Stellenplan für eine neue Behörde zu zimmern, der vor allem hochdotierte Stellen für Chemiker enthält. Mit ist schon klar, dass man bei der Besetzung der Stellen flexibel ist und nicht zwingend zehn Chemieoberräte einstellen muss. Aber ich frage mich schon, wo dann das Kontrollpersonal herkommen soll. In Bayern werden pro Jahr

25 Lebensmittelkontrolleure ausgebildet. Sie werden an den Kreisverwaltungsbehörden gebraucht, um frei gewordene Stellen zu besetzen. Für die Überwachung komplexer Großbetriebe braucht es aber erfahrene Leute, die man nicht einfach aus den Landratsämtern abziehen kann. Deshalb befürchten wir FREIEN WÄHLER, dass sich, wenn die neue Kontrollbehörde ihre Arbeit aufgenommen haben wird, das Prinzip "Versuch und Irrtum" fortsetzen könnte. Es würde mich nicht wundern, wenn beim Personal relativ schnell nachgebessert werden müsste. Ich bin neugierig, wo wir dieses Personal dann hernehmen sollen. Ob die Entlastung für die Kontrolleure der Kreisbehörden durch diese Reform wirklich so groß ist, muss sich erst noch zeigen. Im Schnitt ist in Bayern ein Kontrolleur für 600 Betriebe zuständig. Man sieht, auch hier besteht Nachholbedarf.

Das ist nur ein Punkt von vielen, über die wir uns im Ausschuss unterhalten müssen. Ich sehe die Gefahr, dass diese Reform in einem Durcheinander endet, in dem Kompetenzen und Stellen hin- und hergeschoben werden. Am Ende gibt es für die Verbraucher trotzdem nicht mehr Sicherheit. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege. – Jetzt hat für die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Frau Kollegin Steinberger das Wort. Bitte schön, Frau Kollegin.

Frau Präsidentin, Hohes Haus, liebe Kolleginnen und Kollegen, Frau Ministerin! Erst einmal das Positive: Es wird eine Reform der Lebensmittelkontrolle in Bayern geben. Es wird 70 neue Stellen für die Lebensmittelüberwachung geben. Ich gebe Ihnen recht, Frau Ministerin, es kann mit der Lebensmittelkontrolle in Bayern besser werden, es musste aber auch dringend besser werden.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Diese Reform ist, auch wenn Sie, von der CSU, das vielleicht nicht so gerne hören, nicht ein Erfolg Ihrer besseren Einsicht, sondern ein Erfolg der Opposition im Bayerischen Landtag.

(Beifall bei den GRÜNEN und der SPD)

Nun zu Ihrem Gesetzentwurf, Frau Ministerin. Er ist sicher gut gemeint, aber sicher nicht gut gemacht. Sie schreiben in Ihrer Begründung, dass es Ihr Ziel sei, den gesundheitlichen Verbraucherschutz so effektiv wie möglich zu machen. Daran haben wir unsere Zweifel. Richtig ist, dass die überregionalen und die ri

sikobehafteten Betriebe besser kontrolliert werden müssen. Es ist auch richtig, dass es sinnvoll ist, diese Betriebe aus der Verantwortung der Landratsämter herauszunehmen. Einen großen Arbeitgeber und Gewerbesteuerzahler im Landkreis zu kontrollieren, kann zu Interessenkonflikten führen. Dem muss dringend vorgebeugt werden. Aber bei der Frage, wer diese Betriebe in Zukunft kontrollieren soll, gehen unsere Meinungen doch noch deutlich auseinander. Mit Ihrer Kontrollbehörde an zwei Standorten in Nord- und in Südbayern erweisen Sie der Lebensmittelkontrolle in Bayern leider einen Bärendienst;

(Beifall bei den GRÜNEN)

denn so wird die Kontrolle ineffektiv. Die Wege sind zu weit. Die Kenntnis der Strukturen vor Ort ist nicht vorhanden. Richtig wäre es gewesen, diese Zuständigkeit bei der jeweiligen Bezirksregierung zu belassen. Dort hat man das nötige Know-how, dort ist man mit den Strukturen vertraut, dort ist man aber auch von lokalen Interessen schon weit genug weg. Diese Chance haben Sie, Frau Ministerin, mit diesem Entwurf vertan.

(Beifall bei den GRÜNEN und den FREIEN WÄH- LERN)

Sie verschärfen damit auch einen Schwachpunkt der bisherigen Behördenstruktur, nämlich die Zersplitterung der Zuständigkeiten. Sie ziehen unnötigerweise eine neue Struktur ein. Diese neue Ebene wird die Bürokratie und das Zuständigkeitswirrwarr noch verschärfen. Effektivität sieht anders aus.

(Beifall bei den GRÜNEN und den FREIEN WÄH- LERN)

Noch schlimmer wird es, wenn Sie, wie im Gesetzentwurf vorgesehen, die Zuständigkeiten auch noch hin- und herschieben können. Am Ende kennt sich wieder einmal keiner aus, wer was darf und wer wofür zuständig ist. Auskennen werden sich nur die Rechtsabteilungen der großen Betriebe, die dann mit den Behörden Katz und Maus spielen. Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, gab es schon in der Vergangenheit. Ich verweise nur auf die großen Schlachthofbetriebe. Das darf sich nicht wiederholen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Sie beschreiben Ihre Kontrollbehörde auch als eine Einheit mit besonderem Spezialwissen. Worin liegt denn dieses Spezialwissen? Welches Spezialwissen wird denn eigentlich gebraucht? Hat es tatsächlich Sinn, dass Sie den Stellenplan bereits jetzt so festschreiben, wie Sie es getan haben? Kollege Zierer hat schon darauf hingewiesen. Werden wir tatsächlich so

viele Chemiker brauchen, und wofür sollen sie eingesetzt werden? Wir müssen wirklich einen Schritt nach dem anderen machen.

Ich möchte auch nicht verschweigen, dass es in Ihrem Gesetzentwurf einige gute Ansätze gibt, die man durchaus positiv bewerten muss. Dazu gehört die Datenbank TIZIAN. Es war überfällig, diese Daten allen Behörden, die sie brauchen, zugänglich zu machen und nicht nur einigen wenigen. Das war übrigens eine der zentralen Forderungen des Obersten Rechnungshofs. Daneben gibt es aber noch weitere Forderungen. Diese weiteren Forderungen des Obersten Rechnungshofs dürfen nicht unter den Tisch fallen. Die Abläufe in den bestehenden Strukturen müssen besser koordiniert werden. Die Fortbildung des Personals muss gewährleistet sein. Die Laborkapazitäten müssen erweitert werden und so weiter und so fort.

Wir werden ein Auge darauf haben, dass diese Mängel beseitigt werden. Eines ist auch klar: Die weitaus größte Anzahl der Betriebe wird nach wie vor von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Kreisverwaltungsbehörden kontrolliert. Die dürfen wir nicht im Regen stehen lassen, möglicherweise mit der Begründung, dass dafür kein Geld vorhanden ist.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Darauf werden wir in Zukunft achten. Dessen können Sie sich sicher sein.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin. Damit ist die Aussprache geschlossen. Ich schlage vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz als federführendem Ausschuss zu überweisen. Besteht damit Einverständnis? – Das ist der Fall. Dann ist es so beschlossen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 1 c auf:

Gesetzentwurf der Abgeordneten Markus Rinderspacher, Franz Schindler, Prof. Dr. Peter Paul Gantzer u. a. und Fraktion (SPD) zur Änderung des Parlamentarischen KontrollgremiumGesetzes (Drs. 17/16017) Erste Lesung

Für die Begründung des Gesetzentwurfs stehen fünf Minuten zur Verfügung. Die Gesamtredezeit der Fraktionen im Rahmen der Aussprache beträgt nach der Geschäftsordnung 24 Minuten. Herr Kollege Schindler, die Begründung und die Aussprache werden si

cher miteinander verbunden? – Dann darf ich Sie ans Rednerpult bitten. Bitte schön.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die SPD-Fraktion schlägt eine Änderung des Parlamentarischen Kontrollgremium-Gesetzes in einem einzigen, aber durchaus wichtigen Punkt vor. Das Parlamentarische Kontrollgremium des Landtags ist zuständig für die Kontrolle der Staatsregierung hinsichtlich der Tätigkeit des Landesamtes für Verfassungsschutz inklusive der Kontrolle gemäß Artikel 20 des Bayerischen Verfassungsschutzgesetzes sowie der Kontrolle der Ausführung der Maßnahmen gemäß Artikel 3 des Ausführungsgesetzes zum Artikel 10-Gesetz. Außerdem übt das Parlamentarische Kontrollgremium die parlamentarische Kontrolle gemäß Artikel 13 Absatz 6 Satz 3 des Grundgesetzes über den Vollzug der Maßnahmen nach Artikel 13 Absätze 3 bis 5 des Grundgesetzes aus. Das ist die sogenannte akustische Wohnraumüberwachung. Schließlich ist das Parlamentarische Kontrollgremium auch noch zuständig, Maßnahmen gemäß Artikel 34 Absatz 9 und Artikel 34d Absatz 8 des Polizeiaufgabengesetzes zu überwachen. Das sind der Einsatz technischer Mittel in Wohnungen und die Online-Durchsuchungen.

Meine Damen und Herren, aus dieser Aufgabenbeschreibung sehen Sie bereits, dass das Parlamentarische Kontrollgremium ein wichtiges Gremium ist, dessen segensreiches Wirken sich allerdings im Dunkeln vollzieht, weil es stets geheim tagen muss. Das Gesetz ist im Jahr 2010 mit den Stimmen der SPD-Fraktion in Anlehnung an die Neuordnung der parlamentarischen Kontrolle auf Bundesebene neu gefasst worden. Dabei sind insbesondere die Befugnisse des Gremiums zur Akteneinsicht und zur Befragung von Angehörigen des Landesamtes für Verfassungsschutz ausgeweitet worden.

Gleichwohl stimmt es, meine Damen und Herren, was in einem Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD zur Fortentwicklung des Rechts der parlamentarischen Kontrolle der Geheimdienste des Bundes steht. Dort heißt es nämlich, dass die praktischen Erfahrungen aus der Arbeit des Kontrollgremiums – gemeint ist damit das Parlamentarische Kontrollgremium des Bundestags – gezeigt haben, dass eine systematische und strukturierte Kontrolle nach wie vor nicht hinreichend gewährleistet werden kann. So steht es in einem Gesetzentwurf, der von CDU/CSU und SPD im Deutschen Bundestag eingebracht worden ist.

(Beifall bei der SPD)

Meine Damen und Herren, was im Bund gilt, gilt auch im Freistaat. Die Fraktionen von CDU/CSU und SPD

haben im Bundestag wegen der faktischen Unmöglichkeit für ein kleines Gremium, die Nachrichtendienste systematisch zu kontrollieren, den genannten Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem unter anderem ein ständiger Bevollmächtigter des Parlamentarischen Kontrollgremiums des Bundestags geschaffen wurde, dessen Aufgabe es ist, das Kontrollgremium bei seiner Arbeit zu unterstützen und als dessen verlängerter Arm die Rechte des Kontrollgremiums gegenüber der Bundesregierung und den Nachrichtendiensten auch in strategischer Hinsicht wahrzunehmen. Zudem wurden die Unterrichtungspflichten der Bundesregierung konkretisiert und der Schutz der Hinweisgeber aus den Nachrichtendiensten verbessert.

Das Gesetz ist, wie gesagt, mit den Stimmen von SPD, CDU und CSU im Oktober 2016 beschlossen worden und Ende November 2016 in Kraft getreten.

Was im Bund richtig ist, kann doch im Freistaat Bayern nicht falsch sein. Natürlich ist uns bekannt, dass es auf Bundesebene drei Nachrichtendienste mit mehreren Tausend offiziellen und wahrscheinlich noch mehr informellen Mitarbeitern gibt, während wir in Bayern nur ein einziges Landesamt für Verfassungsschutz haben, das mittlerweile aber auch eine durchaus größere Behörde mit rund 450 Mitarbeitern geworden ist und im Übrigen mehr Befugnisse hat als andere Landesämter für Verfassungsschutz.

Der in Zusammenhang mit der politischen Aufarbeitung der NSU-Mordserie zutage getretene Reformbedarf hinsichtlich der Tätigkeit des Bundesamtes und der Landesämter für Verfassungsschutz besteht nicht nur auf Bundes- sondern auch auf Landesebene. Dieser Reformbedarf bezieht sich auf die Zusammenarbeit zwischen den Verfassungsschutzbehörden und zwischen den Verfassungsschutzbehörden und der Polizei sowie die Kontrolle der Verfassungsschutzbehörden hinsichtlich des Einsatzes von V-Leuten und ist bei der zurückliegenden Novellierung des Bayerischen Verfassungsschutzgesetzes leider nur in geringem Maße berücksichtigt worden. Ich erinnere an unseren damaligen sehr umfangreichen Änderungsantrag zum Gesetzentwurf der Staatsregierung.

(Beifall bei der SPD)

Meine Damen und Herren, eine systematische und strukturierte Kontrolle des Landesamtes für Verfassungsschutz ist auch in Bayern nicht hinreichend gewährleistet. Das ist keine Kritik an den Mitarbeitern des Ministeriums, die im Parlamentarischen Kontrollgremium regelmäßig, zum Teil sehr detailliert, Bericht erstatten. Es liegt an der Struktur. Das Kontrollgremium kontrolliert nicht etwa, wie manche meinen, das Landesamt für Verfassungsschutz, sondern es kon

trolliert die Staatsregierung hinsichtlich der Tätigkeit des Landesamtes für Verfassungsschutz. Das ist ein gravierender Unterschied. Es ist nicht so, wie manche meinen, dass im Parlamentarischen Kontrollgremium jeweils der Präsident oder Mitarbeiter des Landesamtes für Verfassungsschutz berichten, sondern es berichten Mitarbeiter – meistens sind es im Übrigen Mitarbeiterinnen – der zuständigen Abteilung I E des Innenministeriums, dem das Landesamt für Verfassungsschutz nachgeordnet ist. Die Befragung von Angehörigen des Landesamts für Verfassungsschutz kann erst nach Unterrichtung durch die Staatsregierung erfolgen und ist die absolute Ausnahme. Informationen über die Tätigkeit und Erkenntnisse des Landesamtes werden zunächst im Innenministerium aufbereitet, um keinen anderen Ausdruck zu verwenden, bevor sie das Kontrollgremium erreichen.