In der erwähnten Sitzung des Sozialausschusses wurde ein Defizit bei den Rückkehrberatungsstellen eingeräumt. Der Vertreter des Sozialministeriums erklärte, aktuell befinde man sich wegen der Ausweitung der Informationskampagnen in Gesprächen. Er hat also gar nicht davon gesprochen, was konkret gemacht wird, sondern nur davon, dass man allgemein in Gesprächen ist. Näheres konnte er uns nicht sagen.
Dies ist auch für unseren ersten Punkt sehr wichtig. Viele Flüchtlinge wissen gar nicht, dass es Beratungsmöglichkeiten gibt, durch die man konkrete Hilfe bekommen kann. Deshalb müssen wir die Informationskampagnen flächendeckend durchführen. Ich bin auf den aktuellen Stand der Abdeckung gespannt. Die Homepage der Zentralen Rückkehrberatung Südbayern muss endlich aktualisiert werden. Es kann nicht sein, dass bei diesem zentralen Thema völlig veraltete Informationen vorliegen. Die Ursachen dieses Versäumnisses müssen herausgefunden werden und das Ministerium muss sicherstellen, dass die Informationen künftig aktuell sind. Wir haben gesehen, dass das in anderen Bundesländern geht, also muss es auch in Bayern gehen.
Der letzte Punkt unseres Antrags empfiehlt eine sofortige Aufstockung der Beträge, sobald die entsprechenden Haushaltsmittel aufgebraucht sind. Es ist zwar richtig, dass Mittel da sind. Wenn wir jedoch, was auch die Ansicht der Bundesregierung ist, die Zahl der Rückkehrer erhöhen wollen und erhöhen
müssen, werden die Mittel dafür nicht ausreichen und müssen deshalb aufgestockt werden. Deshalb können wir nicht verstehen, warum die CSU im Sozialausschuss die Nummern 2 und 3 unseres Antrags abgelehnt hat. Es müsste doch auch im Sinne der CSU sein, die Rückkehrberatung zu verstärken und die Zahl der Ausreisen zu erhöhen.
Ich komme zum Schluss. Die Bundesregierung hat ein Programm in Höhe von 150 Millionen Euro aufgelegt. Davon könnte sich die Bayerische Staatsregierung eine Scheibe abschneiden und offensiv vorgehen.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Dr. Fahn, wir alle in der CSU-Fraktion und natürlich auch ich begrüßen es, dass Sie sich ebenso wie wir darüber Gedanken machen, wie wir die Rückkehrberatung intensivieren können, um die freiwillige Rückkehr von Migranten in ihre Heimatländer zu unterstützen und die Bereitschaft dazu zu fördern. Wie wichtig die Rückkehrberatung und Rückkehrhilfen sind und welche Dimension sie im Vergleich zu den Abschiebungen erreicht haben, hat das letzte Jahr gezeigt. 2016 sind rund 55.000 Asylbewerber und Migranten mit finanzieller Unterstützung Deutschlands freiwillig in ihre Herkunftsländer zurückgekehrt. Die meisten von ihnen stammten vom westlichen Balkan. Sie hatten keine Chance auf ein dauerhaftes Bleiberecht in Deutschland und sind auf diese Weise ihrer Abschiebung zuvorgekommen. Von diesen 55.000 freiwillig Ausreisenden entfielen rund 12.600 – das ist ein knappes Viertel – auf Bayern. Rund 6.400 wurden über das REAG/GARP-Programm gefördert.
Demgegenüber war die Zahl der Abschiebungen im Jahr 2016 mit vom BAMF geschätzten 25.000 Personen nicht einmal halb so hoch wie die Zahl der freiwilligen Rückkehrer. Diese beiden Zahlen zeigen doch, dass die vielfältigen Programme funktionieren. Herr Dr. Fahn, wir haben es in der "Süddeutschen Zeitung" in einem Bericht vom 28. Dezember 2016 selber lesen können. Der Autor hat unsere Einschätzungen im Endeffekt bestätigt.
Im Rahmen dieses Rückkehrförder- und Starthilfeprogramms REAG/GARP erhalten freiwillige Rückkehrer folgende Hilfen: die Übernahme der Beförderungskosten und Benzinkosten sowie eine Reisebeihilfe. Darü
ber hinaus erhalten diese Menschen auch Starthilfen, wenn sie in ihren Heimatländern angekommen sind. Je nach Herkunft erhalten Erwachsene und Jugendliche 300 bis 500 Euro und Kinder zwischen 150 und 250 Euro. Für die Durchführung des Programms REAG/GARP hat der Freistaat Bayern 2015 rund 1,3 Millionen Euro aus eigenen Mitteln bereitgestellt. Zusätzlich hat der Freistaat Bayern über seine vier zentralen Rückkehrberatungsstellen in München, Nürnberg, Würzburg und Augsburg für die freiwillige Rückkehr im Jahr 2015 rund 292.000 Euro und im Jahr 2016 142.000 Euro aufgewendet. Diese Kosten sind tatsächlich entstanden. Wenn mehr Kosten entstanden wären, hätte der Freistaat sicher auch mehr aufgewendet. Wir haben bereits im letzten Jahr die erforderlichen Haushaltsmittel um 1 Million Euro aufgestockt, um den Ausbau der Rückkehrberatungsstellen voranzubringen. Zum 1. April wird es auch in Kempten eine neue Rückkehrberatungsstelle geben. Damit wird auch für Entlastung gesorgt, und damit ist eine Ihrer Forderungen berücksichtigt.
Herr Dr. Fahn, vergessen Sie bitte nicht, dass die sieben zentralen Ausländerbehörden der Regierungsbezirke seit 1. Januar 2015 für die Förderung der freiwilligen Rückkehr zuständig sind und auch die Rückkehrberatung übernommen haben. Dafür haben Sie neben dem REAG/GARP-Programm für das Jahr 2016 Haushaltsmittel in Höhe von 230.000 Euro erhalten. Auch für 2017 stehen die erforderlichen Fördermittel zur Verfügung. Aktuell werden dafür die Stellen geschaffen, um eine personelle Aufstockung zu ermöglichen. Positiv ist auch – das sei an die Adresse der SPD im Sozialausschuss gesagt, auch die GRÜNEN haben es angesprochen –, dass sich die Personalsituation an den Standorten in Südbayern und in Südostbayern inzwischen wieder entspannt hat.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, in Ergänzung des Bund-Länder-Programms REAG/GARP – für diejenigen, die es nicht wissen, dahinter verbergen sich Bundesmittel in Höhe von 50 Millionen Euro – hat die Bundesregierung am 1. Februar 2017, also eine Woche nach Vorlage dieses Dringlichkeitsantrags, in Zusammenarbeit mit der internationalen Organisation für Migration das neue Rückkehrförderprogramm "StarthilfePlus" eingeführt. Zu seiner Finanzierung hat der Bund nochmals 40 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Dieses Programm "StarthilfePlus" soll insbesondere den Personen, deren Chancen im Asylverfahren sehr gering sind, einen Anreiz verschaffen, die Entscheidung zur freiwilligen Rückkehr möglichst schon während des Asylverfahrens, spätestens jedoch innerhalb der Ausreisefrist zu treffen. Es soll aber auch diejenigen Asylsuchenden unterstützen, deren Chancen im Asylverfahren zwar nicht ganz so gering sind, die aber lieber wieder in ihre Heimat zu
rückkehren wollen, und ihnen eine Rückkehr und zusätzlich einen Neuanfang im Herkunftsland erleichtern.
Nicht unerwähnt lassen möchte ich an dieser Stelle, dass auch unser Entwicklungshilfeminister Gerd Müller in Berlin seinen Beitrag leistet und sein Programm "Migration und Entwicklung" für Rückkehrer öffnet. Er stellt dafür noch einmal 150 Millionen Euro zur Verfügung.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sind zuversichtlich, dass mithilfe der genannten Maßnahmen und dieses neuen zusätzlichen Rückkehrförderprogramms, das noch keine zwei Monate alt ist, die Zahl der freiwilligen Ausreisen von Ausländern, die heute bereits ausreisepflichtig sind, auf diesem Niveau gehalten oder sogar signifikant erhöht werden kann. Abschließend kommt hinzu, dass derzeit ein Zentrum zur Unterstützung der Rückkehr auf Bundesebene errichtet wird, um die operative Abstimmung zwischen dem Bund und den Ländern zu Rückkehrfragen zu verbessern. Auch das ist eine sinnvolle Entscheidung. Herr Dr. Fahn, Sie können sich darauf verlassen, dass wir selbst größtes Interesse daran haben, dass diese Programme auch tatsächlich funktionieren und wir die Zahl der freiwillig Ausreisenden so auf einem hohen Niveau halten können. Dazu gehört eine frühzeitige und flächendeckende Information, wie Sie sie auch angesprochen haben. Diese Information ist von Anfang an Aufgabe der Asylsozialberatung.
Wir haben im Übrigen der Nummer 1 Ihres Dringlichkeitsantrags, nämlich dem Berichtsantrag, im Ausschuss einstimmig zugestimmt. Dazu stehen wir auch. Den anderen Punkten können wir nicht zustimmen. Der mit dem Dringlichkeitsantrag verlangten Intensivierung bedarf es nach dem, was ich Ihnen gerade gesagt habe, derzeit nicht, da auch die Staatsregierung bereits zusätzliche Rückkehrberatungsstellen einrichtet.
Eine Beratungsstelle ist mehr als keine, Herr Dr. Fahn. Die Staatsregierung stellt dafür Personal ein. Das Geld steht zur Verfügung. Eine Aufstockung von Mitteln ist aktuell auch nicht notwendig. Die Mittel werden sowohl vom Bund als auch vom Land und von diesem freiwillig zur Verfügung gestellt. Herr Dr. Fahn, ich hoffe, dass Sie es verstanden haben.
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Kollege Huber hat uns jetzt sehr umfangreich die einzelnen Programme und die einzelnen Summen, die von den verschiedenen Stellen zur Verfügung gestellt werden, genannt. Wenn man im Netz nachschaut, kann man alles im Detail nachlesen. Zur Unterstützung der eigenen Argumentation kann man auch das Protokoll noch nachlesen.
Kolleginnen und Kollegen, wir haben im Sozialausschuss über dieses Thema länger diskutiert. Erfreulicherweise haben Sie der ersten Nummer des Dringlichkeitsantrags, dem Berichtsantrag der FREIEN WÄHLER, auch zugestimmt. Die beiden anderen Nummern haben Sie jedoch abgelehnt.
Fakt ist – das haben Sie auch betont –, dass die freiwillige Ausreise vor Abschiebung gehen sollte und dass die freiwillige Rückkehr in das Heimatland im letzten Jahr erheblich an Bedeutung gewonnen hat. Das sollte uns schon veranlassen, zu überlegen, welche Wege wir zukünftig einschlagen, wenn es tatsächlich so ist – darin stimme ich Ihnen ausdrücklich zu, die Zahlen stehen auch dafür –, dass fast doppelt so viele freiwillig zurückreisen wie Abschiebungen in den Bundesländern durchgeführt werden können. Kollege Huber, sind wir uns doch einig, dass dieses Thema auch hier im Bayerischen Landtag eine Rolle spielen sollte. Deshalb haben die FREIEN WÄHLER mit ihrem Antrag auf dieses Thema aufmerksam gemacht.
Was wollen die FREIEN WÄHLER jetzt? – Sie wollen die Prüfung der Notwendigkeit zusätzlicher Rückkehrberatungsstellen. Für mich ist es jetzt auch neu, dass in Kempten eine zusätzliche Stelle eröffnet wurde. Ich habe die Eröffnung der ersten Rückkehrberatungsstellen, die 2003 und 2004 errichtet wurden, in Nürnberg hautnah miterlebt. Die AWO in Nürnberg beteiligt sich daran. Herr Kollege Huber, eines sollte man bei dieser Aufgabe schon bedenken: Sie haben von den sieben zentralen Ausländerbehörden gesprochen, die diese Aufgabe übernehmen und bei den Regierungen angesiedelt sind. Auch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge stellt sich mit der neuen Leiterin dieser Aufgabe. Tatsache ist aber auch, dass die Wohlfahrtsverbände und Sozialverbände eine staatliche, unabhängige Beratung sicherstellen. Auch wenn wir mit ihnen nicht in allen Dingen einig sind: Diese Beratung hat eine andere Qualität. Es kann individueller auf die Situation des jeweiligen Menschen eingegangen werden. Diese Beratung kann für das Ziel des freiwilligen Verlassens des Landes förderlicher sein als eine staatliche Beratungsstelle. Vermutlich sind wir uns über die Angebote der Wohlfahrtsverbände und die Ausführung der Arbeit vor Ort schnell einig.
Was wollen die FREIEN WÄHLER? – Sie wollen schlicht und ergreifend eine Prüfung der Notwendigkeit zusätzlicher Rückkehrberatungsstellen. Ich verstehe nicht, was man gegen Prüfungen einzuwenden hat. Zu prüfen ist eigentlich immer etwas Gutes. Dass Bayern momentan überlegt, bei den vielen vielfältigen und von Ihnen beschriebenen Angeboten einen eigenen Landesakzent zu setzen, ist doch nicht verwunderlich. Ich erinnere daran, dass die Sozialministerin, die Wirtschaftsministerin und die Europaministerin in der letzten Zeit in Länder des Westbalkans gereist sind. Dort sollen mit den Betrieben und Kammern Ausbildungsprogramme für junge Flüchtlinge initiiert werden. Rückkehrer haben somit einen Anker, können aufgefangen und in Ausbildungsprogramme integriert werden.
Kolleginnen und Kollegen von der CSU, Kollege Huber, in dieser Hinsicht laufen doch im Moment tolle Programme. Wenn Ihre Ministerinnen aus den Ländern zurückkommen, behaupten sie ja permanent, diese Initiativen zu intensivieren. Auch der von Ihnen zitierte Entwicklungsminister Müller verfolgt mit der Kanzlerin auf Bundesebene intensiv Initiativen. Ich möchte diese Initiativen nicht abwerten.
Wir in Bayern können ebenfalls ein eigenes Programm verfolgen. Bayern ist auch geografisch gesehen näher an den Westbalkanstaaten dran. Auch die wirtschaftlichen Verbindungen in diese Länder sind ausgeprägter als in andere. Im Sozialausschuss haben wir nicht verstanden, wieso Sie sich gegenüber dem Antrag der FREIEN WÄHLER so abgrenzend verhalten. Vielleicht sind Sie einmal Manns bzw. "Fraktions" genug, um als CSU-Fraktion einen eigenen Akzent zu setzen. Es wäre schön, wenn wir uns dann damit im Ausschuss beschäftigen könnten. Sonst werden uns im Ausschuss lediglich die Programme von den Ministerien vorgelegt. Wir sehen von der CSU-Fraktion immer nur sehr wenig eigene Gedanken, Ideen und Kreativität. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der FREIEN WÄHLER! Wir unterstützen Ihren Antrag, die Rückkehrberatung und die Rückkehrhilfen zu intensivieren. Mittlerweile hat es sich herumgesprochen, dass Abschiebungen inhuman sind und, wo immer möglich, zu vermeiden sind. Wer bisher noch gedacht hat, behutsame Abschiebungen seien möglich, der wurde
durch die Berichterstattung der Medien über durchgeführte, sündhaft teure Sammelabschiebungen nach Afghanistan eines Besseren belehrt. Die Flüchtlinge werden früh morgens abgeholt, entweder von ihren Gemeinschaftsunterkünften oder in der Arbeitskleidung direkt vom Arbeitsplatz. Sie werden unverzüglich an einen Flughafen verbracht, ohne ihre Habe mitnehmen zu können. Sie können nicht einmal ihren Anorak für den kalten, afghanischen Winter mitnehmen. Die Handys werden ihnen abgenommen, damit sie nur noch schwer Rechtshilfe einholen können. Teilweise wurden sie direkt aus den Therapieeinrichtungen oder Krankenhäusern abgeholt. Sie werden dann in ein Flugzeug einer Fluggesellschaft des Unrechtsstaats Katar verfrachtet. Sie sind an Händen und Füßen gefesselt und werden von jeweils drei Beamten der Bundespolizei begleitet. Der Bundesinnenminister verkündet dann noch, dass das alles Kriminelle wären. Anschließend werden sie so dem afghanischen Staat übergeben.
Sie wissen genauso wie wir, dass das Gelingen einer Rückkehr einen freiwilligen Entschluss zur Rückkehr braucht. Außerdem ist eine gute Vorbereitung für die Rückkehr notwendig. Dafür leisten die Rückkehrberatungsstellen eine wichtige Hilfe, und zwar für die Länder, in die eine Rückkehr möglich ist. Nach Afghanistan ist derzeit keine Rückkehr möglich. Die Beratungsstellen helfen mit ihrer Arbeit nicht nur den betroffenen Flüchtlingen, sondern auch den Herkunftsländern bzw. den Ländern, in die die Flüchtlinge zurückkehren.
Woran fehlt es? – Es fehlt an der unzureichenden Information. Das haben die FREIEN WÄHLER richtig beschrieben. Es muss nicht nur eine Informationskampagne gestartet werden. Auch das unzureichende Angebot ist zu bemängeln. Ich habe mehrfach die Lager in Bamberg und Manching besucht. Dort gibt es Flüchtlinge, die gerne ausreisen würden, aber keine Rückkehrberatungsstellen finden. Dort wird das Angebot von der Ausländerbehörde gestellt bzw. nicht gestellt. Bei meinen Besuchen dort musste ich feststellen, dass die dortigen Flüchtlinge nicht wussten, dass es ein solches Angebot der Ausländerbehörde gibt. Leider gab es dort kein Angebot einer unabhängigen Rückkehrberatungsstelle. Natürlich ist eine unabhängige Beratung besser als eine Beratung durch die Ausländerbehörde.
Ich habe mich bei den Rückkehrberatungsstellen über deren Stellenausstattung informiert. Es gibt verschiedene Rückkehrberatungsstellen, bei denen man sich telefonisch einen Termin erst für Mai geben lassen kann. Früher gibt es keine Termine. Ein weiteres Problem sind auch die Mittel für die Existenzgründung. Die Mittel werden von der Bundesregierung und zu
einem großen Teil von der Europäischen Union zur Verfügung gestellt. Nur deswegen reichen die Mittel momentan aus. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Rückkehrberatungsstellen wissen jedoch nicht, wie es mit den Mitteln Mitte und Ende des Jahres aussehen wird.
Liebe FREIE WÄHLERINNEN und FREIE WÄHLER, Ihr Antrag trifft ins Schwarze. Wir wünschen, dass viele in diesem Hohen Haus zustimmen werden.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach den hohen Zugangszahlen von Asylsuchenden insbesondere im Herbst 2015 steigt die Zahl der ausreisepflichtigen Personen in unserm Land seit Längerem an. Natürlich steigt gleichzeitig auch die Zahl der Personen mit Bleibeperspektive an. In den Unterkünften befinden sich sowohl Menschen mit Bleibeperspektive als auch Ausreisepflichtige. Weil wir über ausreisepflichtige Personen reden, möchte ich ganz konkret darauf eingehen. Liebe Frau Kamm, ich habe das bereits x-Mal gesagt. Ich werde wütend, wenn Sie permanent über Lager reden. Wir haben in Bayern keine Lager.
Da Bayern auch in Zukunft das Land der gelingenden Integration sein will und bleiben soll, gilt für uns: Integriert wird, wer bleiben darf und einen Schutzgrund hat. Wer keinen Schutzgrund hat, muss unser Land wieder verlassen. Das ist unsere rechtliche Grundlage. Deshalb brauchen wir eine konsequente Rückführungspolitik. Dazu gehört, dass wir die Abschiebungen der ausreisepflichtigen Personen intensivieren. Eine freiwillige Rückkehr ist für uns aber das vorrangige Ziel. Das ist es auch in allen Einrichtungen. Sie zu unterstützen, ist ein weiteres wichtiges Instrument im Rahmen unserer Rückkehrpolitik. Mit unserer Rückkehrberatung und Rückkehrhilfe unterstützen wir Personen, die in ihre Heimatländer zurückkehren wollen oder auch müssen. Gerade mit einer frühzeitigen Beratung können wir zu einer freiwilligen Rückkehr motivieren. Das haben wir vor allen Dingen in den Jahren 2015 und 2016 praktiziert, als die Menschen freiwillig in den Westbalkan zurückgegangen sind. Für die Menschen aus dem Westbalkan war es wichtig, in ihr Heimatland zurückzukehren, bevor ein Bescheid vom BAMF eingegangen ist. Auf diese Weise erhalten sich diese Menschen die Möglichkeit, über arbeitsmarktpolitische Maßnahmen wieder einzureisen. Über
diese Maßnahmen können sie auch wieder einreisen. Die Asylsuche ist nicht das richtige Instrument, wenn man bei uns in Bayern bzw. in Deutschland arbeiten will.
Mit unseren Angeboten zur Rückkehrberatung und Rückkehrhilfe haben wir bereits große Erfolge erzielt. Das ist von den Kollegen vorhin auch angesprochen worden. Im vergangenen Jahr kehrten rund 54.000 Personen aus Deutschland mit Fördermitteln in ihre Heimatländer zurück. Davon stammen allein 12.605 aus Bayern. Hinzu kommen Abschiebungen sowie nicht geförderte freiwillige Ausreisen. Die Leute gehen aber auch freiwillig und ohne eine Beratung zurück. Sie haben keinen Anstoß bekommen, sondern sind in ihre Heimatländer zurückgekehrt, weil sie einfach nicht fern ihrer Heimat leben wollten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, auf Bundesebene wird derzeit ein Zentrum zur Unterstützung der Rückkehr errichtet. Damit soll die operative Abstimmung zwischen Bund und Ländern zu Rückkehr- und Rückführungsfragen verbessert werden. Bayern leistet hierzu ebenfalls Beiträge. Wir werden beispielsweise einen in Rückkehrfragen erfahrenen Mitarbeiter abstellen. Darüber hinaus stellt der Bund im Jahr 2017 50 Millionen Euro für Rückkehrprogramme und 40 Millionen Euro für Reintegrationsprogramme bereit. Bereits im Februar ist das entsprechende Programm "Starthilfe Plus" des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, über das vorhin schon gesprochen worden ist, angelaufen. In Bayern setzen wir uns seit Langem mit Nachdruck für Rückkehrberatungen und Rückkehrhilfen ein.
Erstens. Wir beteiligen uns am internationalen REAG/ GARP-Programm. Träger des Programms ist die Internationale Organisation für Migration, die die freiwillige Rückkehr und Weiterwanderung operationell durchführt sowie Migrationsbewegungen steuert. In die Durchführung des REAG/GARP-Programms investierte der Freistaat Bayern im Jahr 2015 rund 1,2 Millionen Euro. Im letzten Jahr war es ähnlich. Die genauen Zahlen des Innenministeriums liegen jedoch noch nicht vor.
Zweitens. Wir informieren in den Regierungsbezirken über die Möglichkeit zur freiwilligen Rückkehr. Diese Aufgabe haben seit dem Jahr 2015 die Zentralen Ausländerbehörden übernommen. Frau Kamm hat das vorhin angesprochen. Dafür haben wir den Zentralen Ausländerbehörden zusätzlich zum REAG/GARP-Programm Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt. Im vergangenen Jahr waren das 230.000 Euro. Im
Drittens. Daneben fördern wir vier Zentrale Rückkehrberatungsstellen, die von Ihnen, Herr Dr. Fahn, auch angesprochen worden sind. Dort arbeiten 29 Mitarbeiter. Die jeweiligen Internetplattformen werden im Übrigen von den Rückkehrberatungsstellen und nicht vom Sozialministerium unterhalten. Wir haben bereits Anfang des Jahres 2016 erreicht, dass die entsprechenden Haushaltsmittel um rund 1 Million Euro aufgestockt wurden. Für das Jahr 2017 haben wir deshalb 1,6 Millionen Euro wie im Jahr 2016 zur Verfügung. So konnten wir den Ausbau der Rückkehrberatung weiter voranbringen.