Protokoll der Sitzung vom 30.05.2017

(Beifall bei den GRÜNEN)

Danke schön, Kollege Mistol. – Bevor ich Herrn Staatssekretär Eck das Wort erteile, darf ich noch mitteilen, dass die SPD zwischenzeitlich namentliche Abstimmung zu ihrem Änderungsantrag zum Gesetzentwurf der Staatsregierung angekündigt und beantragt hat. – Herr Staatssekretär Eck, Sie haben das Wort.

Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Nur noch ganz wenige Worte. Wir sind uns ja in der Zielsetzung dieses Gesetzentwurfs einig. Deshalb zunächst vielen herzlichen Dank an die FREIEN WÄHLER und auch an Kollegen Mistol für die klare Aussage.

Herr Kollege Mistol, Sie haben besonders erwähnt, dass Sie die Anhörung, die Experten ernst nehmen. Ich weiß nicht, ob Sie damit sagen wollten, dass wir sie nicht ernst nehmen. Ich will klarstellen: Selbstverständlich nehmen wir eine Anhörung und die Experten sehr, sehr ernst. Aber natürlich muss man auch nach dieser Anhörung abwägen, was umsetzbar ist, was rechtlich möglich ist und was letztendlich nicht möglich ist.

Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte auch zum Ausdruck bringen: Wir geben die gesetzlichen Rahmenbedingungen vor. Die Kommune muss diese letztendlich mit Satzungen entsprechend ausfüllen. Dass wir jede zur Verfügung stehende Gelegenheit nutzen, um auch vor Ort dafür zu werben, versteht sich von selbst.

Ein Weiteres, liebe Kolleginnen und Kollegen, betrifft die Situation. Wir brauchen keine Evaluierung zu beschließen. Jedem Parlamentarier und jeder Fraktion steht es frei, Gesetzentwürfe einzubringen und Änderungsvorschläge zu unterbreiten, sodass über dieses Thema immer wieder neu diskutiert werden kann.

Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich will zusammenfassen: Wir sind uns einig, erstens die Geltungsdauer des Gesetzes nicht mehr zu befristen. Zweitens müssen auch Makler, Hausverwalter und Internet-Portale ohne Wenn und Aber auskunftspflichtig sein. Auch hier gibt es keine Diskrepanz. Drittens gibt es dafür ein neues Bußgeld von bis zu 50.000 Euro. Auch hier sind wir uns einig. Bei Verstößen bezüglich Zweckentfremdungen haben wir sogar einen Bußgeldrahmen von bis zu 500.000 Euro. Das ist eine Verzehnfachung der derzeitigen Höhe.

Meine Damen und Herren, wir haben auch die sofortige Vollziehbarkeit der Anordnungen gesetzlich geregelt. Das ist der wesentliche Unterschied zum Gesetzentwurf der SPD. Ich habe angesprochen, dass auch alles gesetzeskonform sein muss. Es darf keine Kompetenzüberschreitung geben. Im SPD-Änderungsantrag ist zu lesen, dass es eine Regelung dafür geben soll, dass eine Gemeinde einfach den Vertrag eines Vermieters mit Touristen aufheben kann. Ich glaube, darüber brauchen wir an dieser Stelle nicht weiter zu diskutieren. Das ist rechtlich schlicht und ergreifend nicht umsetzbar.

Meine Damen und Herren, in einem Baustein des GRÜNEN-Antrags wird gefordert, dass das Bewerben einer Wohnung als Ferienwohnung als Ordnungswidrigkeit eingestuft werden soll. Stellen Sie sich einmal den Verwaltungsaufwand in der Praxis vor.

(Unruhe – Glocke des Präsidenten)

Stellen Sie sich den Verwaltungsaufwand vor, der nötig wäre. Ich meine, auch darüber brauchen wir schlicht und ergreifend nicht zu diskutieren.

In diesem Sinne meine ich, deutlich aussprechen zu können, dass der Gesetzentwurf der Staatsregierung wirkungsvolle und ausreichende Befugnisse vorsieht. Wir bitten ganz herzlich darum, dass insbesondere auch die Landeshauptstadt München dieses Gesetz umsetzt. Sollten sich in der Praxis dann noch Defizite

ergeben, können wir über dieses Thema jederzeit erneut diskutieren. – In diesem Sinne vielen herzlichen Dank. Ich bitte um Zustimmung.

(Beifall bei der CSU)

Danke schön, Herr Staatssekretär. – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Dazu werden die Tagesordnungspunkte wieder getrennt.

Ich lasse zunächst über Tagesordnungspunkt 4 abstimmen. Der Abstimmung liegt der Initiativgesetzentwurf der SPD-Fraktion auf Drucksache 17/15020 zugrunde. Der federführende Ausschuss für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport empfiehlt die Ablehnung des Gesetzentwurfs. Wer dagegen dem Gesetzentwurf zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die SPD-Fraktion und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen, bitte! – CSU. Stimmenthaltungen? – FREIE WÄHLER. Damit ist der Gesetzentwurf abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 5. Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf der Staatsregierung auf Drucksache 17/15781, die Änderungsanträge auf den Drucksachen 17/16804 und 17/16805 sowie die Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport auf Drucksache 17/16908 zugrunde.

Vorweg ist über die vom federführenden Ausschuss für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport zur Ablehnung empfohlenen Änderungsanträge abzustimmen. Ich beginne mit dem Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Über diesen stimmen wir in einfacher Form ab, über den Änderungsantrag der SPD-Fraktion dann namentlich. Wer also entgegen dem Ausschussvotum dem Änderungsantrag auf der Drucksache 17/16805 – das ist der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Fraktion von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN. Die Gegenstimmen, bitte! – Die CSUFraktion. Stimmenthaltungen? – Die Fraktionen der SPD und der FREIEN WÄHLER. Damit ist dieser Änderungsantrag abgelehnt.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung – –

(Zuruf: Eine Stimmenthaltung!)

Eine Stimmenthaltung bei der CSU-Fraktion. Danke.

Damit kommen wir zur namentlichen Abstimmung über den Änderungsantrag der SPD-Fraktion auf Drucksache 17/16804. Die Urnen sind bereit. Ich eröffne die Abstimmung. Fünf Minuten Abstimmungszeit.

(Namentliche Abstimmung von 16.40 bis 16.45 Uhr)

Meine Damen und Herren, ich schließe den Abstimmungsvorgang und unterbreche die Sitzung kurz, weil wir erst das Ergebnis der Abstimmung über diesen Änderungsantrag brauchen, bevor wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf kommen können.

(Unterbrechung von 16.46 bis 16.47 Uhr)

Meine Damen und Herren, ich gebe jetzt das Ergebnis der soeben durchgeführten namentlichen Abstimmung über den Änderungsantrag der Abgeordneten Rinderspacher, Lotte, Dr. Wengert und anderer und Fraktion (SPD), Drucksache 17/16804, zum Gesetzentwurf der Staatsregierung bekannt: Mit Ja haben 53 Abgeordnete gestimmt, mit Nein 74; es gab 13 Stimmenthaltungen. Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt.

(Abstimmungsliste siehe Anlage 2)

Ich bitte Sie, noch einmal Platz zu nehmen; denn wir führen jetzt eine Abstimmung in einfacher Form durch. Die Schlussabstimmung erfolgt dann wieder namentlich. Also bitte ich, die Plätze einzunehmen. – Abgestimmt wird nicht im Stehen, sondern im Sitzen, liebe Kolleginnen und Kollegen.

Meine Damen und Herren, wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Staatsregierung auf Drucksache 17/15781. Zu dem Gesetzentwurf empfehlen der federführende und der endberatende Ausschuss jeweils Zustimmung. Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind Fraktionen der CSU, der FREIEN WÄHLER und von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Kollegin Claudia Stamm. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Die SPD-Fraktion. Dann ist das so beschlossen.

Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Diese Abstimmung erfolgt in namentlicher Form. Ich eröffne damit die Abstimmung. Dafür stehen drei Minuten zur Verfügung.

(Namentliche Abstimmung von 16.50 bis 16.53 Uhr)

Die Zeit ist um. Ich schließe die Abstimmung und bitte Sie, Ihre Plätze einzunehmen.

Bevor ich den nächsten Tagesordnungspunkt aufrufe, gebe ich noch die folgende Ausschussneubesetzung bekannt: Frau Kollegin Claudia Stamm hat den Wunsch geäußert, künftig im Ausschuss für Arbeit und Soziales, Jugend, Familie und Integration als beratendes Mitglied mit Rede- und Antragsrecht mitzuwirken. Der Ältestenrat hat in seiner letzten Sitzung diesem Wunsch entsprochen. Frau Claudia Stamm ist damit neues Mitglied im Ausschuss für Arbeit und Soziales, Jugend, Familie und Integration. Ich wünsche Ihnen alles Gute für die neue Tätigkeit.

Meine Damen und Herren, zur gemeinsamen Beratung rufe ich die Tagesordnungspunkte 6 und 7 auf:

Gesetzentwurf der Abgeordneten Margarete Bause, Ludwig Hartmann, Thomas Gehring u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur Änderung des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen Einführung eines 9-jährigen Gymnasiums: "G9 neu" (Drs. 17/14945) - Zweite Lesung

und

Gesetzentwurf der Abgeordneten Markus Rinderspacher, Martin Güll, Kathi Petersen u. a. und Fraktion (SPD) zur Änderung des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen Einführung des 9-jährigen Gymnasiums in Bayern (Drs. 17/15007) - Zweite Lesung

Ich eröffne die gemeinsame Aussprache. Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt nach der Vereinbarung im Ältestenrat 48 Minuten. Die Redezeit der Staatsregierung orientiert sich dabei an der Redezeit der stärksten Fraktion. Der erste Redner ist Herr Kollege Gehring für das BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Bitte schön.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Uns liegen heute in Zweiter Lesung die Gesetzentwürfe für die Einführung eines neunjährigen Gymnasiums, "G 9 neu", vor. Am Anfang des Jahres haben die Ersten Lesungen zu diesen beiden Gesetzentwürfen stattgefunden. Wir haben dann über diese Gesetzentwürfe im Ausschuss beraten. Wir können nach der Diskussion dieser Gesetzentwürfe feststellen: Das neunjährige Gymnasium in Bayern kommt.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CSU, ich erwarte natürlich, dass Sie unserem Gesetzentwurf zustimmen werden. Die Diskussion über das G 8 ist alt. Am Ende sind wir aber zu einer Lösung gekommen, die wir mit unserem Gesetzentwurf vorgeben. Diese Lösung ist mit vielen Punkten identisch, die von der CSU-Fraktion beschlossen worden sind und demnächst in dieses Haus eingebracht werden. Ich darf daran erinnern, dass es diese Diskussion gab, seit das G 8 in Bayern eingeführt worden ist. Es gab eine Unzufriedenheit mit dem G 8. Dann gab es Vorschläge zu einer Reform. Darauf folgten einzelne Veränderungen. Dieses G 8 ist jedoch nie zur Ruhe gekommen. Deswegen haben wir in den letzten Jahren immer wieder die Diskussion über die Einführung eines neunjährigen Gymnasiums geführt. Wir haben dabei unterschiedliche Reformvorstellungen entwickelt und immer wieder darüber diskutiert. Das Kultusministerium hat, wenn man so will, zwei Dialogforen durchgeführt, bei denen alle Betroffenen über dieses Thema gesprochen haben. Diese Dialogforen waren aber nicht sehr erfolgreich, weil es immer das Ziel der CSU, des Kultusministeriums und der Staatsregierung war, bei allem Dialog das achtjährige Gymnasium zu erhalten und es nicht zu verändern.

Zu Beginn dieses Jahres haben wir unseren Gesetzentwurf eingebracht und vorgestellt. Dahinter steht das Konzept eines "G 9 neu". Wir haben darüber in diesem Parlament diskutiert, weil der Bayerische Landtag der Ort ist, an dem wir über dieses Thema diskutieren müssen. Wir müssen hier darüber reden, wie die Zukunft des Gymnasiums auszusehen hat. Wir sind der Gesetzgeber. Im Bildungsföderalismus ist dafür das Land zuständig.

Interessant war, dass sich die CSU-Kollegen an dieser Diskussion nicht beteiligt haben. Sie haben sich nicht an der Diskussion über die Zukunft des Gymnasiums in Bayern beteiligt. Sie haben keine eigenen Vorstellungen präsentiert. Sie haben sich bis zur Selbstverleugnung an dieser inhaltlichen Debatte nicht beteiligt. Sie haben diese Diskussion über das G 9 nicht geführt, weil Sie in Ihrem Innersten am G 8 festhalten wollten.

Wir kennen nun die Vorschläge, die Sie einbringen werden. Wenn man sich Ihre Vorschläge ansieht und sie mit unserem Gesetzentwurf vergleicht, wird man feststellen, dass vieles so ist, wie wir es in unserem Gesetzentwurf beschrieben haben. Die Fraktionen der GRÜNEN, der SPD, der FREIEN WÄHLER und die Presse haben dieses Thema in das Parlament gebracht. Es waren ferner die Verbände, die Landes-Eltern-Vereinigung der Gymnasien und der Philologen

verband, die auf unserer Linie waren und dieses Thema vorangebracht haben. Währenddessen hat in der CSU-Fraktion ein Machtkampf getobt, bei dem es darum ging, eine Seehofer-Ansage doch noch nicht durchsetzen zu müssen.

(Hans-Ulrich Pfaffmann (SPD): So ist es! – Prof. Dr. Gerhard Waschler (CSU): Märchen!)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, was Sie hier veranstaltet haben, war ein Beispiel für Machtpolitik und ein bildungspolitisches Trauerspiel. Danach sind bruchstückhaft verschiedene Varianten herausgekommen, wie das Gymnasium nach Ihrer Auffassung aussehen sollte. Am Ende hat sich jedoch das durchgesetzt, was im Gesetzentwurf der GRÜNEN formuliert worden ist. Wenn ich das, was im Gesetzentwurf der GRÜNEN steht, mit dem vergleiche, was von Ihnen kommen wird, kann ich nur sagen: Copy-and-paste.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Wir wollen ein grundständiges neunjähriges Gymnasium inhaltlich und pädagogisch reformieren. Sie schreiben, das Gymnasium müsse sich an den aktuellen und künftigen gesellschaftlichen Entwicklungen orientieren. Das haben wir schon vorher gesagt. Ja, wir brauchen mehr Zeit für Persönlichkeitsentwicklung. Ja, die Heterogenität der Schülerschaft ist auch am Gymnasium gegeben. Sie haben sie jahrelang nicht wahrgenommen. Auch dort sind die Kinder und Jugendlichen unterschiedlich und müssen individuell gefördert werden. Ja, wir brauchen Digitalisierung. Wir brauchen mehr Zeit für politische und demokratische Bildung. Wie lange haben wir das gefordert? Jetzt steht das bei Ihnen zumindest auf einem Papier. Wir brauchen mehr Zeit für vertieftes Lernen.

Unser Vorschlag der Verkürzung der Lernzeit lautet, dies in der 11. Klasse zu tun, also statt der 11. Klasse. Genau dieser Vorschlag hat sich durchgesetzt und wird jetzt umgesetzt. Andere Vorschläge sind wieder zurückgenommen worden. Hier hat sich also unser Realitätssinn bewährt.

Auch bei den haushälterischen Vorschlägen ist unsere Linie deutlich erkennbar. Ich habe zu Beginn des Jahres von 1.000 Lehrerstellen gesprochen, die dieses vorgeschlagene G 9 zukünftig braucht. Der Haushaltsvorsitzende Winter hat diese Zahl aufgegriffen; jetzt steht sie auch im sogenannten Bildungspaket der CSU-Fraktion. Liebe Kolleginnen und Kollegen, diese 1.000 Lehrerstellen werden wir brauchen, weil ein neues G 9 nicht zum Nulltarif zu haben ist.