Tablets und Software müssen im Unterricht so selbstverständlich werden wie Buch und Tafel. Wir müssen den Schülern Medienkompetenz vermitteln, damit sie souverän mit den Geräten umgehen, damit sie die Gefahren erkennen und die Chancen ergreifen können. Da sehe ich hier im Freistaat Bayern noch sehr viel Luft nach oben.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, Hohes Haus! Man kann es vornehm ausdrücken: Mit diesen Anträgen wurden Eulen nach Athen getragen. Man kann diese Anträge auch als heiße Luft bezeichnen. So stellt sich Klein-Piazolo die Kultusministerkonferenz vor, dass man dort Kaffee trinkt und sonst nichts macht.
Ich bin als Sprecher der unionsgeführten Länder seit Jahren in die gesamten Prozesse eingebunden. Wir haben die Veränderung und Weiterentwicklung des Artikels 91c des Grundgesetzes gemeinsam mit den Kollegen der Sozialdemokratie im Bund auf den Weg
gebracht. Die Kultusministerkonferenz hat in ihrer letzten Sitzung ein Gutachten entgegengenommen, das damit beginnt, die Einsatzmöglichkeiten der Artikel 91c und 91b entsprechend zu beleuchten. Dazu hat sie erste Ergebnisse vorgelegt, was die gemeinsam mit dem Bund machbaren Fragen angeht sowie Fragen, die als Desiderat der Kultusministerkonferenz, der Wissenschaftsministerkonferenz und des Bundes gemeinsam weiterentwickelt werden sollen. Diese Expertise hat die Gemeinsame Wissenschaftsministerkonferenz an die im Juni stattfindende Routinesitzung der Ministerpräsidentenkonferenz überwiesen mit der Bitte um Kenntnisnahme und Rücküberweisung an die GWK und die KMK, um gemeinsam mit dem Bund die Möglichkeiten der veränderten Verfassungsrechtslage nicht nur auszuleuchten, sondern auch weitere Felder, die uns wichtig sind, gemeinsam zu erschließen.
Das ist die Rahmensetzung, und weil nun der Bund in bestimmten Fällen zur gemeinsamen Zusammenarbeit bereit ist – wenn die KMK in manchen Bereichen auch gerne darüber hinausginge –, erscheint es denkbar, diese Kooperationsmöglichkeiten jetzt umzusetzen.
Die Initiative der Kollegin Johanna Wanka ist mit den Kultusministern der unionsgeführten Seite von der Konzeption bis zur Zielrichtung inhaltlich abgesprochen. Es wurde eine gemeinsame Arbeitsgruppe der Kultusministerkonferenz und des BMBF auf Länderebene eingesetzt. Sie hat seit dem Frühjahr mehrfach getagt und eine Umsetzungskonzeption für diese Frage der digitalen Ertüchtigung, die vonseiten des Bundes unterstützt werden kann, erarbeitet.
Außerdem haben wir in Bayern gesagt, wenn die verfassungsrechtlichen Grundlagen gegeben und klar sind, werden wir – wenn der Bund solche Möglichkeiten eröffnet – davon Gebrauch machen. Für uns ist Folgendes wichtig: Zum einen ist der Bund bereit, in einem bestimmten konzeptionellen Rahmen digitale Infrastruktur in den Ländern zu fördern. Zum anderen macht er seine Bereitschaft – wie in anderen Fällen auch – von der Bereitschaft der Länder abhängig, sich in der digitalen Bildung und vor allem in der Weiterbildung der Lehrkörper zu engagieren.
Das ist aus der Sicht Bayerns zunächst gefährlich; denn wenn es falsch aufgezogen wird und die Umsetzung mit den falschen Instrumenten beabsichtigt wäre, wäre das ein Eingriff in die Kulturhoheit der Länder in der schulischen Bildung.
Im Bereich der Qualitätsoffensive Lehrerbildung, bei der der Bund wettbewerblich entsprechende Gelder ausweist – die bayerischen Universitäten waren da
sehr erfolgreich –, hat man die Vorgabe des Bundes, entsprechende inhaltliche Vorkehrungen zu treffen, mit einem Verwaltungsabkommen zwischen den Ländern erfüllt.
Das heißt, die Länder haben einen inhaltlichen Tatbestand mit einem Instrument, das ihnen zur Verfügung steht und das abschließend durch die Kulturhoheit gedeckt ist, so erledigt, dass der Bund gesagt hat, dies sei für ihn eine ausreichende inhaltliche Grundlage, um diese Qualitätsoffensive Lehrerbildung zu starten. Ich sagte es bereits: Die bayerischen Universitäten haben dabei hervorragend abgeschnitten.
Eine ähnliche Vorgehensweise ist bei der Umsetzung dieser Digitalisierungsstrategie vorstellbar. Das ist doch selbstverständlich. Es wäre eine Verhohnepipelung des Hohen Hauses, hier im Mai des Jahres 2017 zu sagen: Sorgt dafür, dass bis zum 23. September dieses Haushaltsjahres Butter bei die Fische kommt. Es gibt eine klare Erklärung des Bundes, dass er unter Nutzung der neuen verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen bereit ist, in die digitale Infrastruktur zu investieren. Die Länder sind bereit – das kann ich für die unionsgeführten Länder erklären – im Wege einer wahrscheinlichen Verwaltungsvereinbarung dem Wunsch des Bundes nachzukommen und sich zu verpflichten, in der Lehrerbildung – da haben wir es ohnehin schon implementiert – und natürlich vor allem in der Lehrerweiterbildung diese Dinge konkret zu benennen und mit konkreten Konzepten zu unterlegen.
Das ist die Vorgehensweise. Die Arbeitsgruppe der Kultusministerkonferenz und des BMBF ist dabei, Umsetzungsstrategien auszuarbeiten. Wir werden in aller Ruhe und Seriosität auch als Mitglied der Bundesregierung nach der Bundestagswahl diesen wichtigen Regelungsgegenstand in den Koalitionsverhandlungen umsetzen.
Herr Staatsminister, bleiben Sie noch einen Moment am Rednerpult. Eine Zwischenbemerkung kommt vom Kollegen Piazolo. Bitte sehr.
Das ist schön, Herr Minister. Vielen Dank, dass Sie uns noch einmal das Geflecht der föderalistischen Einrichtungen darstellen. Es ist gut so, dass in diesen Gremien gesprochen wird. Mir geht es um etwas anderes. Man hat sich nicht Monate oder Jahre ausgetauscht und hat ein Konzept, das man haben will, nicht deswegen entwickelt, um am
Das wäre politisch die richtige Vorgehensweise. Aber nein, es wird anders vorgegangen. Frau Wanka stellt sich hin und sagt: Es gibt fünf Milliarden; das bekommt ihr jetzt; macht etwas; die Bundesregierung geht voran.
Dann merkt man plötzlich, dass das nur eine Ankündigung ist; denn die Gremien haben überhaupt noch nicht entschieden, was zu geschehen hat und wann es das Geld gibt.
Das monieren wir. Es ist unredlich, so vorzugehen. Zunächst Geld zu versprechen und dann nicht zu wissen, woher es genommen werden soll und wie es umgesetzt werden soll, ist nicht die Art und Weise, wie wir uns Politik vorstellen. Insbesondere so kurz vor einer Bundestagswahl ist das nur ein Versprechen, das nicht ohne Weiteres einzulösen ist. Wenn Sie nun sagen, Sie wollen es nach der Bundestagswahl einlösen, halte ich dem entgegen, dass Sie doch noch gar nicht wissen, wer nach der Wahl regiert.
Sie haben ja bei den letzten drei Wahlen gesehen, was passieren kann. Also machen Sie und Frau Wanka Ihre Hausaufgaben doch bereits vor der Bundestagswahl, und hören Sie auf mit Versprechungen für den Sankt-Nimmerleins-Tag, wo Sie gar nicht wissen, wer dann an der Regierung ist.
Frau Kollegin Wanka hat zu der Frage, inwieweit der Bund bereit ist, sich ausgehend von einer veränderten grundgesetzlichen Regelung beim Thema Digitalisierung an den Schulen der Bundesrepublik Deutschland zu engagieren, ein klares Commitment abgegeben: Erstens. Der Bund würde dies tun. Zweitens. Die Länder werden gewisse inhaltliche Absprachen treffen. Das ist ein übliches Vorgehen. Das ist bereits in anderen Fällen geschehen, wie ich das gerade angesprochen habe. Ich habe dargelegt, wie die Länder in diesen Fällen reagieren. Ich würde es ablehnen, mich an einem solchen Programm zu beteiligen, wenn der Bund unmittelbare Einwirkungsmöglichkeiten hätte und uns vorschreiben dürfte, wie wir die Fortbildung im Bereich der Digitalisierung zu organisieren hätten. Deshalb habe ich am Beispiel der Qualitätsoffensive Lehrerbildung darauf hingewiesen, wie das gelöst worden ist. Für mich ist das der Weg, der einzuschlagen ist.
Noch einmal: Der Bund hat sich auf der Basis der neuen grundgesetzlichen Möglichkeiten bereit erklärt, sich für die digitale Bildung und die digitale Infrastruktur zu engagieren.
Die Absichtserklärung der zuständigen Ressortchefs wurde lange vor dem Wahlkampf abgegeben. Sie haben in Ihrem ersten Statement kritisiert, dass dies im Herbst des Jahres 2016 geschehen sei. Jetzt wird kritisiert, dass es kurz vor der Bundestagswahl erfolgt. Wir befinden uns jetzt in der Umsetzungsphase. Als dienstältestes Mitglied der KMK bin ich bereits etwas länger dabei. Deshalb darf ich sagen, dass es ein absolut übliches Vorgehen ist, dass die sogenannte Amtschefkommission der Kultusministerkonferenz gemeinsam mit dem Bund die Voraussetzungen schafft, um Programme umsetzbar zu machen. Das ist nichts Neues. Genau das hat die neue Präsidentin der Kultusministerkonferenz, Frau Kollegin Dr. Eisenmann aus Stuttgart, mit dem BMBF vereinbart. Der Bund hat im Oktober erklärt, dass er diesen Weg beschreiten wolle. Wir in Bayern haben daraufhin gesagt: Wenn in der gesetzlichen Regelung die Gestaltungshoheit der Länder unangetastet bleibt, wie zum Beispiel bei der Qualitätsoffensive Lehrerbildung, dann könnten wir uns das vorstellen. Die B-Länder haben das auch erklärt. Ich darf das für die B-Länder sagen.
Im Januar wurde mit der neuen Präsidentschaft die Vereinbarung getroffen, dass alle Länder mit dem BMBF einen Weg beschreiten, der üblich ist: Diese Kommission wird einen konkreten Vorschlag für ein Verwaltungsabkommen erarbeiten. Der Bund wird dann gemeinsam mit den 16 Ländern eine Umsetzungskonzeption vorlegen. Das ist seit Januar im Gange.
Ich könnte Ihnen jetzt vorlesen, wie oft sich diese Amtschefkommission mit diesem Thema beschäftigt hat. Die letzte Sitzung fand im Mai statt. Wir werden also noch vor der Bundestagswahl die klare Bereitschaft des Bundes haben, sich mit den genannten Haushaltsmitteln bei diesem Thema zu engagieren. Ein Ergebnis dieser Amtschefkommission wird, wie ich hoffe, noch vor der Bundestagswahl vorgelegt. Dieser Vorschlag wird zum einen den Entwurf einer möglichen Verwaltungsvereinbarung und zum anderen eine Umsetzungsstrategie enthalten. Das ist ein übliches Vorgehen zwischen dem Bund und den Ländern, wie es im Rahmen der Kulturhoheit vielfach geschieht. Für uns ist das business as usual. Ich finde es wunderbar, dass Sie uns an dieser Stelle die Gelegenheit gegeben haben, das zu erläutern.
Vielen Dank, Herr Staatsminister. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Dazu werden die Anträge wieder getrennt.
Wer dem Dringlichkeitsantrag auf Drucksache 17/16960 – das ist der Antrag der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der SPD, der FREIEN WÄHLER und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. – Das ist die CSU-Fraktion. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist dieser Dringlichkeitsantrag abgelehnt.
Wer dem Dringlichkeitsantrag auf Drucksache 17/17008 – das ist der Antrag der Fraktion der FREIEN WÄHLER – seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der FREIEN WÄHLER und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. – Das ist die CSU-Fraktion. Stimmenthaltungen? – Das ist die Fraktion der SPD. Damit ist auch dieser Dringlichkeitsantrag abgelehnt.
Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Thomas Kreuzer, Karl Freller, Josef Zellmeier u. a. und Fraktion (CSU) Rettungsgasse noch stärker in das Bewusstsein der Autofahrer rücken (Drs. 17/16961)
Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Katharina Schulze, Ludwig Hartmann, Jürgen Mistol u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Weg frei für Rettungsgassen! (Drs. 17/17009)
Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Markus Rinderspacher, Stefan Schuster, Dr. Paul Wengert u. a. und Fraktion (SPD) Rettungsgasse rettet Leben - Aufklärungskampagne zur Rettungsgasse (Drs. 17/17010)
Ich eröffne die gemeinsame Aussprache und darf als Erstem Herrn Kollegen Rotter für die CSU-Fraktion das Wort erteilen. – Bitte schön, Herr Kollege.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Immer wieder berichten Polizei und Medien über schwere Unfälle auf Autobahnen, bei denen die Verkehrsteilnehmer keine Rettungsgasse gebildet haben und daher Verletzte
länger als nötig auf Hilfe warten mussten. Die Bildung von Rettungsgassen auf Autobahnen ist wichtig, um Opfer von Verkehrsunfällen schneller retten zu können. Die Staatsregierung hat bereits zahlreiche Maßnahmen zur Information von Autofahrern über das korrekte Verhalten hinsichtlich der Bildung von Rettungsgassen ergriffen. So werden von Radiosendern, speziell "BAYERN 3", bereits Aufrufe zur Bildung von Rettungsgassen gesendet, wenn sich Unfälle ereignet haben.
Derzeit wird auch eine Smartphone-App entwickelt. Auch hat eine Evaluierung der Bewerbung von Rettungsgassen stattgefunden. Als Folge dieser Evaluierung werden beispielsweise weitere Banner an Autobahnbrücken angebracht. Die Rettungsgasse war zuletzt auf der 205. Innenministerkonferenz ein Thema. Dort wurde gefordert, eine Erhöhung der Bußgelder zu prüfen.
Die Staatsregierung nimmt auch das Problem der Gaffer ernst. Sie hat deshalb Maßnahmen ergriffen, zum Beispiel die Beschaffung von Sichtschutzwänden im Rahmen eines Pilotversuchs auf Autobahnen. Im Übrigen ist auf Initiative der niedersächsischen Landesregierung im Bundesrat ein Gesetzentwurf auf den Weg gebracht worden, mit dem für Gaffer die Verhängung von Geld- und Haftstrafen ermöglicht werden soll.
Der primäre Gegenstand unseres Dringlichkeitsantrags ist das Pilotprojekt "Anzeige Rettungsgasse in Streckenbeeinflussungsanlagen zur Verbesserung der Rettungsgassenbildung", das auf die Nutzung intelligenter Steuerungs- und Verkehrsleitsysteme setzt. Mit Zustimmung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur als Kostenträger und in Abstimmung mit der Bundesanstalt für Straßenwesen ist auf der A 8 Ost, zwischen dem Autobahnkreuz MünchenSüd und der Anschlussstelle Holzkirchen ein Feldversuch zur Anzeige des Textes "Rettungsgasse" in der dortigen Streckenbeeinflussungsanlage geplant. Ziel dieses Feldversuches ist es, Erfahrungswerte zu gewinnen, inwieweit Streckenbeeinflussungsanlagen die Bildung von Rettungsgassen unterstützen können.
Hierzu liegen bislang nämlich noch keine Erfahrungswerte vor. Unklar ist insbesondere, ob Steuerungsparameter für die automatischen Schaltungen gefunden werden können, mit denen die Verkehrsteilnehmer einerseits bei überlastungsbedingt stockendem Verkehr nicht permanent und damit in der Wirkung nachlassend zur Bildung einer Rettungsgasse aufgefordert werden, mit denen andererseits im Ernstfall, wenn also tatsächlich ein den Rettungsdienst erfordernder Unfall vorliegt, ein wirksamer Beitrag dazu geleistet werden kann, dass präventiv eine Rettungsgasse ge