Ich finde aber auch, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, dass es nicht um die eigenen Kinder geht. Es geht auch nicht nur um die Gymnasien. Deshalb ist es gut, dass wir diese Debatte jetzt endlich hinter uns haben. Wir haben nämlich auch andere Schulen im Land, und es muss endlich wieder eine Vision von einem längeren gemeinsamen Lernen geben. Es muss endlich darüber geredet werden, dass auf dem Land Gemeinschaftsschulen möglich sind, wie beispielsweise im Landkreis Ansbach. Das ist nämlich eine Chance für den ländlichen Raum. Sie reden ständig von gleichen Lebensverhältnissen in Bayern. Dafür müssen Sie es aber der Schule vor Ort ermöglichen, sich zu öffnen. Sie müssen endlich sagen: Okay, die Schüler sollen länger gemeinsam lernen, damit der Standort erhalten werden kann. – Das ist wichtig für den ländlichen Raum. Das ist der Punkt, so kommen wir weiter. Es gibt Schulen, Bürgermeister und Direktoren, wie beispielsweise im Landkreis Ansbach, die das machen wollen. Machen Sie das, tun Sie etwas für den ländlichen Raum. Machen Sie auch etwas für die Schülerinnen und Schüler in Bayern. Ermöglichen Sie endlich das gemeinsame Lernen für die Schülerinnen und Schüler.
Machen Sie endlich etwas mit Gestaltungskraft, und setzen Sie nicht wieder einfach nur das Alte erneut auf. Das ist derart langweilig und total von gestern. Der Brief, der vom Kultusministerium an die Direktoren gegangen ist, ist eigentlich nur noch peinlich. In dem Brief steht nämlich nur wiederholt, dass das bayerische Gymnasium jetzt neu entwickelt wird. Ich aber möchte, dass wir als Politiker Visionen entwickeln und endlich etwas für den ländlichen Raum tun.
Danke schön, Frau Kollegin. – Als Nächster hat nun Herr Staatssekretär Sibler das Wort. Bitte schön, Herr Staatssekretär.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Über die beiden Gesetzentwürfe der Oppositionsparteien ist schlicht die Zeit hinweggegangen. Mit den Beschlüssen der Bayerischen Staatsregierung und der CSULandtagsfraktion sind wir nämlich deutlich darüber hinausgegangen und haben den Rahmen für ein neues bayerisches Gymnasium vorgegeben. Besonders spannend ist es jetzt zu sehen, wer sich diesen Erfolg auf die Fahnen schreibt. Vom Kollegen Gehring habe ich fast schon Geschichtsklitterung gehört; das war ganz bemerkenswert. Besonders peinlich finde ich die wahrscheinlich auch noch sehr teure Anzeigenkampagne der FREIEN WÄHLER, die wenige Leute gese
hen haben. Aber die, die sie gesehen haben, haben gefragt: "Was haben denn die damit zu tun gehabt? – Das waren doch eure Beschlüsse."
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben das Ganze nicht nur mit einem gymnasialen Thema kombiniert, sondern wir haben ein komplettes Bildungspaket daraus gemacht mit 1.000 Stellen fürs Gymnasium, die wir natürlich brauchen, aber auch weiteren Stellen für die Schulverwaltung, die Leitungszeit für Lehrkräfte, vor allem auch für die Förderschulen und die beruflichen Schulen. Die beiden Letzteren sind sehr wichtige Schularten, stehen aber leider nicht jeden Tag im Fokus der Diskussionen.
Uns war aber auch ganz, ganz wichtig, nicht das nachzumachen, was Niedersachsen vorgemacht hat, nämlich den Stoff von acht Schuljahren schlicht auf neun Jahre zu verteilen. Wir werden vielmehr eine Stundentafel vorlegen, die um die 18 Stunden mehr hat. Damit sind natürlich mehr Stunden, mehr Inhalte und auch ein höherer inhaltlicher Anspruch verbunden. Das halte ich für ganz wichtig. Wir wollen kein Gymnasium light, sondern ein qualitätsvolles bayerisches Gymnasium, das dem Anspruch von vielen Jahren bayerischer Bildungspolitik gerecht werden wird.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir wollen nicht, dass sich die Übertrittsquoten fundamental verschieben. Wir wollen auch, dass die anderen Schularten weiterhin ihre Schülerzahlen haben, weil es sonst an anderer Stelle immer wieder diese Strukturdebatten gibt. Ich bin jetzt ganz froh, dass wir die Übertrittszahlen in diesem Jahr wieder stabil halten konnten, weil wir keine Vereinfachung, keine Qualitätsabsenkung in Kauf nehmen wollen. Wir kommunizieren vielmehr klar, dass wir weiterhin an der Qualität festhalten.
Das war das Ergebnis des ergebnisoffenen Dialogprozesses. 70 % der Eltern und der Schülerinnen und Schüler der Mittelstufe Plus haben gesagt, sie wollten eher den längeren Bildungsgang. Allerdings haben 30 % der Schülerinnen und Schüler gesagt, sie könnten sich auch einen kürzeren Weg vorstellen. Das führt dazu, dass wir in der 11. Klasse die Möglichkeit zum Überspringen organisieren und mit gutem Vorlauf gestalten werden. Dass wir diese positive Erfahrung in diesem Konzept mit abbilden werden, halte ich auch für ganz wichtig. Das haben 80 % der Eltern, die die Landes-Eltern-Vereinigung der Gymnasien befragt hat, befürwortet. Das muss man klar sehen. Das ist in den Dialogprozess und in die Entscheidungsfindung mit eingeflossen.
Die 11. Klasse als Erholungsklasse zu bezeichnen, geht klar an der Sache vorbei, finde ich; denn wir wollen hier natürlich auch inhaltliche Ansprüche stellen. Lieber Kollege Güll – ich sage das auch zu den Kollegen vom Deutschen Lehrerverband –, in der 11. Klasse des alten Gymnasiums konnte man auch ein Auslandsjahr einbauen oder all diese Dinge, die als Wunsch immer wieder an uns herangetragen worden sind.
Ganz deutlich möchte ich noch eines sagen, meine sehr geehrten Damen und Herren: 2003 war Deutschland der kranke Mann Europas; 2003 haben wir darüber debattiert, dass die Hochschulabsolventen in Bayern und in Deutschland im europäischen Vergleich schlicht zu alt sind. Damals haben wir uns über ein Alter von 28 Jahren unterhalten. Heute stehen wir bei einem Abschlussalter, bei dem viele Hochschulpolitiker schon wieder sagen: "Ah, die sind ja alle viel zu jung – wir müssen ganz was Anderes machen!" – Auch da haben wir einen wesentlichen Punkt umsetzen können, was uns jetzt zeitlichen Spielraum gibt. Das sollte man nicht übersehen. Hier hat sich etwas verändert, was bei der Entscheidungsfindung von Staatsregierung und Mehrheitsfraktion eine wichtige und große Rolle gespielt hat.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich glaube, man kann guten Gewissens beide Gesetzentwürfe ablehnen. Kollege Lederer hat die handwerklichen Schwächen sehr, sehr deutlich beschrieben; danke dafür. Es ist schlicht so, dass die Zeit über beide Gesetzentwürfe hinweggegangen ist.
Danke schön, Herr Staatssekretär. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Dazu werden die Tagesordnungspunkte wieder getrennt.
Ich lasse zuerst über den Initiativgesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 17/14945 abstimmen. Der federführende Ausschuss für Bildung und Kultus empfiehlt die Ablehnung des Gesetzentwurfs. Wer dagegen dem Gesetzentwurf zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen! – Das ist die CSU-Fraktion. Stimmenthaltungen? – Das sind die Fraktionen von SPD und FREIEN WÄHLERN. Die Abgeordnete Claudia Stamm ist nicht da. Damit ist der Gesetzentwurf abgelehnt.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der SPD-Fraktion auf Drucksache 17/15007. Der federführende Ausschuss für Bildung und Kultus
empfiehlt auch hier die Ablehnung des Gesetzentwurfs. Wer dagegen dem Gesetzentwurf zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der SPD, der FREIEN WÄHLER und von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen! – Das ist die CSU-Fraktion. Stimmenthaltungen? – Sehe ich keine. Damit ist der Gesetzentwurf ebenfalls abgelehnt.
Bevor ich zum nächsten Tagesordnungspunkt übergehe, gebe ich das Ergebnis der namentlichen Schlussabstimmung zum Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Gesetzes über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum, Drucksache 17/15781, bekannt: Mit Ja haben 99 Abgeordnete gestimmt, mit Nein hat niemand gestimmt. Der Stimme enthalten haben sich 37 Abgeordnete.
Das Gesetz ist damit so angenommen. Es hat den Titel: "Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum".
Verfassungsstreitigkeit Schreiben des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 28. März 2017 (Vf. 5-VII-17) betreffend Antrag auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit des § 32 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Jagdgesetzes (AVBayJG) vom 1. März 1983 (GVBl. S. 51, BayRS 792-2-L), die zuletzt durch Verordnung vom 14. Juli 2016 (GVBl S. 240) geändert worden ist PIIG1310.17-0004
Ich eröffne die Aussprache. Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt nach der Geschäftsordnung 24 Minuten; die Redezeit der Staatsregierung orientiert sich dabei an der Redezeit der stärksten Fraktion. Erster Redner ist der Kollege Ganserer von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN. Herr Kollege, Sie stehen bereits am Rednerpult; Sie haben das Wort. Bitte schön.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem vorliegenden Antrag wird die Feststellung der Verfassungswidrigkeit eines Teils der Ausführungsverordnung zum Bayerischen Jagdgesetz gewünscht.
Konkret geht es hier um die Regelung zur Anerkennung der Vereinigungen – ich betone: Vereinigungen, Mehrzahl – der Jäger. Zur Rechtslage: Das Reichsjagdgesetz aus dem Jahr 1937, das heute noch den Kern des Bundesjagdgesetzes bildet, sah die Zwangsmitgliedschaft eines jeden Jagdscheininhabers im Reichsbund Deutsche Jägerschaft vor. Eine derartige Zwangsmitgliedschaft lässt sich natürlich mit demokratischen Grundprinzipien nur äußerst schwer vereinbaren. Deswegen hat der Bundesgesetzgeber diese Zwangsmitgliedschaft bereits im Jahr 1961 beseitigt. Nach § 37 des Bundesjagdgesetzes werden jedoch die Länder ermächtigt, die Mitwirkung von Vereinigungen – auch hier wieder Mehrzahl – der Jäger vorzusehen. Von dieser Möglichkeit hat auch der bayerische Gesetzgeber Gebrauch gemacht. In Artikel 51 des Bayerischen Jagdgesetzes wird nämlich das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten ermächtigt, durch Rechtsverordnung die Mitwirkung von Vereinigungen – auch hier wieder Mehrzahl – der Jäger für die Fälle vorzusehen, in denen Jagdscheininhaber gegen die Grundsätze der Weidgerechtigkeit verstoßen, ferner Voraussetzungen und Verfahren für die Anerkennung von Vereinigungen – Mehrzahl! – der Jäger zu bestimmen und diesen – wiederum Mehrzahl – weitere nichthoheitliche Aufgaben auf dem Gebiet des Jagdwesens zu übertragen.
Nach § 32 der Ausführungsverordnung zum Bayerischen Jagdgesetz ist eine Vereinigung von Jägern als mitwirkungsberechtigte Vereinigung anzuerkennen, wenn diese – jetzt kommt’s – nachweislich mehr als die Hälfte der in Bayern ansässigen Jahresjagdscheininhaber zu Mitgliedern hat. Nach diesem Passus der Ausführungsverordnung ist ein Verein nur berechtigt, als Vereinigung der Jäger anerkannt zu werden, wenn er in dem Moment über die Mehrzahl der Jagdscheininhaber verfügt. Mit dieser Bestimmung wird eindeutig das Ziel sowohl des Bundes- als auch des Landesgesetzgebers, nämlich eine Mehrzahl an Vereinigungen der Jäger zu ermöglichen, unterlaufen.
Diese Regelung steht nicht nur im Widerspruch zum Bundesjagdgesetz und zum Bayerischen Jagdgesetz, sie ist im Zweifelsfall auch überhaupt nicht anwendbar und überprüfbar. Das führe ich schnell aus. Zum 31.12.2013 hatten in Bayern 69.485 Personen die Erlaubnis zum Besitz von Jagdwaffen. Das können die Behörden gut kontrollieren. Wie sieht es mit der Anzahl der Mitglieder des Bayerischen Jagdverbandes aus? Auf meine Schriftliche Anfrage auf Drucksache 17/3657 antwortet mir die Staatsregierung: "Nach öffentlichen Informationen des Bayerischen Jagdver
bands (BJV) belief sich die Mitgliederanzahl im März 2014 auf knapp 45.500 Mitglieder." Anscheinend kann man das nicht so genau sagen. Wer überprüft denn, ob die Angaben des Jagdverbandes wirklich stimmen? Wer überprüft, ob alle Mitglieder einen Jahresjagdschein gelöst haben und auch in Bayern wohnen? – Das sind nämlich die drei Voraussetzungen zur Anerkennung. Das ist im Zweifelsfall nicht zu überprüfen. Dazu müsste die Staatsregierung vom Bayerischen Jagdverband die Herausgabe des gesamten Adress- und Mitgliederverzeichnisses verlangen. Mir erscheint das nicht nur aus datenschutzrechtlichen Gründen höchst bedenklich, sondern auch überhaupt nicht praktikabel. Das Kriterium "Mehrheit der Jagdscheininhaber" ist schlichtweg kein sachliches Kriterium.
Zielführend wäre es, im Wesentlichen auf die Leistungsfähigkeit und die fachliche Kompetenz eines Verbandes abzustellen und dies zu überprüfen. Beides hat der Ökologische Jagdverband in seiner mehr als 25-jährigen Geschichte deutlich unter Beweis gestellt.
Die Übernahme hoheitlicher und nicht hoheitlicher Aufgaben, die der Gesetzgeber für die anerkannten Vereinigungen – Mehrzahl – der Jäger vorsieht, bleibt jedoch dem ÖJV aufgrund dieser Verordnung verwehrt.
Ich habe noch eine letzte Anmerkung: Die Leistungsfähigkeit eines Verbandes ist im Wesentlichen von seiner Finanzkraft abhängig. Nach Artikel 27 des Bayerischen Jagdgesetzes entscheidet das Landwirtschaftsministerium über die Verteilung der Jagdabgabe im Benehmen mit den anerkannten Vereinigungen – Mehrzahl. Langsam müsste man mehrheitlich kapieren, dass die Mehrzahl gemeint ist.
Nach der Ausführungsverordnung gibt es aber keine Mehrzahl. Das steht im Widerspruch zu den Zielen des Gesetzgebers.
Herr Kollege, Sie sollten sich in Ihrer Begeisterung etwas dämpfen. Ihre Redezeit ist schon länger um. Bitte kommen Sie zum Ende.
Die Verteilung der Mittel führt zur überproportional starken finanziellen Unterstützung der Verwendung der Jagdabgabe durch den Bayerischen Jagdverband. Ich fasse zusammen: Die Ausführungsverordnung zum Bayerischen Jagdgesetz widerspricht den Zielsetzungen des Gesetzgebers.
Die Popularklage ist zulässig und begründet. Wir fordern den Bayerischen Landtag auf, sich an der Popularklage zu beteiligen.
Danke schön, Herr Kollege. – Jetzt hat Herr Kollege Heike von der CSU das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.
Herr Präsident, meine Damen und Herren Kollegen! Lieber Herr Kollege Ganserer, Sie sollten die Entscheidung derjenigen Instanz überlassen, die es entscheiden muss, nämlich dem Gericht. Das sind nicht Sie, und das bin nicht ich. Wir können nur Fakten dazu liefern. Ob die Klage zulässig und begründet ist, wird uns der Verfassungsgerichtshof deutlich machen. Es wäre nicht das erste Mal, dass Sie mit Ihrer Prognose etwas daneben liegen.
Vielleicht lernen Sie einmal daraus. Tatsächlich geht es nicht darum, ob 70.000 nachweisbare Waffenbesitzer vorhanden sind, die beim Jagdverband mit rund 47.000 Mitgliedern vertreten sind. Sie können gar keinen Gegenbeweis bringen. Wie viele Mitglieder hat Ihr ÖJV? – Kein Wort dazu. Wir müssen es juristisch sehen. Es geht nicht darum, wie viele Mitglieder der eine oder der andere Verband hat. Es handelt sich um eine streitgegenständliche Vorschrift, die kein Teil der vom Landtag zu erlassenden Landesgesetzgebung ist. Es handelt sich um eine Rechtsverordnung. Das sollte man vielleicht berücksichtigen.
Ursprünglich hat der ÖJV mit Schriftsatz vom 2. März letzten Jahres beim Verwaltungsgericht in München Klage gegen den Freistaat Bayern auf Anerkennung als mitwirkungsberechtigte Vereinigung von Jägern eingereicht. Zuvor hat allerdings das Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten diese Anerkennung abgelehnt, weil der ÖJV nicht die Voraussetzungen nach § 32 der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Jagdgesetzes, die Sie selber genannt haben, erfüllt. Das heißt, Sie können nicht nachweisen, dass mehr als die Hälfte der in Bayern wohnhaften Inhaber eines Jahresjagdscheins Mitglieder sind. Sie sagen, dass beim ÖJV aufgrund seiner 25-jährigen Erfahrung die nötige Leistungsfähigkeit vorhanden wäre. Dazu sage ich Ihnen: Das reicht nicht. Wenn man ins Gesetz hineinschaut, sieht man das.
Der ÖJV hat selber die Unsicherheit des Ausgangs seines Prozesses erkannt und deshalb zusätzlich zur
Klage vor dem Verwaltungsgericht – das ist interessant – auch noch die Popularklage beim Verfassungsgerichtshof eingereicht. Das Verwaltungsgericht hat daraufhin, wie es sich gehört, das Verfahren zurückgestellt und gesagt: Wir warten jetzt die Entscheidung des obersten bayerischen Gerichtes, des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs, ab. Dann werden wir die weiteren Entscheidungen treffen.