Protokoll der Sitzung vom 21.06.2017

Danke schön. – Der nächste Redner ist der Kollege Huber.

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Wie alle anderen Vorredner nimmt auch die CSU-Fraktion das Thema sehr ernst. Jeder Mensch, der in Bayern im Wasser ums Leben kommt, ist ein Toter zu viel. Auch in meiner neuen Funktion als Vorsitzender der Wasserwacht Bayern unterstütze ich selbstverständlich alle Bemühungen, die Sicherheit der Menschen in und auf dem Wasser zu erhöhen. Da die Sicherheit der Menschen in und auf dem Wasser eine wichtige und ernste Sache ist, sollten wir uns davor hüten, die Ursachen für den nassen Tod auf eine mangelnde Schwimmausbildung oder gar auf die Schließung kommunaler Bäder zu reduzieren. Diese Schließungen gibt es leider auch. Die Statistiken zeigen seit Langem, dass die Ursachen für den nassen Tod in Wahrheit wesentlich komplexer und damit auch wesentlich schwieriger zu beheben sind. Diese Probleme sind nicht nur in der Schule zu lösen. Fakt ist, dass in Bayern der Schwimmunterricht seit Langem fester Bestandteil des Sportunterrichts an den Grundschulen ist.

Ich appelliere deswegen an die Eltern, ihre Kinder auch in die zahlreichen Schwimmkurse der verschiedenen Organisationen wie der DLRG oder der Wasserwacht zu schicken. So kann den Kindern so früh

zeitig wie möglich das notwendige Können für einen sicheren Badeaufenthalt vermittelt werden. Deshalb unterstützt die Staatsregierung zahlreiche Initiativen, die ich hier nicht aufzähle. Sie kennen diese alle. Sie zeigen den Eltern Wege auf, wie ihre Kinder das Schwimmen erlernen können.

Damit wir einen umfänglichen und aktuellen Sachstand bekommen – das wurde auch vielfach angesprochen –, fordern wir die Staatsregierung in einem eigenen Antrag auf, dem Landtag über Maßnahmen einschließlich der staatlichen Förderungen zur Verbesserung der Schwimmfähigkeit zu berichten und darzulegen, inwieweit weiterer Handlungsbedarf zur Förderung der Schwimmfähigkeit besteht.

Ich möchte auch betonen, dass es nicht primäre Aufgabe des Staates sein kann, eine allgemeine Schwimmfähigkeit sicherzustellen. Die Vermittlung der Fähigkeit des Schwimmens ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die im Vorschulalter, und das sage ich jetzt ausdrücklich, im Elternhaus beginnen sollte. Sie muss dann natürlich in der Schule fortgesetzt werden.

(Beifall bei der CSU)

Die Ursachen für die tödlichen Badeunfälle liegen laut DLRG meist nicht daran, dass die Menschen nicht schwimmen können, sondern ganz woanders. Ich verweise auf die Pressemeldung der DLRG zur Ertrinkungsstatistik 2016. Selbstüberschätzung, gesundheitliche Vorschädigungen, Übermut, Leichtsinn und Unkenntnis möglicher Gefahren sind oft die Ursachen für tödliche Unfälle im Wasser. Das bedeutet im Klartext, dass sich die Erwachsenen im Wasser offensichtlich wesentlich leichtsinniger verhalten als die Kinder. Deshalb müssen wir gerade auch an die Erwachsenen appellieren, ihr Verhalten zu ändern. Aufgrund der Erkenntnisse der Wasserwacht Bayern kann ich Ihnen sagen, dass das eigentliche Problem bei Kindern sehr oft darin besteht, dass den Eltern das Bewusstsein für die Gefahren fehlt, die mit dem Baden verbunden sind. Das gilt auch für viele Erwachsene, denen es vor allem um den Spaß beim Baden geht, insbesondere in unbewachten Gewässern, in denen 2016 rund 75 % aller Opfer ertrunken sind, weil sie die dort lauernden Gefahren, wie etwa Strömungen, einfach ignoriert haben.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, das heißt, wir müssen es gemeinsam schaffen, dass den Menschen wieder bewusst wird, dass der Respekt vor den Gefahren des Wassers vor dem Badevergnügen stehen muss. Man kann nicht einfach in unbekannte Gewässer springen, sich vorher nicht abkühlen, betrunken schwimmen und vieles mehr. Es gibt 20 Baderegeln,

die von den Wasserrettungsorganisationen auch in 25 Sprachen übersetzt worden sind. Ich bin davon überzeugt, dass nur dann weniger Menschen dem "nassen Tod" zum Opfer fallen, wenn wir es gemeinsam schaffen, und zwar Staat, Kommunen, Wasserrettungsorganisationen und vor allem auch die Medien, den Menschen zu vermitteln, dass das Wasser zwar ein sehr schönes, aber auch ein sehr gefährliches Element ist. Was hier vonseiten des Staates bereits getan wird, aber auch getan werden muss, das wird in dem Bericht der Staatsregierung stehen, den die CSU-Landtagsfraktion heute beantragt.

Ich danke Ihnen schon einmal für Ihre Zusage, diesen Antrag zu unterstützen. Leider können wir die Anträge der FREIEN WÄHLER, der GRÜNEN und der SPD nicht unterstützen. Sie greifen an der einen Stelle zu kurz, und an der anderen Stelle greifen sie dem vor, was wir jetzt erst in Erfahrung bringen wollen. Wir lehnen deshalb diese Anträge ab.

(Beifall bei der CSU – Zuruf des Abgeordneten Bernhard Roos (SPD))

Danke schön. Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Ich gebe bekannt, dass die CSU für ihren Antrag namentliche Abstimmung beantragt hat. Sie wissen: 15 Minuten Wartezeit. Wir fahren deshalb in der Tagesordnung fort und kommen dann zu den Abstimmungen zurück.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 9 auf:

Antrag der Abgeordneten Franz Schindler, Isabell Zacharias, Horst Arnold u. a. (SPD) Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts (Drs. 17/16160)

Ich eröffne die Aussprache. Ich möchte noch einmal darauf hinweisen, dass die Gesamtredezeit 24 Minuten beträgt. Der erste Redner ist Herr Kollege Arnold.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Jetzt kommt sie wieder, die Zeit der Christopher-Street-Day-Umzüge – CSD-Umzüge –, bei denen öffentlich, friedlich und freudvoll das Bekenntnis zur Buntheit Bayerns, zu Toleranz und Liberalität durch und für Lesben und Schwule sowie Transgender-Menschen präsentiert, abgelegt und gefeiert wird, in Nürnberg und in München. Vielleicht fährt in München die CSU wieder mit einem eigenen Wagen mit, und vielleicht fordert Bürgermeister Seppi Schmid erneut bei dieser Gelegenheit die Ehe für alle – vielleicht, hoffentlich nun mit einem klar befürwortenden Votum des Bayerischen Landtags. Andernfalls – und das wäre schon peinlich –, ist dieser ganze Aufzug ein mit Moralismen behafteter Eiertanz der Anbie

derung und der Beliebigkeit. Ich glaube, das können Sie sich nicht leisten.

Der Staat darf keine Form der Familie ausgrenzen oder ihr die Anerkennung verweigern. Moderne Familienpolitik muss allen familiären Situationen gerecht werden – der klassischen Familie … von Mutter, Vater und Kindern ebenso wie Eineltern- oder PatchworkFamilien. – Damit ist eigentlich schon alles gesagt für die Kolleginnen und Kollegen der CSU; denn ich habe gerade aus Ihrem Grundsatzprogramm zitiert. Sie haben in diesem Bereich noch angeführt: auch für die eingetragene Lebenspartnerschaft. – Bei der Anerkennung der realen Verhältnisse in diesem Zusammenhang hätten Sie sich das aber eigentlich sparen können.

(Beifall bei der SPD)

Heiraten heißt: Übernahme der Verantwortung füreinander. Es fehlt eigentlich nur noch das Wort "Ehe für alle" in Ihrem Programm. Das sogenannte Abstandsgebot zwischen der Ehe von Heterosexuellen und Gleichgeschlechtlichen ist abgeschliffen. Der biologische Unterschied steht nicht im Grundgesetz. Das Ehegattensplitting, das Sie 2007 als Reservat für die Hetero-Ehe zu retten und zu bewahren versuchten, hat Ihnen das Bundesverfassungsgericht nun weggenommen. Auch für die eingetragene Lebenspartnerschaft ist es nunmehr möglich.

Adoptionen, das ist vielleicht der letzte Punkt, der nun noch in Rede steht. Doch auch hier hat sich Grundlegendes verändert: Nach dem Transsexuellengesetz ist es nach der Umwandlung eines Ehepaares in ein gleichgeschlechtliches Ehepaar immer noch möglich, die gleichen Kinder zu haben, ohne dass sie sich scheiden lassen müssen, wie das früher vom Gesetz vorgesehen war. Auch in diesem Zusammenhang ist also schon alles geschehen.

In den meisten Nachbarländern ist die Ehe für alle anerkannt. Bei der Volksabstimmung im katholischen Irland gab es eine überwältige Mehrheit dafür, und auch in Deutschland sind, wie die jüngsten Umfragen ergeben haben, 84 % der Bevölkerung für die Anerkennung des Rechtsinstituts der Ehe für alle.

Der Widerstand der Kirchen auf moralischer Basis ist nicht mehr zu verzeichnen, eher im Gegenteil. Die juristischen und verfassungsrechtlichen Bedenken in Bezug auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes gelten im Verhältnis zur Weimarer Reichsverfassung nicht als zielführend. Zuneigung, Fürsorge, Versorgung und dauerhaft angelegt Liebe sind keine Frage der Biologie, sondern des menschlichen Miteinanders. Deswegen ist auch hier die Ehe für alle angezeigt.

Selbst im Eheregister, in der bayerischen Verwaltung und in der Bundesverwaltung ist es nunmehr möglich, in Irland geschlossene Ehen zwischen Gleichgeschlechtlichen eintragen zu lassen. Man muss die Ehen, die in Irland geschlossen werden, sogar eintragen, weil es keinerlei rechtliche Möglichkeiten gibt, derartige Eintragungen zu verhindern.

Im Rahmen der Postulate zur Integration fordern Sie als Bestandteil des Bekenntnisses zur Leitkultur die Akzeptanz der Homosexualität. Ich finde das beachtlich, und es ist auch richtig. Aus formalen, heterosexuell motivierten Gründen, oder sagen wir, aus biologischen Gründen, wollen Sie diese Forderung, was die Gleichstellung von Homosexuellen anbetrifft, aber nicht akzeptieren. Ausgerechnet beim Rechtsinstitut der Ehe für alle blockieren Sie. In Ihrer Partei hat bei der Jungen Union eine große Diskussion stattgefunden. Die Mehrheiten sind nicht so deutlich und klar, dass man hier von einem Unding oder von Untragbarkeit reden könnte. Bei der Jungen Union haben sich bei der Diskussion 43 % für die Ehe für alle ausgesprochen, 57 % dagegen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Ehe für alle ist auch aus Gleichbehandlungsgründen zwingend erforderlich. Wir sollten uns aus formellen Gründen nicht Diskriminierung ans Revers heften lassen, weil wir sie nicht akzeptieren. Ihr Beharren auf diesem Abstandsgebot zwischen der heterosexuellen Ehe und der eingetragenen Lebenspartnerschaft aus biologischen Gründen ist gesellschaftlich und familienpolitisch nicht mehr haltbar. Wenn man diese Haltung näher betrachtet, kommt sie in die Nähe der Leugnung des Klimawandels auf anderer Ebene. Geben Sie sich einen Ruck und geben Sie auch dem Beppi Schmid die Chance, überzeugend am nächsten Christopher Street Day aufzutreten.

(Beifall bei der SPD)

Danke schön. – Nächster Redner ist der Kollege Lorenz.

(Vom Redner nicht autori- siert) Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin, werte Kollegen! Gestern hat das Bundesverfassungsgericht zu diesem Thema aufgrund einer Klage der GRÜNEN, dass sich der Bundestag mit diesem Thema befassen solle, ein Urteil gesprochen. Da haben wir im Bayerischen Landtag ganz andere Probleme. Wir haben uns mit diesem Thema fast im jährlichen Rhythmus, zuletzt im Juli 2016, beschäftigt. Gerade Ihnen als SPD müsste doch eigentlich die Regelung des Koalitionsvertrags geläufig sein.

Sie haben richtig ausgeführt, dass es seit dem Jahr 2001 das Institut der Eingetragenen Lebenspart

nerschaft gibt. Tatsächlich haben sich die Rechte des Instituts der Eingetragenen Lebenspartnerschaft denen der Ehe nahezu vollständig angeglichen. Das ist so bis auf einen einzigen Punkt, den Sie auch ausgeführt haben. Hier gibt es bei der rechtlichen Ausgestaltung noch Unterschiede zur rechtlichen Ehe. Das ist das Adoptionsrecht. Sie bringen bei Ihren Anträgen vor, Ihr Anliegen sei es, eine eventuelle Diskriminierung zu beseitigen oder eine Gleichberechtigung zu erreichen. Das ist selbstverständlich einfach über gesetzliche Regelungen möglich. So könnte man beispielsweise das Adoptionsrecht gleichgeschlechtlicher Paare demjenigen der Ehe annähern. Unterstellen wir einmal, das würde kommen, was vermutlich sogar der Fall sein wird. Dann würde sich herausstellten, dass es Ihnen darum gar nicht geht; denn Ihnen geht es um eine Umdefinition der Ehe. Sie wollen den Begriff der Ehe umdefinieren. Dafür sind wir nicht zu haben.

Wir kommen aufgrund der geschichtlichen Entwicklung zu einem ganz anderen Schluss. Es ist schlicht nicht notwendig, die Ehe für homosexuelle Partner zu öffnen, um eine Gleichberechtigung von Eingetragener Lebenspartnerschaft und Ehe zu erreichen. Dazu gibt es andere Wege. Wir haben das Rechtsinstitut der Eingetragenen Lebenspartnerschaft, und der Koalitionsvertrag, den beide Parteien, die SPD und die Union, geschlossen haben, verpflichtet dazu, eventuell noch bestehende Diskriminierung abzubauen.

Es ist absolut richtig gewesen, dass der Gesetzgeber auch in früheren Zeiten das Rechtsinstitut der Eingetragenen Lebenspartnerschaften geschaffen hat. Wie gesagt, ist in nahezu allen Lebensbereichen eine Gleichstellung erfolgt. Es gibt eine einzige Ausnahme. Wenn Sie das wollen und auch durchsetzen können, kann man auch die noch beheben. Aber wir sind nicht für eine Neudefinition der Ehe zu haben. Da Ihnen sozusagen die vom Grundgesetz vorgeschriebenen Mehrheiten und auch die parlamentarischen Mehrheiten offensichtlich fehlen, wollen Sie einfach über eine einfach gesetzliche Umdefinierung etwas ändern.

(Horst Arnold (SPD): Das ist im Grundgesetz nicht definiert! Das ist Ihr Wunschdenken, aber kein Grundrecht!)

Für uns ist die Ehe nach wie vor Leitbild und Grundlage der Gesellschaft. Die Verschiedengeschlechtlichkeit der Partner ist ein Wesensmerkmal der Ehe und steht für uns überhaupt nicht zur Diskussion. Diese Auffassung teilt explizit auch das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil aus dem Jahre 2008. Ich zitiere wörtlich:

Das gesetzgeberische Anliegen, das Rechtsinstitut der Ehe, die unter dem besonderen Schutz

von Art. 6 Abs. 1 GG steht, als Form des rechtlich abgesicherten Zusammenlebens ausschließlich Mann und Frau, also Partnern unterschiedlichen Geschlechts, vorzubehalten, ist von hohem Gewicht. In Konsequenz dieser Zielsetzung hat der Gesetzgeber das Institut der Eingetragenen Lebenspartnerschaft geschaffen, um auch gleichgeschlechtlichen Paaren eine rechtlich abgesicherte Partnerschaft zu ermöglichen....

Das heißt, das Bundesverfassungsgericht erkennt ausdrücklich den Unterschied zwischen Ehe und Eingetragener Lebenspartnerschaft an und betont diesen. Wie ich ausgeführt habe, bedeutet das, dass eine rechtliche Gleichstellung auch in den wenigen Bereichen, in denen sie noch nicht erfolgt ist, auf anderem Wege möglich ist. Aus diesem Grunde lehnen wir Ihren Antrag, der schlicht überflüssig ist, ab.

(Lachen bei der SPD – Margit Wild (SPD): Das ist schon ein bisschen heftig!)

Zu einer Umdefinition der Ehe sind wir nicht bereit. Wenn Sie meinen, es bestehe noch eine Ungleichbehandlung, dann stehen Sie dafür ein, dieses einzelne Gesetz zu ändern. Wir stehen für keine Neudefinition der Ehe zur Verfügung und können deshalb Ihrem Antrag nicht zustimmen.

(Beifall bei der CSU)

Danke schön. Bitte bleiben Sie am Rednerpult. Wir haben eine Zwischenbemerkung von der Frau Kollegin Claudia Stamm.

Sehr geehrter Herr Kollege Lorenz, Sie waren kaum zu verstehen, weil Sie derart leise geredet haben. Wenn ich Sie richtig verstanden habe, liegt es vielleicht daran, dass Sie schon den Rückzug antreten.

(Zurufe von der CSU: Oh, oh!)

Sie haben hier gerade sehr leise, aber deutlich gesagt, dass Sie jetzt damit einverstanden wären, die Adoption für gleichgeschlechtliche Paare freizugeben. Das ist schon einmal ein Riesenfortschritt. Und das ist auch gut so. Das wäre ein Riesenfortschritt.

Alles andere war aber völlig unverständlich. Sie sagten, man darf sich dann nicht als Eheleute bezeichnen. Außerdem ist Ihr Gerichtsurteil ein bisschen veraltet. Es gibt aus Karlsruhe auch eines aus dem Jahr 2010. Ich habe daraus schon einige Male zitiert, und kann es Ihnen auch gerne zukommen lassen. In diesem Urteil ging es um Hinterbliebenenversorgung, und dort heißt es ganz anders. Dort steht explizit,

dass gleichgeschlechtliche Partner inzwischen genau die gleiche Verantwortung übernehmen wie Eheleute und dass deswegen alles offen ist. Das war ein Karlsruher Urteil von 2010. Ich kann es Ihnen einmal zukommen lassen.

Ich würde mich freuen, wenn ich Sie bei der Adoption richtig verstanden hätte. Ihr Vorwurf von der Umdefinition der Ehe, sorry, ist doch lächerlich. Ich möchte, dass Menschen, die sich als Eheleute bezeichnen wollen, sich auch als solche bezeichnen können. Ich finde, es steht nicht mir zu, das, wenn zwei sich lieben, Eingetragene Lebenspartnerschaft oder Ehe zu nennen.

Nochmal: Wir haben das in vergangenen Debatten öfter gesehen. Sie verwechseln Gleichbehandlung und Gleichwertigkeit mit Gleichsetzung.

(Zuruf der Abgeordneten Claudia Stamm (frakti- onslos))