Protokoll der Sitzung vom 06.07.2017

Schon bisher werden, wenn auch sicherlich nicht ausreichend, Banner und Hinweisschilder verwendet. Es gibt Flyer in verschiedenen Sprachen, die beispielsweise in Rastanlagen ausgelegt werden, um LkwFahrer aus dem Ausland zu informieren. Es gibt Rundfunkdurchsagen, Aufkleber, Signalanlagen an Polizeiautos – und, und, und. Dies alles geschieht in Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Rundfunk, dem ADAC, der Landesverkehrswacht, dem Landesfeuerwehrverband, dem BRK, den Johannitern sowie anderen Rettungsorganisationen. Es gilt, genau diese Bemühungen zu verstärken und insoweit nicht lockerzulassen.

Ich kann mich gut an die Fernsehsendung "Der 7. Sinn" erinnern. Einige Kolleginnen und Kollegen werden sie noch aus ihrer Jugendzeit kennen.

(Karl Freller (CSU): Sehr richtig!)

Diese Sendung wurde konsequent an jedem Freitag ausgestrahlt, ich weiß nicht mehr, ob vor oder nach der zweiten Nachrichtensendung, die gegen 22.00 Uhr lief. Es war eine sehr lehrreiche Sendung.

(Beifall des Abgeordneten Karl Freller (CSU))

Die Rettungsgasse ist damals noch gar nicht angesprochen worden. Aber es ging um viele andere Themen aus der verkehrlichen Praxis. Das Wissen aus der Fahrschule ist aufgefrischt worden. Zahlreiche problematische Situationen, an die man sonst nicht gedacht hätte, wurden den Zuschauern bildlich vor Augen geführt.

Ich habe das fraktionsübergreifende Frühstück, das heute Morgen auf Einladung des Bayerischen Rundfunks stattfand, dazu genutzt, den Herrn Intendanten nochmals darauf anzusprechen, ob diese Sendereihe nicht wieder eingeführt werden könnte. Er hat mir gesagt, Innenminister Herrmann habe ihn schon vor drei Jahren darum gebeten; er sei aber bei seinen Pro

grammmachern, den Programmmachern der ARD insgesamt, noch nicht durchgedrungen. Vielleicht können sich die Programmmacher nach den Beschlüssen, die wir heute treffen werden, endlich dazu durchringen, eine sinnvolle Sendung, die dazu beiträgt, Leben zu retten und den Rettungskräften ihre Arbeit zu erleichtern, wieder einzuführen, auch wenn dies in dem digitalen Zeitalter, in dem wir momentan leben – wir haben uns heute wiederholt darüber unterhalten –, nahezu antiquiert klingt. Ich meine, eine solche Sendung könnte dazu beitragen, mehr Information zu den Autofahrerinnen und Autofahrern zu bringen.

Wir müssen jede Gelegenheit nutzen, die Aufklärung weiter zu verbessern, das heißt, die Informationen an die Fahrerinnen und Fahrer heranzubringen. Sie verzichten häufig nicht aus bösem Willen, sondern mangels Wissen auf die korrekte Bildung der Rettungsgasse. – Ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag.

(Beifall bei der CSU)

Vielen Dank.

Gleich, Frau Präsidentin.

Entschuldigung.

Auch wenn unsere Haltung in den Reden von Frau Gottstein und Herrn Mistol schon angeklungen ist, möchte ich doch noch kurz zu den anderen Dringlichkeitsanträgen Stellung nehmen.

Dem Dringlichkeitsantrag der FREIEN WÄHLER werden wir zustimmen. Die Bewusstseinsbildung geschieht zwar schon im Fahrschulunterricht. Ich habe mich beim Kreisvorsitzenden des Fahrlehrerverbandes vergewissert. Man kann das aber durchaus noch verstärken und verdeutlichen. Gerade aufgrund des jüngsten Unfalls wird dies in sämtlichen Fahrschulen sicherlich noch einmal deutlich gesagt werden. Ich fürchte, dass es nicht primär die Fahranfänger sind, die das falsch machen. Auch Sie haben von den routinierten Kraftfahrzeugführern geschrieben, die es zu erreichen gilt. Vor allem diese müssen wir mit anderen Informationen erreichen.

Wir stimmen diesem Antrag aber zu. Das, was zum Thema Gaffen im Antrag steht, haben wir schon vor sieben Wochen behandelt. Mittlerweile ist durch das Gesetz, das auf Bundesratsinitiative des Landes Niedersachsen hin beschlossen worden ist, so weit geklärt, dass dies jetzt eine Straftat ist. Das hängt nicht unbedingt und unmittelbar mit dem Thema Rettungsgasse zusammen. Natürlich gibt es bei jedem Unfall die Gaffer, die wir nicht wollen und die nun entsprechend sanktioniert werden sollen.

Zum Dringlichkeitsantrag der GRÜNEN. Ich bin dankbar, Herr Kollege Mistol, dass Sie den vierten Spiegelstrich weglassen wollen; denn zusätzliche Markierungen auf der Fahrbahn – hierzu teile ich die Rechtsauffassung und die Ansicht des Fachministeriums – würden zur Verwirrung beitragen. Deshalb bitte ich darum, davon lieber Abstand zu nehmen. Nachdem dieser Spiegelstrich nun entfällt, können wir diesem Dringlichkeitsantrag zustimmen, was leider für den Antrag der SPD nicht gilt. Das Problem der Halterhaftung ist von Minister Herrmann schon in der Innenministerkonferenz diskutiert worden. Es gibt einfach rechtliche Probleme, auf die der Kollege Mistol schon hingewiesen hat und die auch wir durchaus sehen.

Im Übrigen ist Ihr Dringlichkeitsantrag praktisch die Zusammenfassung der drei Anträge, die Sie im Ausschuss für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport zur Abstimmung gestellt haben. Diese sind damals dort mit guter Begründung abgelehnt worden. Wenngleich Sie die Aufklärungskampagne – darin sind wir uns einig – im Antrag haben, werden wir Ihren Dringlichkeitsantrag insbesondere wegen des Themas Halterhaftung, aber auch wegen des Themas Verbot des Befahrens des äußersten linken Fahrstreifens ablehnen müssen. Für drei- und mehrstreifige Fahrbahnen gilt dies bereits. Auf diesen ist bereits verboten, dass Lkw über 3,5 Tonnen den linken Fahrstreifen benutzen. Bei zweistreifigen Fahrbahnen, also auch bei zweistreifigen Autobahnen, ist das bisher nicht der Fall. Zu Ende gedacht, würde das auf ein Lkw-Überholverbot hinauslaufen. Das können wir jetzt nicht im Zusammenhang mit dem wichtigen Thema des Bildens von Rettungsgassen diskutieren; das müssen wir schon gesondert tun. Wir werden den Antrag der SPD daher ablehnen.

(Beifall bei der CSU – Zuruf von der SPD: Also, ihr wollt nichts machen!)

Vielen Dank, Herr Kollege Rotter. – Für die Staatsregierung hat Herr Staatssekretär Eck um das Wort gebeten. Bitte schön, Herr Staatssekretär.

Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Leider kann ich auf einen Beitrag nicht verzichten; aus zeitökonomischen Gründen wollte ich nicht mehr sprechen. Lieber Herr Kollege Stefan Schuster, ich kann das so nicht ganz stehen lassen. Wir bedauern insbesondere den jüngsten schweren Unfall. Unser Mitgefühl gilt den Opfern und den Angehörigen. Das sind ganz schlimme und schreckliche Situationen. Wir bedauern das sehr. Da sind wir uns einig. Gerade

auch in Anbetracht dieser Bilder sollte man alle Emotionen auch in Bezug auf Quartalpolitik weglassen.

Deshalb will ich die letzten Worte des Kollegen Rotter unterstreichen. Ich bin froh und dankbar dafür, dass sich uns die GRÜNEN in ihrem Antrag ziemlich angenähert haben. Wenn das Thema Markierung entfällt – unsere Fachleute haben dazu Stellung genommen –, kann man dem Antrag sehr wohl zustimmen.

(Unruhe – Glocke der Präsidentin)

Der Antrag der FREIEN WÄHLER ist vom Kollegen Rotter ebenfalls angesprochen worden.

Zum SPD-Antrag können wir keine Zustimmung empfehlen. Ich will die Begründung nicht wiederholen. Lieber Kollege Stefan Schuster, Sie sprechen an dieser Stelle aus, dass zu wenig getan worden sei. Ich weiß nicht, ob Sie zum Ausdruck gebracht haben, dass nichts getan worden sei. Das will ich an dieser Stelle aber nicht wiederholen. Es ist nicht richtig, dass zu wenig getan worden ist. Deshalb muss ich das an dieser Stelle ansprechen. Ich kann das jetzt auch niemandem ersparen. Es geht um eine riesige Auflistung von Themen, die insbesondere zeigt, dass wir uns mit der Thematik seit Jahren – man kann fast sagen: seit Jahrzehnten – beschäftigen.

Seit dem Jahr 2013 wurden verschiedenste Maßnahmen massiv geplant und in die Wege geleitet. Ich will sie tabellarisch aufzählen: die Aufforderung in den Blaulichtbalken der Polizei, eine Rettungsgasse zu bilden. Bei schweren und schwersten Unfällen fährt der Streifenwagen durch und zeigt ständig die Aufschrift "Rettungsgasse bilden". Es wurden – Sie wissen auch, dass dies nicht einfach so vom Himmel fällt – eine spezielle Rettungsgassen-App und Rettungsgassenhinweise für Navigationsgeräte in den Fahrzeugen geplant. Navigationsgeräte sind zwischenzeitlich Standard. Banner an den Brücken über die Autobahnen mit einer riesengroßen Aufschrift "Rettungsgasse bilden" wurden organisiert. Ich will Ihnen sagen: Bayernweit sind dies derzeit 61, zusätzlich 50. Das alles ist bereits vor diesem schrecklichen Unfall in die Wege geleitet worden. Die letzten Banner – auch daran erkennen Sie, dass das nicht einfach jetzt aus dem Ärmel herausgeschüttelt worden ist – sollen noch im Herbst 2017 montiert sein. Es gibt einen Informationsflyer des bayerischen Staatsministeriums in Zusammenarbeit mit dem ADAC, der von den Stauberatern des ADAC an die Autofahrer verteilt wird. Wir sind also kontinuierlich auch vor Ort immer wieder präsent und unterwegs. Es wurde ein Videospot zur Erklärung, wie eine Rettungsgasse gebildet wird, produziert. Man verwendet also nicht nur den Begriff "Bilden einer Rettungsgasse", sondern man klärt die Au

tofahrerinnen und Autofahrer auch ständig auf. Es gibt eine Kooperation zwischen dem Bayerischen Rundfunk und dem Bayerischen Roten Kreuz: "RetterRuf". Ich will das deutlich ansprechen. Die Kurzformel "Eins links – zwei rechts" für dreistreifige Autobahnen wird durch Flyer und Radiodurchsagen verbreitet. Wo sollen wir noch mehr unterwegs sein? – Es gibt Verkehrswarnungen mit vorhandener Technik. Im Rahmen einer Versuchsregelung auf der A 8 Ost zwischen dem Autobahnkreuz München-Süd und der Anschlussstelle Holzkirchen findet ein Feldversuch zur Anzeige des Textes "Rettungsgasse" in der dortigen Streckenbeeinflussungsanlage statt. Die Rettungsgasse ist Unterrichtsthema in der Fahrschulausbildung und auch Prüfungsthema.

Liebe Damen und Herren, ich möchte auch die Gafferproblematik ansprechen. Dazu gibt es Pilotversuche. Diese werden im August durchgeführt. Es wird Presseinformationen geben. Wenn Sie die Worte "Monat August" hören, können Sie davon ausgehen, dass das nicht erst jetzt frisch entstanden ist und man sich erst jetzt Gedanken macht.

(Unruhe – Glocke der Präsidentin)

Es tut mir schrecklich leid, dass ich die Diskussion verlängern musste. Mir war dies aber ganz wichtig. Ich kann die Aussage, dass zu wenig passieren würde, so nicht stehen lassen. Wir sind an diesem Thema dran. Kein anderes Bundesland hat in dieser Intensität über diese Dinge nachgedacht. Alles, was ich genannt habe, haben wir auch in das Projekt "Bayern mobil – sicher ans Ziel" eingebaut. Wenn Sie die Statistiken verfolgen, sehen Sie, dass bei uns die Sicherheit Gott sei Dank ständig erhöht wird. Wenn man den Unterschied von einem Jahr zum nächsten betrachtet und es ein schreckliches Unglück mit 18 Todesfällen gibt, stellt man natürlich einen Sprung von einem Jahr auf das nächste fest. Insgesamt haben wir aber eine tolle Entwicklung. – In diesem Sinne vielen herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CSU)

Herr Kollege Schuster zu einer Intervention. Bitte.

Herr Staatssekretär Eck, Sie haben jetzt eine ganze Litanei dazu aufgezählt, was die Staatsregierung für die Rettungsgasse macht. Wie ist Ihre persönliche Einschätzung? Warum funktioniert es in Österreich wunderbar, und warum funktioniert es in Bayern oder in Deutschland nicht? Wie ist Ihre Einschätzung dazu, wenn Sie schon so viel gemacht haben, so Tolles schon gemacht haben? Anscheinend funktioniert es hier nicht. Das haben die zurückliegen

den letzten Wochen gezeigt, zum letzten Mal bei dem schrecklichen Busunglück.

Eine persönliche Einschätzung interessiert an dieser Stelle eher nicht. Ich will sie Ihnen aber trotzdem geben. Ich weiß nicht, ob das in Österreich immer und zu jeder Zeit und auf allen Autobahnen funktioniert. Sie sagen das jetzt so. Ich sage: Die Österreicher werden auch ihre Probleme haben. Ich weiß nicht, wie Sie das Thema behandeln; ich kann jedenfalls nicht bestätigen, dass es in Österreich immer und überall uneingeschränkt funktioniert. Punkt!

Wir sind mit der momentanen Situation nicht zufrieden, deshalb werden wir alles daransetzen, sie zu verbessern. Aber ich kann auch nicht sagen, dass es niemals funktioniert. Wir sind, so meine ich, auf einem Weg zu Verbesserungen; aber zu sagen, niemals, wäre, glaube ich, auch falsch.

(Beifall bei der CSU)

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Hierzu werden die Anträge wieder getrennt.

Ich lasse zunächst über den Antrag der FREIEN WÄHLER auf Drucksache 17/17543 abstimmen. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CSU, der SPD, der FREIEN WÄHLER und das BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. – Keine. Stimmenthaltungen? Auch keine. Damit ist dieser Dringlichkeitsantrag ebenfalls angenommen.

Ich lasse nun über den Dringlichkeitsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 17/17544 abstimmen, und zwar in der geänderten Form, wie bereits vorgetragen. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CSU, der SPD, der FREIEN WÄHLER und das BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. – Keine. Stimmenthaltungen? Ebenfalls keine. Damit ist dieser Dringlichkeitsantrag einstimmig angenommen.

Nun lasse ich über den Dringlichkeitsantrag der SPDFraktion auf Drucksache 17/17582 abstimmen. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der SPD und der FREIEN WÄHLER. Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. – Die Fraktion der CSU. Stimmenthaltungen? – Bei Stimmenthaltung der Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist dieser Dringlichkeitsantrag abgelehnt.

Jetzt lasse ich über den Dringlichkeitsantrag der CSUFraktion auf Drucksache 17/17583 abstimmen. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CSU, der SPD, der FREIEN WÄHLER und das BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. – Keine. Stimmenthaltungen? Ebenfalls keine. Damit ist dieser Dringlichkeitsantrag einstimmig angenommen.

Wir sind damit am Ende der Beratung der heutigen Dringlichkeitsanträge. Ich darf bekannt geben: Die Dringlichkeitsanträge auf den Drucksachen 17/17545 mit 17/17549 sowie 17/17584 und 17/17585 werden in die zuständigen federführenden Ausschüsse verwiesen.

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich rufe

Tagesordnungspunkt 16 auf:

Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Reform der staatlichen Veterinärverwaltung und Lebensmittelüberwachung (Drs. 17/16103) Zweite Lesung

hierzu:

Änderungsantrag der Abgeordneten Katharina Schulze, Ludwig Hartmann, Rosi Steinberger u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drs. 17/16515)

und